Ich habe keinen Schimmer, wie man seitens des Verfassungsgerichts aus dem Satz
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
den Schluss ziehen kann, dass eine Insolvenz einesr ÖR-Rundfunkanstalt unmöglich sein soll. Das muss wohl die gleiche Unlogik sein, nach der dieser Satz angeblich dazu verpflichtet, ÖR-Sender zu betreiben und - weil sie dann ja zwingend vorhanden sind - zu finanzieren bzw. per Abgaben vom Bürger finanzieren zu lassen, seit 2013 per Zwang.
Zum Leben habe ich z. B. Wasser sehr viel nötiger - auf Rundfunk kann ich völlig verzichten. Übrigens eine über Jahrtausende bewährte Askese. Wasserwerke kann man interessanterweise privatisieren, ÖR-Rundfunk hingegen klebt an uns bis zum Ende der Tage, Finanzierungspflicht, unendliche Garantie, quasi ewiges Leben im Sender. Alles aus einem Satz geschlossen, der doch eigentlich nur besagt, dass die Presse und ihre Tätigkeit frei und die elektronische Verbreitung derjenigen auf Papier gleichgestellt ist. Da steht übrigens
Berichterstattung, die frei ist; von dauernden Trallala, Fussball, Koch- und Talkshows, Krimis, Spielfilmen und anderen Anästhetika steht da nichts.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.