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Autor Thema: Interessante Anfragen im Portal fragdenstaat.de  (Gelesen 9577 mal)

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Kosten des „Gutachtens über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ beim Westdeutschen Rundfunk Köln
Anfrage bei Landesrechnungshof NRW
Datum 27. August 2024
https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-des-gutachtens-ueber-die-finanzierung-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-beim-westdeutschen-rundfunk-koeln/
Zitat
In seinem Beschluss des Ersten Senats vom 24. April 2018 - 1 BvR 745/17 - hat das Bundesverfassungsgericht auf das Gutachten des Finanzverfassungsrechtlers und ehemaligen Richters im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, Paul Kirchhof, der im April 2010 im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ erstellt hat, Bezug genommen.

Ich brauche folgende Information: In welcher Höhe haben die Gesamtkosten, die das „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ beim Westdeutschen Rundfunk Köln erzeugt hat, gelegen?

Antwort
Datum 19. September 2024 10:59
Zitat
Bei der Verwaltung des LRH sind die erbetenen Informationen indes nicht vorhanden.


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 Ohne mich einzuarbeiten, nur ganz ganz angemerkt
 für weitere Fragenstellung. Ich hoffe, beim Nachsehenden nicht zu irren. Ich will es kurz halten, um OFF TOPIC zu vermeiden.
 

1. Der "Beitrags-Service" ist nicht rechtsfähig.
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Also scheidet allein deshalb aus, dass er Bescheide ausfertigen kann, egal, was für welche, da er Dritten gegenüber nicht in Rechtssachen auftreten kann, sondern nur im unterzeichnenden Vertretungs-Kollektiv der 9 ARD-Anstalten.
Die müssten allesamt jeden Bescheid unterzeichnen? - Details lasse ich weg. -
Er darf nur als Buchhaltungs-Zentrale der ARD-Anstalten dienen und also nur diesen unmittelbar Erklärungen abgeben.


2. Bilanzen usw. veröffentlichen darf er - auf einer Domain, die allen 9 ARD-Anstalten gehören muss.
--------------------------------------------------------
Er müsste einmal über "whois" / DENIC gesichtet werden, ob das eingehalten wurde.
Alternativ könnte 1 der ARD-Anstalten, z.B. typischerweise der WDR, die Domain "besitzen".
Auch diesbezüglich könnte man fragdenstaat nutzen: Wer ist Inhaber der Domain beitrags-service.de , da dieser selber es nicht sein darf mangels Rechtsperson?


3. Bislang galt:
--------------------------
Auf den Schreiben des Beitrags-Service "ist ja die ARD-Anstalt zugleich angegeben".
Der Beitrags-Service wäre nur Versand-Dienstleister.  - Grenzwertig, aber was ist nicht grenzwertig beim Politik- und Justizskandal ARD, ZDF usw.
Nun wird offenkundig verwegen die nächste Stufe gewagt - dass die ARD-Anstalt gar nicht nötig ist.
Da die Rechtsprechend nötig, aber auch hörig ist? "Kann man ja mal versuchen"?
Die Fragen über fragdenstaat könnten entsprechend mehr zielgerichtet nachfassen, wieso das nun nicht mehr gelten soll.


4. Das hat einen primitiven Grund?
---------------------------
Im Fall der ARD-Anstalt als Absender müsste immer im Seitenfuß der Intendant namentlich benannt werden. Das mögen Intendanten nicht besonders.
Also könnte man über fragdenstaat anfragen, wieso der zuständige Intendant am Seitenfuß von Schreiben fehlt, soweit er fehlt.



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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Die Anzahl der Gründungen der Verwaltungsgemeinschaft ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice / Rundfunkbeitrag
Anfrage bei WDR
Datum 8. August 2024
https://fragdenstaat.de/anfrage/die-anzahl-der-gruendungen-der-verwaltungsgemeinschaft-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice-rundfunkbeitrag/
Zitat
Die Verwaltungsgemeinschaft ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice wurde zum 01. Oktober 2013 rückwirkend durch die Verwaltungsvereinbarung „Rundfunkbeitragseinzug“ vom 14.11.2013 gegründet.

Laut Information aus dem Internet existieren mehrere Verwaltungsvereinbarungen „Rundfunkbeitragseinzug“.

Mit jeder neuen Verwaltungsvereinbarung wurde die Verwaltungsgemeinschaft ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice praktisch neu gegründet, da die Organisation und die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice durch die neue Verwaltungsvereinbarung geändert wurden.

