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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen März 2017 => Thema gestartet von: wimmerma am 23. März 2017, 11:24

Titel: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: wimmerma am 23. März 2017, 11:24
(http://www.die-zeitungen.de/fileadmin/_migrated/news/faz_feuilleton_01.JPG)
Quelle Logo:http://www.die-zeitungen.de/fileadmin/_migrated/news/faz_feuilleton_01.JPG
Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen

Quelle: FAZ 23.03.2017


Zitat
Endlich gibt es etwas zu tun! Die für die Aufsicht von Rundfunkangeboten zuständigen Behörden haben ein neues Tätigkeitsfeld entdeckt – den Kampf gegen Hassrede und Falschnachrichten im Internet. Das verkündeten die Landesmedienanstalten am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Sie begründen das damit, dass sie staatsfern seien und über „viel Knowhow und Erfahrung“ verfügten.

weiterlesen auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/youtuber-sollen-rundfunklizenz-beantragen-14937681.html
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: PersonX am 23. März 2017, 11:49
Es wird Zeit diese Anstalt zu schließen oder Ihr den Saft abzudrehen.

Es ist schon widerlich, wenn von Behörde und gleichzeitig staatsferne gesprochen wird.
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: pepilo am 23. März 2017, 11:52
Passt auch dazu:


(http://www.golem.de/staticrl/images/logo-g.png)
Bildquelle: http://www.golem.de/staticrl/images/logo-g.png

golem.de, 22.03.2017

Let's Play
Medienanstalten drohen mit Einstellung von Piet Smiet TV

von Peter Steinlechner

Zitat
Der Streamingkanal Piet Smiet TV ist ein Rundfunkangebot ohne Zulassung: Das hat eine Kommission der Medienanstalten nun festgestellt - und droht mit der Einstellung der über Twitch verbreiteten Sendungen.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat in ihrer Sitzung am 21. März 2017 damit gedroht, den Streamingkanal Piet Smiet TV auf Twitch zu untersagen. Nach Ansicht der Kommission handelt es sich bei Piet Smiet TV um ein "Rundfunkangebot ohne Zulassung". Der Kommission gehe es mit der Beanstandung darum, "dem Anbieter den Verstoß gegen die Zulassungspflicht vor Augen zu führen und ihn zu bewegen, bis spätestens Ende April einen Zulassungsantrag" zu stellen. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.golem.de/news/let-s-play-medienanstalten-drohen-mit-einstellung-von-piet-smiet-tv-1703-126868.html (https://www.golem.de/news/let-s-play-medienanstalten-drohen-mit-einstellung-von-piet-smiet-tv-1703-126868.html)
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: GEiZ ist geil am 23. März 2017, 13:01
Ob das nicht ein Schuß durchs Knie wird? Rundfunkanbieter sind nämlich vom Rundfunkbeitrag befreit.
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: cook am 23. März 2017, 13:04
Es ist nur konsequent. Erst drängt man mit "funk.net" auf Youtube und dann muss natürlich die doofe Konkurrenz verschwinden. Alles finanziert mit dem Rundfunkzwangsbeitrag.

Zitat
So ergreifen die Landesmedienanstalten die Chance, sich in der Debatte über Kontrolle im Internet als Lösung anzubieten. Sie berufen sich unter anderem auf Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und sein kürzlich präsentiertes Facebook-Gesetz. Keine Frage: Hier wird in großen Linien gedacht.

Ich erinnere an den großen 5-Punkte-Plan. Der Rundfunkbeitrag ist nur ein Baustein.

SWR schafft Fernseh- und Hörfunkdirektion ab
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21244.msg136467.html#msg136467

Wer SPDCDUGRÜN wählt, wählt Zensur und Unterdrückung der Meinungsvielfalt.
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: PersonX am 23. März 2017, 13:13
Ob das nicht ein Schuß durchs Knie wird? Rundfunkanbieter sind nämlich vom Rundfunkbeitrag befreit.

Das ist zunächst eine Behauptung, der Nachweis dazu fehlt.

Wie soll die Ableitung erfolgen, dass die Wohnungen, welche im privaten Bereich zum Schlafen oder Wohnen geeignet sind, zu befreien seien, wenn ein Rundfunkanbieter, unter der Voraussetzung der Klärung des Status ob diese Anbietung privat oder geschäftlich erfolgt, ebenso in wie weit eine mögliche Befreiung der Anbieter von diesem Status abhängig ist, zu befreien wäre?
Bisher kann die Annahme gefällt werden für den Fall, dass der Status des Anbieters geschäftlich ist, eine Befreiung für die geschäftliche Abgabe erfolgt. Diese sich jedoch nicht für die Abgabe auf die Wohnungen, welche privaten Zwecken vorbehalten sind, erstreckt.

