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Autor Thema: Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich  (Gelesen 54890 mal)

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In Leipzig gibt es gleich 3 Professoren...
Prof. Dr. Schröder, Prof. Dr. Herb, Prof. Wille.
Sind diese alle Honorarprofessoren der Uni Leipzig?
Wer findet die Zeit, das mal zu klären und die Vergabegeschichte zu klären?

Wo, wie, wann machen diese 3 Professoren Lehrveranstaltungen?

Selbstverständlich zahlt der MDR der Uni Leipzig keinerlei Finanzieurung eines Medieninstitutes oder was auch immer. Wer so etwas Böses behaupten würde, das wäre sehr ungehörig. Wir wollen ganz einfach die Satzungskriterien wissen, wonach diese 3 Personen Professor sind, während sie ja wohl im normalen Erwerbsleben stehen. 


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h
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Als persönlicher Adjutant von pjotre und Empfänger niederer Aufgaben 8) habe ich mal in 2 Minuten nach prof. dr. "armin herb" "honorarprofessor" gegoogelt. Auf der letzten Seite steht was von Honorarprofessor an der FH Ulm.

Mitgliederzeitung des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten (BvD) (PDF ~ 1010 kb)
2. Ausgabe Juli 1998
https://www.bvdnet.de/wp-content/uploads/2017/03/BvD_News_1998.pdf

Unter dem gleichen Link (S.9) ist auch zu finden, dass er zumindest 1998 beim Berufsverband der Datenschutzbeauftragten als Justitiar mit der Führung des Lobbyverzeichnisses beim Bundestag betraut war.

Als SWR Datenschutzbeauftragter auch unter einer @swr.de Adresse erreichbar:
https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche/prof-dr-armin-herb-xoogd.

Zu seiner SWR-Karriere siehe auch:
19.09.2014
Prof. Armin Herb zum Datenschutzbeauftragten beim SWR bestellt
https://www.presseportal.de/pm/7169/2835278


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2020, 18:41 von DumbTV«

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Zugegeben, ein wenig OFF TOPIC hier - oder auch nicht. Schließlich wiegt das Prestige

"Wissenschaftler" hier als Vertrauensschaffer gegenüber "einfachen Volksvertretern".
-----------------------------------------------------------------------------
Dank an @hankhug! - Professur an einer FH. Aha.
Auch @hankhug 's nächster Beitrag - schon gelesen - das zeigt uns einmal wieder, "was die Welt im Innersten zusammenhält"...
Alle Infos wurden geeignet archiviert für nutzbringende Verwertung.

Für Prof. Wille und Prof. Schröder, soweit ich mich erinnere, Professor "h.c." Uni Leipzig.

Auch an der Uni Leipzig gibt es übrigens ein medienwissenschaftliches Institut:
https://www.sozphil.uni-leipzig.de/institut-fuer-kommunikations-und-medienwissenschaft/studium/bachelor-of-arts-kommunikations-und-medienwissenschaft/

Aber natürlich darf dies nicht aus der Rundfunkabgabe subventioniert werden, erhält also sicherlich kein Geld vom MDR, weil es nicht sein darf, und was nicht sein darf, wir wissen das ja von "ARD, ZDF etc.", das tun die auch nicht, nie und nimmer. 

Bei Schreiben, die von hier an die MDR-Intendantin gehen, wird immer adressiert "Frau Dr. Wille".
Akademische Honorartitel werden hier fortgelassen, sofern ein Leistungsbezug noch nicht ermittelt werden konnte. - Selbstbewusste Bürger adressieren Briefe nie bettlerisch an die "Füllhalter" in Köln, sondern immer an die Chefs, also die Intendanten.

Zurück zum Thread-Thema
--------------------------------------------
Z1. Die im Gesetz vorgeschrieben Datenlöschung der rund 70 Millionen Datensätze hat nie stattgefunden, ist aus einer unmutigen Stellungnahme in einem Datenschutzbericht einer ARD-Anstalt belegt. Das ist sehr einfach, man braucht diese Altdaten als Einkreisungs-Hilfte für jeden weiteren Abgleich, um einen "Volksaufstand" von rund 10 Millionen zu Unrecht Abgemahnten zu verhindern - und würde rund 20 Millionen Kosten erzeugen.

Z2. Es ist Lüge, dass jeder Meldedatenabgleich dauerhaft rund 400 000 Zahler erzeugen würde.
Überwiegend entstehen weniger einfach schließbare Lücken durch Sterbefälle in Mietwohnungen und durch Partnertrennung in Mietwohungen. Innerhalb von etwa 3 bis 24 Monaten kommt es dann fast immer zu einer Neuanmeldung durch normale Fluktuation.

