Hallo karlsruhe,
vielen herzlichen Dank für Dein ausführliches Protokoll, Du hast all das wiedergeben, wie ich heute auch miterleben konnte.
Und Markus war für mich einfach SUPER! karlsruhe schreibt des öfteren zu recht, dass die Richterin sich genervt fühlte. Wir dürfen sie aber auch nicht mißverstehen, wenn sie ständig auf die Uhr schaut. Es ist wie bei Vereins- oder Betriebsversammlungen. Die Tagesordnung ist festgelegt, die Sitzungsleiter wollen ihr Programm runterspulen und am besten keine der Mitglieder sagt etwas dazu, weil man pünktlich nach Hause oder zum Bierchen trinken gehen will. Und das nervt die Sitzungsleiter (bzw. hier die Richterin). Aber wie schon erwähnt wurde, es ist eine 'mündliche' Verhandlung und da sollte alles auf den Tisch kommen (dürfen)! Und Markus war gut vorbereitet!
Und auch sehr gut fand ich, dass es möglich wurde, Herrn Dr. Hennecke für die Verhandlungen zu gewinnen. Er hat das, was die Kläger auf ihre Art sagen wollten - auf die juristisch saubere Art rübergebracht! Einfach Super!
Und ich ver
le nicht die Richterin, weil sie mehrmals auf die Zeit achtete - Markus hat ja fast eine 1/2 Stunde drangehängt - es waren ja nur 45 Minuten geplant - sie macht halt 'auch nur ihr Geschäft' und so ist es auch ihr Geschäft, alle Schriftsätze zu lesen, wovon wir mal ausgehen. Sie machte auf mich nicht den Eindruck, als wenn Sie wenig von dem Thema 'Rundfunkbeitrag' verstünde. Nur in einem Punkt musste ich auch kräftig lachen, wofür es eine ernste Ermahnung von der Richterin gab, dass war zum Thema 'Gebühren-/Beitragsbescheid'. Hier wurde gefragt, warum beides auf den Bescheiden drauf steht. Sie erklärte es damit - und holte sich die Rückendeckung des jungen RA des SWR ab, dass das mit noch zurück liegenden Fällen vor der Zeit 01.01.2013 zu tun hat, als es noch Rundfunkgebühr hieß. Von 2009 ab wusste man, dass aus der Rundfunkgebühr ein Rundfunkbeitrag wird. Und da ist es doch klar, dass alle Bescheide, die nach dem 01.01.2013 erlassen werden 'Beitragsbescheid' heißen wird und die Bescheide die bis zum 31.12.2012 erlassen wurden, sich 'Gebührenbescheid' nennt. O.k. erledigt. Ausreden sind erlaubt, auch faule!
Mit 'rückabgewickelt' meinte die Richterin - so habe ich es aufgefasst, dass alle Klagen, die abgewiesen wurden, wohl abgeändert werden; also die abgewiesenen Fälle dann nicht mehr abgewiesen Fälle sind. Inwieweit es zu finanziellen Ausgleichen kommt - ich denke da an die Vorstreckung von Gerichtskosten, die die Kläger ja hatten, möchte ich mutmaßen und sagen, dass diese Kosten (rück)erstattet werden. Auf die
Rundfkunkbeiträge, die bis dato gezahlt wurden sind nach meiner Ansicht nicht betroffen, weil es ja bis dato Rundfunkbeitragsstaatsgesetz ist/war. Das ist für die sehr unbefriedigend, die überhaupt keine Empfangsgeräte bereithalten - ich selbst besitze nur ein Radio, keine anderen Empfangsgeräte, auch kein Telefonanschluss (meine Klage habe ich hier ja 2014 eingestellt und wurde auch kräftig gelesen). Hier wird wohl noch 'viel gestritten'. Ich könnte mir vorstellen, dass es ein Status quo geben wird, wenn das Bundesverfassungsgericht zu dem Entschluss kommt, dass der RBStV in Teilen faul ist.
Leider konnte ich nicht anschließend mit ins Cafe Bleu und auch nicht ein Glas Sekt anschließend trinken. Aus gesundheitlichen und beruflichen Gründen wollte ich sofort wieder nach Hause. Wer ich war? Ich saß in der vorletzten Reihe ca. Mitte, helles Hemd, graue Hose. Am 10.07.2017 ist mein Termin, am selben Ort, mit den wohl selben Richterinnen und Richter.
Dopser
Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen NEIN! (Kurt Tucholsky, 1890 - 1935)