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Autor Thema: Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich  (Gelesen 56744 mal)

  • Beiträge: 890
Also am Freiburger VWG wird zur Zeit nichts " durchgeprügelt", da liegt alles auf Eis.


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c
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Mit Blick auf dieses Zitat:

... (BVerfGE 138, 261 Rn. 23):
Zitat
Das BVerfG hat die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte aber ausnahmsweise verneint, wenn sie nicht zumutbar ist, weil dies offensichtlich sinnlos und aussichtslos wäre........ [u.s.w.]

Kann man sich eigentlich auch den Weg zum VG (=Verwaltungsgericht) gleich sparen ??

Die Aussichtslosigkeit unseres Begehrens vor den Gerichten durchzusetzen haben wir vielfach schriftlich bestätigt durch sämtliche Widerspruchs- und Klageerwiderungen aus der Feder der Jurist*innen, die für die Rundfunkanstalten tätig sind - weisen sie uns doch selbst ständig darauf hin, wie sinnlos unsere Rechtsmittel in dieser Sache sind. Müsste also gehen...?


edit cecil: ich sehe gerade, das habt ihr bereits diskutiert  ::)

Mir erschiene es sicherer, ein individuelles Verfahren am VG vorzuschalten.

Erstens --- weiß Normalmensch nichts von anderen Verfahren. Habe ich es aus meinem erstinstanzlichen Verfahren schriftlich, dass ich keine Aussichten habe, wäre mir wohler.

Zweitens --- nimmt das BVerfG die Beschwerde nicht an, ist der Festsetzungsbescheid bereits rechtskräftig, da die Verfassungsbeschwerde außerhalb des normalen Instanzenzuges liegt?

Drittens --- es besteht nichtmal ansatzweise ein Rechtsanspruch auf Vollstreckungsschutz (aufschiebende Wirkung kann nicht mal beantragt werden)


vgl. Beitrag in hiesigem Thread unter
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg149884.html#msg149884


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S
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Einer fiktiven Person S erscheint es ebenfalls sicherer, ein individuelles Verfahren am VG vorzuschalten.
Denn aus der Schilderung einer fiktiven Person L. welche zu einem Az. beim BVerfG geführt hat, was nicht automatisch einer Annahme gleich kommt, geht auch hervor, dass ihre spontane Verfassungsbeschwerde aus einem laufenden Verfahren vor einem VG entstammt.

[...]
Die Person L  hatte sich spontan an das Verfassungsgericht gewandt, nachdem es in der Stellungnahme des WDR hieß:
Zitat
Die Klage ist zulässig aber unbegründet. Der angefochtene Festsetzungsbescheid des Beklagten in Gestalt des Widerspruchsbescheid ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten.
Es übersteigt schon das Maß an Anmaßung, jemand als Rundfunkteilnehmer anzumelden, der kein Rundfunkteilnehmer ist. Jetzt wird auch noch über die Emotionen verfügt: Verletzt zu sein ist, ist eine Emotion.
[...]

Und zwar hat der WDR in seiner Stellungnahme bzgl. der Klage der fiktiven Person L. vor einem VG vermutlich dafür gesorgt, dass der fiktiven Person L. entgültig die Hutschnur gerissen ist, indem er über ihre Emotionen verfügte und somit eindeutig gegen Artikel 1 (1) unseres Grundgesetzes verstoßen hat, indem er ihr Anrecht, als Individuum wahrgenommen zu werden, missachtet hat. Denn Emotionen sind individuell.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 02:20 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 1.536
  • This is the way!
Teil 1 als PDF eines fiktiven Entwurfs der Begründung einer fiktiven Verfassungsbeschwerde im Anhang.


Ergänzende Hinweise:

Der einleitende Widerspruch zum "Festsetzungsbescheid" sollte sich möglichst an dem Entwurf orientieren.

Schwerpunkt ist Datenschutz und "die staatsferne Behörde NDR" Bundesland Niedersachsen.

Sind in eurem Widerspruch noch weitere Gründe angeführt, müssen diese in den Entwurf eingearbeitet werden.

Bei der entsprechenden "Umarbeitung" auf anderes "spezifisches Landesrecht", die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen beachten, insbesondere die entsprechende Landesverfassung.