Bis dahin - so dem Gericht mit Schätzwerten beziffert - handelt es sich übrerwiegend um zurückgebliebene "Geringverdiener", beispielsweise alleinerziehende Mütter, weshalb durch verfassungsrichterliche Anordnung allen Ermittelten eine Härtefallprüfung anzubieten sei, so dass der Erfolg sich ins Gegenteil verwandeln würde - denn dann würde diese Härtefallprüfung auch für die 4 Millionen anderen Geringverdiener anzubieten sein als Kettenwirkung.

Z3.  Volkswirtschaftlicher Schaden pro Meldedatenabgleich: Rund 100 Millionen Euro.
Arbeitszeit der zu Unrecht angeschriebenen Bürger u.a.m.
Abgabenzuwachs nur ca 40 Millionen Euro. "Abgaben" ist "umverteilung".
Ertrag = Nutzen im volkswirtschaftlichen Sinn: Null.


Z4. All dies ist von hier bereits eingeführt worden - Mai 2020 -
----------------------------------------------------
- und diverses Weiteres -
bei ein bis zwei verfassungsgerichtlichen Verfahren, für die der @Profät aber der Haupttäter / Hauptdenker ist, siehe seine Texteingabe in diesem Forum in diesen Tagen.
Da kommt also demnächst ein Urteil und "das bleibt unverändert spannend"
(sagen Juristen, wenn ein Verfahren so komplexen Kram betrifft, dass das Ergebnis vom Ellbogenprinzip der Kontrahenten geprägt ist und ein Ergebnis alles Erdenkliche bringen kann).
Mit ihren fußballgroßen Ellbogen haben die zwei Beschwerdeführern schon tüchtig agiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2020, 03:48 von Bürger«
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Im Übrigen ist Prof. Dr. Herb auch noch Vorsitzender des Ausschusses Datenschutzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (https://brak.de/die-brak/organisation/ausschuesse-und-gremien-der-brak/ausschuss-datenschutzrecht/).
Bei der Lektüre der Aufgaben und Ziele stellt sich dem geneigten Leser jedoch die Frage, ob es da keine Ziel-Konflikte mit der SWR-Tätigkeit gibt (https://brak.de/die-brak/aufgaben-und-ziele/):
Zitat
[...] Die Sicherung dieser anwaltlichen Unabhängigkeit ist eine der wesentlichen Aufgaben der Rechtsanwaltskammern. Als Selbstverwaltungsorgane sind sie staatsferne Kontrollinstanzen über die Rechtsanwaltschaft – in Verantwortung gegenüber den Berufskollegen und den rechtsuchenden Bürgern.
Die Bundesrechtsanwaltskammer ist Teil dieser anwaltlichen Selbstverwaltung. Als Dachorganisation übt sie keine Kontrollfunktion gegenüber einzelnen Rechtsanwälten aus, sondern ist vielmehr Interessenvertreter der Anwaltschaft insgesamt. Die Bundesrechtsanwaltskammer setzt sich für die Sicherung der anwaltlichen Freiheit vor staatlicher Einflussnahme und für die unabhängige Stellung der Anwaltschaft im demokratischen Rechtsstaat ein. Die Mitgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Anwaltsberufs ist dabei ihre Kernaufgabe.

Außerdem über die BRAK selbst  (https://brak.de/die-brak/):
Zitat
Die Bundesrechtsanwaltskammer ist die Stimme der Anwaltschaft – gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat und den Ministerien, aber auch gegenüber den Gerichten, beispielsweise dem Bundesverfassungsgericht. Unter anderem mit Stellungnahmen, Gutachten und der Teilnahme an Anhörungen wirkt sie aktiv an Gesetzgebungsvorhaben mit. Auf diese Weise führt die BRAK seit nun schon 60 Jahren den rechtspolitischen Diskurs im nationalen und zunehmend im europäischen und internationalen Kontext. Dabei setzt sie sich nachhaltig für die Sicherung und den weiteren Ausbau des Rechtsstaates sowie für die Stärkung der unabhängigen anwaltlichen Selbstverwaltung ein.

Desweiteren ist Herr Prof. Herb auch Mitverfasser der Gesetzeskommentare zum Thema Datenschutzrecht (https://rsw.beck.de/cms/?toc=ZD.60&docid=411682). Auch der Beck'sche Kommentar zum Rundfunkrecht wird mit seinem Namen geschmückt (Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht: www.soldan.de/media/pdf/98/g0/74/9783406709852_inh.pdf).

Ist doch immer gut, im SWR einen Mann zu haben, der das BDSG mitgestaltet, dazu noch gleichzeitig die Gesetzeskommentare verfasst oder auch Gutachten erstellt, nach denen die Verwaltungsgerichte und ggf. auch das BVerfG dann entscheiden. Und der sich noch gleichzeitig für die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte einsetzt. Alles kein Problem...
Wobei er ja auch noch Rechtsanwalt in der Kanzlei Kees, Hehl, Heckmann ist (http://www.khh-ra.de/herb.html). Von wem oder was kann er denn dann selbst eigentlich noch unabhängig sein? Vermutlich von der Disziplin der Rechtsethik...


