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Autor Thema: FIKTION: alle Inhaber heutiger Geräte nutzen den ö.-r. Rundfunk  (Gelesen 10100 mal)

V
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FIKTION: alle Inhaber heutiger Geräte nutzen den ö.-r. Rundfunk

Es gab im zurückliegenden Jahrhundert eine Zeit, in der die Bürger wegen dem ö.-r. Rundfunk Empfangsgeräte angeschafft haben. Heute im Multimediazeitalter ist diese eindeutige Verknüpfung vollkommen aufgelöst, weil die Technik, Medienwelt und die Nutzungsgewohnheiten komplett anders geworden sind. Alleine der Wille entscheidet heute über die Nutzung oder die Nichtnutzung der Eventualität des ö.-r. Rundfunks. Der Allgemeinheit stehen heute beinah unbegrenzte Möglichkeiten der Information und Unterhaltung. Jeder kann den Medienanbieter, die Printmedien und die Inhalte des Internets nach seinem Willen und den finanziellen Möglichkeiten nutzen.

Im Unterschied zur Anfangszeit des ö.-r. Rundfunks gibt es gegenwärtig Gerätebesitzer, die ausschließlich Nichtnutzer des ö.-r. Rundfunks sind. Zu ihnen gehören auch Millionen Bürger, die aus Sorge vor Repressalien die Zwangs-Zahlungen noch nicht eingestellt haben.

Die ö.-r. Anstalten und die unterstützenden Politiker sowie die Verwaltungsgerichte klammern sich weiterhin gegen jede vernünftige Logik an der Verfügbarkeit der Geräte in den Wohnungen als Rechtfertigung der Rundfunkabgabe, obwohl die Verfügbarkeit der Geräte absolut nichts über die Nutzung einer bestimmten Eventualität sagt. Die Betrachtung der Geräte in den Wohnungen ist vollkommen abwegig und stellt eine unzulässige Typisierungs-Fiktion dar, weil es auf Grund des Akzeptanzverlusts des ö.-r. Rundfunks und der tausenden Medienquellen Nutzer und Nichtnutzer des ö.-r. Rundfunks gibt. Durch die Typisierungs-Fiktion werden Millionen Nichtnutzer des ö.-r. Rundfunks unter den Teppich gekehrt und durch die finanzielle Gleichbehandlung der Nichtnutzer (inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer) und der vorteilsnehmender Nutzer gegen den Artikel 3 Abs.1 GG verstoßen wird.

Der Akzeptanzverlust des ö.-r. Rundfunks und die Ablehnung des Rundfunkbeitrags durch den Bürger dürfte bei der Politik angekommen sein. Nicht zuletzt durch die momentan eingegangenen über 40 Verfassungsbeschwerden und die 25,4 Mio. Mahnmaßnahmen der GEZ (Beitragsservice) im Jahr 2015 (siehe Jahresbericht_2015, Seite 24). Die Meinung des Bürgers kommt deutlich bei der SWR Umfrage vom 04.02.2013 zu Ausdruck (siehe Artikelbild):
http://www.online-boykott.de/tmp/swr-abstimmung/20130204-1847.png

Wenn die unerwünschte Möglichkeit eine Beitrags-Zahlungspflicht auslösen soll, dann müssten folglich auch andere unerwünschte Eventualitäten die unausweichliche Beitrags-Zahlungspflicht auslösen. Die Bebeitragung einer unerwünschten Eventualität ist ein kompletter Unsinn, wie jeder logisch denkender Mensch leicht in seiner Umgebung nachvollziehen kann.

Die Logik der Zahlungspflicht ist fehlerhaft, denn damit wird den Nichtnutzern und den aus Sorge vor Repressalien zahlenden Mio. Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme fiktiv und widerrechtlich die nicht gewollte Nutzungsmöglichkeit (Eventualität) zugerechnet. Die Zurechnung ist vollkommen abwegig und fiktiv. Das darf der Gesetzgeber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 31, 314 nicht:

Zitat
„Es darf indessen nicht außer acht gelassen werden, daß sich der Gesetzgeber nicht beliebig der Fiktion bedienen kann. Ihm sind unter anderem bestimmte Grenzen auch dadurch gesetzt, daß der Verfassungsgesetzgeber, wenn er direkt oder indirekt auf Begriffe Bezug nimmt, die er der allgemeinen Rechtsordnung entlehnt, diese nicht mit einem beliebigen Inhalt füllen kann.“

Damit verstoßen die ö.-r. Anstalten, die Politiker und die Verwaltungsrichter gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und gegen die Verfassung aus Artikel 3 Abs.1 Grundgesetz.


Siehe auch:
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html


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U
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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
"...obwohl die Verfügbarkeit der Geräte absolut nichts über die Nutzung einer bestimmten Eventualität sagt"

Danke!
Damit sprichst du mir aus tiefster Seele.

GENAU DAS ist der Grund, warum ich seit 2013 nicht mehr zahle und nicht zahlen werde.
Ich möchte auch nicht befreit werden, weil ich kein "Rundfunk"gerät habe - ich möchte selbst entscheiden, ob ich mir ein "neuartiges Mediengerät" anschaffe und WOZU ICH ES NUTZE!

