Die Nichtbeachtung der Ablehnung der DSK - Meldedatenabgleich - ist der Kernpunkt von:
V1. Anhörungsrüge 7. Juli 2020,
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rund 30 Seiten Schriftsatz,
gegen Entscheid VerfGH Berlin 19. Juni 2020 (Eingang 27. Juni), in dem genau dies durch Nichterwöhnung unzulässig totgeschwiegen wurde.
Die Nicht-Erörterung eines Gerichts für unseren Vortrag in Schriftsätzen ist eine denkbar eindeutige Verletzung des "rechtlichen Gehörs". Also, alles Wesentliche, was wir in Schrifsätzen vortragen, muss jedes Gericht im Entscheid jedenfalls "erörtern". So die eindeutige Jahrzehnte alte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Na, habt auch ihr das auch immer schön gerügt in der Anhörungsrüge? Denn mit ihrer Textbaustein-Pseudo-Jura kümmern die Richter sich meist einen Dr... um unseren Schrieb. (Dr... meint natürlich Dreikant oder was auch immer.)
Es wäre aber absolut ungehörig, deshalb einige 100 Seiten Schriftsätze mit einigen 100 nummerierten Argumenten einzliefern und für jede Nummer eine Bearbeitung zu fordern schon bei der ARD-Anstalt. Nein, so etwas tut ein gut auf Gehorsam schon in der Schulzeit dressierter Bürger nicht. Nein, macht das nicht! Und dann wundert ihr euch, dass jahrelang keiner ran will an die Akte? Beschwert euch dann nicht, ist ja zu erwarten.
V2. Verffassungsbeschwerde BVerfG 20. Juli 2020
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- rund 15 Seiten Schriftsatz -
mit rund 300 Seiten der vorherigen Schriftsätze, darunter auch die rund 130 Seiten des @Proföt , Rechtsanalyse, publiziert in diesem Forum.
Telefonate mit den Geschäftsstellen der beiden Gericht erbrachte keine Klarheit, ob Anhörungsrüge in diesem Kontext überhaupt geht / aufschiebend wirkt. "Leute, wir schreiben Rechtsprechungsgeschichte"?
Nein, das wäre zu hoch gegriffen. Nur und jedenfalls, die Frage stellte sich nicht oft oder vielleicht nie. Dem Ergebnis darf also mit Spannung entgegen gesehen werden.
V3. Alle, die die viele Arbeit finanziell ein klein wenig unterstützten, erhielten die Vorgänge in Kopie
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zeitverteilt beim jeweiligen Entstehen ab September 2017. "Auf einmal" ist dieser hoch konzentrierte Lesestoff ja gar nicht zu verkraften. (Habe den Richtern mein Beileid zum Ausdruck gebracht.
Da müssen die durch. Ist ihr Job. Für Lieferung der Ware "Gerechtigkeit" werden sie vom Volk bezahlt.)
V4. Angekündigt ist dem BVerfG: Verrfahren EU (evt. EuGH) und EGMR
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sofern durch die innerdeutsche Rechtsprehchung nicht abgeholfen ist.
Ferner, dass die neue Reglung für Meldedatenabgleiche 2022++ sofort nach Gesetzeskraft in die Beschwerde BVerfG einbezogen werde.
V5. Demnach: Alles ist verfahrenstechnisch bereits gedeckelt
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in der optimal schnellen Form und vorgezeichneter Weg ... erforderlichenfalls EU .. erforderlichernfalls Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte.
V6. Wir im Forum könnten für uns beanspruchen, gemeinsam
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die gewaltige Informationsmenge geschaffen zu haben, die in konzentrierter Schriftsatzform verfügbar ist und zum Einsatz kam. Gemeinsam gerschaffen - überwiegend frei im Web verfügbar - "Allmende".
Wer das Material von enigen 100 Seiten seinen Widersprüchen als Begründung beifügt, dürfte die Rundfunkabgabe erst einmal eine Weile lang los sein? Die "Anstalten" würden rasch am Personalproblem scheitern, sofern 20 000 es machten. Denn diese Verdoppelung der Widerspruchzahl wäre nicht meisterbar.
Aber schon jetzt sind sie total überlastet... Alle umfangreichen komplexen Akten dürften zur Zeit "geschoben" werden. Wo aber Bearbeitungsverzug ist, da ist kein Vollstreckungsrecht.
V7. Zurück zum Thread-Thema:
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Alles hier im Thread Erarbeitete wurde verwertet, es "wird" auch aller Neuzugang. Sobald klar ist, welches der beiden Verfassungsgerichte für die Bearbeitung zuständig ist, wird nachgereicht. "Steter Schriftsatz höhlt den Stein" des Unrechts in Fällen von koordinierter geplanter gewollter Rechtsverletzung.