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c
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Prof. Dr. Armin Herb: ... Denken Sie bitte auch an die Gemeinden.
Bei tausend Einzelanfragen im Jahr muss der Sachbearbeiter bei jeder einzelnen etwas
tun. Diese einmalige Abfrage mit der Festplatte erledigt ein Mitarbeiter im
Rechenzentrum innerhalb kürzester Zeit.
Deshalb sind die Einzelanfragen einfach zu
teuer und auch zu ineffektiv.

Hat der wirklich gesagt, dass das Einwohnermeldeamt alle Daten der Einwohner auf einer Festplatte dem Beitragsservice übergibt??


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Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Ja, ditt mit der Festplatte hat Herr "Prof. Dr." Herb tatsächlich gesagt.

Darüber denke ick schon eine jaaaaanze Weile nach.
Denn schließlich findet sich in der "Historie" der Vermerk "Eingangskanal Datenträger"!
Meistens in Zeile 2 "Meldedatensatz Stand xx.xx.20xx" "Einstellart: EMA (Einmalabgleich)".
Die Historie sieht so aus:

Thema: GBM, GIM, LLM und LSM usw. - Bedeutung der Abkürzungen bekannt?; Link:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21875.msg139722.html#msg139722

Die Historie ist ein Bildschirmausdruck. Jaaaanz links ist ein Pfeil. D.h. der "Reiter" kann aufgeklappt werden. Da öffnet sich ein "Feld"  mit dem Meldedatensatz und zusätzlichen Angaben wie "Meldekey" etc..

Auf Seite 13 des Anhörungsprotokolls findet sich noch folgendes:

Zitat
...
Bernd Roßkopf: Ich kann zum Ablauf noch ergänzen, Herr Nowak: Das sogenannte Abzugsdatum wird mit den Innenministerien vereinbart und festgelegt. Für das Jahr 2018 hat man sich beispielsweise auf den 6. Mai als Abzugsdatum geeinigt. Ich bin kein IT-Spezialist, aber so weit kann ich das durchaus ausführen: Diese Daten werden von den jeweiligen Einwohnermeldeämtern über die sogenannten Vorverfahrenshersteller –jede Behörde betreibt nicht die eigene Software, sondern bedient sich entsprechender Fachverfahrenshersteller; in Deutschland gibt es einige – über den gesicherten Standard, den Herr Prof. Herb skizzierte, an uns übermittelt. Das ist sozusagen ein Austauschstandard, der zwischen den Behörden, nicht nur zwischen den Einwohnermeldeämtern und uns, existiert, sondern grundsätzlich in Deutschland zwischen den Behörden zum Einsatz kommt – insofern also eine gesicherte Datenübermittlung.

Wenn die Daten dann bei uns sind, passiert genau das, was gerade skizziert wurde: eine Identifikation, ein Abgleich bei der Feststellung: Diese Daten sind uns bekannt, bzw. hier ist bereits eine Beitragspflicht bei uns angemeldet. Danach werden diese Daten unmittelbar wieder gelöscht. Wir speichern sie auch nicht und halten sie nicht vor. Deshalb wissen wir beispielsweise auch nicht, wer mit wem zusammenwohnt – bis auf diesen kurzen Moment, in dem wir diesen Abgleich durchführen konnten. Danach haben wir diese Informationen nicht mehr in unseren Datenbanken.

(Prof. Dr. Armin Herb: Der Computer hat die Informationen nicht mehr!)

...


Dipl.-Kfm. Bernd Roßkopf; Abteilungsleiter Kundenmanagement und Berichtswesen beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice; siehe Anlage 3 A; Eingeladene Sachkundige.

Warum jetzt der sachkundige "Prof. Dr." Herb dazwischen rief: "Der Computer hat die Informationen nicht mehr!" ist eine recht interessante Frage.
Vielleicht liegen ja irgendwo beim BeitraXservus "Wechsel-Festplatten" rum, die bei "Bedarf" "eingewechselt" werden.
Wer weiß, vielleicht gleicht ja der BeitraXservus beim X ten Meldedatenabgleich die Daten noch zusätzlich mit den "einmaligen, zweimaligen, dreimaligen ... Meldedatenabgleichs-Festplatten" ab.
Vielleicht betreiben die ja da Forschung?
"Entwicklung des Melderegisters" in den vergangenen 25 Jahren. Eine "Vergeleichsstudie" der ARD, des ZDF und Deutschlandradios anhand "personenbezogener Meldedaten".

