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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bremen => Thema gestartet von: ohmanoman am 16. Februar 2017, 08:45

Titel: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: ohmanoman am 16. Februar 2017, 08:45
Moin Moin liebe Mitstreiter,

Vollstreckungsankündigung jetzt anders?  ???

Person A ist in 1. Instanz unterlegen und hat Antrag auf Berufung vor dem OVG Bremen gestellt.
Und hat nun eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung von “ARD ZDF Deutschland Radio Beitragsservice“ bekommen!?
 
Person B ist in 1. Instanz unterlegen und hat Antrag auf Berufung vor dem OVG Bremen gestellt.
Und hat ein Festsetzungsbescheid bekommen mit gleichzeitiger Bekanntgabe, dass Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde!

http://testplatz.bplaced.net/gaeste/DSCN9195.jpg
http://testplatz.bplaced.net/gaeste/GEZi.jpg

Ohmanomanoman
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: Profät Di Abolo am 16. Februar 2017, 12:32
Huhu @ohmanoman, hab mich verlaufen! Wo gehts nach Berlin - Brandenburg?

Was iss diss hier? Ahhh ... der Hinkelstein RömischRadioBremen ....
(der Profät reist immer mit einem gallischen Streitklagewagen Hinkelsteine).

Rein fiktiv:

Dollet Ding wat Person A da per römischer Brieftaube (Zugangsfiktion 6 Stunden oder was?) ins Haus flatterte. Römischer Festsetzungsbescheid, Mahnung und "Vollstreckungsankündigung" in einem. Nööö, so ein Ding ham wa noch nie jesehen!  :o

All in one römisches Unrecht sozusagen. Das können wir auch, pass auf, gallisches Golf,

"Hole in one":

da nimmt Mensch den Hinkelstein "RömischRadioBremen", schluck Zaubertrank, den gallischen Golfschläger und ab damit ....

(Abschlag mit lautem Kaaawumm und der Hinkelstein fliegt los ...)

Zitat
Widerspruchsverfahren richtet sich nach §§ 68 VwGO.

so Bremen:

Zitat
Artikel 8 Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung

(zu § 68 VwGO)

(1) Vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren bei Verwaltungsakten auf den Gebieten
..... Anmerkung brauchen waa nich

(2) Vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren bei Verwaltungsakten, die ein Senator oder der Senat erlassen, abgelehnt oder unterlassen hat. Abweichend hiervon bedarf es der Nachprüfung in einem Vorverfahren bei Verwaltungsakten

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8. auf dem Gebiet des Rundfunkrechts.

Link zum Gesetz:

http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.70665.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d

Dann noch

http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.70677.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-VwVfGBRpP44

Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG)

Zitat
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit

1. der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen,

2. von Radio Bremen.

Link Rechtsaufsicht Radio Bremen

http://www.rathaus.bremen.de/staats__und_zentralabteilung-1302

Freie Hansestadt Bremen
Leiter der Abteilung 1
Staatsabteilung
Senatskanzlei
-Rathaus-
Am Markt 21 28195 Bremen

Zitat
§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,

1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;
2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
3. den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;
4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;
5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
6. der gegen die guten Sitten verstößt.

(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil
... Anmerkung brauchen waa nicht

(5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.


In der Ferne ist ein lauter Knall zu hören (Hinkelstein im Rathaus eingeschlagen).

@ohmanoman weeste watt, gallisches Golf

"all in one, hole in two"

iss?

Pass auf!

(Profät reicht @ohmanoman eine gallische Fernlupe). Lauter Knall (der im Rathaus eingeschlagene Hinkelstein braust wieder los und schlägt bei RömischRadioBremen ein).

Dollet Ding, waa?

So einen Hinkelstein "RömischRadioBremen" will Person A bestimmt auch haben, waa?

Keen Problem warte .....

meißel, meißel, hämmer, hämmer ....

Rein fiktiv natürlich:
Zitat
Sehr geehrte Hansestadt Bremen,
Werte Staatsabteilung der Senatskanzlei,
Liebe Damen und Herren,

gegen den in Ablichtung beigefügten "Festsetzungsvollstreckungsankündigungsbescheid"  (2 Seiten) lege ich hiermit Widerspruch ein und beantrage die Durchführung eines Vorverfahrens nach §§ 68 ff. VwGO i.v.m. Artikel 8 Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung.

