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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?  (Gelesen 29313 mal)

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  • This is the way!
Huhu @ohmanoman :)

Der fiktive römische Stadt-Oberschreiber will das Gemeißelte nicht verstehen!
Er spielt auf Zeit und rechnet damit, dass uns der gallische Granit ausgeht.

Tja, da hat er sich geirrt!

... meißel, meißel, meißel, hämmer, hämmer, hämmer ...

Rein fikitv, hole in one, part 3:

Zitat
Sehr geehrte Hansestadt Bremen,
Werte Senatskanzlei,
Liebe Damen und Herren,

vielen Dank für Schreiben vom xx.xx.2017.

Ich weise Sie erneut auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 BremVwVfG hin und betrachte Ihr Schreiben, da ohne Rechtsbehelfsbelehrung versehen, als eine reines Informationsschreiben zum Fortgang meines Antrages nach § 44 BremVwVfG.

Den auf dem angegriffenen "Bescheid" befindlichen "Rechtsbehelf" hatte ich, so wie auch § 2 Abs. 1 Nr. 2 des BremVwVfG, zur Kenntnis genommen.

Mir stellt sich allerdings nun die Frage, weshalb Sie meinen Antrag im Original an  "RömischRadioBremen" zur "Bearbeitung" weitergeleitet haben. Wurde etwa § 2 Abs. 1 Nr. 2 des BremVwVfG zwischenzeitlich außer Kraft gesetzt?

Sollte es sich bei Ihrem Schreiben vom xx.xx.2017 um einen Ablehungsbescheid handeln, so bitte ich darum meinen Antrag nunmehr klagefähig zu bescheiden.

Bei der Gelegenheit bitte ich ferner mitzuteilen weshalb mir Akteneinsicht verwehrt wird und aus welchem Grund § 2 Abs. 1 Nr. 2 des BremVwVfG nicht zur Anwendung kommt.

Vorsorglich rüge ich die Verletzung des § 2 Abs. 1 Nr. 2 BremVwVfG, da wohl offensichtlich das BremVwVfG für "RömischRadioBremen" doch Anwendung findet.

Auch rüge ich die Verletzung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG durch Ihre Senatskanzlei.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass "RömischRadioBremen" staatsfern handelt und nicht zur Behörde i.S.d. § 1 Abs. 2 BremVwVfG degradiert wird.
Aufgaben der unmittelbaren Staatsverwaltung (§ 1 Abs. 1 BremVwVfG) nehmen die Behörden Bremens wahr und nicht ein Fernseh- / Radiosender der dualen Rundfunkordnung.


Mit freundlichen Grüßen


Rein fiktiv natürlich.

Du mutt halten durch Bremen!!!!!

Biss ditt BVerfG entschieden hat.



LG
von der Havel, Oder und Spree!
 :)


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Nicht als Frage formulieren, sondern klare Kante zeigen :
Zitat
Mir stellt sich allerdings nun die Frage, weshalb Sie meinen Antrag im Original an  "RömischRadioBremen" zur "Bearbeitung" weitergeleitet haben. Wurde etwa § 2 Abs. 1 Nr. 2 des BremVwVfG zwischenzeitlich außer Kraft gesetzt.
Besser : Da2 Abs. 1 Nr. 2 des BremVwVfG nicht außer Kraft gesetzt wurde...


Es ist müßig, nach dem Grund zu fragen. Hört sich besser an, wenn man fragt, nach welcher Rechtsgrundlage § 2 Abs. 1 Nr. 2 des BremVwVfG nicht zur Anwendung kommt.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Ohhjeohje!
Oooh du Profät Di Abolo, habe fast deinen Hinkelstein übersehen, bin durch Roggi drüber gestolpert! Danke Roggi!
Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix war bei der fiktiven Rundfunkratsitztung (BRRB), wo auch der fiktive  römische Oberstadtschreiber zu gegen war, in welcher Funktion? Fiktive nicht Ahnung! Wenn du jemanden Suchst, findest du ihn beim öffrech Rundfunk!!
Ein Artikel in dem “Weser-Kurier“ vom 17.03.2017 berichtet über die Rundfunkratsitztung. Da ist zu lesen (auch gehört), das (BRRB) noch weitere Klagen am Hals haben könnte. Vier nordwestdeutsche Zeitungsverlage habe der “BehördeRömischRadioBremen" (BRRB) eine Unterlassungserklärung zukommen lassen, wegen “presseähnlichen“ Online-Angebote. (BRRB) verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag, so die Verlage. Eine weitere Klage droht (BRRB) wegen Frequenzentauschs von “Cosmo“ (früher Funkhaus Europa) und “Bremen Next“. So ist die Reichweite von Cosmo eingeschränkt und Bremen Next ausgeweitet worden. Ein Privatsender erwägt Klage, weil er ein Nachteil für sich seht!

“Rein fiktiv natürlich.

Du mutt halten durch Bremen!!!!!

Biss ditt BVerfG entschieden hat.“

Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix hofft, welches ihm nicht der bremische Himmel auf dem Kopf fällt!


Gallischen Dank oh du Profät Di Abolo!  :)

Ohmanoman


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2017, 23:12 von DumbTV«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Oh heimantschnitz und duselwachs, drei mal international schmeckts gut! :o

Boorrrw, sind die fix!? :o Und ohne Worte.





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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Noch was!


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Huhu @ohmanoman! Huhu Bremen! Da bin ick!