Das führt bisher dazu, dass selbst dann die Abgabe im privaten Bereich erhoben wird, falls der Ort der geschäftlichen Ausführung, also der Ort der Betriebstätte sich in der privaten Wohnung befindet.

--
Unabhängig davon wird eine Betriebstätte innerhalb einer privaten Wohnung "befreit" und nur ein geschäftliches Fahrzeug zusätzlich herangezogen, wenn die Vermutung besteht, dass ein Fahrzeug geschäftlich genutzt wird und das wohl unabhängig davon, dass das erste Fahrzeug zum Betrieb frei sein soll. ;-).
Im privaten Bereich werden Fahrzeuge nicht herangezogen.
--

Daraus folgt:

Fall 1:
Der Anbieter ist privat, dann ist noch offen ob die Abgabe anfällt.
Insbesondere ist offen ob die private Wohnung damit trotzdem noch beitragspflichtig ist.
Dabei müssen wieder verschiedene Fälle betrachtet werden:

Z.B. ob der Anbieter am Ort der Ausführung wohnt auch ob allein.
Oder ob die Befreiung für die private Tätigkeit auf die private Wohnung übertragen werden kann.

Fall 2:
Der Anbieter ist nicht privat, dann zahlt er jedoch für seine private Wohnung.
Der Anbieter ist geschäftlich, dann kann wohl auf eine Befreiung gepocht werden, aber die Beschäftigten des Anbieters zahlen für Ihre privaten Wohnungen.

--
Falls weitere oder auch andere Sichtweisen möglich seien, sollten diese wohl auch geprüft werden.
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: GEiZ ist geil am 23. März 2017, 13:30
Bisher kann die Annahme gefällt werden für den Fall, dass der Status des Anbieters geschäftlich ist, eine  Befreiung für die geschäftliche Abgabe erfolgt. Diese sich jedoch nicht für die Abgabe auf die Wohnungen, welche privaten Zwecken vorbehalten sind, erstreckt.

Stimmt natürlich, habe ich nicht bedacht. Dann wird der "Geschäftsbetrieb" Youtuber befreit aber für das Wohnen muß er trotzdem zahlen.
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: Philosoph am 24. März 2017, 11:24
Es gab doch schon mal Zeiten, in denen unliebsame Meinungen zensiert wurden. Passiert auch gerade in mehreren Ländern auf der Welt, zu denen Deutschland sich kritisch verhält.

Zur Übersicht zu den 14 Landesmedienanstalten
http://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/landesmedienanstalten/adressen-der-landesmedienanstalten/alphabetische-liste-aller-alm-mitglieder.html

Schauen wir uns doch jetzt mal exemplarisch den
Verwaltungsrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien an:
https://www.blm.de/ueber_uns/organisation__organe/verwaltungsrat.cfm

Manfred Nüssel
https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_N%C3%BCssel
- Vorsitzender des Verwaltungsrats, CSU-Politiker, gehört seit 1990 dem Kreistag des Landtags Bayreuth an (Quelle: Wikipedia)

Hans Joachim Werner
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Joachim_Werner
- Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, SPD-Politiker, bis 2013 im Bay. Landtag

Martin Bayerstorfer
https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Bayerstorfer
- CSU-Mitglied, seit 2007 stellv. Vorsitzender der CSU Oberbayern

Henry Schramm
https://de.wikipedia.org/wiki/Henry_Schramm
- CSU, ehemaliges Mitglied des Bay. Landtags

Alexandra Holland
- Leiterin der Mediengruppe Pressedruck
https://de.wikipedia.org/wiki/Mediengruppe_Pressedruck

Gerd Penninger
- Studioleiter von "Absolut Radio"

http://absolutradio.de/impressum

Prof. Dr. Johannes Kreile
https://www.noerr.com/de/persoenlichkeiten/kreile-johannes.aspx
- Jurist, Mitherausgeber und Verfasser des Heidelberger Kommentars zum Rundfunkstaatsvertrag

Roland Richter
https://de.wikipedia.org/wiki/Roland_Richter_(Politiker,_1963)
- CSU, ehemaliges Mitglied des Bay. Landtags

Michael Sedlmair - Mitglied der Freien Wähler (FW), ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Ismaning

Schauen wir uns mal den Anteil der Politiker an:
Von 9 Mitgliedern des Verwaltungsrates sind 7 Mitglieder von politischen Parteien.
Staatsferne sehe ich da nicht.

