Die Frage der Rechtfertigung eines Anfangsverdachts auf Rechtsbeugung wird hier für alle Verfahren analysiert, für die Protokokolle vorliegen. Die Frage stellt sich, wie rechtlich zu werten ist, dass die Richerin laut Markus sich wie folgt erklärte:
Die Richterin argumentierte:
Inhalt, Themen und weitere Informationen über die Verfasungsbeschwerden
--- seien ihr nicht bekannt,
--- da es keine Kommunikation zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht gibt.
--- Für diesen Job hat man gelegentlich einen Hiwi, Student oder Doktorand, der ihm Rahmen seiner Arbeit das VG über die Verfassungsbeschwerden auf dem Laufenden halten würde.
--- Desweiteren liegen dem VG auch keine Informationen vor, wielange das Bundesverfassungsgericht für die Bearbeitung der Beschwerden benötigt,
--- das kann 2017 oder 2018 sein, solange können die Klagen nicht liegen bleiben und würden Aktenberge erzeugen...
--- sollte sich das Bundesverfassungsgericht gegen den Rundfunkbeitrag entscheiden, dann erfolgt eine automatische "Rückabwicklung".
Bestand unter diesen Voraussetzungen eine richterliche Verfehlung? Hätte die Richterin ihre Aufklärungspflicht für die fehlende Information nachkommen müssen, die beim Verwaltungsgericht richterliche Pflicht darstellt? (Wir sind hier nicht beim Zivilgericht. Richter sollten die Gesetze ihres jeweiligen Spruchkörpers kennen.)
Darf das Vermeiden von Aktenbergen ein Argument sein, Fehlurteile zu riskieren?
Hat eine Verwaltungsrichterin das Recht, sich zu verfassungsrechtlichen Fragen eine Kompetenz oberhalb des Bundesverfassungsgerichts zuzusprechen?
(Denn dieses hat die Rechtslage als noch klärungsbedürfig ausgewiesen, wodurch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts insoweit ihren "abschließenden" Charakter verlieren, sondern seither ab etwa Februar 2017 inzwischen wieder als nicht-endgültig zu gelten haben.)
Eine echte "Rückabwicklung" kann es nicht geben. Das deutsche Entschädigungsrecht sieht keinen Schadensersatz vor für die Klägerarbeit, es sei denn, er wäre Rechtsanwalt im Klagen in eigener Sache. (Kurios, soll das heißen, nur Anwälte sind "echte" Menschen, die anderen Bürger sind bessere Sklaven?)
Die Klägerarbeit von "Markus KA" darf ich einmal mit deutlich oberhalb 10 000 Euro ansetzen (mittlerer Stundensatz der Wirtschaft rund 40 €/Std). Durch die Klageabweisung kommen da noch einmal mindestens weitere 10 000 an Arbeit und Kosten hinzu.
Das alles weiß jede(r) Richter(in). Die eventuelle "Rückabwicklung" (umgangssprachlich für

was auch immer

) darf also auf keinen Fall als Legitimation für die
eventuelle bewusste Inkaufnahme eines eventuellen Fehlurteils vorgetragen werden, jedenfalls, da hier durch Aussetzung mühelos vermeidbar und bei nur 1000 Euro Klägerinteresse zumutbar, weil nur ein "Staubkörnchen" seiner Bilanz.
Bitte bei allen Klagen, für die Protokolle übermittelt werden, folgendes intensiv provozieren: - Gründe, wie Richter die Aussetzung verweigern.
- Und bei Niedrigverdienern: Wie Richter die Härtefallprüfung verweigern, obgleich wohl alle Richter wissen, dass diese durch Gesetz und Bundesverfassungsgericht als zwingendes Recht etabliert ist.
Und bitte immer die Namen der Richter mir über das Nachrichtensystem übermitteln. So entstehen aus Mosaiksteinen die Waffen, die eine Trendwende auslösbar machen könnten. Das gehört aber nicht in diesen Thread, kommt an anderer Stelle.
(Muss ja aufpassen, niemandem eine Steilvorlage zu liefern, uns zu Recht ab und zu an die ganz ganz wichtige Thementreue zu erinnern.) Dank an "karlsruhe" für die Arbeit der Protokolle und überhaupt für alles.
Bewunderung an "Markus KA", wie er unter der Stresssituation der Gerichtsverhandlung den klaren Kopf aufrecht erhielt und derart fundiert argumentierte, dass die Richterin in dieser Sache so ihre Probleme hatte, mit dem abweisenden Urteil dann erst recht - (soll hier nicht weiter ausgeführt werden).