Rein fiktiv natürlich, hab ick gehört, von einem gallischen Steinmetz der wieder hörte von ...

Also der "Bitte" der "Widerspruchsbehörde":

Norddeutscher Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
BeitraXservice
Im Auftrag von Radio Bremen

Oben rechts Widerspruchsentscheidung

die Klage gegen Radio Bremen
letzte Seite

zu richten, kann unmöglich entsprochen werden. Diss jeht ja jar nich!

Selbstverständlich müsste sich die Klage gegen

das Land Bremen
Senatskanzlei
Römisch Honkendonkenman
Thread Antwort 13

richten, dann sind beizuladen § 65 VwGO:

1)
Norddeutscher Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
BeitraXservice

2)
Intendancer
Radio Bremen

Ditt heisst dann alle Schriftsätze 4-fach.  :o

Mal sehn ob dem fiktiven römischen Honkendongenman langsam die römische Kerze im Hirn angeht.

... meißel, meißel, meißel, hämmer, hämmer, hämmer ...

So Schleife drum, fertisch, fiktiv natürlich:


Zitat
Sehr geehrte Hansestadt Bremen,
Werte Senatskanzlei,
Liebe Damen und Herren,

beiliegende "Widerspruchsentscheidung" des Norddeutschen Rundfunks übersende ich Ihnen in Ablichtung.

In diesem Zusammenhang rüge ich die Übertragung von hoheitlichen Aufgaben des Bundeslandes Bremen an die Bundesländer Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie Mecklenbrug-Vorpommern.

Entgegen der Bitte der "Widerspruchsbehörde" werde ich die Klage gegen Ihre Behörde richten.

Sie haben hiermit Gelegenheit binnen 2 Wochen die "Widerspruchsentscheidung" des NDR aufzuheben.

Es ist mir unbegreiflich, wie ein an Sie gerichteter Widerspruchsvorgang den Weg in andere Bundesländer fand.


Was für ein epochaler römischer WAHN!

Widerspruch beim Land Bremen erhoben, der ging dann an Radio Bremen und der NDR BeitraXservus erließ die Widerspruchsentscheidung!

Meine Fresse!

Ditt iss ja dann:

All in one, hole in 3!

Ey yoo Lupus! Gallisch Golf iss cool man!

 :)


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Nix da NDR Hamburg! Die Rolle kommt aus Rostock! Siehe über Empfänger


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Huhu @ Profät:
...
Mal sehn ob dem fiktiven römischen Honkendongenman langsam die römische Kerze im Hirn angeht.
...

In dem obigen Punkt droht aber ein Denkfehler & damit eine enttäuschte Hoffnung, was das angeht. In hohlen Köpfen mit ihrem luftleeren Raum ist nämlich Sauerstoffmangel die Regel. Insofern kann da auch keine Kerze funktionieren. & täte die es, wäre sie schon im selben Augenblick überflüssig. Dann würden nämlich diese Herrschaften ihren Verstand bzw. ihr Gehirn benutzen (falls vhd., natürlich) :->>.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2017, 21:47 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

M
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Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#23: 20. September 2017, 11:49
Neugierig gefragt:
Wie ist der Aus-/Werdegang des Widerspruchsverfahrens beim Land Bremen im fiktionalen Falle?
;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 01:28 von Bürger«

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Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#24: 20. September 2017, 13:08
Noch nichts bewegendes. Wenn sich was bewegt, gibts Meldung! In echt!  (#)



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n
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Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#25: 28. September 2017, 23:43
Wir haben ebenfalls einen Brief an das Rathaus gesandt, aber es scheint als würde man es aussitzen bis das Geld durch illegale Mittel eingezogen wurde. Weitere Reaktionen erhält man nicht. Bremen ist da wohl etwas besonderes! 8) >:D


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T
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Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#26: 02. Januar 2018, 18:21
Hallo liebe Gemeinde!
Eine rein fiktive mir bekannte Person W hat ganz tapfer mit Hilfe des Forums (ich soll einen herzlichen Dank ausrichten!) gegen die Zwangsabgabe gekämpft und nun einen 6-seitigen Widerspruchsbescheid erhalten. Zugestellt in einem normalen Brief übrigens. Die Person W hat entschieden erstmal gegen den Widerspruchsbescheid zu klagen und braucht nun Hilfe des Forums!

____
Edit "ChrisLPZ":
Unterschriften im verlinkten Dokument unkenntlich gemacht.


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Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#27: 25. Januar 2018, 11:38
@Tiefflieger: Ist diese Person aus Bremen? Dann könnte sie unseren Runden Tisch heute Abend ab 18:00-20:00 in der Watchbar besuchen.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis zu einem der Eigenständigkeit wegen ausgelagerten Urteil des OVG Bremen...
OVG Bremen 1 LB 55/17 20.3.18 > Mandat. Verw.-träger ohne gesetzl. Grundlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28102.0.html


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#29: 22. Oktober 2018, 15:29
Man sollte vielleicht nicht nur an die Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges denken, sondern auch in Betracht ziehen, dass es internationale Rechtswege gibt. Daher möchte ich alle Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, dazu aufrufen, sich an einer Beschwerdeaktion bei Amnesty International zu beteiligen.   
Die Aktion besteht darin die Kopie einer Vollstreckungsankündigung oder eines Mahnschreibens zusammen mit dem folgende Anschreiben an den AI-Hauptsitz in London zu schicken: 
Anschreiben für eine Beschwerden bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

 
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