Ob das nicht ein Schuß durchs Knie wird? Rundfunkanbieter sind nämlich vom Rundfunkbeitrag befreit.
Das ist zunächst eine Behauptung, der Nachweis dazu fehlt.
Wie soll die Ableitung erfolgen, dass die Wohnungen, welche im privaten Bereich zum Schlafen oder Wohnen geeignet sind, zu befreien seien, wenn ein Rundfunkanbieter, unter der Voraussetzung der Klärung des Status ob diese Anbietung privat oder geschäftlich erfolgt, ebenso in wie weit eine mögliche Befreiung der Anbieter von diesem Status abhängig ist, zu befreien wäre?
Bisher kann die Annahme gefällt werden für den Fall, dass der Status des Anbieters geschäftlich ist, eine Befreiung für die geschäftliche Abgabe erfolgt. Diese sich jedoch nicht für die Abgabe auf die Wohnungen, welche privaten Zwecken vorbehalten sind, erstreckt.
Das führt bisher dazu, dass selbst dann die Abgabe im privaten Bereich erhoben wird, falls der Ort der geschäftlichen Ausführung, also der Ort der Betriebstätte sich in der privaten Wohnung befindet.
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Unabhängig davon wird eine Betriebstätte innerhalb einer privaten Wohnung "befreit" und nur ein geschäftliches Fahrzeug zusätzlich herangezogen, wenn die Vermutung besteht, dass ein Fahrzeug geschäftlich genutzt wird und das wohl unabhängig davon, dass das erste Fahrzeug zum Betrieb frei sein soll. ;-).
Im privaten Bereich werden Fahrzeuge nicht herangezogen.
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Daraus folgt:
Fall 1:
Der Anbieter ist privat, dann ist noch offen ob die Abgabe anfällt.
Insbesondere ist offen ob die private Wohnung damit trotzdem noch beitragspflichtig ist.
Dabei müssen wieder verschiedene Fälle betrachtet werden:
Z.B. ob der Anbieter am Ort der Ausführung wohnt auch ob allein.
Oder ob die Befreiung für die private Tätigkeit auf die private Wohnung übertragen werden kann.
Fall 2:
Der Anbieter ist nicht privat, dann zahlt er jedoch für seine private Wohnung.
Der Anbieter ist geschäftlich, dann kann wohl auf eine Befreiung gepocht werden, aber die Beschäftigten des Anbieters zahlen für Ihre privaten Wohnungen.
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Falls weitere oder auch andere Sichtweisen möglich seien, sollten diese wohl auch geprüft werden.