Hierzu bitte ich den "Verwaltungsvorgang" zu diesem "Verwaltungsakt" beizuziehen und mir Akteneinsicht in den Räumen des Rathauses zu gewähren.

Ich gehe davon aus, dass dieser "wohl kombinierte Verwaltungsakt" (Veranlagungsbescheid, Festsetzungsbescheid, Mahnnung und Vollstreckungsankündigung) nicht von einem Senator oder dem Senat erlassen wurde, sodass eine Sprungklage wohl unzulässig wäre.

Ich beantrage ferner die Feststellung der Nichtigkeit dieses "Verwaltungsaktes" nach § 44 BremVwVfG, da ich starke Zweifel an formellen und materiellen Rechtmäßigkeit dieses "Verwaltungsaktes" hege.

Vorsorglich weise ich auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 BremVwVfG hin sowie Art. 144 der Bremer Verfassung.

Zweifelfrei ist RömischRadioBremen keine sich selbstverwaltende Gemeinde, sondern eine staatsferne öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt.

Ich beantrage ferner die Herstellung der aufschiebenden Wirkung meines Widerspruches zuzulassen, mindestens bis der "Amtsträger", der diesen "Verwaltungsakt" verfügt hat, unter Bezeichnung des Amtes und der Dienststelle bekanntgegeben wurde.

Weiterer Sachvortrag erfolgt nach gewährter Akteneinsicht.

Ich bitte um schriftliche Eingangsbestätigung unter Mitteilung des Aktenzeichens zum Widerspruchverfahren.


Mit freundlichen Grüßen


so fertisch. Jibste Person A, denk dran iss ein Hinkelstein und fiktiv keene Rechtsberatung.

Kopie von diesem fiktiven römischem All in one Müll ran.

Abschlag (Einschreiben Rückschein) an ditt fiktive Rathaus und an RömischRadioBremen kurzes Anschreiben und fiktiven Widerspruch Senatskanzlei mit ran.

An die Havel, Oder und Spree jehtet da lang waa ....

Jut denn gallisches Tschööö und gallischen Granit!

Mutt weiter geen Osten ....

 :)
 
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: ohmanoman am 17. Februar 2017, 20:51
Oooh du Profät Di Abolo, welch eine Ehre, dieses ihr oh Profät mit jenem Streitwagen von Berlin – Brandenburg nach Berlin – Brandenburg, einen Umweg vor den Toren der Stadt Bremen erschienen seit, um Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix, in schwerster Not mit Hinkelstein zur Seite zu stehen! Oh Habenix verneigt sich tief vor euch oh Profät Di Abolo. Euer Rat werde ich befolgen und die Brieftauben, mit den Hinkelsteinen in die von euch oh Profät vorgegebene Himmelsrichtung aus zu senden! Oh Habenix‘s Dank, sei euch gewiß!

Auch möchte sich Ohmanoman vor all denen tief verbeugen, die dieses Forum mit Erfahrungen, Kenntnissen und Wissen füllen. Leider kann ich aus dem Forum nur Honig saugen, da ich der juristischen Sprache nicht mächtig bin. Meine Profession liegt auf ein ganz anderem Bereich. Ohne euch wäre ich schon längst eingeknickt, was aber immer noch letztendlich sein kann, wenn die Bedrohung zu groß wird.

Danke!  :)
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: Profät Di Abolo am 17. Februar 2017, 21:53
Gallische Grüße und gallischen Dank ohhh @ohmanoman Mitstreiter im Norden!

Tränen der Rührung  :'( benetzen das Gesicht des Profäten. Ist er nur ein einfacher Steinmetz aus dem Fernen Berlin-Brandenburg der durch das Land reist und die fiktiven Worte des GEZ-Boykott- Forums - dem gallischen Dorf des Widerstandes - verkündet und in Hinkelsteine meißelt. Du @ohmanoman hast recht gesprochen, denn der Dank gebührt nicht mir, sondern diesem Forum hier.

VIVA GEZ-Boykott-Forum!

