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  • Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 30.05.17, 10 Uhr: 30. Mai 2017

Autor Thema: Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 30.05.17, 10 Uhr  (Gelesen 32864 mal)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Der Rundfunkbeitrag, sofern er an den Wohnsitz, ergo die Wohnung des Zahlungleistenden angebunden ist, verstößt von Beginn an gegen EU-Recht, weil nichts mit der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz verküpft werden darf.

Die Richtigkeit dieser Aussage bezweifle ich. Die meisten Gesetze beziehen sich ausschließlich auf das Hoheitsgebiet eines Staates. Dies schon deshalb, als ein Staat für das Gebiete anderer Staaten schlicht keine Gesetzgebungskompetenz hat. Auch die Steuern werden mit dem Wohnsitz verknüpft. Wer hier nicht wohnt, muss z. B. keine Einkommensteuern zahlen. Das ist einer der Gründe, warum es reiche Menschen treibt, den Wohnsitz in Ländern zu nehmen, wo die Steuerlast geringer ist. Unabhängig davon, ob die Länder einen Rundfunksteuer beschließen durften, gilt daher:
Wenn eine solche Steuer verfassungskonform etabliert würde, müssten diese nur Menschen zahlen, die in der BRD wohnen, weil natürlich auch ein solches Gesetz lediglich für das Staatsgebiet Deutschlands gelten würde.
Das schließt nicht aus, dass die derzeitige Regelung gegen EU-Recht verstößt. Dies aber sicher nicht, weil sie nicht mit dem Wohnsitz verknüpft werden dürfte. Mit der Staatsangehörigkeit hat der sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag rein gar nichts zu tun. Ob jemand, der in einer Wohnung in Deutschland lebt Deutscher ist, Schweizer, US-Amerikaner, Türke, Iraner, Franzose, Brite, Däne oder den Pass eines anderen Landes besitzt, er muss bezahlen.

Vermutlich wird man jemanden finden können, der vor dem EUGH klagt, wenn das BVerfG die Verfassungswidrigkeit des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nicht feststellen will. Ggf. sammelt man das benötigte Geld ein. Bis der EUGH dann entscheidet, fließen aber weitere Milliarden an den Rundfunk, die Repression wird nicht geringer. Und der Erfolg ist, wie immer vor Gericht, wohl keineswegs sicher. Wobei Erfolg nicht einmal bedeuten muss, dass das Geld zurück gezahlt werden muss.

@pjotre:
Zitat
in Analogie zum Kernkraft-Entscheid wäre Rückzahlpflicht zu bejahen.

Bei der Brennelementesteuer wurde u. a. argumentiert, dass man nicht einfach neue Steuern einführen könne. Wir alle zahlen aber z. B. die EEG-Umlage, was mittelbar eine Steuer auf eine bestimmte Art der Energieerzeugung darstellt und so gesehen ebenso "neu" ist. Glaubst du ernsthaft, dass man den Interessen von Millionen Bürgern den gleichen Stellenwert beimisst, wie denen der Energiekonzerne? Die Regierung hat doch gerade den Konzernen die Folgen für den Jahrzehntelangen Betrieb der KKW für ein Taschengeld abgenommen und uns allen, unseren Kindern, Enkeln, Urenkeln und Ururenkeln auferlegt. Unsere Interessen gegen die der Konzerne, den Verursachern, da steht es nie gut um uns, unsere Gesundheit, unser Geld. Und hier, also bei der Rundfunkfinanzierung, geht es noch um das Selbstverständnis und den Machterhalt der politischen Parteien. Da haben wir eher schlechte Karten.

