Der Rundfunkbeitrag, sofern er an den Wohnsitz, ergo die Wohnung des Zahlungleistenden angebunden ist, verstößt von Beginn an gegen EU-Recht, weil nichts mit der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz verküpft werden darf.
Die Richtigkeit dieser Aussage bezweifle ich. Die meisten Gesetze beziehen sich ausschließlich auf das Hoheitsgebiet eines Staates. Dies schon deshalb, als ein Staat für das Gebiete anderer Staaten schlicht keine Gesetzgebungskompetenz hat. Auch die Steuern werden mit dem Wohnsitz verknüpft. Wer hier nicht wohnt, muss z. B. keine Einkommensteuern zahlen. Das ist einer der Gründe, warum es reiche Menschen treibt, den Wohnsitz in Ländern zu nehmen, wo die Steuerlast geringer ist. Unabhängig davon, ob die Länder einen Rundfunksteuer beschließen durften, gilt daher:
Wenn eine solche Steuer verfassungskonform etabliert würde, müssten diese nur Menschen zahlen, die in der BRD wohnen, weil natürlich auch ein solches Gesetz lediglich für das Staatsgebiet Deutschlands gelten würde.
Das schließt nicht aus, dass die derzeitige Regelung gegen EU-Recht verstößt. Dies aber sicher nicht, weil sie nicht mit dem Wohnsitz verknüpft werden dürfte. Mit der Staatsangehörigkeit hat der sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag rein gar nichts zu tun. Ob jemand, der in einer Wohnung in Deutschland lebt Deutscher ist, Schweizer, US-Amerikaner, Türke, Iraner, Franzose, Brite, Däne oder den Pass eines anderen Landes besitzt, er muss bezahlen.
Vermutlich wird man jemanden finden können, der vor dem EUGH klagt, wenn das BVerfG die Verfassungswidrigkeit des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nicht feststellen will. Ggf. sammelt man das benötigte Geld ein. Bis der EUGH dann entscheidet, fließen aber weitere Milliarden an den Rundfunk, die Repression wird nicht geringer. Und der Erfolg ist, wie immer vor Gericht, wohl keineswegs sicher. Wobei Erfolg nicht einmal bedeuten muss, dass das Geld zurück gezahlt werden muss.
@pjotre:
in Analogie zum Kernkraft-Entscheid wäre Rückzahlpflicht zu bejahen.
Bei der Brennelementesteuer wurde u. a. argumentiert, dass man nicht einfach neue Steuern einführen könne. Wir alle zahlen aber z. B. die EEG-Umlage, was mittelbar eine Steuer auf eine bestimmte Art der Energieerzeugung darstellt und so gesehen ebenso "neu" ist. Glaubst du ernsthaft, dass man den Interessen von Millionen Bürgern den gleichen Stellenwert beimisst, wie denen der Energiekonzerne? Die Regierung hat doch gerade den Konzernen die Folgen für den Jahrzehntelangen Betrieb der KKW für ein Taschengeld abgenommen und uns allen, unseren Kindern, Enkeln, Urenkeln und Ururenkeln auferlegt. Unsere Interessen gegen die der Konzerne, den Verursachern, da steht es nie gut um uns, unsere Gesundheit, unser Geld. Und hier, also bei der Rundfunkfinanzierung, geht es noch um das Selbstverständnis und den Machterhalt der politischen Parteien. Da haben wir eher schlechte Karten.
Es ist schon fraglich, ob das BVerfG den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als verfassungswidrig einstufen wird. Und selbst wenn das geschieht, so ist es m. E. wahrscheinlicher, dass dem Gesetzgeber auferlegt wird, das Gesetz zu korrigieren, wofür man ihm eine großzügige Frist einräumen wird, als dass aus der letztlich dahingesagten Bemerkung einer Richterin zur Rückabwicklung von 40+ Milliarden Euro irgendetwas wird. Es wäre schon ein Erfolg, wenn, eine Bewertung "verfassungswidrig" unterstellt, die Kläger, deren Verfahren nicht abgeschlossen sind, die bis zum Urteil auflaufenden sogn. Beiträge nicht zahlen müssten. Selbst da bin ich eher pessimistisch. Ich vermute einmal, die Richterin wird das Thema "Rückabwicklung" ganz pragmatisch aus dem Urteil heraus halten. Damit wäre das dann quasi so, als hätte sie es nie gesagt.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.