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Autor Thema: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.  (Gelesen 80350 mal)

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Hurra, Verbraucherschutz-Koop-Vereinbarung NRW ist gekippt! Kein Geld unserer Infosteuer geht noch ab für dies, was hier ganz ausdrücklich nicht als "Schweigegeld für Duldung von Falsch-Inkasso" bezeichnet wird,

Die faszinierende Macht des beharrlichen Einzelbürgers gegen das in Fehler kollektiv abgeglittene System der Herrschenden ist hier belegt. @boykott2015 hat in unbeirrbarer Weise die Mosaiksteine zusammen getragen mit Eingaben, Rückfragen, Fragen bei Fragdenstaat; und hat nach Antworten mit neuer Frage die Finger in die Wunden gelegt. Dies liegt hier intern vor.

Nochmals erfolgt hier der Vorschlag, neben der nötigen Diskussion immer auch Eingaben zu machen, Fragen zu stellen - jeder auf seine Art. Langatmiges ist hierbei eher kontraproduktiv. Ansonsten jeder nach seinem Stil - das Forum liefert genügend Brennmaterial zum Verfeuern für Anfragen.

Und nochmals Hinweis auf die wichtigsten Fundstellen:
Die umfassendste Fundstelle bis Ende 2016 und am besten ab jetzt für die Fortsetzung ab Ende 2017:

"Verbraucherzentralen"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.msg116944.html#msg116944
(Ein Thread mit enormer Faktensammlung; dort auch Beiträge von @pjotre , die ähnlich ausgerichtet sind wie die hier im Thread "Waffenkiste" vom Dezember 2017.) 

Vorübergehende weitere Fundstelle im  Dezember 2017
"So werden jetzt "GEZ"-Verweigerer entlarvt und zur Kasse gebeten"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25546.msg161363.html#msg161363

"Feind liest mit" - dies alles dürfte mit beeinflusst haben, dass man einen Schlussstrich machte jedenfalls schon einmal in NRW.
Ganz konkret ist festzustellen, dass bis zum 14. Dezember keinerlei Anzeichen für eine Beendigung hier bisher festgestellt werden konnten.
Es könnte also sein sein, dass ganz konkret am 14./15. Dezember 2017 die latente Problematik zum Abbruch-Entscheid führte, als der kritische Bürger zu Recht die Offenlegung der Kooperationsvereinbarung verlangte. Das wurde verweigert - und zugleich erstmals mitgeteilt, dass die Kooperation beendet ist.
Angemerkt sei, dass der WDR im August 2017 eine Job-Ausschreibung für einen juristischen Spitzen-Experten bezüglich EU-Recht machte, an sich vermutlich wegen der EuGH-Richtervorlage - aber auch die Problematik der Verbraucherschutzvereine gehört zu seinem Themenkreis - siehe weiter unten hier im Beitrag.

Für 2017 wurde vom WDR noch gezahlt.
Dies ergibt sich aus früheren Mitteilungen noch im Sommer 2017, die hier intern verfügbar gemacht wurden.
Dies ergibt sich ferner im Umkehrschluss aus:
http://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/guetersloh/21547550_Verbraucherzentrale-Guetersloh-droht-mit-Einschraenkung.html
Demnach wird NRW-weit bezüglich Rundfunkbeitrag normalerweise beraten.

Wieso ist das erhaltene Geld für die Sichtweise der Verbraucherschutzvereine sicherlich kein "Schweigegeld für Dulden von Falschinkasso"?
Weil die Vereine durch die massive jahrelange Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen gar nicht wussten, dass auch sie Täuschungsopfer waren. Man täte den üblicherweise bemühten Mitarbeitern als "Allroundern" Unrecht, ihnen Kenntnis des sehr spezifischen Justizskandals zu unterstellen.
Bei den Richtern der Verwaltungsgerichte hat man als Bürger das Recht, diese Gesichtspunkte deutlich kritischer zu werten.

Nun nochmals rechts kurz die Liste der Kritikpunkte,
um zu zeigen, welche Hebelwirkung Paragrafen haben können:

(1) Verbraucherschutzvereine dürfen bei Abgaben nicht "beraten".
Deshalb die "Kooperationsvereinbarungen".
Aus einem hier zugänglichen Dokument (Anfragen-Antwort) auf Vorstandsebene der Verbrauchschutzvereine in NRW heißt es im Juni 2017 : "So haben wir mit dem WDR eine Kooperation vereinbart, die es uns ermöglicht, zu allen Rechtsfragen rund um das Thema zu beraten und eine schriftliche Vertretung vorzunehmen."

(2) Das ist Definition als Rechtsberatung.
Ob das laut individueller staatlich abgesegneter Satzung überhaupt und "irgendwie" vereinbar ist, bleibe als individuelle Fallfrage hier einmal offen gelassen. Jedoch haben die Verbraucherzentralen gar keine umfassende Zulassung für Rechtsberatung, sondern nur eine aufgaben-beschränkte - also nur für Verbraucherschutz, also nicht für Öffentlich-Rechtliches.

(3) Verstoßen wird auch gegen Wettbewerbsrecht.
Da diese Leistungen fremd-subventioniert wurden, eine Art "alternative Prozesskostenhilfe", hätte diese Subventionierung allen Rechtsberatern zugänglich gemacht werden müssen, also allen Rechtsanwälten. Da bei den Verbraucherzentralen wohl überwiegend durch Nichtanwälte hierbei beraten wurde, hätten beispielsweise auch die rechtlich fortgebildeten Helfer von gez-boykott.de einen Anspruch, für diese Subventionen zugelassen zu werden.
(Faustregel ist wohl 90 € pro Stunde, was dann aus dem Landeshaushalt gewöhnlich auf 180 € gedoppelt wird. Naja, ein Hungerlohn, aber wir vom Forum würden für diesen edlen Zweck uns mit läppischen 180 € pro Stunde begnügen - McKinsey zahlt deutlich mehr.) 
Entsprechender Antrag bei den Staatskanzleien ist in Vorbereitung - in NRW dann ab jetzt "leider aussichtslos".

(4) Auch und Infolgedessen durfte es nicht die praktizierte Geheimhaltung
der Kooperationsvereinbarungen geben, da es sich ja um Subventionen oberhalb der Minima-Grenze des EU-Recht handelte - jedenfalls bei über 200 000 € pro Jahr in NRW.
 @pinguin weiß zu diesen Fragen immer mehr und alles - dürfte aber wohl so stimmen.

(5) Soweit Verbraucherschutzvereins-Mitglieder in Rundfunkräten saßen: Pflicht der Stimmenthaltung bezüglich Budget.
Dass diese dort nicht sein durften, ist ja in den vorhergehenden Beiträgen in diesem Thread belegt. Aber da sie nun mal dort waren (aber vielleicht nicht mehr allzu lange sein werden - entsprechende Eingabe ist in Vorbereitung):
Was bei den Rundfunkräten den Bürger immer neu fasziniert: Alle Beschlüsse erfolgen wohl üblicherweise einstimmig und ohne aktive Kritik. Also dürften die Verbraucherschutzvereine auch bezüglich der an sich wohl unzulässige beträchtlichen Finanz-Zuweisung zugestimmt haben statt sich insoweit der Stimme zu enthalten.

(6) Warum gibt es überhaupt Verbraucherschutz-Vereine?
Das ist eine Rechtssystem-Grundsatzfrage, die hier zu weit führen würde. Aber klar muss sein, wie nah verwandt einige Institutionen sind, die sich als Edel-Institutionen empfinden, was in Grenzen stimmig sein mag, die aber zugleich recht tüchtig die wirtschaftlichen Finanzinteressen ihrer Chefs und Mitarbeiter vom Bürger zwangs-finanzieren lassen:
- Staatsfernsehen ARD, ZDF,...
- Kammerwesen - IHK usw. - und sonstige zwangsfinanzierte berufsständische Vertretungen
- Verbraucherschutzvereine
- Zulassungsstelle für das Medizin-Studium
- und diese Aufzählung ist ein winziger Teil vom Gesamtproblem.

Also Systemwandel zum "korporativen Sozialismus" und Oligarchie und "post-modernen Feudalismus" statt freiheitlicher Demokratie einer offenen Gesellschaft. 

Alle diese kooperieren schrecklich gern und gut und niemand will dem anderen weh tun, weil jeder all die anderen für den eigenen Fortbestand braucht. Darum ist es so wichtig, dass wir Bürger aus diesem Vernetzungs-Geflecht Steine heraus brechen wie hier für NRW gerade abgelaufen. Das ist eine Machtprobe des Volkssouveräns gegenüber den aktuell "Staats-Besitzenden". Es geht uns nicht nur um das Geld. Es geht im Kern bei dem, was hier gemeinsam betrieben wird, um die Rückeroberung von Rückgewähr von mehr Macht und Freiheitsraum im Staat für das Volk. 