Es ist schon fraglich, ob das BVerfG den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als verfassungswidrig einstufen wird. Und selbst wenn das geschieht, so ist es m. E. wahrscheinlicher, dass dem Gesetzgeber auferlegt wird, das Gesetz zu korrigieren, wofür man ihm eine großzügige Frist einräumen wird, als dass aus der letztlich dahingesagten Bemerkung einer Richterin zur Rückabwicklung von 40+ Milliarden Euro irgendetwas wird. Es wäre schon ein Erfolg, wenn, eine Bewertung "verfassungswidrig" unterstellt, die Kläger, deren Verfahren nicht abgeschlossen sind, die bis zum Urteil auflaufenden sogn. Beiträge nicht zahlen müssten. Selbst da bin ich eher pessimistisch. Ich vermute einmal, die Richterin wird das Thema "Rückabwicklung" ganz pragmatisch aus dem Urteil heraus halten. Damit wäre das dann quasi so, als hätte sie es nie gesagt.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2017, 02:46 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Es ist schon fraglich, ob das BVerfG den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als verfassungswidrig einstufen wird. Und selbst wenn das geschieht, so ist es m. E. wahrscheinlicher, dass dem Gesetzgeber auferlegt wird das Gesetz zu korrigieren, wofür man ihm eine großzügige Frist einräumen wird, als das aus der letztlich dahingesagten Bemerkung einer Richterin zur Rückabwicklung von 40+ Milliarden Euro irgendetwas wird.

Da machen Sie sich mal keine Sorgen! Die Umwandlung des ZDF in eine Aktiengesellschaft würde diese Geld schon alleine einbringen.

Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk wird im Zeitalter der Informationsüberflutung auch nicht mehr gebraucht. Ich will ihn jedenfalls nicht; ich brauche ihn auch nicht und will ihn schon gar nicht fördern.
Ihre Kommentare hier im Forum zeigen im übrigen, welch abwegiges Gedankengut in den Rundfunkanstalten vorherrscht, so dass man auch nicht davon ausgehen kann, dass der örR in irgendeiner Form gemeinnützig wäre.
Ihr Zahlenspiel ist zudem unsinnig, da nicht alle Rundfunkbeiträge rückabgewickelt werden müssen, wenn wieder zur Gebühr zurückgekehrt werden müsste.   

Ich hoffe jedenfalls darauf, dass das Bundesverfassungsgericht, durch den Versuch der Rundfunkanstalten und der Landesregierungen, in der Sache vollendete Tatsachen zu schaffen, sich nicht beeinflussen lassen wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2017, 02:47 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Gegen Deine Argumente ist m. E. kaum sinnvoll gegenzuhalten. Besucher für seinen Teil kann der Sichweise insgesamt nur sehr weitgehend (& zähneknirschend) zustimmen, indes mit kleinen Anmerkungen ...

Vermutlich wird man jemanden finden können, der vor dem EUGH klagt, wenn das BVerfG die Verfassungswidrigkeit des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nicht feststellen will. Ggf. sammelt man das benötigte Geld ein.

...nämlich (1) hier: Das sollte ggf. jetzt schon prophylaktisch und öffentlich deutlich sichtbar als Thema verankert werden, mit jetzt schon einem Sperrkonto, wo man einen Betrag hinterlegen könnte. Nicht, dass dann erst wieder jahrelang elementare Vorarbeit erforderlich wird...


@pjotre:
Zitat
in Analogie zum Kernkraft-Entscheid wäre Rückzahlpflicht zu bejahen.
...
Und hier, also bei der Rundfunkfinanzierung, geht es noch um das Selbstverständnis und den Machterhalt der politischen Parteien. Da haben wir eher schlechte Karten.

...ferner (2) hier: Das gilt doch nur, wenn sich der Bürger von der Floskel einfangen lässt, seine Handlungsfreiheit ende dort, wo Richtersprüche gefällt wurden. Es ist aber doch die Frage, weshalb sich der Bürger als letztlich der Souverän an »Recht« und Gesetz (speziell gegenüber den ihn Beherrschenden) halten soll, wenn diese sich selbst nicht an Recht und Gesetz bis hin zur Verfassung halten zu müssen glauben. Der sogenannte »Rundfunkbeitrag« ist im genannten Sinne ja beileibe nicht der einzige Schandfleck. Mit *massenhafter* Beschäftigung der hiesigen Rechtsinstitutionen und der Verwaltung infolge natürlich versehentlich ausbleibender Zahlungen des sg. Beitrags (also nicht läppischen 10 %) würde dieses System zusammenbrechen. Analog: Dass in diesem Land das Streikrecht gilt (und von manchem natürlich am liebsten abgeschafft und Streik generell verboten würde) kommt wohl auch nicht ganz von ungefähr.