Folgende Informationen sind vorhanden:
1. Verwaltungsvereinbarung „Rundfunkbeitragseinzug“, die mit Wirkung vom 01.10.2013 in Kraft getreten ist.
2. Verwaltungsvereinbarung „Rundfunkbeitragseinzug“, die mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft getreten ist.

Ich brauche folgende Informationen:
1. wie viele Verwaltungsvereinbarungen „Rundfunkbeitragseinzug“ wurden bis jetzt in Kraft getreten?

2. Verwaltungsgemeinschaft ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice macht die Aufgaben "Vollstreckung", "Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden", usw. Wo hat Westdeutscher Rundfunk Köln im Rahmen seiner Informationspflicht die zurzeit gültige Verwaltungsvereinbarung „Rundfunkbeitragseinzug“ veröffentlicht, damit der Beitragsschuldner über die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Bezug zum Rundfunkbeitrag informiert wird?

Antwort
Datum 19. Dezember 2024
Zitat
Zu Ihrer Frage 1:

Seit 2013 sind drei Verwaltungsvereinbarungen in Kraft getreten.

Die Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" ist zum 01.10.2013,
die Verwaltungsvereinbarung "Rundfunkbeitragseinzug" ist zum 01.01.2018
und die letzte Verwaltungsvereinbarung "Rundfunkbeitragseinzug" ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten.

In den Schlussbestimmungen ist jeweils aufgeführt, dass die mit dem Inkrafttreten die vorherige Verwaltungsvereinbarung ersetzt wird.

Zu Ihrer Frage 2:

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend Beitragsservice) ist keine Körperschaft öffentlichen Rechts, sondern eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft aller Landesrundfunkanstalten. Als solche führt der Beitragsservice namens und im Auftrag der jeweiligen Landesrundfunkanstalt den Einzug der Rundfunkbeiträge durch.

Die Legitimationen der Landesrundfunkanstalten, ihre Aufgaben ganz oder teilweise durch diese gemeinsame Stelle selbst wahrzunehmen, ergibt sich aus § 10 Abs. 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) in Verbindung mit § 2 der Satzung über das Verfahren zur Leistung von Rundfunkbeiträge. Die Bescheide werden ausdrücklich im Namen und Auftrag der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt erstellt.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der durch sämtliche Landesparlamente verabschiedet wurde, ist formell rechtmäßig zustande gekommen. Somit existiert eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags.

Eine Auskunft, ob und wo die Verwaltungsvereinbarung Rundfunkbeitragseinzug veröffentlicht wurde, kann leider nicht beantwortet werden. Hierzu liegen keine Informationen vor.

Kleine Anmerkung am Rande. In der Antwort ist dieser Satz zu finden: "Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend Beitragsservice) ist [...] eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft aller Landesrundfunkanstalten".

Die Bezeichnung "der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" deutet aber, dass der Beitragsservice nicht zu allen Landesrundfunkanstalten, sondern zur Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), zum Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und zu Deutschlandradio gehört. Der Beitragsservice aller Landesrundfunkanstalten hätte somit so geheißen müssen - Der Beitragsservice von WDR, MDR, HR, usw...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2024, 18:58 von boykott2015«

K
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Zitat
Die Verwaltungsgemeinschaft ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice wurde zum 01. Oktober 2013 rückwirkend durch die Verwaltungsvereinbarung „Rundfunkbeitragseinzug“ vom 14.11.2013 gegründet.

Hmmmm: Wer hat dann zwischen 01. Januar 2013 bis 30. September 2013 "Festsetzungsbescheide" zu rückständigen Rundfunkbeiträgen usw. "erlassen"?  >:D  :police:

Die "Gebühreneinzugszentrale" (kurz: "GEZ") kann es ja nicht mehr gewesen sein: die war ja lt. "Verwaltungsvereinbarung Gebühreneinzugszentrale" ausschließlich für Rundfunkgebühren zuständig - die es ja aber seit 01. Januar 2013 nicht mehr gab.  >:D 
Eine "Verwaltungsgemeinschaft ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" gab es lt. der Eigenaussage des WDR demnach (noch) nicht.  8)

Gruß
Kurt

Anhang: "Verwaltungsvereinbarung Gebühreneinzugszentrale" Seite 1 und 2


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Vorsorgliche Bitte @alle: o.g. Frage hier bitte nicht vertiefen, sondern wenn, dann in
gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff. Danke.

Das war wohl auch schon seinerzeit mal Thema im Forum - ggf. unter
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17447.0
bzw. unter einem der dortigen weiterführenden Links?


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