Das kleine Parallel-Imperium des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... beginnt an vielen Stellen zu wackeln,
weil es nicht gewillt war, sich angemessen zu bescheiden. Wir sind Assistierende eines bereits stattfindenden Rückzugs-Gefechts.
Alle rund 10 Intendanten haben Anfang März 2017 trotz intensiv belegender Aufforderung verweigert, das Falschinkasso-Unrecht gegenüber 4 Millionen Geringverdienern auch nur zu erörtern. Das Antasten des Existenzminimums gilt als der Grenzbereich zur Unmenschlichkeit.
Dies ist hier beweiskräftig belegt und Kern von allem. Die fehlende Eingriffsbereitschaft erfolgte im Stil von überheblichem Aristokraten-Gehabe. Eine Institution mit einem derartigen beweiskräftig belegten ziemlich fundamentalen Moralverlust - "Geld frisst Ethik" - hat kein Recht für Fortbestand aus Zwangsabgaben. Nur eine radikale Neuordnung ist verbleibendes Recht mit verbleibenden etwa 10 % gemeinwohl-dienlicher Kernaufgabe des Staatsfernsehens ARD, ZDF.

Mit diesem Beweis des Moralverlusts wurde dem Bundesverfassungsgericht gegenüber alles begründet, was seither erfolgte. Und ferner: Monatliche Mitteilungen an alle 3000 Abgeordneten - Land und Bund - sollen schrittweise die mentale Grundhaltung wandeln und eine Neuordnung unsern Politikern denkbar machen.

Auf den Punkt gebracht, wie @ellifh es heute schrieb:
"Jeglicher Anstand, Moral und Schamgefühl ist in dieser Bananenrepublik den Bach runtergegangen. Was zählt ist nur noch der Zaster und die Macht."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25627.msg161852.html#msg161852
"81-jährige 100-Prozent-Behinderte gibt Kampf um geringeren Rundfunkbeitrag auf"



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2017, 15:23 von pjotre«
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Hier Information über nächste Waffengänge:

Vorab: Alle Staatskanzleien bundesweit erhielten heute einen 10-seitigen Liebesbrief,
eine 10-seitige Auflistung aller sündigen Seitensprünge und sonstigen Verfehlungen ihrer Geliebten - Staatsfernsehen ARD, ZDF,... -
und den Vorschlag, das schrittweise Scheidungsverfahren in Gang zu setzen,
um die einseitig abgebrochene Liebesbeziehung zu ihren immer hoffnungsvoll gebliebenen  Bürgern wieder zu erneuern.
(Alle 3000 Parlamentarier bundesweit hatten diesen Liebesbrief ihres Volkssouverän-Mitglieds bereits Ende November erhalten.)

Vorab ferner: Alle etwa 2 500 Lobbyverbände in Berlin erhielten in diesen Tagen die traurige Nachricht,
dass sie sich für ihre Lobbyarbeit demnächst wohl um andere Lobbyabschnittsgefährten zu kümmern haben wegen beginnender Agonie ihrer bisherigen Traumfrau ARD, ZDF,...

Warum all das? Damit die Verfassungsrichter die nötigen unbequemen Entscheide treffen können,

benötigen sie ein Zerbrechen der bisherigen absurden Einheitsmeinung "ARD, ZDF" seien alternativlos. Es ist eine mehrmonatige Meinungsarbeit nötig, dies parallel zu den Gerichtsverfahren, damit die viel gerühmten "gesellschaftlichen Gruppen" bereit werden, den Rückbau der Dinosaurier "Staatsfernsehen ARD, ZDF" überhaupt erst einmal denken zu können.
'"Marmorstein und Eisen bricht, aber unsere ARD, ZDF nicht." Doch, liebe Politik-Senioren, eure Talkshow-Schmusekatze eines halben Jahrhunderts wird bald auf dem Friedhof der Dinosaurier zu entsorgen sein. 

Nun zum wieder einmal am Jahresende aktuellen Thema: "Verjährung?"
Es ist nie ein Fehler, Maßnahmen vorzunehmen, Verjährung zu hemmen.
Aber ob dies überhaupt nötig ist, bleibt zu bezweifeln. Sofern jemand mit Vollstreckungsgewalt daran gehindert wurde, eventuelle legitime Rechte der Nichtzahlung "effizient" wahrzunehmen, hat der Zahlungsbegünstigte (ARD) den Beginn des Laufens der Verjährungsfrist mit faktisch unabwendbarer Gewalt gehemmt. Nach herrschender Rechtsprechung unterbricht derartiges den Lauf der Verjährungsfrist.
"Das ist der Fluch der bösen Tat" - dass sie oft das Gegenteil wird gebären.

Will heißen, mindestens bis zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichts - etwa April 2017 - hat die 3-jährige Verjährungsfrist noch gar nicht zu laufen begonnen. Man kann demnach Erlass bzw. Rückzahlung fordern für alles ab 2013 bis zum Jahr 2021, sofern das Bundesverfassungsgericht geeignet entscheiden wird.
- Sehr zu erwarten für die Geringverdiener;
- aber wohl auch für die Nichtzuschauer;
- und wohl für den größten Teil der Betriebs- und Kfz-Abgabe.

So jedenfalls die hier bestehende Rechtsmeinung. Dem obersten Gericht gingen entsprechende Rechtsmeinungen inklusive Begründung zu. Welche Bedeutung es dem beimisst, ist allein im Ermessen des Gerichts. Entscheiden muss es zu diesen Fragen ohnehin auf jeden Fall im Hinblick auf die 4 Leitverfahren-Beschwerden. Nur das Wie bleibt abzuwarten.

Bausteintext-Sammlung von Prof. Dörr, im Politikjargon bezeichnet als "Gutachten eines Rechtsprofessors".
Eine Berufsbezeichnung "Rechtsprofessor" gibt es nicht. Diese Bezeichnung ist wieder einmal ein "rechts-positivistischer" Versuch, die wissenschaftliche Absolutheit von Rechtswahrheiten gegenüber dem "ungebildeten Bauernvolk" vorzutäuschen: "habemus Rechtsprofessor" - habemus veritas". Wir haben einen Rechtsprofessor-Papst - wie haben die absolute Wahrheit.

Das ist ebenso narzistisch-arrogant wie die Bezeichnung "Justitiar" -("Justiz-Zar"?) für den Leiter einer Rechtsabteilung. Nie - nie - wird hier dies Wort ohne belächelnde Anführungszeichen verwendet - in Schriftsätzen etwa nach folgendem Muster:
Herr Dr. Ei..., Leiter der Rechtsabteilung des SWR (Eigenbezeichnung "Justitiar").

Professor Dr. Dörr, Universitätsprofessor mit zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen - da ist nichts zu verbergen.
Da ist die Bezeichnung "Rechtsprofessor" des Politik-Milieus eher eine kleine Beleidigung.
Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_D%C3%B6rr_(Jurist)

"Dörr promovierte 1983 mit "Faires Verfahren: Gewährleistung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.""
Oh, oh, das passt wie die Faust aufs Auge. Also bitte, das Gutachten 2017, ist das nicht ein Verrat der Jugend-Ideale? Wäre mal interessant, ihm ein paar Kapitel seiner Jugend-Arbeit von 1983 zu rekapitulieren?
(Übrigens, man "promoviert" nicht, sondern "wird promoviert". So etwas muss man nicht unbedingt wissen. Kann ja mal jemand bei Wikipedia berichtigen.)

Nach diesen kleinen Klarstellungen der Einordnung nun zur Aufgabe: Eine knapp gehaltene Widerlegung des Dörr-"Gutachtens" ist nun an sich die Aufgabe.
Diskutieren ist gut - Aktion ist  besser. Das Gutachten hat die folgenden gravierenden Mängel:
- Das Gericht wollte klare präzise Antworten auf klare präzise Fragen. Das erhielt es nicht.
- Es erhielt stattdessen den ewig gleichen langatmigen entsetzlichen Bausteintext-Mix analog zum rundfunkrechtlichen Kommentar und analog zu den Einheits-Fehlentscheiden des Bundesverfassungsgerichts.

"Juristischer Ketten-Deduktionismus zwecks Einschläferung der rechtlichen Wahrheitsfindung durch Anhäufen von Wahrheiten-Autoritäts-Vortäuschung"?

Es nutzt verfahrenstechnisch wenig, dass viele sich die Mühe gemacht haben, punktuelle Fehler zu suchen, zu finden und hier im Forum anzuprangern. Da muss System hineinkommen, oder sonst und wieder einmal, "der Wind verweht eure wichtigen wahren Worte ins Nirvana des ewigen Vergessens". 

Plagiats-kontrolle auf Dreiecks-Basis
Es muss nun am besten eine Plagiats-Kontrolle erfolgen: 3 Texte ...
(1) der rundfunkrechtliche Kommentar
(2) ... das Gutrchten "Dörr"
(3) ... das Einheitsurteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Wir werden hier mit einer rein softwaretechnischen Bearbeitung vielleicht an Grenzen stoßen, weil die Text-Überträge vielleicht nicht ausreichend verbal identisch sind. Das wäre aber dennoch der erste Anlauf. Wer es umsetzt, sollte mit LINUX arbeiten, vorzugsweise mit UBUNTU LINUX. Dort sind alle nötigen Tools verfügbar.

Gibt es im Forum eine Person mit genügend Zeit und genügend Zorn, die das Gutachten Dörr im vorbeschriebenen Sinn analysiert und zerpflückt?
Wenn sich keiner findet, wird @pjotre es zwar machen, aber zu rasch und also unzulänglich, weil zu viele andere Aufgaben warten.   