OT: Wenn ein Generalbundesanwalt ernsthaft behaupten kann, wie dem Vernehmen nach ja in der Vergangenheit geschehen sein soll, Verfassung und § 80 STGB gäben keine rechliche Grundlage für eine strafrechtliche Würdigung der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer seinerzeitigen Regierung am Angriffskrieg gegen das damalige Jugoslawien her, da lediglich die Vorbereitung eines Angriffskrieges, nicht aber dessen Führung strafbewehrt seien - was soll ein aufgeklärter Mensch zu solch' einer Sextaner-Rhetorik sagen?

Eigentlich nur das: Wenn der Bürger von seinem Leviathan alles mit sich machen lässt, ist es am Ende nichts als seine eigene Dummheit.



Es ist schon fraglich, ob das BVerfG den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als verfassungswidrig einstufen wird. Und selbst wenn das geschieht, so ist es m. E. wahrscheinlicher, dass dem Gesetzgeber auferlegt wird das Gesetz zu korrigieren, wofür man ihm eine großzügige Frist einräumen wird, als das aus der letztlich dahingesagten Bemerkung einer Richterin zur Rückabwicklung von 40+ Milliarden Euro irgendetwas wird. Es wäre schon ein Erfolg, wenn, eine Bewertung "verfassungswidrig" unterstellt, die Kläger, deren Verfahren nicht abgeschlossen sind, die bis zum Urteil auflaufenden sogn. Beiträge nicht zahlen müssten. Selbst da bin ich eher pessimistisch.

...des weiteren (3) hier: Auch dem wäre der Möglichkeit nach vmtl. zuzustimmen. Vgl. aber auch dazu (2).



Ich vermute einmal, die Richterin wird das Thema "Rückabwicklung" ganz pragmatisch aus dem Urteil heraus halten. Damit wäre das dann quasi so, als hätte sie es nie gesagt.

...sowie (4) hier: Das mit der phantasierten "Rückabwicklung" sehe ich als in jedem Fall geschenkt an. Besucher glaubt kaum, dass sich besagte Richterin ernsthaft die Mühe würde machen müssen, so etwas »ganz pragmatisch aus dem Urteil heraus [zu] halten«. Richter können inhaltlich öffentlich erzählen was sie wollen, ohne dass es irgendwelche Folgen für sie oder ein Urteil hat, sofern sie contra 839 BGB (Richterspruchprivileg) nicht offensichtlich / vorsätzlich ihre Amtspflichten verletzen, Rechtsbeugung begehen o. ä. Straftaten ausführen. Dann hat die Dame sich eben geirrt, Punkt und fertig.

Wo Politiker insofern zumindest noch moralisch bzw. in Bezug auf ihr öffentliches Ansehen Probleme bekommen können bei einem nassforschen »Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern!!«, ist selbst der kleinste Richter (zumal, wenn er im Sinne seines unmittelbaren Dienstherrn, also des Staates urteilt) noch einmal in einer weitaus komfortableren Position - besser als im Bedarfsfall selbst der Papst.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2017, 02:50 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ihre Kommentare hier im Forum zeigen im übrigen, welches abwegiges Gedankengut in den Rundfunkanstalten vorherrscht, so dass man auch nicht davon ausgehen kann, dass der örR in irgendeiner Form gemeinnützig wäre.

Interessanter Versuch! Sofern mit dieser Bemerkung gemeint ist, ich würde entweder für die ÖR-Rundfunkanstalten arbeiten oder deren Sache vertreten, bist du auf dem falschen Dampfer. Ich habe mit dem 01.01.2013 Zahlungen an den ÖR eingestellt, gegen den sogn. Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt und nach dessen vorhersehbarer Ablehnung Klage beim VG Hamburg eingereicht.

Ich hoffe jedenfalls darauf, dass das Bundesverfassungsgericht, durch den Versuch der Rundfunkanstalten und der Landesregierungen in den Sache vollendete Tatsachen zu schaffen, sich nicht beeinflussen lassen wird.

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zu Letzt. Ich hätte gar nichts gegen eine entsprechende Entscheidung, sie wäre eigentlich sogar zwingend. Nur mache ich mir keine illusionen darüber, wer am Tag nach dem Urteil des BVerfG die ÖR-Sender finanzieren soll. M. E. ist das BVerfG einerseits Teil des Problems und mit verantwortlich für die Fehlinterpretationen des GG Art. 5, der weder die Einrichtung ÖR-Sender noch deren Finanzierung regelt, und die überbordende sogenannte Grundversorgung. Andererseits ist es mit der Unabhängigkeit der Richter nicht weit her. Man besehe sich dazu das Verfahren, mit dem die Richter an ihren Platz gekommen sind und welche Personen da sitzen.