Kucken wir weiter in den Medienrat
https://www.blm.de/ueber_uns/organisation__organe/medienrat/medienrat-mitglieder.cfm
Hier kann man noch besser sehen, daß sehr viele Mitglieder Partei-Angehörige sind.

Laut § 2 der
Satzung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Medienrats und des Verwaltungsrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (Aufwandsentschädigungssatzung – AES)
https://www.blm.de/files/pdf1/AES_Dez13.pdf
erhält jedes Mitglied 700 € Pauschalentschädigung pro Monat.
Man kann hier durchaus Einsparpotential entdecken.
Hier kann man sehen, wie sich die BLM finanziert:
https://www.blm.de/ueber_uns/finanzierung.cfm
Unter anderem aus dem Rundfunkbeitrag und Mitteln aus dem Staatshaushalt des Freistaates Bayern (kurz: Steuern).

Fazit:
Es wird wirklich Zeit, daß in Deutschland einmal kräftig aufgeräumt wird!
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: ChrisLPZ am 26. März 2017, 17:15
danisch.de (Blog), 23.03.2017

Youtuber brauchen Rundfunklizenzen

Hadmut Danisch

Zitat
[..]
Wobei ich persönlich ja schon Zweifel habe, ob Streaming unter Rundfunk fällt, denn in § 2 Abs. 1 RStV definieren sie das mit der Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zur Verbreitung. Die Definition ist bekloppt, denn wenn man es genau liest, fällt auch eine Theateraufführung unter Rundfunk, offenbar war den Juristen dabei nämlich nicht klar, dass auch gewöhnliches sichtbares Licht „elektromagnetische Schwingungen“ ist.

Gemeint ist damit eigentlich die Ausstrahlung über Antenne, Satelit und Kabel wie beim normalen Fernsehen. Ob Internet-Streaming darunter fällt, wage ich zu bezweifeln. Denn es ist ja gerade der Witz am Internet, dass es nicht an eine bestimmte Übertragungsform gebunden ist (Übertragung: Schicht 1/2, Internet: Schicht 3) und der Absendende damit keinen Einfluss auf die Ausbreitungsmethode hat.

Zwar könnte man argumentieren, dass bei Übertragung von Internet über Glasfaser ja Licht, und damit elektromagnetische Schwingungen zum Einsatz kommen, zweifellaus auch bei WLAN oder Mobilfunk.

Modernes Ethernet beruht aber nicht auf elektromagnetischen Wellen, sondern auf Stromschleifen. DSL hat zwar Frequenzen, und elektrisch ist es auch, aber nicht jede elektrische Schwingung ist auch elektromagnetisch. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.danisch.de/blog/2017/03/23/youtuber-brauchen-rundfunklizenzen/ (http://www.danisch.de/blog/2017/03/23/youtuber-brauchen-rundfunklizenzen/)
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: hessischer-verweigerer am 27. März 2017, 15:49
Mir ist nicht klar, ob es hier dazu passt:

na news aktuell - Ein Unternehmen der dpa-Gruppe
Whitepaper fake news, 2017
Die Große Falle
Was das Phänomen fake-news für Kommunikation und PR bedeutet

https://www.newsaktuell.de/fake-news

Das System fängt an sich zu schützen ;)


Edit "Bürger":
Link-Infos ergänzt. Bitte nicht wild irgendwelche externen Links posten, sondern immer auch die gem. Forum-Regeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) erforderlichen Zusatzinfos angeben.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: ChrisLPZ am 28. März 2017, 17:44
(http://up.picr.de/27184952fi.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/27184952fi.png