Verfassungsbeschwerden / Meldedatenabgleich:
Insoweit erfolgt viel Arbeit im Hintergrund im direkten Austausch zwischen mitwirkenden Personen. Wir werden den Termin 31. Dezember 2017 nicht verpassen. Aus verschiedenen Gründen sind in der Tat Kläger aus NRW besonders wichtig.
Da ist schon etwas gemacht worden.
Zu einem kritischen Punkt der Sache hier kurz eine @pjotre - Meinung:
Die schon in der Datenbank Kölner befindlichen Personen sind nicht etwa ungeeignet für die Beschwerde, sondern sogar in einer bestimmten Hinsicht besonders geeignet. Da gegen diese Personen nichts mehr zu ermitteln ist, fehlt das Vorliegen der besonderen selektiven Legitimation der Datenübermittlung, wie sie durch EU-Recht aber als zwingend gefordert wird. Dies wurde vom OVG Münster im Jahr 2017 ausdrücklich als auch inländisch bereits wirkendes Prinzip anerkannt.
Der Meldedatenabgleich wäre allein wegen der vorgesehenen Vollständigkeit unzulässig. Da es anders nicht im Staatsvertrag steht, kann es anders nicht erfolgen, kann also gar nicht erfolgen. Erst ein neuer Staatsvertrag könnte es anders beschließen (plus 3 Jahre...). Dagegen bestünde wiederum Beschwerderecht.... und wenn sie nicht gestorben sind, dann streiten sie in 100 Jahren noch...
Also, einmal offen gestanden, was in 100 Jahren sein wird, hat für mich aus sicherlich gut nachvollziehbaren Gründen nur eine relativ eingeschränkte Bedeutung. 


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Weihnachtsgeschenk an uns Bürger
durch Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident beim Bundesverfassungsgericht
und leitend für die Verfahren gegen die Rundfunkabgabe.


Hier ist abzulesen, dass uns in einigen Monaten eine der spannendsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bezüglich ARD, ZDF,... erwartet. Nachstehend ist Ferdinand Kirchhofs Text korreliert mit unseren Anliegen. So kann man es bei Schriftsätzen einbringen.

Eine volle Seite von Ferdinand Kirchhof in: FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung vom Donnerstag, 21. Dezember 2017, Seite 7.
Leider ist die online-Version einstweilen hinter der Abonnement-Barriere:
http://plus.faz.net/politik/2017-12-21/demo-crazy/94507.html
Zuweilen gibt die FAZ wichtige Artikel vielleicht etwa 10 Tage später frei. Dann könnte man den Artikel über Google finden, indem man Wörter aus den ersten paar Zeilen des eigentlichen Artikel-Textes eingibt.

Ferner zu bedauern: Leider ist die Presse historisch aus alten Bleisatz-Umbruch-Zeiten primitiv definiert, nämlich, indem sie immer noch selbst seitenlange Analysen ohne Abschnitte und Überschriften liefert. Diese Rückständigkeit ist natürlich subtiles Teilstück der Probleme des Presse-Journalismus heutzutage. 1-seitige Analysen muss dann der Leser in ihre Kernaussagen-Gliederung des wissenschaftlich geschulten Autors zurück-zerlegen, um das Anliegen des Autors zu begreifen. Und zwar: 

(1) Ferdinand Kirchhof beklagt, dass die EU der maßgebliche Gesetzgeber wurde.
Die Demokratie funktioniert schon deshalb nicht mehr. Der Beziehung zwischen EU und nationalem Recht fehlt es an demokratischer Legitimation der Funktionsweise.
Nun zu uns - zum Beispiel: Was auch immer das Bundesverfassungsgericht in einigen Monaten entscheiden wird - die Richtervorlage beim EuGH könnte alles eine Weile später rückwirkend in Makulatur verwandeln. Ob zum Besseren oder Schlechteren - wer könnte das prognostizieren? Niemand?
(Auch in von hier begleiteten Verfassungsbeschwerden wird dies bereits zum Thema gemacht.)

(2) Ferdinand Kirchhof wirft das Versagen der Parlamente vor.
Diese Demokratie funktioniere nicht mehr.
Nun zu uns - zum Beispiel: Das Bundesverfassungsgericht hätte gerne einen Meinungsbeitrag der Landesparlamente erhalten. Was tun die befragten Parlamente? In kaum zu unter- beziehungsweise zu überbietender Unterwürfigkeit delegieren sie die Beantwortung von fundamentalen Fragen der Medien-Demokratie ausgerechnet an die gesetzgeberisch unzuständige Exekutive - die Staatskanzleien. Und die Exekutive wiederum praktiziert die übliche Flucht aus jeder Verantwortung, indem sie sich entmachtet zugunsten der singulären individuellen noch kommenden noch gar nicht vorliegenden Aussagen irgendeines "Rechtsprofessors".
Dies Skandalpaket ist eine unvorstellbare Frechheit und Unverfrorenheit unserer gewählten Volksvertreter gegenüber uns, den Wählern. Das Schlimmste daran, die werden noch nicht einmal begreifen, wie sie hier die Demokratie in die Mülltonne entsorgt haben und der ARD-Lobby ihre "Rechtsprofessor"-Blankovollmacht untertänig erteilt haben. 
(Auch in von hier begleiteten Verfassungsbeschwerden wird dies bereits zum Thema gemacht.)

(3) Ferdinand Kirchhof wirft eine einseitige Moralisierung der Politik vor.
Nun zu uns - zum Beispiel: Weshalb wir ARD, ZDF,... so lieben, das ist die edle Beziehung zum heiligen Gutmenschentum. Politische Missionare indoktrinieren für eine schöne neue Welt ihrer kleingeistigen Spießbüger-Intelligenz - missionarisch definiert "ex cathedra". 
Differenzierende Gegenstimmen werden diffamiert: Nur ein toter Gegner des ARD-ZDF-Wahrheitsministeriums ist ein guter Gegner.
(Auch in von hier begleiteten Verfassungsbeschwerden wird dies bereits zum Thema gemacht und Abwehr des Zensur-Risikos ist ausdrücklicher Antragsbestandteil - so Ende September 2017 eingereicht.)

(4) Ferdinand Kirchhof kritisiert eine zunehmende digital geprägte Beeinträchtigung der Justiz.
Nun zu uns - zum Beispiel: Die Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen führte zu wohl 25 % Falschinkasso der Rundfunkabgabe. Wohl ziemlich alle aktive Teilnehmer des Forums sind von diesem "softwaretechnisch schein-untermauerten Inkasso-Unrecht" betroffen, weil an sich nach geltendem Recht zu befreien.
(In von hier begleiteten Verfassungsbeschwerden ist immer neu das Kernthema: Wir haben ein Erstereignis des mengenmäßig umfangreichsten Jusitzskandals in der Geschichte der Bundesrepublik, nämlich Fehlleitung aller Gerichte durch koordiniert gesteuerte Schwächen der computer-basierten Rechtsprechungs-Funktionsweise. Nicht die (leider generell recht unglücklich so benannte) "Digitalisierung" ist das Problem, sondern die Überforderung der Richter, sich der Fehlentwicklung einer planmäßig gesteuerten Textbaustein-Jusitz zu widersetzen.)

Unsere Probleme sind glücklicherweise voll im Visier der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Ob dies genügen wird?
Nötig ist begleitende Politikarbeit, und so etwas geht nur in Massenversion, damit die Richter ein "Wackeln" des Systems ARD, ZDF,... im politischen Entscheider-Umfeld empfinden und auf dieser Grundlage die Weichen für eine Neuordnung so stellen sich berechtigt fühlen.
Ein Forum muss, damit es bleibt, wie es ist, frei bleiben von Geldsachen. Dennoch ein kleiner Dank hier an diejenigen, die mit einer kleinen Spende ermutigt haben, die Politik-Arbeit von 3000 oder mehr Mitteilungen pro Monat fortzusetzen, damit allen Abgeordneten und Politikern durch immer neue Botschaften bundesweit schrittweise in einem mühsamen Eintrichter-Prozess klarer wird:
Mit dem kaum noch vermeidbaren Untergang von rund 90 Prozent von ARD, ZDF ist der Weltuntergang nicht zwingend verkoppelt.