Vielleicht druckt der BeitraXservice ja och die Daten komplett aus und legt die in Leitz-Ordner nach Gemeinden und Städten sortiert ab!
Die sog. Rasterfahndungs-Ordner! Nach dem Motto, ditt alte Telefonbuch iss ne tolle Sache und fällt nicht unter den Datenschutz, weil nicht auf einem Computer gespeichert!
"Old-School" halt!

Wer wees ditt schon, watt da in Kölle alleet beim "Meldedatenabgleich" so "aus einem Büroversehen" passiert.
"Prof. Dr." Herb?

Die "staatsnahen und staatsfernen Aufsichtbehörden Art. 51 DSGVO" scheint ditt jedenfalls nicht sonderlich zu interessieren!

Daaaaaanke für die Hinweise "Prof. Dr." Herb, du Chef der "unabhängigen Aufsichtsbehörde Art. 51 DSGVO des SWR"!
Falls auch du bald in den "Ruhestand" gehst, hinterlass deine ladungsfähige Anschrift.
Ick bin mir jaaaaaanz sicher, dass "staatliche Organe" noch ein "paar" "sachkundige" Fragen an dich haben werden.

Yoo ick wees, ARD, ZDF und Co.! Alles "Verschwörungstheorien"!
So wie die Theorie, dass Einzelabfragen zu teuer sind!

Ey DU! Ja jenau DU! Come to the bright side of life! Log DICH hier ein!
Hier erfährst DU die Wahrheit über die Rasterfahndung von ARD, ZDF und Deutschlandradio!
Und der Hammer iss, ditt sind schriftlich protokollierte Aussagen von denen!

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2020, 03:53 von Bürger«

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Aus der Summe der Infos ist nun relativ zuverlässig deduzierbar:
================================

S1. Bei jedem Meldedatenabgleich wird pro Bundesland 1 Festplatte
-----------------------------------------------------------------------------------
physisch geliefert - oder es geht im Daten-Direktaustausch, das wäre ja richtiger und ist ja Behördenstandard. Wohl eher online-Verfahren.


S2. Bei der "MIEZE" - Mediensteuer-Inkasso-Exekutions-Zentrale
-----------------------------------------------------------------
- Tarnbezeichnung "Beitrags"-"Service"
endet das auf einer einzigen Festplatte. 60 Millionen Datensätze zu im Mittel 1000 Byte, das wären 60 Gigabyte, passt spielend auf eine Festplatte von nur 1 Terabyte.


S3. Während der Datenabgleiche wird das auf den Hauptcomputer der MIEZE hochgeladen
----------------------------------------------------------------
und dann macht die Software einen typischen stufenweisen Ausscheidungsprozess aller offenkundig uninteressanten Daten: Alle, die schon zahlen, und alle mit gleichem Familiennamen, sofern gleiche Adresse.

S4. Übrig bleiben - siehe diverse amtliche Statisiken - vermutlich rund 10 Millionen "Schwarz-Nutznießungs"-Verdächtige.
--------------------------------------------------------
So komisch hier benamt, da ja laut Bundesvermasselungsgericht - sorry, war da ein Tippfehler - auch die Nichtnutzer als Nutznießer gelten. Was nicht passt, wird passend gemacht, Paragrafen sind nicht ohne Grund weich gerundet, "gebeugt wie an Osteoporose oder sonst etwas erkrankt".
Da könnte man mit stufenweisen Aktionen nochmals kleine Gruppen eliminieren - aber blöd, bleibt bei rund 10 Millionen "Verdächtigen".


S5. Beim ersten Meldedatenabgleich "2014" konnte man all diese adressieren, später nicht mehr.
------------------------------------------------------------------------
Denn es würde ja einen kleinen Volksaufstand regnen, wenn jedesmal 10 Millionen Briefe an immer die gleichen im schroffen Aufforderton runterregnen können.
Die einzige Lösung ist rein logisch: Dann auch die Erfahrungen des Datenabgleichs "2014" und alle etwa folgenden mit einspielen. Dann reduziert sich der Kram erst einmal auf rund 3 Millionen.

Sodann hat man aber herrliche Zusatzdaten "wer mit wem" wohnte usw.usw.. So kommt man dann auf knapp unter 1 Million der "Tatverdächtigen". Das ist die tatsächliche Menge laut Evaluierungsbericht Frühjahr 2019. Das geht überhaupt nur durch Miteinspielen der früheren Bestände.

Wir verdanken die Ersterkenntnis dem "mathematisch-rationalen Denken" von @drboe.
 @pjotre , hierdurch wach geworden, hat dann recherchiert und hat den ganz konkreten Beweis der Nichtlöschung gefunden. Nie und nie wurden Daten der Meldedatenabgleiche gelöscht.
Damit entfällt alle Legitimität für alle Abgleiche "2018", "2022" ff..