Z.B. für den Freistaat Sachsen:
Verfassung des Freistaates Sachsen
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3975-Saechsische-Verfassung

Artikel 83 [Verwaltungsorganisation]
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3975-Saechsische-Verfassung#a83

Meint eine "Scheinbehörde" sie wäre berechtigt Verwaltungsakte zu erlassen, dann sollte sie auch die entsprechenden weiteren Regelungen für die Verwaltung beachten.

Z.B. für den Freistaat Sachsen:

Dienstordnung für die Behörden des Freistaates Sachsen
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1449-Dienstordnung

Für die "Mehrländerbehörden", also auch den NDR, ist ein Blick in die anderen Verwaltungsverfahrensgesetze der beteiligten Bundesländer ebenfalls hilfreich.

Z.B. Schleswig-Holstein

Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VwGSHpP38

Zitat
§ 1 Geltungsbereich des Gesetzes

§ 22 Bestimmung des Verwaltungsträgers

§ 23 Übertragung von Aufgaben auf Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

Unterabschnitt 2 Rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts

Unterabschnitt 1 Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit

Die restlichen Teile folgen soweit die Überarbeitung für den jeweiligen Teil abgeschlossen ist und auch die "neueren Urteile" und Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Vollstreckung "Datenerhebung") eingearbeitet wurden. Das entsprechende überarbeitete Inhaltsverzeichnis gibt es dann zum Schluss.

Es empfiehlt sich mit anderen z.B. den Runden Tischen an der weiteren Aus- / Umarbeitung und ggf.  erforderlicher Ergänzungen zusammenzuarbeiten (komplexes Thema).

Wir bedanken uns bei allen, insbesondere bei dem GEZ-Boykott-Forum und den Mods für die Anregungen, Hilfen, Ratschläge etc..

und wünschen euch da draußen viel Glück und viel Erfolg.

 :)


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Teil 4 als PDF eines fiktiven Entwurfs der Begründung einer fiktiven Verfassungsbeschwerde im Anhang.

Rest kommt später.

:)


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Teil 1 als PDF eines fiktiven Entwurfs der Begründung einer fiktiven Verfassungsbeschwerde im Anhang.
...  :)


Es fliegen ihnen die Hinkelsteine nur so um die Ohren.

Danke erstmal - jetzt heißt es lesen, lesen... die kunstvolle Meißelarbeit will ausführlich bewundert werden.

Forum schweigt ergriffen !  ;)

(winzige Anmerkung schon mal: ab Seite 17 wird über mehrere Seiten immer wieder dasselbe Urteil zititiert - das würde ich zwischendurch öfters kenntlich machen)


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n
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Auch ich schweige ergriffen. Ich hoffe aber dass ich schon bald den Text auch an das Bundesverfassungsgericht schicken darf.

Der Trend geht zur Zweitverfassungsbeschwerde! Dem Profäten sei Dank!!


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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Ja, ditt iss sehr lieb von euch allen. Daaanke.

Iss aber noch ne Menge Arbeit vor uns.

Im Anhang PDF Lieferkonzept GEZ Druckdatum 2012


 :)


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Und der Anhang als PDF zum GEZ-Lieferkonzept Bundesland Niedersachsen.

Das ist zum damaligen Meldedatenabgleich § 14 Abs. 9 RBS TV geregelt worden, also sozusagen der Grunddatenstock des BeitraXservus zusammen mit den früheren Gebührenteilnehmerkonten.

Wird dann für die folgenden Teile noch von Bedeutung sein.

Gefunden hier:

http://www1.osci.de/detail.php?template=20_search_d&search%5Bsend%5D=true&search%5Bvt%5D=Lieferkonzept+GEz&lang=de&skip=20

Lieferkonzept Datenübermittlung an die Landesrundfunkanstalten ZIP Datei.

In der ZIP Datei befinden sich dann für die anderen Bundesländer die jeweiligen Liefertermine als Anhang.