Zusätzlich als Anmerkung: Der maßgebliche, nämlich "berichterstattende" Richter für die Beschwerden gegen die Rundfunkabgabe ist ein anderer, nämlich Professor Dr. Paulus.
Zu seiner Person offizielle Information:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/BVR-Prof-Dr-Paulus/bvr-prof-dr-paulus_node.html
Wichtige Hintergrundinformation:
"Berichterstattend", also maßgeblich, war Paulus auch für den Entscheid 1 BvR 665/2010, der die Befreiungsgrundlage für 4 Millionen Geringverdiener klarstellte, dann aber durch von hier vorgeworfene und belegte Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen seit 2013 nicht zur Anwendung gelangte.
Verfassungsbeschwerden-Vortrag gegen vorgeworfene vorsätzliche systematisch koordinierte Missachtung der Entscheide liegt dem Bundesverfassungsgericht seit September 2017 vor (AZ 1 BvR ...). Die Beschwerdeführung wird von hier beitragend begleitet. Deshalb soll das Verfahren nach üblichen Regeln nicht näher öffentlich kommentiert werden. Angemerkt sei nur: Es geht um die Frage der Rückzahlung von je rund 1000 Euro an Deutschlands etwa 4 Millionen Geringverdiener. Würde dies eintreten, so hätte es neuordnende Konsequenzen für alles.
Hier nochmals die einstigen bereits "realen" diesbezüglichen Hauptentscheide BVerfG:
 (alle: --- 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10 --- hilfreich 1 BvR 2550/12 RN 5 ))


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2017, 13:43 von pjotre«
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Hurra, endlich ein ARD-Intendant, der uns vom Falschinkasso-Skandal erlöst: NDR ... Lutz Marmor. Hier der Beispieltext für deinen Antrag auf Befreiung, sofern nur ein Einkommen im unteren Bereich.
Statt mehrseitige Prosa-Fließsatz-Texte für die christliche Gnade der Befreiung zu schreiben, die niemand vollständig lesen wird,
stattdessen klare Anträge stellen, deren Ablehnung peinlich wird - für Richter, für Bearbeiter, für die anderen Intendanten. Das kann man sowohl innerhalb eines Klageverfahrens machen wie auch jederzeit bei der ARD-Anstalt. Auch bei schon anhängigen Klagen kann man jederzeit noch bei der ARD-Anstalt eine Befreiung beantragen.
Mit Briefen an die Nicht-Rechtsperson Beitragsservice muss man sich nicht entwürdigen. Immer gleich persönlich adressieren an den Intendanten der für das eigene Sendegebiet zuständigen Intendanten. Und zwar:   


(1) Hiermit beantrage ich Befreiung von der Rundfunkabgabe, weil die Befreiungspflicht beweiskräftig durch einen ARD-Intendanten anerkannt wurde.
Aus der NOZ (Neue Osnabrücker Zeitung) vom 22. Dezember 2017:
https://www.noz.de/deutschland-welt/medien/artikel/996843/ndr-intendant-man-koennte-einen-tatort-im-sommer-machen

Die eindeutige und klare Aussage von Herrn Lutz Marmor, Intendant der wesentlichen Mehrländer-Anstalt NDR, lautet:
"Der Rundfunkbeitrag ist auch so etwas wie ein solidarischer Akt. Für unter 60 Cent am Tag nutzen die Menschen Radio, Fernsehen und Online. Wer das nicht zahlen kann, wird befreit."

(2) Ich kann dies nicht bezahlen, weil mein Einkommen im Bereich des Existenzminimums liegt. Also "werde ich befreit". 
"Wer das nicht bezahlen kann"? - Dies ist in der bis etwa 2005 geltenden Regelung für die Rundfunkabgabe etwa wie folgt definiert gewesen im Sinn des durch Abgaben nicht antastbaren Existenzminimums: 
Sozialhilfe-Obergrenze zuzüglich etwa 30 % für Personen, die von anderer Leute Geld nicht leben wollen und es nicht müssen oder es nicht dürfen. (Die 30 % decken den Mittelwert der Sonderbeihilfen für Sozialhilfe-Empfänger.)
Zuzügliche Miete und Sozialversicherung.

Auf eine Sozialbescheid-Pflicht kann es nicht ankommen, da dies im Gesetz nicht vorgeschrieben ist. Dies hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig so festgestellt: Hier die  Hauptentscheide BVerfG:
--- 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10 --- hilfreich 1 BvR 2550/12 RN 5

Für die Richtigkeit der Wiedergabe der persönlichen Aussage von Herrn Lutz Marmor sei angemerkt, dass nach fester Üblichkeit des deutschen Journalismus ein Interviewpartner den Text vor Publizierung zum Gegenlesen und Umformulieren erhält. So wird es durch die Journalisten-Schulen gelehrt, dies mit gutem Grund. Veröffentlicht wird also nur, was der Interviewpartner als seine feste Meinung "abgesegnet hat". 

(3) Angemerkt wird, dass der gönnerhafte Hinweis auf nur 60 Cent pro Tag und "solidarischer Akt" bei mir fehl am Platz ist (und "Akt" geht schon gar nicht, es muss ja nicht immer alles gleich sexualisiert werden).
Das niedrige intellektuelle Niveau des Staatsfernsehens ARD, ZDF kann ich schon seit Jahren nicht mehr ertragen.Meine hochwertigen Informationsquellen finde ich im Internet und dies kostenlos.

Beim Hinweis auf "solidarisch" sei angemerkt, dass mir die Tränen kommen, weil Herr Lutz Marmor mit seinem Gehalt von "oberhalb Bundeskanzlerin" dennoch nur als etwa 2-facher Multimillionär enden wird. Ich, lebend vom Existenzminimum, ich weiß, was leben mit wenig Geld heißt - an jedem Monatsende lerne ich es neu mit meinen letzten paar Euros. Ich fühle mich sehr berührt über sein Jammern über sein schlimmes Los der ARD-Intendanten, von denen es trotz Gehalt vom 1- bis 2-fachen der Bundeskanzlerin keiner zum 10-fachen Multimillionär schaffen wird.

Obgleich wir also beide mit dem gleichen traurigen Los des akuten Geldmangels belastet sind, fühle ich mich dennoch als falsch adressiert mit dem Wort "soiidarisch". Es gibt in Deutschland bei intensiver Suche sicherlich einige Menschen, die deutlich mehr verdienen als unsere ARD-Intendanten. An diese mögen die Multimilllionäre-Intendanten bitte ihre Bitte um Solidarität adressieren.

(4) Antrag auf Zeugenbeweis:
Da ich die entsprechenden Kosten nicht tragen kann, beantrage ich, Herrn Lutz Marmor um eine kostenfreie schriftliche Bestätigung der Aussage zu bitten, die mein Befreiungsrecht ja belegt.

Seine Aussage wirkt bundesweit. Sie ist als stellvertretend für alle Intendanten anzusehen. Denn andere Intendanten hatten sich hierzu bisher nicht geäußert, also auch nicht gegenteilig geäußert. Gegenteiliges könnten sie auch nicht äußern. Denn Herr Lutz Marmor spricht nur aus, was bundesweit die Rechtslage ist.
Das ist also ein öffentlicher Rüffel für das bundesweite Falschinkasso bei einigen Millionen Bürgern - und für Gerichte, die diese Rechtsfehler zu bestätigen als berufs-vereinbar erachteten. Marmor wird zum Aufdecker eines Justizskandals und wirkt damit in segensreicher Tradition des journalistischen Auftrags. Wir haben ihm zu danken, dass er das Startsignal gibt für die Aufräumarbeit gegen diesen Justizskandal.

Disclaimer: Dies war ein reines Gedankenspiel, nicht eine Handlungs-Empfehlung. Was jemand macht oder nicht macht, ist immer eigenverantwortlich.


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  • Beiträge: 7.386
@pjotre

Diese Strategie kann nur eine Strategie für rundfunknutzende Geringverdiener sein, keinesfalls für Rundfunknichtnutzer, die mit diesem ganze Mist nichts zu tun haben möchten.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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 @pinguin :
Stimmt. Man könnte und müsste noch mehr klarstellen,
dass man als einer der vielen rund 30 % Nichtnutzer sowieso Anspruch auf Befreiung über Härtefallantrag hat; dass man zur Vermeidung von Streitereien aber auch bereit sei, hilfsweise sich über die Rechtsgrundlage der Geringverdiener-Klausel befreien zu lassen.

Prinzipiell passt dieses Brief-Gedankenspiel nur für Geringverdiener. Nur für diese ist die glücklicherweise schlecht überdachte Aussage von Lutz Marmor ausreichend eindeutig als Aufhänger.

Für Nichtnutzer sind hier im allmählich "unendlich lang gewordenen Thread Waffenkiste"
aber auch bereits hilfreiche Textideen enthalten. Wenn jemand um Fallhilfe über das Nachrichtensystem anfragt, empfehle ich immer, einfach diesen Thread insgesamt mit copy+paste in eine einzige eigene PC-Datei zu kopieren und alle Ideen zu sichten und dann selber etwas für den jeweiligen Falls zu gestalten. So ein extrem langer Thread ist nicht ganz konform mit Forumsstrukturen, hat aber den Vorteil, dass alle dem Bürger-David möglichen Tiefschläge gegen die ARD-Goliaths mit einem einzigen Herunterladen auf dem eigenen PC gesichtet und dann vielleicht eigenverantwortlich verwertet werden können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2017, 21:05 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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m

mb1

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(2) Ich kann dies nicht bezahlen, weil mein Einkommen im Bereich des Existenzminimums liegt. Also "werde ich befreit". 
"Wer das nicht bezahlen kann"? - Dies ist in der bis etwa 2005 geltenden Regelung für die Rundfunkabgabe etwa wie folgt definiert gewesen im Sinn des durch Abgaben nicht antastbaren Existenzminimums: 
Sozialhilfe-Obergrenze zuzüglich etwa 30 % für Personen, die von anderer Leute Geld nicht leben wollen und es nicht müssen oder es nicht dürfen. (Die 30 % decken den Mittelwert der Sonderbeihilfen für Sozialhilfe-Empfänger.)
Zuzügliche Miete und Sozialversicherung.