Nun hört weitere Worte hier, ihr Bürgerinnen und Bürger der Freien Hansestadt Bremen, bei einem fiktiven gallischem Bier!

Befreit euch vom Joch der römischen Unterdrückung!

Lernt gallisches Golf!

All in one, hole in all!

GEZ-VolX-Boykott now 4 all!


Gallische Grüße @ohmanoman von der Havel, Oder und Spree, möge der gallische Honig dich kräftigen! Werde er - ohh Mitstreiter des Nordens - zu gallischem Granit!


Yoo Lupus! Und von Tag zu Tag werden wir immer mehr! Ein kleines gallisches Heer!

 :)
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: pinguin am 18. Februar 2017, 09:13
@Profät Di Abolo
Ein wenig schräg bist Du schon?  ;)
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: ellifh am 18. Februar 2017, 09:28
solche Menschen braucht das Land! ;) :laugh:
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: Profät Di Abolo am 18. Februar 2017, 11:03
Guten TagX!
Ahh, Herr Prof.EU Pinguin, gallische Grüße! Ja meine Schrägheit, Sie haben recht! Ich bin schräg!

Meine Schrägheit kommt allerdings daher,
dass ich jahrelang an meiner Wohnungstüre
wehrte ab die GEZ - Gebührenlektüre.
Schräg stemmend hielt ich zu meine Wohnungstüre!

Doch umsonst war all die Qual,
der BeitraXservus kam DIGITAL und stahl
meine Daten und so hat ich keine Wahl,
daher bereite ich dem BeitraXservus jetzt eine nie endende Qual!

Schräg ziehend, beinahe liegend, ziehe ich mit meinem Hinkelsteinstreitwagen durchs gallische Land
und stelle ab an jede gallische Häuserwand,

kostenlose fiktive Hinkelsteine zum Gebrauch,
so will es der GEZ-Boykott-Forum-Brauch.


Wenn ihr lieben Menschen dennoch wollt, so gebt ihr ein klein wenig Gold
(goldgelber Button oben Spenden für die Betreibung des Forums).

Oder direkt:

https://online-boykott.de/spenden


Zeigt bitte keinen GEiZ bei euren kleinen Gaben,
das GEZ-Boykott-Forum will nicht viel haben.

Habt Dank dafür, so ihr denn spendet,
damit sich das GEZ-Blatt wendet!

 :)

Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: ohmanoman am 18. Februar 2017, 14:09
@Profät Di Abolo
Ein wenig schräg bist Du schon?  ;)

Nur Humor hilft, um aus der Verbitterung raus zu kommen!
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: Viktor7 am 18. Februar 2017, 15:13
Wir sind alle etwas Besonderes und als Team unschlagbar. Die Befreiung von der Diskriminierung der Nichtnutzer der ö.-r. Medienoption geht in die Geschichtsbücher ein.

Lasst uns weitermeißeln bis das Licht zum Vorschein kommt.

In diesem Sinne alles Gute.
Viktor
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: ohmanoman am 19. Februar 2017, 16:48
Moin Moin liebe Leute,

kann mir jemand schreiben, wofür die Abkürzung “BremZustG“ steht?

Danke!

Ohmanoman
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: ChrisLPZ am 19. Februar 2017, 17:01
kann mir jemand schreiben, wofür die Abkürzung “BremZustG“ steht?
Damit könnte das "Bremische Zuständigkeitsgesetz" gemeint sein.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: KlarSchiff am 19. Februar 2017, 17:03
kann mir jemand schreiben, wofür die Abkürzung “BremZustG“ steht?

Bremisches Verwaltungszustellungsgesetz (BremVwZG)
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=2099246,1
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: ohmanoman am 20. Februar 2017, 11:23
Moin Moin Leute,

es ist das BremZustG  (Zustimmungsgesetz)!

