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Autor Thema: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen  (Gelesen 35687 mal)

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Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Autor: 23. März 2017, 11:24

Quelle Logo:http://www.die-zeitungen.de/fileadmin/_migrated/news/faz_feuilleton_01.JPG
Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen

Quelle: FAZ 23.03.2017


Zitat
Endlich gibt es etwas zu tun! Die für die Aufsicht von Rundfunkangeboten zuständigen Behörden haben ein neues Tätigkeitsfeld entdeckt – den Kampf gegen Hassrede und Falschnachrichten im Internet. Das verkündeten die Landesmedienanstalten am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Sie begründen das damit, dass sie staatsfern seien und über „viel Knowhow und Erfahrung“ verfügten.

weiterlesen auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/youtuber-sollen-rundfunklizenz-beantragen-14937681.html


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Es wird Zeit diese Anstalt zu schließen oder Ihr den Saft abzudrehen.

Es ist schon widerlich, wenn von Behörde und gleichzeitig staatsferne gesprochen wird.


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Passt auch dazu:



Bildquelle: http://www.golem.de/staticrl/images/logo-g.png

golem.de, 22.03.2017

Let's Play
Medienanstalten drohen mit Einstellung von Piet Smiet TV

von Peter Steinlechner

Zitat
Der Streamingkanal Piet Smiet TV ist ein Rundfunkangebot ohne Zulassung: Das hat eine Kommission der Medienanstalten nun festgestellt - und droht mit der Einstellung der über Twitch verbreiteten Sendungen.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat in ihrer Sitzung am 21. März 2017 damit gedroht, den Streamingkanal Piet Smiet TV auf Twitch zu untersagen. Nach Ansicht der Kommission handelt es sich bei Piet Smiet TV um ein "Rundfunkangebot ohne Zulassung". Der Kommission gehe es mit der Beanstandung darum, "dem Anbieter den Verstoß gegen die Zulassungspflicht vor Augen zu führen und ihn zu bewegen, bis spätestens Ende April einen Zulassungsantrag" zu stellen. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.golem.de/news/let-s-play-medienanstalten-drohen-mit-einstellung-von-piet-smiet-tv-1703-126868.html


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Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt

G
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Ob das nicht ein Schuß durchs Knie wird? Rundfunkanbieter sind nämlich vom Rundfunkbeitrag befreit.


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Es ist nur konsequent. Erst drängt man mit "funk.net" auf Youtube und dann muss natürlich die doofe Konkurrenz verschwinden. Alles finanziert mit dem Rundfunkzwangsbeitrag.

Zitat
So ergreifen die Landesmedienanstalten die Chance, sich in der Debatte über Kontrolle im Internet als Lösung anzubieten. Sie berufen sich unter anderem auf Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und sein kürzlich präsentiertes Facebook-Gesetz. Keine Frage: Hier wird in großen Linien gedacht.

Ich erinnere an den großen 5-Punkte-Plan. Der Rundfunkbeitrag ist nur ein Baustein.

SWR schafft Fernseh- und Hörfunkdirektion ab
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21244.msg136467.html#msg136467

Wer SPDCDUGRÜN wählt, wählt Zensur und Unterdrückung der Meinungsvielfalt.


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Ob das nicht ein Schuß durchs Knie wird? Rundfunkanbieter sind nämlich vom Rundfunkbeitrag befreit.

Das ist zunächst eine Behauptung, der Nachweis dazu fehlt.

Wie soll die Ableitung erfolgen, dass die Wohnungen, welche im privaten Bereich zum Schlafen oder Wohnen geeignet sind, zu befreien seien, wenn ein Rundfunkanbieter, unter der Voraussetzung der Klärung des Status ob diese Anbietung privat oder geschäftlich erfolgt, ebenso in wie weit eine mögliche Befreiung der Anbieter von diesem Status abhängig ist, zu befreien wäre?
Bisher kann die Annahme gefällt werden für den Fall, dass der Status des Anbieters geschäftlich ist, eine Befreiung für die geschäftliche Abgabe erfolgt. Diese sich jedoch nicht für die Abgabe auf die Wohnungen, welche privaten Zwecken vorbehalten sind, erstreckt.

Das führt bisher dazu, dass selbst dann die Abgabe im privaten Bereich erhoben wird, falls der Ort der geschäftlichen Ausführung, also der Ort der Betriebstätte sich in der privaten Wohnung befindet.

--
Unabhängig davon wird eine Betriebstätte innerhalb einer privaten Wohnung "befreit" und nur ein geschäftliches Fahrzeug zusätzlich herangezogen, wenn die Vermutung besteht, dass ein Fahrzeug geschäftlich genutzt wird und das wohl unabhängig davon, dass das erste Fahrzeug zum Betrieb frei sein soll. ;-).
Im privaten Bereich werden Fahrzeuge nicht herangezogen.
--

Daraus folgt:

Fall 1:
Der Anbieter ist privat, dann ist noch offen ob die Abgabe anfällt.
Insbesondere ist offen ob die private Wohnung damit trotzdem noch beitragspflichtig ist.
Dabei müssen wieder verschiedene Fälle betrachtet werden:

Z.B. ob der Anbieter am Ort der Ausführung wohnt auch ob allein.
Oder ob die Befreiung für die private Tätigkeit auf die private Wohnung übertragen werden kann.