Auf eine Sozialbescheid-Pflicht kann es nicht ankommen, da dies im Gesetz nicht vorgeschrieben ist. Dies hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig so festgestellt: Hier die  Hauptentscheide BVerfG:
--- 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10 --- hilfreich 1 BvR 2550/12 RN 5


Genau genommen war es so:

Für die Befreiungsvorschriften galt die "Verordnung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht". Dort hieß es u.a.
Zitat
§ 1
Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen

(1) Von der Rundfunkgebührenpflicht werden befreit:
[...]
7. Personen, deren monatliches Einkommen zusammen mit dem Einkommen der Haushaltsangehörigen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus

a) dem Eineinhalbfachen des Regelsatzes der Sozialhilfe (§ 22 des Bundessozialhilfegesetzes) für den Haushaltsvorstand,
b) dem Einfachen des Regelsatzes der Sozialhilfe für sonstige Haushaltsangehörige,
c) 30 vom Hundert des Regelsatzes der Sozialhilfe für jeden Haushaltsangehörigen, der das 65. Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist und
d) den Kosten für die Unterkunft.

Das Einkommen bestimmt sich nach den §§ 76 bis 78 des Bundessozialhilfegesetzes. Bei der Einkommensermittlung werden die Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungsgesetz und dem Bundeserziehungsgeldgesetz nicht angerechnet.

Das wurde dann ab 01.04.2005 mit dem 8. RfGebStV auf den einfachen Sozialhilfesatz zusammengestrichen!

Grund:
Neue Zuständigkeit Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die nicht die umfangreichen Prüfungen der Sozialbehörden durchführen kann.
Man musste aber trotzdem einen z.B. entblößenden Sozialhilfebescheid vorlegen, statt zuvor eine einfache Befreiungsbescheinigung zu bekommen und weiterzureichen.

2011 gab es dann die Entscheidung des BVerfG, dass bis Sozialhilfesatz zzgl. Rundfunkgebühr zu befreien ist.

Die Änderung war politisch gewollt im Zuge der Hartz-IV-Einführung, aber natürlich (sic!) im Hintergrund gesteuert durch unwidersprochen gebliebene Rundfunk-Lobbyisten.
Es lebte und lebt die Verwaltungsvereinfachung! Was bedeuten da schon Rechte oder gar Grundrechte ...

Hier herrschende Meinung:
Solche Aussagen (wie etwa von Marmor, Wilhelm, Wille, Eicher u.ä.) sind die Luft nicht wert, die sie verschwendet haben und vor Gericht interessieren sie sowieso nicht.
Insofern ist im "Umkehrschluss" ein Schrieb auf Berufung von Marmors Aussagen das Papier nicht wert ...

Machen kann es natürlich jeder trotzdem.

Kritische Nachfrage:
Wann wurde denn dieser Text eigentlich geschrieben:
Und die Exekutive wiederum praktiziert die übliche Flucht aus jeder Verantwortung, indem sie sich entmachtet zugunsten der singulären individuellen noch kommenden noch gar nicht vorliegenden Aussagen irgendeines "Rechtsprofessors".

Des Rechtsprofessors Gutachten ist doch seit mehr als einer Woche vollständig bekannt!
Gibt es den Text im "bezahlten" Abo vorab = 14 Tage früher?


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

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 @mb1 :
@pjotre denkt, dies interessiert viele - also hier einmal etwas näher begründet. Es ist Weihnachtstag - passend, um uns mit den Geringverdienern mit sogenannten prekären Einkommen zu befassen. Nicht, dass diese unglücklich wären: Eine alleinerziehende Mutter von 2 Kindern mag zwar arm an Geld sein, aber reich an Kind - also viel reicher als laut Finanz-Statistik. Nun zur Sache:   

Zweck von Brief-Gedanken-Beispielen wie im vorliegenden Fall ist:
Dass der Bürger - obgleich gewöhnlich Nichtjurist - seine Rechte in einer solchen Weise wahrnimmt, dass die Verteidiger des Unrechts in die Enge getrieben werden. Die Intendanten sind in einer ambivalenten Situation:
- Sie wollen als Edelmenschen gelten - inklusive Geldverschwendung - ,
- aber können deshalb nicht auf einen Falschinkasso-Anteil von 25 % verzichten.

Das wissen sie mehr oder weniger durchaus, wollen es aber nicht wissen. Die Bearbeiter der Rechtsabteilungen wie auch die Verwaltungsrichter wissen all dies, wollen es aber ebenfalls nicht wissen, weil das Nichtwissen ihren Karrierepunkt-Interessen dient.

Jeder Bürger, der diese kollektive Verlogenheit mit wenigen Zeilen bloßstellt, hat ein Plus im Verfahren. Auch erhöht er durch Verweis auf zutreffende Rechtsprechung die Wahrscheinlichkeit von Erlass / Rückzahlung je nach Entscheid des Bundesverfassungsgerichts, der zu diesen Fragen kommen wird und dessen Inhalt wir nicht kennen können. Es geht also um Strategie und nicht um juristische Analyse.

Der Bürger, der es detaillierter machen will, findet entsprechende Briefbeispiele beim "Herunterkopieren" aller Texte der Waffenkiste. Mit der von NDR-Intendanten gelieferten Steilvorlage ist das analoge Ergebnis aber einfacher.

Was besagt die Rechtslage für Geringverdiener?

Das Bundesverfassungsgericht hat nie entschieden, dass "Beihilfensatz plus 17,50" eine Obergrenze für Befreiung der beihilfenlosen Geringverdiener ist. Es hat vielmehr entschieden, dass auch (!) die letztere Gruppe einen Anspruch auf Befreiung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung hat und dass hierüber zwingend über die Härtefallklausel des Gesetzes zu befinden ist.
Die Fixierung auf die 17,50 Euro (beziehungsweise jeweilige Beitragshöhe) erfolgte nur rein zufällig, weil kein Beschwerdeführer war, der mehr beantragt hatte und hier allein die juristische Logik die Wertung vereinfachte. 
Nun dürfen wir erstmals einen bald kommenden Entscheid über das Gesamtproblem vermuten:

Dem Bundesverfassungsgericht wurde Beweis zu den Akten gegeben und darüber wird es befinden:

a) 100,0 % der an sich zu Befreienden "beihilfenlosen Geringverdiener" (wohl rund 4 Millionen Haushalte) wurden real nicht befreit.
- also: Unrechts-Falsch-Inkasso -
Extrapolation auf Grund von Stellungnahme von RBB beziehungsweise Senatskanzlei Berlin: Die Bausteintext-Empfehlung von "Leer-Sozialbesheiden" hat eine reale statistische Umsetzungsquote von unterhalb 0,0 %
(Dieser Zufallstreffer des Faktenwissens ist der Wachsamkeit von @ChrisLPZ zu verdanken und steht hier im Forum.)

b) Die Sozialbescheidpflicht steht nicht im Gesetz.
Die in Bausteintexten vorgeschlagene Lösung über "Leer-Sozialbescheide": Dies ist durch Sozialbehörden sogar zu verweigern, weil diesen diese Arbeit durch Gesetzesänderung bereits seit vielen Jahren unterbunden wurde. Eine solche Mitwirkung würde eine strafbare Veruntreuung seitens der Sachbearbeiter durch unzulässige Kostenerzeugung darstellen.

c) Das Bundesverfassungsgericht hatte in 1 BvR 665/10 in den Schlusssätzen angedeutet,
dass eine Normung der Härtefallprüfung denkbar wäre, aber seinerzeit nicht feststellbar war. Das Gericht wurde informiert, dass dies Fehlen bis heute fortbesteht. Die seinerzeitige Gesetzgebung ist unmaßgeblich, weil die jetzige gilt. Sie ist aber auch als "nur hilfsweise" unergiebig, da die jetzige (schwächer detaillierte) Rechtslage besser verfassungskonform ist und mindestens das Gleiche erbringt.
(Seinerzeitige Rechtslage: Soeben ja zutreffend dargestellt durch @mb1 .)

d) Demnach hat jeder Niedrigverdiener das Recht, einzelfall-bezogen
an jedem beliebigen Zeitpunkt zu belegen, dass er nicht mehr hat als den Gegenwert des Gelderhalts von Beihilfenbeziehern. Da er im Recht ist, kann Mehrfacheingabe nicht mit dem "Querulanten"-Einwand unbearbeitet gelassen werden.

e) Beihilfenbezieher erhalten im statistischen Mittel rund 30_? % mehr als offiziell.
Die Theoretisierei mit rund 400 Euro Existenzminimum ist Augenwischerei für's Volk. Die tatsächlichen Kosten pro Bezieher liegen für den Staat bei rund 1500 Euro monatlich. Miete, Krankenversicherung, Anschaffungen, Sonderhilfen, Vorteilstarife im Nahverkehr usw. usw. - gewaltige Summen. 

f) Es gibt in Deutschland bisher keine Statistik für die sehr vielschichtigen Sachverhalte,
wie viele beihilfenlose Geringverdiener weniger haben als die Beihilfenbezieher. Dem Gericht wurden hilfsweise Anhaltspunkte vorgetragen, wonach es etwa 4 Millionen Haushalte sind.

g) Die endliche Umsetzung der Härtefallprüfung wäre segensreich
auch deshalb, um erstmals auf diesem Umweg eine Statistik der realen Geringverdiener-Situation zu erhalten.

h) Die Kosten der Prüfung - also der segensreichen neuen Statistik -
würden das Budget der Nicht-Rechtsperson "Beitragsservice" von zur Zeit rund 200 auf etwa 300 Millionen Euro erhöhen. Folgewirkung wäre vermutlicher Wegfall von rund 1 Milliarden Euro Einnahmen - ein katastrophales Szenario für die Politik.
(Nebenfrage: Dürfen diese rund 100 Millionen Prüfungs-Kosten aus der Rundfunkabgabe finanziert werden? Gehören sie nicht in den Staatshaushalt?)

g) Voraussehbare Folgewirkung wäre irgendeine Form von "Fortführungs-Insolvenz" für alle ARD-Anstalten
im Hinblick auf die Rückzahlpflichten (von denen an sich wohl nicht entlastet werden könne, weil "unzulässige Rechtsfortbildung" - seit 2013 wohl ein vorsätzlicher Verstoß gegen bereits geltendes Recht). 

h) Wie wird das Bundesverfassungsgericht mit dieser komplexen Problematik umgehen?
Es ist und bleibt spannend. Über den möglichen Ausgang soll hier nicht spekuliert werden. Das bleibe der Weisheit des Gerichts anheim gestellt.