FAZ, 28.03.2017

Rundfunklizenz für Youtuber
Erst die Gamer, dann das ganze Internet

von Michael Hanfeld

Zitat
Die Landesmedienanstalten wollen das Netz kontrollieren. An einem Youtube-Kanal machen sie die Probe aufs Exempel: Er soll Rundfunk sein. Kommen sie damit durch, hätte das weitreichende Konsequenzen.
[..]
Doch was ist „Rundfunk“ oder ein „Telemedium“? Gilt jeder, der im Netz unterwegs ist, streamt oder einen Youtube-Kanal unterhält, als Rundfunkveranstalter? Um das en détail zu klären, haben die Landesmedienanstalten die „AG Streaming“ gegründet. Tobias Schmid formuliert aber schon einmal eine grobe Faustregel: „Was aussieht wie Rundfunk, und sich bewegt wie Rundfunk, ist Rundfunk.“ Konkretisiert auf den Fall der Youtuber von „Piet Smiet“, heißt es in der Mitteilung der von den Landesmedienanstalten gebildeten Kommission für Zulassung und Aufsicht (Zak): Rundfunk sei „laut dem Rundfunkstaatsvertrag ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet. Er verbreitet ausgewählte Angebote, die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, entlang eines Sendeplans.“ Ein Dienst, der sich an die Allgemeinheit richtet, der ein Programmschema hat und dessen Angebot die Nutzer nicht beeinflussen können – da dürften die Medienaufseher im Netz, insbesondere bei Youtube, von A bis Z fündig werden. Was mit „Piet Smiet“ beginnt, dem die Landesmedienanstalt mit Schließung droht, könnte also ganz groß werden – die deutsche Medienaufsicht sortiert das Internet durch.[..]

Dass sie damit bei „Piet Smiet“ und nicht gleich bei Facebook anfängt, darf man wohl als Weg des geringsten Widerstands beschreiben, nach dem Motto: Die Kleinen fängt man, um die Großen kümmert man sich später. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/rundfunklizenz-fuer-youtuber-14945278.html (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/rundfunklizenz-fuer-youtuber-14945278.html)
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: Sacred am 28. März 2017, 19:35
Witz an der Sache ist, die versuchen krampfhaft ne Zielgruppe zu erreichen, die se nicht sehen will und nun sowas.
Damit machen die sich bei der Zielgruppe natürlich erst recht beliebt.
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: fanatic am 28. März 2017, 20:03
Na mit der Argumentation ist es ja kein Rundfunk :)

Richtet sich nicht an die Allgemeinheit sondern an an spezifische gruppe.
Hat keinen Sendeplan sondern sendet wann es passt.
Und die Nutzer können mit Kommentaren die Sendung beeinflussen ;)
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: pinguin am 28. März 2017, 20:36
Zitat
„Was aussieht wie Rundfunk, und sich bewegt wie Rundfunk, ist Rundfunk.“
Nö; da hilft sowohl ein Blick in den Rundfunkstaatsvertrag, als auch in die "Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste".
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: ope23 am 30. März 2017, 12:05
Ich dachte, das"s das Thema "zahlungspflichtiges Internet" (oder auch nur "zahlungspflichtiger WWW-Zugang") 1995 - dem Zeitpunkt der breitenmäßigen Freigabe des WWW - gleich wieder vom Tisch war.

Wenn in Deutschland das WWW zahlungspflichtig wird, bricht die Wirtschaft Deutschlands und auch der EU definitiv zusammen. Das ist "besser" als jeder Bombenkrieg.

Das und den heftigen Widerstand aller Bebeitragten werden die Sender nicht riskieren wollen...
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: Besucher am 30. März 2017, 12:39
»Die Deutschen« sind eben einfach immer noch die Größten, wenn es darum geht, auf gesetzlicher Basis in die Weltenläufte einzugreifen & »geile« Gesetze und Vorschriften zu erlassen.

Im aktuellen Fall fiel Besucher spontan eine andere Posse - folgt sofort - von vor etwa 20 Jahren wieder ein, wobei man sich natürlich der Unterschiede & der anderen Maßstäblichkeiten ggü. obigem Fall bewusst sein sollte, wenn sich also so eine popelige Landesmedienanstalt mit einem offenbar überaus sendungsbewußten Leiter auf elegante Art & Weise als so eine Art unsichtbares Zensurministerium für die Westentasche aufbauen & sich selbst damit zum politischen Player aufblasen möchte:

Jedenfalls musste Besucher an die Konstellation zurückdenken, als seinerzeit so etwas wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks auf den genialen Trichter gekommen war, alles, was auch nur irgendwie mit Computerei zu tun hatte, expressis verbis zum »Handwerk« zu erklären und sozusagen auch da in einem Rundumschlag das Zunftwesen vergangener Jahrhunderte wieder einzuführen.