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Eine fiktive Person S. könnte bisher lediglich Teil 1 "überflogen" haben und zollt dem Profät nahezu schweigenden Respekt. Jedoch fragt sich die fiktive Person S., ob es sich bei der Formulierung auf Seite 3 von Teil 1

Zitat
Die „Feststellungsbescheide“ des „Beitragsservice“ sind zweifelsfrei nicht kulturelle, sportliche oder meinungsbildendende „Beiträge“ der „staatsfernen“ dualen Rundfunkordnung.

um ein kleines Wortspiel im Sinne von

Zitat
Dies ist auch der Grund dafür, dass das „Verwaltungsverfahren“ zur Feststellung der „Wohnungsinhaberschaft“ i.S.d. RBStV als grob rechtsstaatwidrig und unvereinbar mit dem Datenschutz zu bezeichnen ist.

handelt, oder eher um eine ernsthaft gemeinte Kritik daran, dass eine nicht rechtsfähige Stelle ohne Behördeneigenschaft im „Verwaltungsverfahren“ (im Sinne von GIM aka der Hauptmann von Köpenik) vollautomatisch Verwaltungsakte in Form von Festsetzungsbescheiden erlässt?


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viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

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Sainttelemachus

Off topic?
PersonAO fragt sich ob es hilft:

telemedicus, 16.02.2009
Was ist eigentlich der Drei-Stufen-Test?
https://www.telemedicus.info/article/1160-Was-ist-eigentlich-der-Drei-Stufen-Test.html
> Umfangreiche Erläuterungen anhand europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Hintergründe und dem 12. RÄndStV

golem-Forum, 03.01.2013
Lieferkonzept für die Datenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten
https://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/beitragsservice-neue-gez-will-ueber-849.000-schwarzseher-aufspueren/lieferkonzept-fuer-die-datenuebermittlung-der-meldebehoerden-an-die-landesrundfunkanstalten/69672,3214265,3214265,read.html

beitragswiki.de (privat)
Datenübermittlung an den Beitragsservice
http://beitragswiki.de/datenuebermittlung-an-den-beitragsservice/

Gruß
Tele


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Das ist sind nicht die Zehn Gebote in Hinkelstein gemeißelt!  ;D

Das ist eure Arbeitsgrundlage.

In Anbetracht des Zeitdruckes unter dem einzelne Betroffene stehen, war es erforderlich jetzt den Anfang zu machen.

Die Einstellung der ersten Teile erfolgt daher auch jetzt, damit ihr euch in Ruhe vorbereiten könnt.

Schwerpunkt ist wie gesagt der Datenschutz. Das jejejejejeht jar nich und muss aufhören.

Epochaler Datenskandal und der sich noch ausbreitet!!!!!!

 :'(

Generell müsst ihr natürlich eure "persönliche Note" einbringen.

Was dem Einzelnen also nicht zusagt, dass betrifft auch die dargestellte Rechtsauffassung, entsprechend ändern.

Ziel ist es, dass ihr entweder in Gruppen (Runde Tische) oder als Einzelpersonen die Verfassungsbeschwerde anhand eures persönlichen Lebenssachverhaltes entwickelt.

Rechtlicher Begriff i.S.d. RBS TV wäre der Festsetzungsbescheid, gegen den Mensch in der Realität vorgeht.

Ich betrachte den aber eher als "Feststellungsbescheid" und als REALAKT, also nicht als Verwaltungsakt.
 
Realakt Definition, link:

https://www.iurastudent.de/definition/realakte

Mit den auch zitierten Urteilen habt ihr eine solide Grundlage um weiter zu entwickeln.

Die Verfassungsbeschwerde ist in Anbetracht der verschiedenen "Landesgesetze" und "Verwaltungsvorschriften" also nicht abschließend und umfassend.

Das geht auch ehrlich gesagt gar nicht. Selbst "Stand Heute" finden WIR ALLE noch Urteile im Forum usw... die eingearbeitet werden müssten.

Daneben muss auch ständig die aktuelle Rechtsentwicklung und Rechtsprechung beobachtet werden.

Auch kann nicht jeder Kommentar (also i.S.v. Buchkommentar) gelesen werden.

@Sainttelemachus

ja ditt hilft als Hintergrundinfo.

 :)


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n
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Ein kleiner Verbesserungsvorschlag zu dem tollen Werk:
Wir sollten den Text generischer schreiben, d.h. LRA anstelle von NDR. So wie die Rechtsanwälte es auch machen um kopieren zu können
Wir müssen das ja für alle Bundesländer anpassen.
Vorschlag:
BF    -  Beschwerdeführer
LRA  -  XXX
BS    -  Beitragsservice
Beklagte  -
usw.


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