Ahhh Herr Prof.EU Pinguin und @muuhhhlli gallische Grüße.
Das ist nur die Bekanntgabe des Stichtages im Bundesanzeiger, zur päpstlichen Rasterfahndung nach § 42 Abs. 4 a BMG, wie gesetzlich gefordert. Der deutsche Bundestag, hat gesetzlich bestimmt:
Die Meldebehörden dürfen den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften Anmerkung: also z.B. für den Papst
jeweils zu Beginn einer standardisierten Datenübermittlung zu einem bundesweit einheitlichen Stichtag die in den Absätzen 1 und 2 genannten Anmerkung:
1. Familienname,
2. frühere Namen,
3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
4. Doktorgrad,
5. Ordensname
"Anmerkung zur Anmerkung z.B. Großmeister des fiktiven Ordens der heiligen-römischen ARD",
Künstlername,
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
7. zum gesetzlichen Vertreter
a) Familienname,
b) Vornamen,
c) Doktorgrad,
d) Anschrift,
e) Geburtsdatum,
f) Geschlecht,
g) Sterbedatum sowie
h) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,
8. Geschlecht,
9. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
10. rechtliche Zugehörigkeit zu der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
"Anmerkung zur Anmerkung: rechtliche "Selbstunterwerfung" z.B. durch Taufe unter staatsfernes Kirchenrecht. Achtung: Austritt jederzeit, im Gegensatz zur ARD Zwangstaufe Direktanmeldung möglich! Buuh! Intendancer-Päpste raus!"
11. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, die letzte frühere Anschrift, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
12. Einzugsdatum und Auszugsdatum,
13. Familienstand beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht; zusätzlich bei Verheirateten oder Lebenspartnern: Datum, Ort und Staat der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft,
14. Zahl der minderjährigen Kinder,
15. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie
16. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
(2) Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:
1. Vor- und Familiennamen,
2. Geburtsdatum und Geburtsort,
3. Geschlecht,
4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
5. derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift,
6. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie
7. Sterbedatum.
"Anmerkung zur Anmerkung: dient vermutlich der Missionierung oder der Inquisition."
sowie die gemäß § 55 Absatz 2 durch Landesrecht bestimmten Daten
Anmerkung:also nach dem jeweiligen Ausführungsgesetz des Landes
innerhalb von längstens zwölf Monaten automatisiert übermitteln, , um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung und darauf aufbauende Folgedatenübermittlungen zu ermöglichen
Anmerkung: um die Meldedatenbank nach Kirchenrecht aufzubauen. Watt? Jaaa, siehe, Erläuterung zur Anordnung über das kirchliche Meldewesen Kirchenmeldewesenanordnung (KMAO) - Neufassung, Link:
https://www.datenschutz-kirche.de/sites/default/files/file/download/KMAO_2010-os.pdf
Jetzt weiß Mensch auch was mit staatsfernem Meldewesen gemeint ist. Also z.B. nach rundfunkkirchlichem Recht. Die päpstliche Intendanz der jeweiligen Landeskirchenrundfunkanstalt wirkt durch staatsfernes Gebet (mühlenartig: mehr, mehr, mehr Gold und Meldedaten) auf den Landesfürsten / die Landesfürstin ein und fordert: Los unterschreib den RBS TV oder staatsferner Kirchen-TV-Bann!
Bupp. wie durch ein Wunder fliegen alle Meldedaten 2018 wieder zum nichtsrechtfähigem rundfunkkirchlichem BeitraXservus / im VolXmund NIEMAND genannt.
Dabei sind auch Widersprüche nach § 42 Absatz 3 Satz 2 zu übermitteln.
Anmerkung: Also Widersprüche gegen die Datenübermittlung an die Kirche. Tja, der Papst hat halt göttliche Macht über die Daten und den Deutschen Bundestag. So wie die Intendancer. Na gut, die nur über die Landesfürsten und Landesfürstin. Waa Manu? Schön peinlich, grad oder nicht?
Der jeweilige Stichtag wird vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Anmerkung: Deshalb BMI im Bundesanzeiger. Das BMI gibt nur "wohlwollend" den Termin bekannt, auf den sich die Innensenatoren und -minister "geeinigt" haben. Den Termin haben die göttlichen Gesandten der evangelischen Kirche (EKD), der römisch-katholischen Kirche (Verband der Diözesen Deutschland) sowie der Gesandte des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland per Lieferkonzept festgelegt
So, ich hoffe ich konnte das rechtlich verdeutlichen.
