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Autor Thema: Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar  (Gelesen 49951 mal)

s
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Hallo

könnte man denn beim morgigen Stammtisch in Altona einen Blick in die Streitschrift werfen?


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
ja...ist schon in Hamburg  8)

In wirklich ganz dringenden Fällen (wie. z. B. Gericht droht mit letzter Frist zur Abgabe der Klagebegründung) kann man sich gerne bei mir melden.

Die Streitschrift ist wohl die "Beschreibung" der Verfassungsbeschwerde, die Dr. Hennecke abgegeben hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2017, 20:51 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

C
  • Moderator
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wohnungsabgabe.de, 16.02.2017

Zitat
Ich habe heute die 64-seitige Streitschrift „Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist” von Dr. Frank Hennecke erhalten und gelesen. Er behandelt darin das Versagen der Verwaltungsgerichte, die falsche Verwendung des Beitragsbegriffes und die Grundrechtsverletzungen.

Der Autor nähert sich dem Thema zunächst über das eigentliche Tätigkeitsfeld der Verwaltungsgerichte. Diese haben nicht Verfassungsfragen zu klären, sondern die Klagen verwaltungsrechtlich zu untersuchen. Dies ist seiner Meinung nach aber nicht geschehen, obwohl es eine ganze Anzahl von Einwänden bereits auf verwaltungsrechtlicher Ebene gegen die Festsetzungsbescheide gibt. So ist beispielsweise die vom Beitragsservice betriebene Kontoführung, bei der Zahlungen immer nur die ältesten Forderungen begleichen, als hochgradig problematisch anzusehen, ebenso mangelnde Rechtsgrundlagen für den Vollzug. [..]

Weiterlesen auf:
https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20170216.html


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L
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Die Publikation von

Hennecke, Frank:
Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist. Eine Streitschrift
Ludwigshafen am Rhein : Frank Hennecke, 2017
ISBN: 978-3-9817882-7-3


ist nun auch bereits beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorhanden unter der Signatur KL/FF 1842

http://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=483048143&INDEXSET=1

Dort wird sie allerdings nur als "intern" verfügbar aufgeführt. Am besten wird diese Publikationen in allen öffentlichen Bibliotheken zur Erwerbung vorgeschlagen, damit ihr Inhalt dauerhaft verfügbar bleibt und auch spätere Generationen sich mit der Analyse des Unrechts auseinandersetzen können.

Liebe Karlsruher!, vor Ort bietet sich die Badische Landesbibliothek an, die auf ihrer Internetseite verlauten lässt:
Anschaffungsvorschläge: Zu Büchern und anderen Medien, die Sie im Bestand der Badischen Landesbibliothek vermissen, können Sie Anschaffungsvorschläge per E-Mail über das Formular "Anschaffungsvorschlag" machen.
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/bibliothek-a-z/a-z.html#a



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Februar 2017, 00:54 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Sobald die neue druckfrische Auflage vorliegt, werde ich der örtlichen Bibliothek eine Streitschrift zukommen lassen, die im übrigen auf das erste Leitverfahren beim Bundesverfassungsgericht Bezug nimmt.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

H
  • Beiträge: 5
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

ich bin in den Genuss eines Exemplars der Streitschrift gekommen und Dr. Hennecke hat sehr anschaulich, dabei trotzdem juristisch dezidiert und analytisch das Versagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der Befindung zur Einordnung des Rundfunkbeitragstaatsvertrages dargestellt.

Ich werde es bei meiner Klage verwenden und möchte an dieser Stelle nochmal auch für alle hier aufgeschnappten Ideen und Anregungen danken.

Es ist in der Tat so, dass in meiner gesamten Laufbahn ich kein vergleichbares Regelwerk kennengelernt habe, was trotz der handwerklichen Mängel mit dieser außerordentlichen Beharrlichkeit durch die Fachgerichtsbarkeit verteidigt wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2017, 19:25 von Bürger«

  • Beiträge: 7.255
Es ist in der Tat so, dass in meiner gesamten Laufbahn ich kein vergleichbares Regelwerk kennengelernt habe, was trotz der handwerklichen Mängel mit dieser außerordentlichen Beharrlichkeit durch die Fachgerichtsbarkeit verteidigt wird.
Nun ja, die Fachgerichtsbarkeit ist an die Vorgabe des obersten Fachgerichtes, (hier: Bundesverwaltungsgericht), gebunden.

Das Problem liegt alleine beim Kläger, der nicht die entscheidenden Klagegründe vorbringt.

Das Bundesverfassungsgericht hat zwar konkrete, Vorgaben gemacht, was das Recht der EU betrifft, wenn ein Kläger aber EU-Recht nicht in seiner Lage eingearbeitet hat, hat ein Fachgericht keine Handhabe, sich über die Vorgabe des obersten Fachgerichtes, (hier: Bundesverwaltungsgericht), hinwegzusetzen.

