Huhu @ohmanoman! Huhu Bremen! Da bin ick!
Rein fiktiv natürlich, hab ick gehört, von einem gallischen Steinmetz der wieder hörte von ...
Also der "Bitte" der "Widerspruchsbehörde":
Norddeutscher Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
BeitraXservice
Im Auftrag von Radio Bremen
Oben rechts Widerspruchsentscheidungdie Klage gegen Radio Bremen
letzte Seitezu richten, kann unmöglich entsprochen werden. Diss jeht ja jar nich!
Selbstverständlich müsste sich die Klage gegen
das Land Bremen
Senatskanzlei
Römisch Honkendonkenman
Thread Antwort 13richten, dann sind beizuladen § 65 VwGO:
1)
Norddeutscher Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
BeitraXservice
2)
Intendancer
Radio Bremen
Ditt heisst dann alle Schriftsätze 4-fach.
Mal sehn ob dem fiktiven römischen Honkendongenman langsam die römische Kerze im Hirn angeht.
... meißel, meißel, meißel, hämmer, hämmer, hämmer ...
So Schleife drum, fertisch, fiktiv natürlich:
Sehr geehrte Hansestadt Bremen,
Werte Senatskanzlei,
Liebe Damen und Herren,
beiliegende "Widerspruchsentscheidung" des Norddeutschen Rundfunks übersende ich Ihnen in Ablichtung.
In diesem Zusammenhang rüge ich die Übertragung von hoheitlichen Aufgaben des Bundeslandes Bremen an die Bundesländer Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie Mecklenbrug-Vorpommern.
Entgegen der Bitte der "Widerspruchsbehörde" werde ich die Klage gegen Ihre Behörde richten.
Sie haben hiermit Gelegenheit binnen 2 Wochen die "Widerspruchsentscheidung" des NDR aufzuheben.
Es ist mir unbegreiflich, wie ein an Sie gerichteter Widerspruchsvorgang den Weg in andere Bundesländer fand.
Was für ein epochaler römischer WAHN!
Widerspruch beim Land Bremen erhoben, der ging dann an Radio Bremen und der NDR BeitraXservus erließ die Widerspruchsentscheidung!
Meine Fresse!
Ditt iss ja dann:
All in one, hole in 3!
Ey yoo Lupus! Gallisch Golf iss cool man!