Gruß
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: ohmanoman am 19. März 2017, 15:39
Oooh du Profät Di Abolo,
Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix hat den Hinkelstein abgeschossen
und ohhh was hat Habenix angerichtet!! Der Hinkelstein flog in das Rathhaus dem Oberstadtscheibernix direkt an den Kopf! So das er nur wenig Worte in seinem Kopf fand für die doch so erwarteter Rückantwort an Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix!
Der Oberstadtscheibernix hat dann den im Rathaus eingeschlagenen (am Kopf) Hinkelstein so gleich wieder los brausen lassen, an die höchste Behörde im römischen Stadtstaat Bremen, so das er bei BehördeRömischRadioBremen (BRRB) eingeschlagen sein muss. So muss es denn sein, dieses die  BehördeRömischRadioBremen (BRRB) überfordert sei, weil sie jetzt alles in 2facher Hinkelsteinausführung bekommen haben. Nun hat auch Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix von der Stadtschatzkammer eine Pergamentrolle bekommen, wo denn der Attribut bleibt! Wenn er nicht kommt, wolle man ihn sich holen! Eine Gallische Brieftaube von Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix, die nur taub war, aber sehen konnte, hat der Stadtschatzkammerhalterin vor zwitschern lassen, das Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix einen Anwaltnix eine Pergamentrolle an die nächsthöheren Erklärer (OVG) gesendet hat. Die Stadtschatzkammerhalterin hatte erst mal erbarmen mit Habenix und wolle sich erklären, wenn sie den Hinkelstein von Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix dessen Anwaltnix (1. Pergamentrolleseite) entziffert hat! 

Oh Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix hat angst, das ihm der Himmel auf den Kopf fällt!   :-[
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: ohmanoman am 19. März 2017, 15:41
Das kommt noch dazu!
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: Profät Di Abolo am 20. März 2017, 19:20
Huhu @ohmanoman :)

Der fiktive römische Stadt-Oberschreiber will das Gemeißelte nicht verstehen!
Er spielt auf Zeit und rechnet damit, dass uns der gallische Granit ausgeht.

Tja, da hat er sich geirrt!

... meißel, meißel, meißel, hämmer, hämmer, hämmer ...

Rein fikitv, hole in one, part 3:

Zitat
Sehr geehrte Hansestadt Bremen,
Werte Senatskanzlei,
Liebe Damen und Herren,

vielen Dank für Schreiben vom xx.xx.2017.

Ich weise Sie erneut auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 BremVwVfG hin und betrachte Ihr Schreiben, da ohne Rechtsbehelfsbelehrung versehen, als eine reines Informationsschreiben zum Fortgang meines Antrages nach § 44 BremVwVfG.

Den auf dem angegriffenen "Bescheid" befindlichen "Rechtsbehelf" hatte ich, so wie auch § 2 Abs. 1 Nr. 2 des BremVwVfG, zur Kenntnis genommen.

Mir stellt sich allerdings nun die Frage, weshalb Sie meinen Antrag im Original an  "RömischRadioBremen" zur "Bearbeitung" weitergeleitet haben. Wurde etwa § 2 Abs. 1 Nr. 2 des BremVwVfG zwischenzeitlich außer Kraft gesetzt?

Sollte es sich bei Ihrem Schreiben vom xx.xx.2017 um einen Ablehungsbescheid handeln, so bitte ich darum meinen Antrag nunmehr klagefähig zu bescheiden.

Bei der Gelegenheit bitte ich ferner mitzuteilen weshalb mir Akteneinsicht verwehrt wird und aus welchem Grund § 2 Abs. 1 Nr. 2 des BremVwVfG nicht zur Anwendung kommt.

Vorsorglich rüge ich die Verletzung des § 2 Abs. 1 Nr. 2 BremVwVfG, da wohl offensichtlich das BremVwVfG für "RömischRadioBremen" doch Anwendung findet.

Auch rüge ich die Verletzung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG durch Ihre Senatskanzlei.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass "RömischRadioBremen" staatsfern handelt und nicht zur Behörde i.S.d. § 1 Abs. 2 BremVwVfG degradiert wird.
Aufgaben der unmittelbaren Staatsverwaltung (§ 1 Abs. 1 BremVwVfG) nehmen die Behörden Bremens wahr und nicht ein Fernseh- / Radiosender der dualen Rundfunkordnung.


Mit freundlichen Grüßen


Rein fiktiv natürlich.

Du mutt halten durch Bremen!!!!!

Biss ditt BVerfG entschieden hat.