S6. Die entsprechenden Nachweise wurden am 10. Mai 2020
--------------------------------------------------------------------
in einem 150-seitigen Schriftsatz über 30 weitere Verstöße dem bearbeitenden Verfassungsgericht eingereicht. Manchmal ist einem weh ums Herz, was wir Verfassungsrichtern antun müssen, aber die Entschuldigung dafür stand auf der ersten Seite. (Gesamtumfang nun 300 Seiten.... akkumuliert 2017...2019, wobei dem @Profäten für das Herzstück der Heldenruhm zukommt.)  >:D

S7. Und nun, wie der Profät 100% richtig erkannte,
---------------------------------------------------------
Dr. Herb (Prof. h.c. adressierte ich selten bis nie als Prof.)
ist interveniert, um eine Fehlinformation des Parlaments über angebliche Löschung zu unterbinden. Also, die Daten sind demnach nicht im UserInterface der "MIEZE"-Mitarbetier, sondern im Backup-System auf Festplatten.
Ob die nun wirklich physisch vom Computer getrennt sind oder nicht, das bleibt sich in heutiger Technologie ziemlich gleich.

 @pjotre hat definitive Quelleninfo
 - nicht geleakt, aber nur mickrige 3 Zeilen mitten in X tausenden Datenschutztexten - würde man überlesen, da kommt wieder @drboe als Aufmerksamkeitswecker ins Spiel -
 @pjotre hat also die Info entdeckt, dass alle Datenschutzbeauftragten der 9 ARD-Anstalten dies seit Jahren wissen und seit Jahren nicht klar bekommen, warum dieser Kram nicht gelöscht wurde.


S8. Sollten öfter in diesem Forum vorbeitschauen?
------------------------------------------------------
Vorstehend ist ja erläutert, wieso es nicht anders geht.


S9. Nun die desaströse Finanzbilanz:
-----------------------------------
Pro Meldedatenabgleich volkswirtschaftlicher Schaden (Bürger-Arbeitszeit für Abwehr von Fehlern) rund 100 Millionen Euro.

Mehreinnahme einmalig rund 40 Millionen Euro - solche Erfassungslücken regeln sich nach 3 bis 24 Monaten von selbst.

Kosten rund 12 Millionen Euro. Also 100 Millionen Schadenserzeugung für 28 Millionen Euro Abgabeneingang.

Diese 28 Millionen sind nicht "betrieblicher Ertrag". Abgaben sind "Umverteilung", um dann in staatlichen "Konsum" verbrannt zu werden - hier für das Verschwendungskarussell "ARD, ZDF etc.".

Bei Abgabeninkasso entsteht immer ein "volkswirtschaftlicher Schaden", bei der Einkommensteuer vielleicht 3 % volkswirtschaftlicher Schaden der Inkassosumme.
Bei der Rundfunkabgaben also 300 % volkswirtschaftlicher Schaden für die rund 28 Millionen Euro Abgaben. In finanzieller Sinnlosigkeit ist der Meldedatenabgleich schwer zu übertreffen.


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Zitat
...
Bernd Roßkopf: Ich kann zum Ablauf noch ergänzen, Herr Nowak: Das sogenannte Abzugsdatum wird mit den Innenministerien vereinbart und festgelegt.
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Wenn die Daten dann bei uns sind, passiert genau das, was gerade skizziert wurde:
...

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Lediglich eine Vereinbarung. Wo ist das Landes-Gesetz?

Die Daten gehen zur GEZ, nicht zur LRA, wie es sein müsste.


Es gibt ein Kundenmanagement bei der GEZ. Wer sind deren Kunden?
Die GEZ hat demzufolge Kunden? Kunden der GEZ?

Die Nichtnutzer sind dann wahrscheinlich alle Kunden der GEZ, obwohl sie keine Kunden sind? Ob das normal ist? Denn die Nichtnutzer werden alle angeschrieben, genötigt und zwangsbebeitragt.
Dafür benötigt es den illegalen Meldedatenabgleich, um an die Daten der Nichtnutzer zu kommen.