M. Boettcher


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  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Andererseits ist es mit der Unabhängigkeit der Richter nicht weit her. Man besehe sich dazu das Verfahren, mit dem die Richter an ihren Platz gekommen sind und welche Personen da sitzen.

Kommentar:

Man(n) Frau könnte es auch so ausdrücken, dass die Besetzung eines Richters in sein sogen. "Amt" davon abhängig ist, welches "Parteibuch" er in Händen trägt.

Ein kurzer Exkurs zu:
So unabhängig sind unsere Richter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16470.msg129905.html#msg129905
+++
 ::)
PS.
Im Video zu: So unabhängig sind unsere Richter https://youtu.be/lhg2k1Pvzgg, wird eine Frage geäußert, welche dem Richter so nicht bekannt ist. "Akten sind Digital-Daten und das bereitet den Richtern Sorge". Ab Minute 04:00h.

Zitat
"Die Frage der Vertraulichkeit, also wer hat eigentlich die Kontrolle über diesen SERVER?"
Im Klartext, wer liest denn da alles mit?
 >:D >:D >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2017, 02:52 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 7.386
Die Richtigkeit dieser Aussage bezweifle ich. Die meisten Gesetze beziehen sich ausschließlich auf das Hoheitsgebiet eines Staates.
Europäisches Recht und EU-Binnenmarkt; die hier aufgestellten Regeln gelten für alle Marktteilnehmer binnenmarktweit, so sie nicht explizit seitens des EU-Rechtes davon ausgenommen worden sind.

Zitat
Auch die Steuern werden mit dem Wohnsitz verknüpft. Wer hier nicht wohnt, muss z. B. keine Einkommensteuern zahlen.
Das ist so nicht richtig? Die Einkommenststeuer entsteht, weil Du Einkommen erzielst, und dieses dort, wo Du es erzielst.

Und übrigens hatte ich deswegen den Link zum Thema "Diskriminierung -> EU-Recht" angefügt; die darin enthaltene Stellungnahme der EU-Generalanwältin Sharpston ist doch eindeutig?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Das ist so nicht richtig? Die Einkommenststeuer entsteht, weil Du Einkommen erzielst, und dieses dort, wo Du es erzielst.

Off Topic
Stimmt! Allerdings sind z. B. Freiberufler, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben, hier nur beschränkt steuerpflichtig. Das gilt auch für die Einkünfte, die durch Leistungen erzielt wurden, die in Deutschland verwertet oder erstellt wurden. So soll die Steuer nur 15% + Solidaritätszuschlag betragen. Ansonsten gilt: wer in der Schweiz, in Dänemark oder einem anderen Land wohnt und in Deutschland keine Einnahmen hat, zahlt hier keine Steuern, so wie ich in die anderen Ländern keine Steuern zahle. Und insofern sind Steuern mindestens teilweise vom Wohnsitz abhängig. Das führt jetzt aber sehr vom Thema ab.

Lass es mich so sagen: trotz meiner Skepsis lese ich mit Begeisterung deine Ausführungen; die Argumente beim EU-Recht sind teils recht beeindruckend. Dennoch erwarte ich mir weder vom nationalen Gerichtsweg, noch seitens des europäischen Rechts oder dem EUGH eine Klärung des eigentlichen Problems der Rundfunkfinanzierung in Deutschland. Ich vermute, dass eine Lösung nur politisch zu erreichen ist. Ich bezweifle zugleich, dass so eine Lösung noch zu meinen Lebzeiten erreicht wird. Wenn nun eine Richterin versucht einen Kläger mit der Aussage zu beruhigen, - es handelt sich m. E. um eine Nebelkerze, ggf. um die Diskussion abzuwürgen, - dass er, sollte sich die Verfassungswidrigkeit des sogn. Rundfunkbeitrags einmal herausstellen, einen Rückforderungsanspruch besitze, dann möchte ich gern, dass diese Behauptung belegt und im Urteil dokumentiert wird. Ich würde auch sofort die ausstehenden sogn. Rundfunkbeiträge zahlen, wenn mir diese Richterin eine selbstschuldnerische Bürgschaft über die Summe für den Fall ausstellt, dass ich die Zahlung nicht zurück erhalte obwohl seitens des BVerfG die Verfassungswidrigkeit festgestellt wird. Kurz: ich bin davon überzeugt, dass der, der gezahlt hat, das Geld abschreiben kann.