Was dann sogar in der Abstrusität des Denkens & Treibens der damaligen Herrschaften so weit gegangen war, dass selbst ein Programmierer fortan als »Handwerker« zu gelten hätte mit Pflicht zum Eintrag in der örtlichen Handwerkerrolle. Selten so gelacht damals, so schiefgegangen, wie jenes Ansinnen seinerzeit war.

Aber diese Art institutionellen Größenwahns war natürlich harmlos ggü. dem, was dieser Herr Schmid sich da in seinem »Eifer« vorgenommen zu haben scheint, zumal diesen Herrn so kleine Unterschiede überhaupt nicht zu stören scheinen - etwa dem, dass doch Internetverbindungen eben nicht aufgrund irgendwie in die Luft »gepusteter« Wellen basieren, sondern letztlich stets eine Point-to-Point-Verbindung darstellen. Was daran nun allen Ernstes »rund« sein soll, müsste der Herr Schmid denn doch nochmal erklären. Oder meint der, seine Setzung, was aussehe wie Rundfunk...sei Rundfunk, hätte bereits Gesetzeskraft, nur weil er so etwas erzählt? Der Begriff »Kunst« leitet sich sinngemäss Erich Kästner folgend vom Begriff »Können« ab, & nicht von »Wollen«. Sonst hiesse das Ganze nämlich nicht »Kunst«, sondern »Wulst«. Scheint aber nicht allen politischen & institutionellen Akteuren in diesem unseren Land bekannt - denn dann hätten wir ja auch keinen 'Rundfunkbeitrag'® & auch kein drohendes Gesetz gegen staatlich nicht erwünschte 'Fake News'® - also ggf. Falschmeldungen, die den Mangel aufweisen, nicht von staatlich akkreditierter bzw. staatlich erwünschter Quelle zu stammen.

Eine neue Episode also aus der beliebten Reihe: »Dokumente Deutschen Wahnsinns«., was obigen Fall angeht. Aber was soll's - EUGH etc. pp. brauchen ggf. schliesslich auch ab & an mal wieder was zu tun...
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: PersonX am 30. März 2017, 13:00
Das Problem dieser Damen und Herren, wenn der lineare Rundfunk stirbt, dann braucht es diese Damen und Herren nicht mehr. Deswegen wird versucht vor dem nicht mehr gebraucht werden neue Möglichkeiten zur Ausbreitung zu finden.
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: helm am 30. März 2017, 19:36
Tja, und in diesem Zusammenhang müsste auch der ÖRR von der Landesmediananstalt beaufsichtigt werden.
Ich schätze spätestens da ist dann Schluss mit solchen fixen Ideen, weil damit viele Pöstchen und Pfründe bei der internen ÖRR-Aufsicht in Gefahr geraten.
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: Neocortex am 04. Mai 2017, 18:10
playnation.de, 04.05.2017

PietSmietTV - Stream-Ende wegen Rundfunklizenz
http://www.playnation.de/spiele-news/twitch/pietsmiettv-stream-ende-wegen-rundfunklizenz-id69972.html

Zitat
Zum Monatsbeginn ist das Ultimatum abgelaufen, das die Landesmedienanstalten PietSmietTV aufgrund einer fehlenden Rundfunklizenz gegeben haben. Nun haben die Betreiber die Einstellung des Sendebetriebs angekündigt: PietSmietTV wird keinen Stream mehr übertragen.

[…]
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: ChrisLPZ am 04. Mai 2017, 18:52
Zitat
Zum Monatsbeginn ist das Ultimatum abgelaufen, das die Landesmedienanstalten PietSmietTV aufgrund einer fehlenden Rundfunklizenz gegeben haben. Nun haben die Betreiber die Einstellung des Sendebetriebs angekündigt: PietSmietTV wird keinen Stream mehr übertragen.

Testballon für die Landesmedienanstalten geglückt. So viel zur Sicherung der Vielfalt und den staatlichen Übergriff auf youtube und das Internet. Welcher Kanal wird als nächstes über die Forderung einer Rundfunklizenz "dicht gemacht"?
Titel: Re: Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
Beitrag von: ope23 am 04. Mai 2017, 19:47
Warum sind sie nicht ins (EU-)Ausland gegangen? Eine nichtgermanische IP-Adresse hätte es bereits getan. Und weshalb wird YouTube selbst  nicht belangt? Letztlich sind sie das "letzte" Glied in der Übertragungskette.