Edit "Bürger":
Bitte hier keine Diskussion des Begriffs "Kunden" beim Beitragsservice, da dieser Begriff bereits seit Gedenken und auch über den 01.01.2013 in den "Geschäftsberichten" des sog. "Beitragsservice" auftaucht - siehe bitte u.a. Forum-Suche.
Meines Wissens zwar in den meisten oder allen Landesmeldegesetzen bzw. -verordnungen geregelt, dass die Meldedaten an die "Landesrundfunkanstalt" bzw. an die "gemeinsame Stelle der Landesrundfunkanstalten" übermittelt werden. Da jedoch diese ominöse "gemeinsame Stelle" nirgendwo(!!!) - nicht einmal in den Satzungen über das Verfahren des Beitragseinzugs - namentlich öffentlich bekanntgemacht ist (im Gegensatz zu Zeiten des "Rundfunkgebührenstaatsvertrages", wo sogar geregelt war, dass diese Stelle öffentlich bekanntzumachen ist!), stellt sich die Frage, ob die Länder eigentlich wissen, an wen sie die Daten überhaupt übermitteln - es könnte ja die falsche/ nicht vorgesehene Stelle sein...? ::)
Es wird faktisch "ins Blaue hinein" übermittelt oder "aus dem Blauen heraus" abgerufen gelassen.
Ob das datenschutzrechtlich unbedenklich ist?!? Oder nicht eher grob fahrlässig?!?
Hier aber bitte nur weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Lediglich eine Vereinbarung. Wo ist das Landes-Gesetz?
Das reicht nicht und wäre u. U. auch nichtig; Melderecht ist alleiniges Bundesrecht; die Länder dürfen den Teilbereich noch regeln, zu denen sie seitens des Bundes per Bundesgesetz, bspw. BMG, ausdrücklich befugt worden sind.

BVerfG - 2 BvL 1/04 -> Sperrwirkung Art 72 Abs 1 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33742.msg205504.html#msg205504

BVerfG 2 BvE 7/11 - Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Land unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32437.msg199398.html#msg199398


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Guten TagX,

der "einheitliche Stichtag" ist Teil des technischen Verfahrens beim Meldedatenabgleich (§ 14 Abs. 9 und 9 a). Der Tag legt fest, an welchem Tag die Meldedaten bundesweit eingefroren werden.
Das dient dazu, dass nicht Doppelmeldungen erfolgen. Also z.B. Gemeinde A friert den Meldedatenbestand am 06.06.2020 ein und übermittelt die Datten an den BeitraXservus. Jetzt zieht Y am 07.06.2020 zur Gemeinde B und meldet sich um. Gemeinde B friert die Daten am 08.06.2020 ein. Y taucht also zweimal mit "Erstwohnung" auf, weil es unterschiedliche Stichtage gab.

Im BMG (Bundesmeldegesetz) findet sich in § 42 Abs. 4 a eine vergleichbare Norm:
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__42.html
Zitat
(4a) Die Meldebehörden dürfen den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften jeweils zu Beginn einer standardisierten Datenübermittlung zu einem bundesweit einheitlichen Stichtag die in den Absätzen 1 und 2 genannten sowie die gemäß § 55 Absatz 2 durch Landesrecht bestimmten Daten innerhalb von längstens zwölf Monaten automatisiert übermitteln, um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung und darauf aufbauende Folgedatenübermittlungen zu ermöglichen. Dabei sind auch Widersprüche nach § 42 Absatz 3 Satz 2 zu übermitteln. Der jeweilige Stichtag wird vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Für weitere vorzügliche Hinweise zum technischen Verfahren verweise ick auf den Thread:
Verfassungsbeschwerde 2. Meldedatenabgleich § 14 Abs. 9 a RBStV (BE)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33741.0


Was ist das für ein erbärmlicher Gestank?
Ahhh! Eigenlob, der "betörrende Duft", von Giorgio di Abolo, Black Label Parfüms!
Riecht wie nasser Hund!
Nur hier
https://gez-boykott.de/Forum/index.php
erhältlich!

 :)


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@Profät Di Abolo

§42 Abs 4 a definiert eine Aussage für "öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften".

Wenn die "öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten" als "öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften" behandelt werden wollen, bedarf es dafür einer gesetzlichen Grundlage des Bundes. Zudem dann daran erinnert wird, daß nur Kirchenmitglieder kirchensteuerpflichtig sind.

Es steht die Frage im Raum, ob die Länder eine Regel des Bundes "entsprechend" anwenden dürfen, wenn der Bund dieses erstens weder erlaubt, noch verboten hat, noch die Länder selbst es definierten, daß diese Regel des Bundes "entsprechend" auf den ÖRR anzuwenden sei?

Da die Kirchensteuer seitens des Bundes belegt ist und Steuerrecht eh alleiniges Bundesrecht darstellt, kann es keine legitime landesrechtliche Rundfunksteuer geben, egal, ob mit oder ohne religiösen/kirchlichen Bezug.

Normen müssen klar sein, damit der Bürger weiß, wen er in Haftung nehmen kann.