Fall 2:
Der Anbieter ist nicht privat, dann zahlt er jedoch für seine private Wohnung.
Der Anbieter ist geschäftlich, dann kann wohl auf eine Befreiung gepocht werden, aber die Beschäftigten des Anbieters zahlen für Ihre privaten Wohnungen.

--
Falls weitere oder auch andere Sichtweisen möglich seien, sollten diese wohl auch geprüft werden.


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Bisher kann die Annahme gefällt werden für den Fall, dass der Status des Anbieters geschäftlich ist, eine  Befreiung für die geschäftliche Abgabe erfolgt. Diese sich jedoch nicht für die Abgabe auf die Wohnungen, welche privaten Zwecken vorbehalten sind, erstreckt.

Stimmt natürlich, habe ich nicht bedacht. Dann wird der "Geschäftsbetrieb" Youtuber befreit aber für das Wohnen muß er trotzdem zahlen.


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Es gab doch schon mal Zeiten, in denen unliebsame Meinungen zensiert wurden. Passiert auch gerade in mehreren Ländern auf der Welt, zu denen Deutschland sich kritisch verhält.

Zur Übersicht zu den 14 Landesmedienanstalten
http://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/landesmedienanstalten/adressen-der-landesmedienanstalten/alphabetische-liste-aller-alm-mitglieder.html

Schauen wir uns doch jetzt mal exemplarisch den
Verwaltungsrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien an:
https://www.blm.de/ueber_uns/organisation__organe/verwaltungsrat.cfm

Manfred Nüssel
https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_N%C3%BCssel
- Vorsitzender des Verwaltungsrats, CSU-Politiker, gehört seit 1990 dem Kreistag des Landtags Bayreuth an (Quelle: Wikipedia)

Hans Joachim Werner
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Joachim_Werner
- Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, SPD-Politiker, bis 2013 im Bay. Landtag

Martin Bayerstorfer
https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Bayerstorfer
- CSU-Mitglied, seit 2007 stellv. Vorsitzender der CSU Oberbayern

Henry Schramm
https://de.wikipedia.org/wiki/Henry_Schramm
- CSU, ehemaliges Mitglied des Bay. Landtags

Alexandra Holland
- Leiterin der Mediengruppe Pressedruck
https://de.wikipedia.org/wiki/Mediengruppe_Pressedruck

Gerd Penninger
- Studioleiter von "Absolut Radio"

http://absolutradio.de/impressum

Prof. Dr. Johannes Kreile
https://www.noerr.com/de/persoenlichkeiten/kreile-johannes.aspx
- Jurist, Mitherausgeber und Verfasser des Heidelberger Kommentars zum Rundfunkstaatsvertrag

Roland Richter
https://de.wikipedia.org/wiki/Roland_Richter_(Politiker,_1963)
- CSU, ehemaliges Mitglied des Bay. Landtags

Michael Sedlmair - Mitglied der Freien Wähler (FW), ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Ismaning

Schauen wir uns mal den Anteil der Politiker an:
Von 9 Mitgliedern des Verwaltungsrates sind 7 Mitglieder von politischen Parteien.
Staatsferne sehe ich da nicht.

Kucken wir weiter in den Medienrat
https://www.blm.de/ueber_uns/organisation__organe/medienrat/medienrat-mitglieder.cfm
Hier kann man noch besser sehen, daß sehr viele Mitglieder Partei-Angehörige sind.

Laut § 2 der
Satzung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Medienrats und des Verwaltungsrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (Aufwandsentschädigungssatzung – AES)
https://www.blm.de/files/pdf1/AES_Dez13.pdf
erhält jedes Mitglied 700 € Pauschalentschädigung pro Monat.
Man kann hier durchaus Einsparpotential entdecken.
Hier kann man sehen, wie sich die BLM finanziert:
https://www.blm.de/ueber_uns/finanzierung.cfm
Unter anderem aus dem Rundfunkbeitrag und Mitteln aus dem Staatshaushalt des Freistaates Bayern (kurz: Steuern).

Fazit:
Es wird wirklich Zeit, daß in Deutschland einmal kräftig aufgeräumt wird!


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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danisch.de (Blog), 23.03.2017

Youtuber brauchen Rundfunklizenzen

Hadmut Danisch

Zitat
[..]
Wobei ich persönlich ja schon Zweifel habe, ob Streaming unter Rundfunk fällt, denn in § 2 Abs. 1 RStV definieren sie das mit der Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zur Verbreitung. Die Definition ist bekloppt, denn wenn man es genau liest, fällt auch eine Theateraufführung unter Rundfunk, offenbar war den Juristen dabei nämlich nicht klar, dass auch gewöhnliches sichtbares Licht „elektromagnetische Schwingungen“ ist.