"Gutachten Rechtsprofessor Doerr" / Gesichtspunkte

Weder die Landesparlamente noch die Staatskanzleien kannten den noch gar nicht vorliegenden Gutachten-Inhalt, als sie bereits zustimmten, auf ihr eigenes Stellungnahmerecht auf die klaren Fragen des Bundesverfassungsgerichts zu verzichten. - Professor Doerr ist früherer Angestellter eines ARD-Unternehmens und Mitunterzeichner eines kürzlichen - inhaltlich sehr problematischen - Aufrufes zugunsten von ARD, ZDF,...

Die Parlamente und Staatskanzleien haben damit eine "blinde" Unterwerfungshandlung gegenüber den Anstalten vollzogen. Sie haben damit ihren Entscheidungs- und Kontrollanspruch selber - einmal mehr - aufgehoben. Die Verfassungsorgane haben sich den Interessenträgern unterstellt statt diese im Sinn der ureigensten Verfassungsorgan-Aufgabe im Auftrag des Volkssouveräns zu beherrschen - insoweit eine weitere punktuelle Demokratie-Aufhebung. 
Damit wären wir mit einem empörenden punktuellem Beispiel bei dem, was Verfassungsrichter Ferndinand Kirchhof in generalisierender Form im FAZ-Artikel beklagt.

Übrigens reiht sich das ein in eine wiederkehrende Serie von beklagenden Ausführungen von Verfassungsrichtern in der FAZ. Mit ein paar geeigneten Fragen kann man das über Google recht gut ermitteln. Im Kern könnte man es raffen als das Problem, wie sich relativ aktive souveräne Demokratie in einem Jahrzehnte-Prozess verwandelte zu einer "wohlmeinenden Administrativ-Diktatur" - Berlin und Brüssel: Eine Art neo-feudales Netzwerker-System mit "Lebenszeit-Aristokraten" (statt Vererbungs-Feudalismus). Demokratie keineswegs völlig aufgehoben, aber jedenfalls bereits zu sehr in Feigenblatt-Wirkung für "Interessen-Klüngel", verschleiert durch den Tarnbegriff "Netzwerke". 

Damit ist verortet, wofür dies Forum steht: Genau das ist das tiefere Problem der Zwangs-"Infosteuer" (Tarnbezeichnung solidarischer "Rundfunkbeitrag") und des die Bürgermehrheit "irgendwie auf Linie haltendeb" Staatsfernsehens ARD, ZDF,... - Wenn immer das Wort "solidarisch" fällt, ist Wachsamkeit geboten und Gefahr droht dem Rechtsstaat.

... Sind Denkfehler im Vorstehenden? Niemand ist fehlerfrei... Man lerne immer neu aus Gegenmeinungen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Dezember 2017, 12:44 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Ja, die berühmte Verwaltungsvereinfachung®...

...
Genau genommen war es so:

Für die Befreiungsvorschriften galt die "Verordnung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht". Dort hieß es u.a.
Zitat
§ 1
Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen

(1) Von der Rundfunkgebührenpflicht werden befreit:
[...]
7. Personen, deren monatliches Einkommen zusammen mit dem Einkommen der Haushaltsangehörigen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus
...

...

Das wurde dann ab 01.04.2005 mit dem 8. RfGebStV auf den einfachen Sozialhilfesatz zusammengestrichen!

Grund:
Neue Zuständigkeit Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die nicht die umfangreichen Prüfungen der Sozialbehörden durchführen kann.
...
Die Änderung war politisch gewollt im Zuge der Hartz-IV-Einführung, aber natürlich (sic!) im Hintergrund gesteuert durch unwidersprochen gebliebene Rundfunk-Lobbyisten.
Es lebte und lebt die Verwaltungsvereinfachung! Was bedeuten da schon Rechte oder gar Grundrechte ...


... als billigste Universalrechtfertigung für alles und jedes (Damit können bestimmt bald auch wieder Lager eingerichtet werden in diesem Land. Menschen, die das "brauchen" bzw. denen man das verordnen kann & "willige" Richter finden sich im Bedarfsfall gewiss :->) "Man" hatte bzgl. oben eben gehofft, es werde schon keinem auffallen (& zum Glück wird das BVerfG ja auch nur auf Antrag tätig), wenn unsere Damen & Herren leitende (Landes-)Politiker (mit abermaligem Knallen der Sektkorken bei ihren Buddies "ihrer" jeweiligen Anstalt) dann eben auch i. S. Gebührenbefreiung mal so richtig handfest & nach Herzenslust auf das Grundgesetz scheissen könnten bzw. würden - sowohl Artikel 1 (Recht auf menschenwürdige Existenz, Nichtbeschneidung des Existenzminimums durch Abgaben) bzw.  Art. 3 / 1 (Gleichbehandlungsgrundsatz) ggf. auch noch weitere betreffend. Und bzgl. der Nachfolgeregelung ab 2013 war es ja noch einfacher - auf dumme Nachfragen im obigen Zusammenhang konnte der gemeine Politiker ja schlicht antworten: "Wieso denn nicht, war doch schon vorher auch im Gebührenstaatsvertrag genauso geregelt ;-)? Da hat doch auch keiner gemeckert. Also war & ist das so in Ordnung." Das neo-absolutistische, berühmte Juncker-Prinzip (Sinngemäß / Verkürzt: "Wir machen einfach etwas und sehen, was passiert. Und wenn nichts passiert, machen wir einfach weiter (bis es keine Umkehr mehr gibt)") hat sich insofern ggü. früheren Zeiten deutlich mehr als allgemeiner politischer Handlungsgrundsatz etabliert, und bspw. auch in Muttis früherer "Durchregieren"-Parole durchaus eine passende Entsprechung gefunden.

Die oben wiedergegebene offizielle Begründung (sachlicher Unfähigkeit der GEZ) wiederum war / ist die vorgeschobenste, die man sich vorstellen kann und befand / befindet sich auch im Gleichklang mit "politisch gewollt" (nämlich von Politikern, die die für sie billigste Lösung (auf dem Buckel der Geringverdiener selbstredend) für das Problem finden wollten, dass bzw. da sich in der fraglichen Zeit - so ein bekannter Anwalt - die Kommunen schlicht geweigert hatten, weiter die Arbeit der GEZ bzw. die Arbeit für die GEZ zu machen. Es ging / geht zu keiner Zeit um das Nicht-Können der Herrschaften beim ÖRR / deren Etablissement, sondern schlicht um deren Nicht-Wollen (Wäre ja noch schöner, wenn man für sein Geld auch noch arbeiten müsste - zumal bei dem Hungerlohn, der gerade beim ÖRR und seinem Etablissement gezahlt wird) und um die Generierung zusätzlicher Einnahmen für den ÖRR auf dem benannten Wege. Hunderttausende PKH-Anträge werden jährlich von dt. Gerichten bearbeitet - aber die Herrschaften bei GEZ/"Beitragsservice" sollen die üblichen für Bedürftigkeitsfeststellungen beizubringenden Unterlagen wie etwa einen Steuerbescheid nicht lesen / verstehen, also kognitiv erfassen können? Lachhaft - oder werden da bevorzugt Legastheniker, Analphabeten und oder mit Dyskalkulie geschlagene Zeitgenossen beschäftigt? Aufgrund etwaiger, nur eingeschränkt gegebener rezeptiver Fähigkeiten und Fertigkeiten bei GEZ/LRA - Mitarbeitern würde sich z. B. immerhin ein Erklärungsansatz für die Textbaustein-Schreiben ergeben...