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Mit § 42 Abs. 4 BMG hat der Bundesgesetzgeber von seinem Recht auf ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen gebrauch gemacht und bestimmt:

Zitat
Die Meldebehörden dürfen den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften jeweils zu Beginn einer standardisierten Datenübermittlung zu einem bundesweit einheitlichen Stichtag die in den Absätzen 1 und 2 genannten sowie die gemäß § 55 Absatz 2 durch Landesrecht bestimmten Daten innerhalb von längstens zwölf Monaten automatisiert übermitteln, um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung und darauf aufbauende Folgedatenübermittlungen zu ermöglichen. Dabei sind auch Widersprüche nach § 42 Absatz 3 Satz 2 zu übermitteln. Der jeweilige Stichtag wird vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Der einmalige bundesweite Bestandsdatenabzug aus den Melderegistern dient dem Aufbau einer "Grunddatenbank", die dann durch "Folgedatenübermittlungen", also die Umzugsmeldungen (sog. Bewegungsmeldungen) aktualisiert wird. So war auch § 14 Abs. 9 RBS TV ursprünglich angedacht.

Mit dieser Vergleichsnorn legt der geniale Beschwerdeführer in der vorzüglichen Verfassungsbeschwerde dar, dass es Sache des Bundesgesetzgebers war einen bundesweiten RBS TV-Meldedatenabgleich zu regeln.
Diese hervorragende Verfassungsbeschwerde dient auch zur Entwicklung neuerer Verfassungsbeschwerden gegen den 23. Ätz-Vertrag.
@pinguin, du kannst ja den entsprechenden Abschnitt bei deiner Verfassungsbeschwerde gegen den 23. Ätz-Vertrag weglassen.

Allerdings rate ick davon ab, da diese genialen Ausführungen:

Verfassungsbeschwerde 2. Meldedatenabgleich § 14 Abs. 9 a RBStV (BE); Link
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33741.0

die zudem auch als Musterverfassungsbeschwerde gegen den 23. Ätz-Vertrag dienen können, von überraaaaaaagender rechtswissenschaftlicher Qualität sind.

Was ist das schon wieder für ein bestialischer Gestank?
Ahhh! Eigenlob, der "betörrende Duft", von Giorgio di Abolo, Black Pirate Label Parfüms!

Nur hier im GEZ-Boykott-Forum
https://gez-boykott.de/Forum/index.php
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 :)



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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wurde nicht bei Ablehnungen eines Härtefallabtrags immer wieder die Floskel bemüht, der Gesetzgeber hätte die Befreiungsgründe durch deren Aufzählung abschliessend geregelt? Da sollte doch die Regelung für die Religionsgesellschaften ebenso abschliessend sein. So bliebe für die geschlossenen Anstalten nur die Option, sich als Religionsgesellschaft zu positionieren, um weiter die volle Datendröhnung zu erhalten. Man kann gelegentlich zwar den Eindruck gewinnen, dass man sehr festen Glaubens sein muss um das, was da allabendlich als Nachrichten verkauft wird, auch als solche zu betrachten. Auch Hohepriester scheint es zu geben. Aber noch fehlt es an geeigneten Andachtsstätten, so dass den Sendern dieser "Ausweg" versagt werden sollte.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Zur Bilanz - hier im Thread vom 25. Mai - muss ich nach Überlegung ergänzen:

B1. Dauerhaft gespeichert werden nicht nur die früheren Meldedaten, sondern auch die Infos über das Zusammenleben "Wer mit wem".
----------------------------------------------------------------------------------
Es nützte beim Abgleich 2018 wenig, nur die Meldedaten vom Abgleich 2014 zu haben. Ausschlaggebend waren in 2014, 2015 die vielen erhaltenen Infos "Fehlanzeige - ich lebe ja zusammen mit ... im gleichen Haushalt".
Nur durch diese Nichtlöschung für rund 10 Millionen "Schwarz-Nutznießungs-Verdächtigte" konnte man im Jahr 2019 auf unter 1 Millionen "Verdächtigte" für "Unbotmäßigkeit gegenüber dem neo-totalitären Kontrolleur"
kommen.
Im Gesetz steht eine harmlos wirkende Klausel, dass man in Köln alles zu löschen habe, es sei denn, es sei für weitere Klärung nützlich. Mit 100,0 % der Ausnahmen wurde das genutzt - alles 100 % gesetztreu also? Natürlich illegal, weil "gegen den offenkundigen und erkennbaren Gesetzgeberwillen" verstoßen wurde.

B2. Bei jedem weiteren Meldedatenabgleich erfährt das System nun das Wechseln.
-------------------------------------------------------------------
Nun kann es Biographien anlegen, wie Paar X1 + Y1 sich trennte und wohin X1 zu Y2 umzog usw..
Also ein BBZ Bundesbeischlaf-Zentralregister inklusive Stammbaum-Historie.

Damit weiß man natürlich auch, wer hetero ist, wer homo ist, möglicherweise auch, wer manchmal beides mag, und wer mit wem.
Kommt dann wieder einmal ein Strafgesetz gegen jede Abweichung von der Norm, wer weiß, was die Jahrzehnte zukünftig so bringen... so ist das einzige bundesweite Register dafür die perfekte Datenfundgrube.