Wäre EU-Recht in die Klage eingearbeitet, griffe die Vorgabe des BVerfG, (egal, was das oberste Fachgerichtes, (hier: Bundesverwaltungsgericht), als Aussage getroffen hat), nach der jedes(!) Gericht der Vorlagepflicht an den EuGH nachzukommen hat, weil der EuGH gesetzlicher Richter ist.

Es kann also grundsätzlich schon vermutet werden, daß das BVerfG alle Klagen an die Vorinstanz zurückreicht, in dem EU-Recht berührt, aber vom Gericht nicht beachtet worden ist, damit es eine Vorlage an den EuGH einreicht.

Früher oder später wird es so oder so beim EuGH landen.


Edit "Bürger":
Bitte hier wie überall im Forum nicht Einzelaspekte zum Anlass nehmen, tendenziell vom eigentlichen Kern-Thema des Threads abschweifende Diskussionen zu starten, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema des Threads bleiben, welches hier lautet
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2017, 20:10 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

s
  • Beiträge: 141
Die Streitschrift ist in der 2. durchgesehene Auflage verfügbar und kann bei Herrn H. wieder bezogen werden.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Ich bin schon sehr gespannt, die Streitschrift zu lesen!

http://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=483048143&INDEXSET=1
Zitat
Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist : eine Streitschrift
64 Seiten ; Ludwigshafen am Rhein : Frank J. Hennecke, 2017
ISBN: 978-3-9817882-7-3

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

g
  • Beiträge: 48
@Frei

Deutet der angegebene Link auf den Bestand in einer Bibliothek hin?
Ist es eigentlich erlaubt, ein Exemplar der Bibliothek zu spenden, falls man eins zu viel hat? Würde ich dann vielleicht in Erwägung ziehen.
Wurden an der 2. Auflage nur sprachliche oder auch inhaltliche Korrekturen vorgenommen?

Fragen über Fragen. :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2017, 12:33 von gebVwg«

P
  • Beiträge: 3.997
Zitat
Ist es eigentlich erlaubt, ein Exemplar der Bibliothek zu spenden, falls man eins zu viel hat?
Die Frage ist wahrscheinlich nicht ob es erlaubt ist, sondern ob Rechte des Autos es grundsätzlich verbieten.
Es gibt auch Bibliotheken, welche eine Art Einverständniserklärung mit Autoren tätigen.

Ein weiteres Hindernis könnte auch sein ob Spenden überhaupt willkommen sind.

Beispiel
https://www.berlin.de/stadtbibliothek-mitte/aktuelles/artikel.127812.php
Zitat
Medien-Spenden

Über Ihre Medien-Spenden freuen wir uns und nehmen sie gerne entgegen.
Aber nicht alles ist für Bibliotheken geeignet. Wie beim Neukauf prüfen wir auch hier, was wir in unseren Bestand aufnehmen können. [...]

https://www.tu-chemnitz.de/ub/projekte-und-sammlungen/projekte/schenkungen/spende.html
Zitat
Informationen zur Abgabe von Sach- und Geldspenden an die Universitätsbibliothek

Die Universitätsbibliothek ist dankbar für Sachspenden (Bücher, Zeitschriften ...), die in das Erwerbungsprofil der Universitätsbibliothek passen und in einwandfreiem Zustand sind. Da dies im einzelnen zu prüfen ist und unnötiger Aufwand für Spender und Beschenkte vermieden werden soll, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit der Bibliothek auf. Teilen Sie uns bitte auch mit, ob Sie möglicherweise mit einer Weitergabe an andere Institutionen einverstanden sind.
Bei unverlangt eingehenden Geschenken behält sich die Bibliothek eine Verwendung vor. [...]


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  • Beiträge: 48
Danke für die ausführliche Antwort. :)


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Wurden an der 2. Auflage nur sprachliche oder auch inhaltliche Korrekturen vorgenommen?

Zitat
Für die jetzige 2. Auflage ist die Vorauflage durchgesehen und geringfügig ergänzt worden.
aus der Streitschrift: Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue ....verfassungswidrig ist


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

@Frei: Deutet der angegebene Link auf den Bestand in einer Bibliothek hin?

Ja, in diesen Büchereien ist die Schrift schon anscheinend vorhanden:

http://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/SET=1/TTL=1/SHW?FRST=1&PRS=HOL&HILN=888
Zitat
  •      Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht <Ka 26>
  •      Mannheim, Universität Mannheim, Universitätsbibliothek <180>
  •      Speyer, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer <Sp 3>
  •      Wertheim, Landesarchiv Baden-Württemberg - Staatsarchiv Wertheim, <Wh 1>


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-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die druckfrischen Streitschriften können bei mir kostenlos bestellt werden,solange der Vorrat reicht.
Sie kann bei einer Klagebegründung unterstützen. Die wichtigsten Abschnitte könnten in Zukunft digital zur Verfügung stehen.

Sehr wichtig ist im Moment auch die Überzeugung und Unterstützung unserer Mitmenschen die Zahlung einzustellen, Widerspruch und Klage einzureichen. Ein Infostand mit Anleitung und Vorlagen sind wichtig.
Fragen und Hilfestellung gibt es bei mir, den Moderatoren oder anderen Infoständen.


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