LG
von der Havel, Oder und Spree!
 :)
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: Roggi am 21. März 2017, 21:43
Nicht als Frage formulieren, sondern klare Kante zeigen :
Zitat
Mir stellt sich allerdings nun die Frage, weshalb Sie meinen Antrag im Original an  "RömischRadioBremen" zur "Bearbeitung" weitergeleitet haben. Wurde etwa § 2 Abs. 1 Nr. 2 des BremVwVfG zwischenzeitlich außer Kraft gesetzt.
Besser : Da2 Abs. 1 Nr. 2 des BremVwVfG nicht außer Kraft gesetzt wurde...


Es ist müßig, nach dem Grund zu fragen. Hört sich besser an, wenn man fragt, nach welcher Rechtsgrundlage § 2 Abs. 1 Nr. 2 des BremVwVfG nicht zur Anwendung kommt.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: ohmanoman am 21. März 2017, 22:45
Ohhjeohje!
Oooh du Profät Di Abolo, habe fast deinen Hinkelstein übersehen, bin durch Roggi drüber gestolpert! Danke Roggi!
Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix war bei der fiktiven Rundfunkratsitztung (BRRB), wo auch der fiktive  römische Oberstadtschreiber zu gegen war, in welcher Funktion? Fiktive nicht Ahnung! Wenn du jemanden Suchst, findest du ihn beim öffrech Rundfunk!!
Ein Artikel in dem “Weser-Kurier“ vom 17.03.2017 berichtet über die Rundfunkratsitztung. Da ist zu lesen (auch gehört), das (BRRB) noch weitere Klagen am Hals haben könnte. Vier nordwestdeutsche Zeitungsverlage habe der “BehördeRömischRadioBremen" (BRRB) eine Unterlassungserklärung zukommen lassen, wegen “presseähnlichen“ Online-Angebote. (BRRB) verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag, so die Verlage. Eine weitere Klage droht (BRRB) wegen Frequenzentauschs von “Cosmo“ (früher Funkhaus Europa) und “Bremen Next“. So ist die Reichweite von Cosmo eingeschränkt und Bremen Next ausgeweitet worden. Ein Privatsender erwägt Klage, weil er ein Nachteil für sich seht!

“Rein fiktiv natürlich.

Du mutt halten durch Bremen!!!!!

Biss ditt BVerfG entschieden hat.“

Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix hofft, welches ihm nicht der bremische Himmel auf dem Kopf fällt!


Gallischen Dank oh du Profät Di Abolo!  :)

Ohmanoman
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: ohmanoman am 02. April 2017, 15:18
Oh heimantschnitz und duselwachs, drei mal international schmeckts gut! :o

Boorrrw, sind die fix!? :o Und ohne Worte.



Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: ohmanoman am 02. April 2017, 15:21
Noch was!
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: Profät Di Abolo am 02. April 2017, 19:50
Huhu @ohmanoman! Huhu Bremen! Da bin ick!

Rein fiktiv natürlich, hab ick gehört, von einem gallischen Steinmetz der wieder hörte von ...

Also der "Bitte" der "Widerspruchsbehörde":

Norddeutscher Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
BeitraXservice
Im Auftrag von Radio Bremen

Oben rechts Widerspruchsentscheidung

die Klage gegen Radio Bremen
letzte Seite

zu richten, kann unmöglich entsprochen werden. Diss jeht ja jar nich!

Selbstverständlich müsste sich die Klage gegen

das Land Bremen
Senatskanzlei
Römisch Honkendonkenman
Thread Antwort 13

richten, dann sind beizuladen § 65 VwGO:

1)
Norddeutscher Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
BeitraXservice

2)
Intendancer
Radio Bremen

Ditt heisst dann alle Schriftsätze 4-fach.  :o

Mal sehn ob dem fiktiven römischen Honkendongenman langsam die römische Kerze im Hirn angeht.

... meißel, meißel, meißel, hämmer, hämmer, hämmer ...

So Schleife drum, fertisch, fiktiv natürlich:


Zitat
Sehr geehrte Hansestadt Bremen,
Werte Senatskanzlei,
Liebe Damen und Herren,

beiliegende "Widerspruchsentscheidung" des Norddeutschen Rundfunks übersende ich Ihnen in Ablichtung.