B3. Vielleicht könnten wir viele weitere Unterstützer gegen GEZ etc. gewinnen,
------------------------------------------------------------------------
wenn das einmal so richtig verbreitet wird. Von diesen Unvorstellbarkeiten der dauerhaften Datenspeicherung "wer mit wem" weiß ja niemand bisher so richtig. Erst die Nichtlöschung der jahrelangen Daten und Bios über Beziehungen - die bisher hier und nur hier in voller Breite öffentlich aufgedeckt wurde - macht es richtiggehend provokativ für viele, die dies nicht mögen wollen können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2020, 04:43 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ich schrieb schon in diesem Thread

Jeder verantwortlich handelnde IT Betreiber hat ein Sicherungskonzept für die von ihm gesammelten Daten. Ich behaupte daher bis zum Beweis des Gegenteils, dass "gelöschte" Daten alles andere als weg sind. Zudem würde eine Löschung dazu führen, dass sämtliche mit Stress geklärten Doppelbelastungen nach dem erneuten Abgleich  wieder aufleben, wenn der BS und die LRA immer noch nicht wissen wer mit wem in welche Wohnung lebt.

Glaubt jemand, dass der BS keine Sicherungen der Daten besitzt? Die müssen für den Daten-GAU vorsorgen!

Zitat
Die über­mittelten Daten werden mit denen des Beitrags­service abge­glichen und nicht beziehungs­weise nicht mehr benötigte Daten werden unver­züg­lich gelöscht, spätestens mit Ablauf der gesetz­lichen Speicher­frist.

Wenn das alles zutrifft, warum ist mir aus dem Freundes- und Verwandtenkreis kein Fall bekannt, bei dem der zweite Meldedatenabgleich dazu geführt hat, dass man nicht zahlende Wohnungsinhaber angeschrieben hat? Es müsste doch massenhaft zu solchen Ereignissen kommen, da man a) die Daten angeblich gelöscht und b) keine Kenntnis von der gemeinsamen Nutzung haben will.

Der zweiten Datenabgleich hätte bei tatsächlicher Löschung der Daten derjenigen, die mit anderen eine Wohnung bewohnen, in vielen Fällen zu Rückfragen führen müssen. Z. B. bei Wohngemeinschaften oder Paaren, in denen die Mitglieder der WG/des Paars zu verschiedenen Terminen in die Wohnung eingezogen sind. Im nicht so seltenen Fall, dass keine die Lage der Wohnung erklärenden Angaben vorhanden sind, sollten bei tatsächlich gelöschten Daten die nicht-zahlenden WG-Mitglieder/ein Partner des Paars wieder vom BS angeschrieben werden. Das passiert offenbar nicht, was bedeutet, dass man beim BS Informationen über Mitbewohner in einer Form halten muss, die genau das verhindern. Im Prinzip gibt es noch die Möglichkeit, dass dem BS die Zahl der Wohnungen unter einer Adresse bekannt ist. Erhält er für eine Adresse daher gleich viele Zahlungen, so kann man im Prinzip davon ausgehen, dass für alle Wohnungen gezahlt wird. Das muss allerdings nicht stimmen, wenn nämlich in einer Wohnung zwei zahlen, ohne das jeweils zu wissen; ist für den BS aber wohl egal.* Da für viele (alte) Wohnungen bei den Meldeämtern keine Angaben zur Lage der Wohnung vorhanden sind, sollte man von Fällen hören, in denen man mit jedem Abgleich erneut aufgefordert wird sich anzumelden oder jemanden zu benennen, der für die Wohnung zahlt. Irgendjemand, dem das passiert ist, wäre unter Umständen hier nach dem zweiten Abgleich aufgeschlagen. Kann sich jemand an so einen Fall erinnern?

Leider kann man auch mit begründeten Vermutungen wohl nicht punkten. Und ein tatsächlicher Beweis liegt ja nicht vor.

M. Boettcher

*Anm. Mod. seppl: Im Zusammenhang mit der sog. Doppelbebeitragung möchte ich auf die von mir bereits eingereichte und für Unterstützer öffentlich laufende Petition zur Nichtigkeit der Beitragsbescheide durch diesen strukturellen Fehler hinweisen. Dem BS mag es egal sein, ob doppelt Beiträge eingezogen werden, jedoch sagt 1) der RBStV was anderen und 2) Die Vollstreckungsstellen werden mit angeblich vollstreckbaren aber falschen Ersuchen in unbekannter Zahl bombardiert. Da alle Bescheide, auch die von Alleinwohnenden auf den Sachverhalt nicht überprüft wurden (und werden können) sind sämtliche Vollstreckungen zum RB auszusetzen.
Bereits eingereichte Petition:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31088.msg205449.html#msg205449
Open Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/feststellung-der-nichtigkeit-der-ndr-rundfunk-beitragsbescheide


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2020, 16:43 von seppl«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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