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Autor Thema: Interessante Anfragen im Portal fragdenstaat.de  (Gelesen 8821 mal)

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Kosten des „Gutachtens über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ beim Westdeutschen Rundfunk Köln
Anfrage bei Landesrechnungshof NRW
Datum 27. August 2024
https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-des-gutachtens-ueber-die-finanzierung-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-beim-westdeutschen-rundfunk-koeln/
Zitat
In seinem Beschluss des Ersten Senats vom 24. April 2018 - 1 BvR 745/17 - hat das Bundesverfassungsgericht auf das Gutachten des Finanzverfassungsrechtlers und ehemaligen Richters im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, Paul Kirchhof, der im April 2010 im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ erstellt hat, Bezug genommen.

Ich brauche folgende Information: In welcher Höhe haben die Gesamtkosten, die das „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ beim Westdeutschen Rundfunk Köln erzeugt hat, gelegen?

Antwort
Datum 19. September 2024 10:59
Zitat
Bei der Verwaltung des LRH sind die erbetenen Informationen indes nicht vorhanden.


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 Ohne mich einzuarbeiten, nur ganz ganz angemerkt
 für weitere Fragenstellung. Ich hoffe, beim Nachsehenden nicht zu irren. Ich will es kurz halten, um OFF TOPIC zu vermeiden.
 

1. Der "Beitrags-Service" ist nicht rechtsfähig.
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Also scheidet allein deshalb aus, dass er Bescheide ausfertigen kann, egal, was für welche, da er Dritten gegenüber nicht in Rechtssachen auftreten kann, sondern nur im unterzeichnenden Vertretungs-Kollektiv der 9 ARD-Anstalten.
Die müssten allesamt jeden Bescheid unterzeichnen? - Details lasse ich weg. -
Er darf nur als Buchhaltungs-Zentrale der ARD-Anstalten dienen und also nur diesen unmittelbar Erklärungen abgeben.


2. Bilanzen usw. veröffentlichen darf er - auf einer Domain, die allen 9 ARD-Anstalten gehören muss.
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Er müsste einmal über "whois" / DENIC gesichtet werden, ob das eingehalten wurde.
Alternativ könnte 1 der ARD-Anstalten, z.B. typischerweise der WDR, die Domain "besitzen".
Auch diesbezüglich könnte man fragdenstaat nutzen: Wer ist Inhaber der Domain beitrags-service.de , da dieser selber es nicht sein darf mangels Rechtsperson?


3. Bislang galt:
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Auf den Schreiben des Beitrags-Service "ist ja die ARD-Anstalt zugleich angegeben".
Der Beitrags-Service wäre nur Versand-Dienstleister.  - Grenzwertig, aber was ist nicht grenzwertig beim Politik- und Justizskandal ARD, ZDF usw.
Nun wird offenkundig verwegen die nächste Stufe gewagt - dass die ARD-Anstalt gar nicht nötig ist.
Da die Rechtsprechend nötig, aber auch hörig ist? "Kann man ja mal versuchen"?
Die Fragen über fragdenstaat könnten entsprechend mehr zielgerichtet nachfassen, wieso das nun nicht mehr gelten soll.


4. Das hat einen primitiven Grund?
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Im Fall der ARD-Anstalt als Absender müsste immer im Seitenfuß der Intendant namentlich benannt werden. Das mögen Intendanten nicht besonders.
Also könnte man über fragdenstaat anfragen, wieso der zuständige Intendant am Seitenfuß von Schreiben fehlt, soweit er fehlt.



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Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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