Die eingangs umrissene ursprünglich generelle Befreiungsregelung Sozial Schwacher indes hatte aber genau so sein müssen, da ansonsten jeder Gebührenstaatsvertrag a priori verfassungswidrig gewesen wäre, und insbesondere die jeweiligen Politiker-Platzhirsche hatten damals noch weit mehr Schiß als heute, sie könnten bei ihrem (also seit Änderung des Gebstaatsvertrages 2005 manifesten) verfassungswidrigen Treiben erwischt werden.
Gerade heutzutage sind in dem Punkt die Verantwortlichen aber weitaus "relaxter" als früher. Was Wunder - wenn doch bspw. so ein seinerzeitiger Innenminister Schäuble ungestraft öffentlich (auch über den ÖRR ;-)) sinngemäß verbreiten lassen konnte, dass er das BVerfG an die Kette der etablierten Politik zu legen gedächte, könnte er das irgendwie bewerkstelligen, oder so ein Friedrich ungestraft ihm nicht passende BVerfG-Urteile öffentlich als "reine Privatmeinung" abqualifizieren konnte?

Was diesen nachstehenden Punkt anlangt...

....
Solche Aussagen (wie etwa von Marmor, Wilhelm, Wille, Eicher u.ä.) sind die Luft nicht wert, die sie verschwendet haben und vor Gericht interessieren sie sowieso nicht.
Insofern ist im "Umkehrschluss" ein Schrieb auf Berufung von Marmors Aussagen das Papier nicht wert ...

Machen kann es natürlich jeder trotzdem.
...
... würde streng genommen auch ein fiktiver Besucher Deiner Auffassung zuneigen, dass die im konkreten Zusammenhang von diesem Marmor getane Äußerung keinerlei praktische Auswirkung & schon gar keine Bedeutung aufweist, die auch nur im entferntesten justitiabel zu nennen wäre. Diese ganzen Leitungs-Fuzzies (Intendanten & Intendösen wie auch Zeitgenossen wie "DER JUSTITIAR") zeichnen sich schliesslich im wesentlichen durch "Die Lizenz zum Labern" aus und treten bekanntlich im Alltag hauptsächlich auch nur dadurch in Erscheinung, sich auf ihren Sonntags-Reden in dieser Form wichtig zu machen.

Sobald es um konkrete Dinge geht (wie diese Befreiungsthematik), wird dieser Marmor sich natürlich, darauf angesprochen, so herausreden, das Antragsverfahren diese Befreiungsthematik betreffend obliege selbstredend nicht seiner Zuständigkeit, sondern werde vielmehr durch "seine" Mitarbeiter und nicht seiner Anweisung oder unmaßgeblichen Meinung folgend abgewickelt, sondern auf Grundlage der (willkürlich falsch) ausgelegten bestehenden Gesetze bzw. des RBStV. Ergebnis/Erwartung entsprechend, dass niemand sich für irgendwelches derartiges Intendantengeblubber auch nur irgendetwas kaufen kann.

Indes gibt es dem fiktiven Besucher aber doch zu denken - er meint sich zumindest daran zu erinnern - dass in seiner Vorabentscheidungs-Vorlage an den EuGH auch der vorlegende Richter, - mit freundl. Verlaub - Doc Sprißler sich auf so eine Erzählsequenz vom JUSTITIAR / bzw. später von Gerichten bezogen hat, die (seinerzeit alt & heute neu) zusammengefaßt und sinngemäß ja lautete: "Der SWR ist keine Behörde eine Behörde". Insofern wäre es ja doch interessant, wüßte man, wovon es ggf. abhängt, ob bzw. unter welchen Umständen ein offizieller Verantwortlicher aus einer "Anstalt" auf offizielle Einlassungen seinerseits nicht doch festgenagelt werden kann (oder eben nicht).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Dezember 2017, 15:27 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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@pjotre hat damit begonnen und muss als Schuldiger es zurückdrehen..
Wir sind dabei, vom Kernthema des Threads abzugleiten in die textlich unendlich ausführbare politische Meinungserörterung. Bitte nicht weiter ausweiten, bittet der schuldige Anfangs-Sünder.


In Kurzform über Briefstrategie, um es abzuschließen:
Welche Briefe der Bürger hilfreich sind oder nicht, darüber ist schwer zu befinden.
Die strategische Hinterabsicht vieler Beispielbriefe hier in der "Waffenkiste" sollte zukünftig besser erkennbar gemacht werden: Verdecktes Zeil ist, die Intendanten in die Falle der "Beweiskraft des subjektiven Tatbestands für Inkassobetrug und Prozessbetrug hineinzubringen" (25 % der Rundfunkabgabe). Das ergibt ein hausinternes Bearbeitungs-Dilemma, was im besten Fall nach mehreren solchen Attacken zu einem faktisch inkassofrei stillgelegten Beitragskonto führt. 
Wie nützlich dies alles ist, darüber sollte hier wohl besser nicht zusätzlich erörtert werden. Bei zukünftigen Briefbeispielen sollte es sofort und besser erläutert werden. 

In Kurzform über Gutachten Doerr, um es abzuschließen:
Dieser konkrete Beitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg157101.html#msg157101
Thema: "Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017 "

zeigt als Fakten für das bezüglich Rundfunkbeitrag besonders maßgebliche Bundesland Baden-Württemburg, wie das Landesparlament
(1) zugunsten einer ihm noch gar nicht inhaltlich bekannten Stellungnahme auf sein Volkssouverän-Vertretungs-Recht verzichtet (wofür sonst wurden sie gewählt?)
(2) und dies sogar damit zu begründen wagt, man hätte als Parlament ja sowieso nie zu diesen Gesetzen etwas anderes gemacht als kritiklos die Arbeit der Exekutive abzunicken.

Wir kann hierüber intensivst diskutieren. Es ist fundamental wichtig. Aber dies sollte dann vielleicht besser nicht hier, sondern im vorstehend vermerkten anderen Thread erfolgen, weil es dort zum Thema passt.



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Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich: Vollzugsmeldung.
Bundesverfassungsgericht:
Eine sofort, eine weitere "später, aber rückwirkend".
Landesverfassungsgericht Berlin:
Eine von hier koordinierte Beschwerde.
In Berlin dürften einige weitere sein, für die die ruhmreichen Helden bitte selber wählen mögen, ob und wie sie es kundtun.

Zentraler Baustein: Immer die über 150 Seiten Mammutarbeit des @Profät di Abolo.
"Unendlicher Dank" an ihn.
Das wurde/wird dann mit einem Erweiterungs-Antrag in 3 Verfassungsbeschwerden integriert, die fristwahrend schon Ende September 2017 erfolgen mussten, nämlich gegen die Absicht, ARD und ZDF ins Internet zu verlagern, beginnend mit "funk.net".

Bezüglich Fristwahrung war an anderer Stelle im Forum die Meinung zu lesen:
Es genüge, bis 31. Dezember 2017 abzusenden.
Die eigene Meinung - die widerlegbar sein darf - , lautet einstweilen: 
Die jetzige Frist ist der 31. Dezember 2017, und zwar für den Erhalt. Hierbei mag gelten, dass ein Eingang Dienstag, 2. Januar 2017, noch fristwahrend ist und auch, dass bei Postversand bis 28. Dezember die Fristwahrung zuerkannt wird.

Können ARD, ZDF,... in Insolvenz gehen?
 @pinguin hat auf eine diesbezügliche Rechtsprechung hingewiesen:
"Insolvenzfähigkeit ö.r. Rundfunkanst./finanz. Gewährleist.-pflicht d. Länder"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25729.msg162523/topicseen.html#msg162523


Natürlich kann man das wunderbar in Schriftsätzen und Klagen verwerten, besonders bei Eingaben in eigener Beitragssache, die an die Intendanten gehen. Die freuen sich unbändig über Briefe, die in den ersten 5 Zeilen in Fettschrift über die persönliche Insolvenzanmelde-Pflicht der Intendanten extrem gut gemeinte Fragen stellen und wie sehr man das wohl bevorstehende Ende für die vielen Mitarbeiter bedauert. Bei derart viel Solidarität hat man alle auf seiner Seite.
Hier ein paar hilfreiche Gesichtspunkte, die man ja mal in Frageform in Briefe einfügen kann (nach eigenverantwortlichem Entscheid - hier im Forum nie Empfehlungen). 

Gegenüber dem Bundesverfassungsgericht ist in den letzten Monaten diesbezüglich wie folgt als Meinung vorgetragen worden:
Die zitierte sehr alte Rechtsprechung entstand 1993 als Begleiteffekt einer anders gelagerten Frage.
Zwischenzeitlich haben sich die Rahmenbedingungen verändert:
- Insolvenzrecht: Aus der früheren Zerschlagungs-Insolvenz wurde die "Fortführungs"-Insolvenz.
- Die Senderanstalten gelten seit 2015 rückwirkend ab 2013 als "private Organisationen" (Subventionen-Vereinbarung auf EU-Ebene).
- Für eine sofortige Rettung wäre demnach auf Anfangsverdacht zu prüfen, ob als Straftat der Veruntreuung zu interpretieren (Abgeordnete und Staatskanzlei-Verantwortliche).