Gemeint ist damit eigentlich die Ausstrahlung über Antenne, Satelit und Kabel wie beim normalen Fernsehen. Ob Internet-Streaming darunter fällt, wage ich zu bezweifeln. Denn es ist ja gerade der Witz am Internet, dass es nicht an eine bestimmte Übertragungsform gebunden ist (Übertragung: Schicht 1/2, Internet: Schicht 3) und der Absendende damit keinen Einfluss auf die Ausbreitungsmethode hat.

Zwar könnte man argumentieren, dass bei Übertragung von Internet über Glasfaser ja Licht, und damit elektromagnetische Schwingungen zum Einsatz kommen, zweifellaus auch bei WLAN oder Mobilfunk.

Modernes Ethernet beruht aber nicht auf elektromagnetischen Wellen, sondern auf Stromschleifen. DSL hat zwar Frequenzen, und elektrisch ist es auch, aber nicht jede elektrische Schwingung ist auch elektromagnetisch. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.danisch.de/blog/2017/03/23/youtuber-brauchen-rundfunklizenzen/


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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h
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Mir ist nicht klar, ob es hier dazu passt:

na news aktuell - Ein Unternehmen der dpa-Gruppe
Whitepaper fake news, 2017
Die Große Falle
Was das Phänomen fake-news für Kommunikation und PR bedeutet

https://www.newsaktuell.de/fake-news

Das System fängt an sich zu schützen ;)


Edit "Bürger":
Link-Infos ergänzt. Bitte nicht wild irgendwelche externen Links posten, sondern immer auch die gem. Forum-Regeln erforderlichen Zusatzinfos angeben.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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Bildquelle: http://up.picr.de/27184952fi.png

FAZ, 28.03.2017

Rundfunklizenz für Youtuber
Erst die Gamer, dann das ganze Internet

von Michael Hanfeld

Zitat
Die Landesmedienanstalten wollen das Netz kontrollieren. An einem Youtube-Kanal machen sie die Probe aufs Exempel: Er soll Rundfunk sein. Kommen sie damit durch, hätte das weitreichende Konsequenzen.
[..]
Doch was ist „Rundfunk“ oder ein „Telemedium“? Gilt jeder, der im Netz unterwegs ist, streamt oder einen Youtube-Kanal unterhält, als Rundfunkveranstalter? Um das en détail zu klären, haben die Landesmedienanstalten die „AG Streaming“ gegründet. Tobias Schmid formuliert aber schon einmal eine grobe Faustregel: „Was aussieht wie Rundfunk, und sich bewegt wie Rundfunk, ist Rundfunk.“ Konkretisiert auf den Fall der Youtuber von „Piet Smiet“, heißt es in der Mitteilung der von den Landesmedienanstalten gebildeten Kommission für Zulassung und Aufsicht (Zak): Rundfunk sei „laut dem Rundfunkstaatsvertrag ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet. Er verbreitet ausgewählte Angebote, die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, entlang eines Sendeplans.“ Ein Dienst, der sich an die Allgemeinheit richtet, der ein Programmschema hat und dessen Angebot die Nutzer nicht beeinflussen können – da dürften die Medienaufseher im Netz, insbesondere bei Youtube, von A bis Z fündig werden. Was mit „Piet Smiet“ beginnt, dem die Landesmedienanstalt mit Schließung droht, könnte also ganz groß werden – die deutsche Medienaufsicht sortiert das Internet durch.[..]

Dass sie damit bei „Piet Smiet“ und nicht gleich bei Facebook anfängt, darf man wohl als Weg des geringsten Widerstands beschreiben, nach dem Motto: Die Kleinen fängt man, um die Großen kümmert man sich später. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/rundfunklizenz-fuer-youtuber-14945278.html


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Witz an der Sache ist, die versuchen krampfhaft ne Zielgruppe zu erreichen, die se nicht sehen will und nun sowas.
Damit machen die sich bei der Zielgruppe natürlich erst recht beliebt.


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Na mit der Argumentation ist es ja kein Rundfunk :)

Richtet sich nicht an die Allgemeinheit sondern an an spezifische gruppe.
Hat keinen Sendeplan sondern sendet wann es passt.
Und die Nutzer können mit Kommentaren die Sendung beeinflussen ;)


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Zitat
„Was aussieht wie Rundfunk, und sich bewegt wie Rundfunk, ist Rundfunk.“
Nö; da hilft sowohl ein Blick in den Rundfunkstaatsvertrag, als auch in die "Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste".


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

o
  • Beiträge: 1.575
Ich dachte, das"s das Thema "zahlungspflichtiges Internet" (oder auch nur "zahlungspflichtiger WWW-Zugang") 1995 - dem Zeitpunkt der breitenmäßigen Freigabe des WWW - gleich wieder vom Tisch war.

Wenn in Deutschland das WWW zahlungspflichtig wird, bricht die Wirtschaft Deutschlands und auch der EU definitiv zusammen. Das ist "besser" als jeder Bombenkrieg.

Das und den heftigen Widerstand aller Bebeitragten werden die Sender nicht riskieren wollen...


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