Hier Information über nächste Waffengänge:
Vorab: Alle Staatskanzleien bundesweit erhielten heute einen 10-seitigen Liebesbrief, eine 10-seitige Auflistung aller sündigen Seitensprünge und sonstigen Verfehlungen ihrer Geliebten - Staatsfernsehen ARD, ZDF,... -
und den Vorschlag, das schrittweise Scheidungsverfahren in Gang zu setzen,
um die einseitig abgebrochene Liebesbeziehung zu ihren immer hoffnungsvoll gebliebenen Bürgern wieder zu erneuern.
(Alle 3000 Parlamentarier bundesweit hatten diesen Liebesbrief ihres Volkssouverän-Mitglieds bereits Ende November erhalten.)
Vorab ferner: Alle etwa 2 500 Lobbyverbände in Berlin erhielten in diesen Tagen die traurige Nachricht,dass sie sich für ihre Lobbyarbeit demnächst wohl um andere Lobbyabschnittsgefährten zu kümmern haben wegen beginnender Agonie ihrer bisherigen Traumfrau ARD, ZDF,...
Warum all das? Damit die Verfassungsrichter die nötigen unbequemen Entscheide treffen können, benötigen sie ein Zerbrechen der bisherigen absurden Einheitsmeinung "ARD, ZDF" seien alternativlos. Es ist eine mehrmonatige Meinungsarbeit nötig, dies parallel zu den Gerichtsverfahren, damit die viel gerühmten "gesellschaftlichen Gruppen" bereit werden, den Rückbau der Dinosaurier "Staatsfernsehen ARD, ZDF" überhaupt erst einmal denken zu können.
'"Marmorstein und Eisen bricht, aber unsere ARD, ZDF nicht." Doch, liebe Politik-Senioren, eure Talkshow-Schmusekatze eines halben Jahrhunderts wird bald auf dem Friedhof der Dinosaurier zu entsorgen sein.
Nun zum wieder einmal am Jahresende aktuellen Thema: "Verjährung?" Es ist nie ein Fehler, Maßnahmen vorzunehmen, Verjährung zu hemmen.
Aber ob dies überhaupt nötig ist, bleibt zu bezweifeln. Sofern jemand mit Vollstreckungsgewalt daran gehindert wurde, eventuelle legitime Rechte der Nichtzahlung "effizient" wahrzunehmen, hat der Zahlungsbegünstigte (ARD) den Beginn des Laufens der Verjährungsfrist mit faktisch unabwendbarer Gewalt gehemmt. Nach herrschender Rechtsprechung unterbricht derartiges den Lauf der Verjährungsfrist.
"Das ist der Fluch der bösen Tat" - dass sie oft das Gegenteil wird gebären.
Will heißen, mindestens bis zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichts - etwa April 2017 - hat die 3-jährige Verjährungsfrist noch gar nicht zu laufen begonnen. Man kann demnach Erlass bzw. Rückzahlung fordern für alles ab 2013 bis zum Jahr 2021, sofern das Bundesverfassungsgericht geeignet entscheiden wird.
- Sehr zu erwarten für die Geringverdiener;
- aber wohl auch für die Nichtzuschauer;
- und wohl für den größten Teil der Betriebs- und Kfz-Abgabe.
So jedenfalls die hier bestehende Rechtsmeinung. Dem obersten Gericht gingen entsprechende Rechtsmeinungen inklusive Begründung zu. Welche Bedeutung es dem beimisst, ist allein im Ermessen des Gerichts. Entscheiden muss es zu diesen Fragen ohnehin auf jeden Fall im Hinblick auf die 4 Leitverfahren-Beschwerden. Nur das Wie bleibt abzuwarten.
Bausteintext-Sammlung von Prof. Dörr, im Politikjargon bezeichnet als "Gutachten eines Rechtsprofessors". Eine Berufsbezeichnung "Rechtsprofessor" gibt es nicht. Diese Bezeichnung ist wieder einmal ein "rechts-positivistischer" Versuch, die wissenschaftliche Absolutheit von Rechtswahrheiten gegenüber dem "ungebildeten Bauernvolk" vorzutäuschen: "habemus Rechtsprofessor" - habemus veritas". Wir haben einen Rechtsprofessor-Papst - wie haben die absolute Wahrheit.
Das ist ebenso narzistisch-arrogant wie die Bezeichnung "Justitiar" -("Justiz-Zar"?) für den Leiter einer Rechtsabteilung. Nie - nie - wird hier dies Wort ohne belächelnde Anführungszeichen verwendet - in Schriftsätzen etwa nach folgendem Muster:
Herr Dr. Ei..., Leiter der Rechtsabteilung des SWR (Eigenbezeichnung "Justitiar").