M. Boettcher


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  • Beiträge: 7.386
Wenn auch OT:
Kurz: ich bin davon überzeugt, dass der, der gezahlt hat, das Geld abschreiben kann.
Das mag sicherlich erst einmal eine vernünftige Variante sein, daß man hier nicht mit primärer Rückzahlung rechnet. Aber; es hat seitens des europäischen Rechts derzeit ernsthaft Überlegungen, jene vom Bezug europäischer Fördermittel auszuschließen, die sich nicht an europäisches Recht halten. Obschon diese derartige Aussage seitens der EU-Kommission primär gegen Ungarn gerichtet zu sein scheint, (Weigerung der Aufnahme von Flüchtlingen), gilt sie letztlich doch für alle, denn wenn diese Thematik basisrechtlich in einer EU-Verordnung eingepflegt wurde, wird diese allgemein gehalten sein.

Und wenn ich mir jetzt hier so ansehe, was alleine in meiner Region mittels europäischer Fördermittel realisiert worden ist, wäre diese Region u. U. heute wirtschaftlich nimmer dort, wo sie jetzt steht.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht in verschiedenste eigenständige und/ oder allgemeine, tlw. schon ausgiebig diskutierte Themen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 30.05.17, 10 Uhr
und diese spezielle Verhandlung zum Thema hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Aussetzung kommt auch hier nicht zum Tragen.

Wenn Karlsruhe entscheidet, muss halt gegebenenfalls rückabgewickelt werden.

Richterin: Wir werden heute noch urteilen!!!

Ach ja???
War wohl nichts.
Der erste Kläger hat aber noch kein Urteil bekommen.

Der Gedanke der "Rückabwicklung" dauert dann doch etwas länger, danke schön, genau das wollten wir :)

@Moderatoren
ja, dies ist ein Vollzitat, soll aber bitte so bleiben.

Hier nocheinmal der Hinweis der Richter:

Wir werden heute noch urteilen!

Urteil des Mitstreiters kam letzte Woche, 30 Seiten, habe es allerdings auch noch nicht gelesen.

Wird sicher einige sehr interessante Passagen beinhalten.

Na dann, schon mal "den Bleistift gespitzt" für die "tausend" Kommentare. 8)


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  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Hat man die Möglichkeit, das Urteil zu lesen?
Link?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2017, 22:56 von Bürger«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Das Urteil, ca. 8 MB kann zur Einsicht heruntergeladen werden.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

H
  • Beiträge: 582
dann stünden 40 Milliarden Euro zur Auszahlung an.
Ich denke nicht.

Sondern es steht nur der Betrag an, der auch aktiv eingefordert wird. Wir dürfen bei unserer Rechtsauffassung (Meinung) nicht vergessen, dass es immer noch Menschen gibt, die diesen Betrag freiwillig (und gerne) entrichten.

Diese werden wohl kaum zurückfordern...

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2017, 17:52 von DumbTV«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Adonis

1. ist es richtig, dass sicher nicht alle auf einer Rückzahlung bestehen würden, wäre eine solche möglich. Allerdings wäre die Gefahr durchaus gegeben, würde das BVerfG eine Rückzahlungsverpflichtung aller Zahlungen beschließen, wovon ich nicht ausgehe (siehe 3.).
2. habe ich aus gutem Grund den Konjunktiv benutzt
3. habe ich im gleichen Beitrag geschrieben

Ich bin allerdings davon überzeugt, dass es zu einer Rückabwicklung niemals kommen wird und diese ein reines Hirngespinst der Richterin bleiben wird.

Ich kann mir bis heute maximal vorstellen, dass diejenigen, die Widerspruch eingelegt bzw. geklagt und bis zum Urteil nicht gezahlt haben, ggf. den ausstehenden Betrag behalten können. Sicher ist auch das natürlich nicht. Bei mir summieren sich die bislang nicht gezahlten "Beiträge" bereits auf gut 1.000 €.

M. Boettcher


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