OT:
Zeit für ein Gebet.
Ohhh Herr, schau hinab auf deine nach dem BMG gemeldeten GEZ-Boykottler und gib ihnen die Kraft weiter fortzufahren, im Bestreben zur rechtlichen Reformation des Zwangs-ARD-ZDF-Kirchen-WohnungsbeitraX!
Schütze und behüte auch die Meldedaten der Gläubigen der evangelischen Kirche (EKD), der römisch-katholischen Kirche (Verband der Diözesen Deutschland) sowie der Gläubigen des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland.
Verzeihe ihnen, dass die Daten ihrer Angehörigen, die nicht ihres Glaubens sind, ebenfalls übermittelt wurden. Denn: es war der Deutsche Bundestag, den die Schuld trifft. Die reinen Glaubens sind, konnten niX dafür!
Ohh Herr, behüte die Pilz-Züchter in Mexiko. Gib das ihre Ernte reichlich ausfällt, da hierzulande wohl starke Nachfrage, auch im Bundestag, besteht.
Ich danke dir, ohh Herr, dass du mir immer dein Gehör schenkst, obwohl ich mir nicht selbstverwaltend Wasser über das Haupt schüttete und bekennender RundfunkbeitraX-Heide bin.
Soviel dazu. Fahren wir nun fort mit einem weiterem Hinkelstein:
"Wie lasse ich 180 000 Einwohner aus der Meldedatenbank verschwinden".
Tagespiegel, 31.03.2013
Berlin fehlen fast 180 000 Menschenhttp://www.tagesspiegel.de/berlin/volkszaehlung-mit-finanziellen-konsequenzen-berlin-fehlen-fast-180-000-menschen/8281260.htmlAlso es war einmal ein Registergestützter Zensus im Jahre 2 v. RBS TV.
Danach viel auf, dass Berlin gar nicht soviele Einwohner hat, wie es dachte. Nanu? Warum das denn? Naja, irgendwie meldeten sich tausende nicht beim Meldeamt ab. Das fiel dann "irgendwie" auf und die Menschen waren erschrocken über die schlechte Qualität des Melderegisters.
Und so kam es, dass sich der Deutsche Bundestag entschloss, die ABMELDEPFLICHT FÜR DEN WOHNUNGSGEBER im BMG einzuführen. Jaaa, soo war ditt.
Das Land Berlin erhob zusammen mit seinem geliebtem Erzfeind Hamburg Verfassungsbeschwerde.
So kam es, dass das BVerfG zur mündlichen Verhandlung lud.
Anmerkung wer will hier iss das Protokoll mündliche Verhandlung Oktober 2017 Zensu 2017, Link:
https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.20171025BVerfG-Verhandlung-Zensus2011
Tja, 180 000 Einwohner waren nun verschwunden. Das Problem war erkannt. Das Register war grottenschlecht, dass Problem schien gelöst, die Abmeldepflicht für den Wohnungsgeber war eingeführt. Alles war juuuuut.
Bis wieder eine Wagenladung mexikanische Pilze in der Kantine des Deutschen Bundestages geliefert wurde.
Voll des guten Nahrungsergänzungsmittels, entschloss sich der Deutsche Bundestag die ABMELDEPFLICHT für den Wohnungsgeber WIEDER ABZUSCHAFFEN!
Watt? Ja! Echt! Hier schaut:
Link, Buzer, § 19 BMG alt und neu:
https://www.buzer.de/gesetz/10628/al56745-0.htm Tja, jetzt fragt sich Mensch natürlich was soll das?
Antwort: Iss doch klar. Langfristig muss das VolX wegen dem RBS TV auswandern.
Tja, klare Sache, da hoffen Hamburg und Berlin natürlich, dass sich keiner nach dem BMG abmeldet. Die da OBEN hoffen das natürlich auch!
Wer von denen da OBEN möchte schon, dass irgendwann auffällt das Deutschland nur ca. 10 000 Einwohner hat (Politiker, ARD und ZDF). Klare Sache, waa?
Macht ja Sinn, ein Meldedatenabgleich nach § 14 Abs. 9 a RBS TV, auf Grundlage grottenschlechter Hamburger und Berliner Melderegister!Hamburg ist geil!
Berlin ist geil!
GEZ-BOYKOTT IST GEIL