Professor Dr. Dörr, Universitätsprofessor mit zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen - da ist nichts zu verbergen.
Da ist die Bezeichnung "Rechtsprofessor" des Politik-Milieus eher eine kleine Beleidigung.
Siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_D%C3%B6rr_(Jurist)
"Dörr promovierte 1983 mit "Faires Verfahren: Gewährleistung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.""
Oh, oh, das passt wie die Faust aufs Auge. Also bitte, das Gutachten 2017, ist das nicht ein Verrat der Jugend-Ideale? Wäre mal interessant, ihm ein paar Kapitel seiner Jugend-Arbeit von 1983 zu rekapitulieren?
(Übrigens, man "promoviert" nicht, sondern "wird promoviert". So etwas muss man nicht unbedingt wissen. Kann ja mal jemand bei Wikipedia berichtigen.)
Nach diesen kleinen Klarstellungen der Einordnung nun zur Aufgabe: Eine knapp gehaltene Widerlegung des Dörr-"Gutachtens" ist nun an sich die Aufgabe. Diskutieren ist gut - Aktion ist besser. Das Gutachten hat die folgenden gravierenden Mängel:
- Das Gericht wollte klare präzise Antworten auf klare präzise Fragen. Das erhielt es nicht.
- Es erhielt stattdessen den ewig gleichen langatmigen entsetzlichen Bausteintext-Mix analog zum rundfunkrechtlichen Kommentar und analog zu den Einheits-Fehlentscheiden des Bundesverfassungsgerichts.
"Juristischer Ketten-Deduktionismus zwecks Einschläferung der rechtlichen Wahrheitsfindung durch Anhäufen von Wahrheiten-Autoritäts-Vortäuschung"?
Es nutzt verfahrenstechnisch wenig, dass viele sich die Mühe gemacht haben, punktuelle Fehler zu suchen, zu finden und hier im Forum anzuprangern. Da muss System hineinkommen, oder sonst und wieder einmal, "der Wind verweht eure wichtigen wahren Worte ins Nirvana des ewigen Vergessens".
Plagiats-kontrolle auf Dreiecks-BasisEs muss nun am besten eine Plagiats-Kontrolle erfolgen: 3 Texte ...
(1) der rundfunkrechtliche Kommentar
(2) ... das Gutrchten "Dörr"
(3) ... das Einheitsurteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Wir werden hier mit einer rein softwaretechnischen Bearbeitung vielleicht an Grenzen stoßen, weil die Text-Überträge vielleicht nicht ausreichend verbal identisch sind. Das wäre aber dennoch der erste Anlauf. Wer es umsetzt, sollte mit LINUX arbeiten, vorzugsweise mit UBUNTU LINUX. Dort sind alle nötigen Tools verfügbar.
Gibt es im Forum eine Person mit genügend Zeit und genügend Zorn, die das Gutachten Dörr im vorbeschriebenen Sinn analysiert und zerpflückt?Wenn sich keiner findet, wird @pjotre es zwar machen, aber zu rasch und also unzulänglich, weil zu viele andere Aufgaben warten.
Verfassungsbeschwerden / Meldedatenabgleich:Insoweit erfolgt viel Arbeit im Hintergrund im direkten Austausch zwischen mitwirkenden Personen. Wir werden den Termin 31. Dezember 2017 nicht verpassen. Aus verschiedenen Gründen sind in der Tat Kläger aus NRW besonders wichtig.
Da ist schon etwas gemacht worden.
Zu einem kritischen Punkt der Sache hier kurz eine @pjotre - Meinung:
Die schon in der Datenbank Kölner befindlichen Personen sind nicht etwa ungeeignet für die Beschwerde, sondern sogar in einer bestimmten Hinsicht besonders geeignet. Da gegen diese Personen nichts mehr zu ermitteln ist, fehlt das Vorliegen der besonderen selektiven Legitimation der Datenübermittlung, wie sie durch EU-Recht aber als zwingend gefordert wird. Dies wurde vom OVG Münster im Jahr 2017 ausdrücklich als auch inländisch bereits wirkendes Prinzip anerkannt.
Der Meldedatenabgleich wäre allein wegen der vorgesehenen Vollständigkeit unzulässig. Da es anders nicht im Staatsvertrag steht, kann es anders nicht erfolgen, kann also gar nicht erfolgen. Erst ein neuer Staatsvertrag könnte es anders beschließen (plus 3 Jahre...). Dagegen bestünde wiederum Beschwerderecht.... und wenn sie nicht gestorben sind, dann streiten sie in 100 Jahren noch...
Also, einmal offen gestanden, was in 100 Jahren sein wird, hat für mich aus sicherlich gut nachvollziehbaren Gründen nur eine relativ eingeschränkte Bedeutung.