Auch den Landesparlament-Abgeordneten sind Schenkungs-Beschlüsse nur erlaubt, sofern verfassungsrechtlich als wählbare Aufgabe gedeckt, beispielsweise "Sozialpflicht".
Als in Berlin die Genossen des Abgeordnetenhauses vor Jahren einem nahestehenden städtischen Wohnungsunternehmen mal eben 10 Millionen Euro Rettungsgeld "schenken" wollten, gab es am Tag der vorgesehenen Beschlussfassung ein Fax eines Berliner Bürgers an den damaligen Finanzsenator Sarrazin, wieso es sich um Straftat handle. Schon rund 1 Stunde später hatte der Finanzsenator diese Information offensichtlich als stichhaltig analysiert und hatte die bereits erteilte Zusage annulliert - 10 Millionen fast fest vereinbarte Schenkung waren "kaputt".  So hart also können Paragrafen als Waffe wirken - durch 1 Seite Papierwisch waren 10 Millionen Euro "kaputt". 

Was wird passieren, wenn des Bundesverfassungsgericht die Rückzahlung anweist und zwar als "Bringschuld", also an alle Betroffenen wirklich auszuführen?
In einem umfangreichen Schriftsatz wurden alle ARD-Intendanten im Juli 2017 mit dieser Problematik konfrontiert: Ob sie im Hinblick auf die sofort zu bildenden Rückstellungen innerhalb von 1 Monat zur Insolvenz-Anmeldung verpflichtet seien (Überschuldungs-Insolvenz der ARD-"Rechtspersonen").

Der weitere Ablauf wurde wie folgt skizziert:
- Wegen Staatsferne keine sofortige Gewährsträgerhaftung der Bundesländer.
- Wegen "Untreue"-Straftatvermeidung keine präventive Insolvenzverhinderung.
- Also ab in die traurige "Fortführungs-Insolvenz": Runter mit Gehältern und Pensionen.
- Die Finanzgarantie kann nur als "Patronatshaftung" gedeutet werden. (Google sichten!)
- Eine solche erbringt Rettung nicht dem Schuldner (ARD), sondern dem geschädigten Dritten, wir Bürger also.
- Also wären Rückzahlpflichten direkt aus den Landeshaushalten an die vielen seit 2013 zu Unrecht "bebeitragten" Bürger zu leisten.
- Die Bundesländer könnten die Abwicklung der Gelderauszahlung durchaus an den Beitragsservice delegieren als autonome Zusatzaufgabe.

Das alles hat es noch nie gegeben?
Es hat auch noch nie geben, dass 5 Jahre lang über den Umweg von manipulierten Rechtsprechungsquellen einige Millionen Bürger zu Unrecht "bebeitragt" wurden. Auf den noch nie da gewesenen Justizskandal darf durchaus ein noch nie da gewesenes Rückzahl-Szenario folgen.

Wer solche Gesichtspunkte mit seinem Beitragskonto verkoppelt,
wie auch immer textlich der Brückenschlag konzipiert wird (Grauzellen aktivieren!),
der Anwender schafft ein klassisches "Dilemma":
Wie immer die es bearbeiten mögen, es ist verkehrt.
Bearbeiten sie ernsthaft, so machen sie die Sache zum Thema, werten es auf, machen die Insolvenzfrage hausintern zum Gesprächsstoff und haben es in der Beitragsakte, die dann ans Gericht gehen könnte.

Unterlassen sie Bearbeitung, so bekommen sie kein Geld und schaffen hierdurch einen gefährlichen Präzedenzfall. Die Gefahr lautet: Der Bürger wird nach mehreren derartigen Liebesbriefen möglicherweise eine der berühmten Akten jeder Behörde sein, an die "sich niemand mehr ran traut". Klartext: Das Konto "ruht" jedenfalls im Fall der vielen Fälle von Unrechtsinkasso.

Disclaimer wie immer: Was jemand macht oder nicht, ist voll eigenverantwortlich. Im Forum sind nur Gedankenspiele und Information, was andere machten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2017, 23:24 von Uwe«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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pjotre, Ich vermute, Du meinst oben Dienstag 2.Januar 2018 !


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Natürlich 2. Januar 2018.
 @pjotre gelobt Besserung in Sachen Präzision!


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Was für ein großartiges Jahr 2017.

Wie traurig sah das vor einem Jahr aus Januar 2017... Fast nur verlorene Prozesse bis zum Bundesverwaltungsgericht, unersättliche Arroganz der Manipulierer des Rechts und ihrer Chefs an der Spitze. Die Mächtigen fühlten sich unkaputtbar in ihren Multimillionärsvillen und mit ihren Jasagern tagsüber beim Dienst.

Die Wege zur Multimillionärskarriere der rund 40 Köpfe Führungsriege der Sender, gepflastert mit dem Wegpfänden der letzten Euros der finanziell am wenigsten Begünstigten im Land, dies war unbehelligt.

Und nun beginnt alles zu purzeln und die entscheidenden Waffenstiche sind in diesem Forum verankert.   

Also einmal Dank an @René , dies Forum vom Beginn zur jetzigen Wirkungsbreite geführt zu haben. Und Dank an @Bürger , den Kernwert dieses Forums, nämlich die thematische Strukturierung und die Freiheit von Politik und Ideologie, immer anzuregen, wenn wir Diskutierer im Eifer des Gefechts den Thema-Faden zu verlieren drohten.
 
Was wurde 2017 beispielsweise erreicht?

(1) Das Bundesverfassungsgericht wird über insgesamt über 130 Verfassungsbeschwerden entscheiden und eine Neuordnung zeichnet sich ab, dies dank der hervorragenden Schriftsätze der 2 Juristen, die damit die Ehre des Juristenstandes wahrten, die viele von uns bei vielen Richtern und bei ARD, ZDF,... zu vermissen meinen.
 
(2) Seit September auch zum Entscheid angenommen: Für die Wiederherstellung des Rechts von rund 4 Millionen Geringverdienern, was zur Rückzahlung von je 1000 Euro führen könnte.

(3) Nicht-öffentlich: Information an die ARD-Intendanten hierüber und zur Frage der Insolvenzanmelde-Pflicht - mit Information hierüber an maßgebliche Gerichte.

(4) Wohl definitiv blockiert: Umwandlung von ARD, ZDF in Internet-Online-Presse. (Hochwertige Leistung der Verleger-Verbände.)

(5) Im Schwebezustand und noch endgültig zu blockieren: Die geplante Umwandlung ARD, ZDF in ein Internet-Monopol inklusive "Wahrheits-Ministerium". (Beschwerden bei Verfassungsgerichten Ende September, wie hier im Thread nachzulesen.)

(6) EuGH-Richtervorlage, die ohnehin das gesamte System "kippen" könnte.

(7) Etwa 1x monatlich 10-seitige Verfahrensübersicht an alle rund 3000 Abgeordneten in Deutschland und an die Staatskanzleien: "Das Ende naht" - Marketing, das Sterben der Dinosaurier ARD, ZDF,... überhaupt erst einmal zu denken zu lernen.

( 8 ) Staatskanzlei Sachsen-Anhalt: "Bis hierher und nicht weiter" für ARD, ZDF,...-Staatsverträge.   

(9) Schweiz, Österreich, Frankreich und andere Länder: Staatsfernsehen beginnt zu wackeln.

(10) In diesen Tagen: Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen den Meldedatenabgleich 2018 (was über Hebelwirkung das gesamte System in Frage stellen würde).

(11) ARD-Intendanten sind umgesattelt zu Jammer-Kandidaten mit ihren offenen oder kläglich verdeckten Hilfesuch-Appellen. So ist das nun einmal vor dem Sinken einer Titanic.

Es reicht noch nicht. Wir müssen gemeinsam weiter handeln.
Nun aber wissen wir, es war nicht umsonst und wir haben Aussicht, unser Ziel zu erreichen - nämlich, das uns punktuell entwendete Stückchen Rechtsstaat zurückzuerobern:
- Informationsfreiheit.
- Eine Justiz, die sich nicht manipulieren lässt.
- Achtung der Sozialprinzipien (Geringverdiener). 

Kernaufgabe ist nun nach @pjotres Ansicht, die gezielten Aktionen bezüglich Recht und Politik mehr zu verzahnen mit sozialen Netzwerken und mit Marketing für zusätzliche Breitenwirkung. Einfach gesagt, schwer zu bewirken. Mehr dazu ist in Planung und in Arbeit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Januar 2018, 15:15 von pjotre«
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Ein Moderator wird in diesen Tagen gebeten werden, diesen sehr lang gewordenen Thread zu schließen.
Bitte keine weiteren Beiträge, sondern wenn Meinungen hierzu, dann bitte über das PM-Nachrichtensystem des Forums.

Denn auf diesem Wege der "Waffenkiste" Streiterfolge zu fördern, das ist wohl nicht gut genug gelungen. Die Aneinanderreihung von Beiträgen, also die Philosophie eines Forums, ist nicht optimal für Streithilfen gegen "übermächtige Gegner". Die dafür ausreichend effizienten, also recht komplexen Streithilfen müssten nach Themenkreisen systematisch geordnet aufbereitet werden. 

Alles, was in diesem Thread enthalten ist,
und sehr viel mehr, wird in anderer Form thematisch geordnet verfügbar werden. Verfügbarkeit kann über das PM-Nachrichtensystem des Forums erfragt werden. Sehr hilfreich ist das nur für die ganz wenigen eigenverantwortlichen besonders Streitwilligen.


Edit "Bürger":
Vielen Dank für die Arbeit.
Wie vorgeschlagen bleibt der Thread bis auf Widerruf geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2018, 22:41 von Bürger«
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