In diesem Zusammenhang rüge ich die Übertragung von hoheitlichen Aufgaben des Bundeslandes Bremen an die Bundesländer Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie Mecklenbrug-Vorpommern.

Entgegen der Bitte der "Widerspruchsbehörde" werde ich die Klage gegen Ihre Behörde richten.

Sie haben hiermit Gelegenheit binnen 2 Wochen die "Widerspruchsentscheidung" des NDR aufzuheben.

Es ist mir unbegreiflich, wie ein an Sie gerichteter Widerspruchsvorgang den Weg in andere Bundesländer fand.


Was für ein epochaler römischer WAHN!

Widerspruch beim Land Bremen erhoben, der ging dann an Radio Bremen und der NDR BeitraXservus erließ die Widerspruchsentscheidung!

Meine Fresse!

Ditt iss ja dann:

All in one, hole in 3!

Ey yoo Lupus! Gallisch Golf iss cool man!

 :)
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: ohmanoman am 02. April 2017, 20:23
Nix da NDR Hamburg! Die Rolle kommt aus Rostock! Siehe über Empfänger
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: Besucher am 02. April 2017, 21:19
Huhu @ Profät:
...
Mal sehn ob dem fiktiven römischen Honkendongenman langsam die römische Kerze im Hirn angeht.
...

In dem obigen Punkt droht aber ein Denkfehler & damit eine enttäuschte Hoffnung, was das angeht. In hohlen Köpfen mit ihrem luftleeren Raum ist nämlich Sauerstoffmangel die Regel. Insofern kann da auch keine Kerze funktionieren. & täte die es, wäre sie schon im selben Augenblick überflüssig. Dann würden nämlich diese Herrschaften ihren Verstand bzw. ihr Gehirn benutzen (falls vhd., natürlich) :->>.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: MMichael am 20. September 2017, 11:49
Neugierig gefragt:
Wie ist der Aus-/Werdegang des Widerspruchsverfahrens beim Land Bremen im fiktionalen Falle?
;)
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: ohmanoman am 20. September 2017, 13:08
Noch nichts bewegendes. Wenn sich was bewegt, gibts Meldung! In echt!  (#)

Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: niklant am 28. September 2017, 23:43
Wir haben ebenfalls einen Brief an das Rathaus gesandt, aber es scheint als würde man es aussitzen bis das Geld durch illegale Mittel eingezogen wurde. Weitere Reaktionen erhält man nicht. Bremen ist da wohl etwas besonderes! 8) >:D
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: Tiefflieger am 02. Januar 2018, 18:21
Hallo liebe Gemeinde!
Eine rein fiktive mir bekannte Person W hat ganz tapfer mit Hilfe des Forums (ich soll einen herzlichen Dank ausrichten!) gegen die Zwangsabgabe gekämpft und nun einen 6-seitigen Widerspruchsbescheid erhalten. Zugestellt in einem normalen Brief übrigens. Die Person W hat entschieden erstmal gegen den Widerspruchsbescheid zu klagen und braucht nun Hilfe des Forums!

____
Edit "ChrisLPZ":
Unterschriften im verlinkten Dokument unkenntlich gemacht.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: Mork vom Ork am 25. Januar 2018, 11:38
@Tiefflieger: Ist diese Person aus Bremen? Dann könnte sie unseren Runden Tisch heute Abend ab 18:00-20:00 in der Watchbar besuchen.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: Bürger am 16. Juli 2018, 01:31
Querverweis zu einem der Eigenständigkeit wegen ausgelagerten Urteil des OVG Bremen...
OVG Bremen 1 LB 55/17 20.3.18 > Mandat. Verw.-träger ohne gesetzl. Grundlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28102.0.html
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Beitrag von: art18GG am 22. Oktober 2018, 15:29
Man sollte vielleicht nicht nur an die Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges denken, sondern auch in Betracht ziehen, dass es internationale Rechtswege gibt. Daher möchte ich alle Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, dazu aufrufen, sich an einer Beschwerdeaktion bei Amnesty International zu beteiligen.   
Die Aktion besteht darin die Kopie einer Vollstreckungsankündigung oder eines Mahnschreibens zusammen mit dem folgende Anschreiben an den AI-Hauptsitz in London zu schicken: 
Anschreiben für eine Beschwerden bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044