Ein sehr interessanter Artikel dazu auch hier:
https://www.heise.de/tp/features/Die-Haushaltsabgabe-trennt-den-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunk-endgueltig-von-der-Technik-ab-3399536.html


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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

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Der Akzeptanzverlust des ö.-r. Rundfunks und die Ablehnung des Rundfunkbeitrags durch den Bürger dürfte bei der Politik angekommen sein. Nicht zuletzt durch die momentan eingegangenen über 40 Verfassungsbeschwerden und die 25,4 Mio. Mahnmaßnahmen der GEZ (Beitragsservice) im Jahr 2015 (siehe Jahresbericht_2015, Seite 24). Die Meinung des Bürgers kommt deutlich bei der SWR Umfrage vom 04.02.2013 zu Ausdruck:
http://www.online-boykott.de/tmp/swr-abstimmung/20130204-1847.png
Die SWR-Umfragegrafik wurde nach dem für den örR verheerenden Ergebnis schnellstens wieder entfernt.

Vom örR unabhängige Online-Umfragen:


(Screenshot von heute)
http://www.huffingtonpost.de/2017/01/29/gez-mutter-gefaengnis_n_14473212.html



(Screenshot von heute)
http://www.stern.de/wirtschaft/news/gez-urteil--zwangsvollstreckung-unrechtmaessig-7081496.html#mc-0_1485963895611


(Screenshot von heute)
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/merkels-boehmermann-kritik-begrifflichkeiten-deutlich-unter-der-guertellinie/13421332-2.html


(Screenshot vom 4.8.2016 / Umfrage wurde inzwischen durch einen Artikel ersetzt)
http://www.chip.de/news/Ob-moderner-oder-nicht-Keiner-will-mehr-GEZ-zahlen_91348481.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Zitat
Die ö.-r. Anstalten und die unterstützenden Politiker sowie die Verwaltungsgerichte klammern sich weiterhin gegen jede vernünftige Logik an der Verfügbarkeit der Geräte in den Wohnungen als Rechtfertigung der Rundfunkabgabe, obwohl die Verfügbarkeit der Geräte absolut nichts über die Nutzung einer bestimmten Eventualität sagt.

Das ist nicht richtig. Im Gegenteil ist die Nutzung des ÖRR vollständig von der Geräteverfügbarkeit entkoppelt. Voraussetzung für die Zahlungspflicht ist gerade nicht der Besitz oder der Zugang zu einem geeigneten Empfangsgerät, sondern das Wohnen in einer Wohnung oder der Besitz eines Unternehmens. Wohnen bzw. wirtschaften haben keinerlei Bezug zur Nutzung irgendwelcher Sender, auch nicht der öffentlich-rechtlichen. Zwar wird von den LRA gern argumentiert, dass in weit über 90% der Wohnungen geeignete Geräte vorhanden seien, das ist aber reines Blendwerk. Eine Wohnung oder ein Betriebsgebäude selbst kann gar nichts, weder Wäsche waschen, noch einkaufen oder gar Rundfunk bzw. Fernsehen empfangen und wiedergeben.
Eine Wohnung bietet rein gar nichts, das sie zum Empfang von Rundfunk besonders geeignet macht. Im Gegenteil wurde vor der Umstellung auf den sogn. Rundfunkbeitrag stets betont, dass eine Vielzahl mobiler Geräte den Empfang quasi überall erlaubt. Selbst das ist nicht neu. Ich besaß, wie viele andere auch, als Jugendlicher ein Transistorradio, welches nicht größer war als ein durchschnittliches Buch, in sämtlichen Fahrzeugen, die ich besessen habe, war mindestens ein Radio eingebaut. Bereits 1970 wurde das erste tragbare Fernsehgerät in Serie produziert. Seit Mitte der 80er Jahre gibt es mobile Fernseher mit LCD-Bildschirm. In den letzten Jahren wurden eine Reihe von Mobiltelefonen mit einem UKW-Radio ausgerüstet. Ein Junktim zwischen Wohnung und Empfang von Rundfunk ist auch von daher abwegig. Entweder, man kehrt zurück zum Gerätebesitz als Voraussetzung, nicht ideal, bietet aber die Möglichkeit nicht zur Gruppe der Rundfunknutzer zu gehören, oder man kassiert eine "Medienabgabe", die dann letztlich auch offiziell eine Steuer darstellt.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Die ö.-r. Anstalten und die unterstützenden Politiker sowie die Verwaltungsgerichte klammern sich weiterhin gegen jede vernünftige Logik an der Verfügbarkeit der Geräte in den Wohnungen als Rechtfertigung der Rundfunkabgabe, obwohl die Verfügbarkeit der Geräte absolut nichts über die Nutzung einer bestimmten Eventualität sagt.

Das ist nicht richtig. [..]

Ist es leider doch.
Der örR "zwingt" die Gerichte mit den Argumenten der "Verwaltungsvereinfachung" und seinen eignenen statistischen Erhebungen, die das annähernd 100% Vorhandensein eines Rundfunkempfangsgeräts in allen Haushalten ergeben sollen, den Rundfunkbeitrag für rechtens zu erklären.

Schlimmer noch, es wird selbst weiterhin mit den internetfähigen PCs und Smartphones (neuartige Rundfunkempfangsgeräte) argumentiert. Diese Argumentation wurde bei sämtlichen Revisionsverhandlungen am BVerwG von den örR-Verteidigern vorgetragen.

siehe hierzu
Mitschrift der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17946.msg117565.html#msg117565

BVerwG: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge verfassungsgemäß
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21213.msg137317.html#msg137317

Verhandlung Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit RA Bölck 25. Januar 2017
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20467.msg139563.html#msg139563

Argumentiert man selbst damit, bekommt man zu hören, dass die Geräteanknüpfung keine Rolle mehr spielen würde, da jetzt "Wohnungsabgabe".

Weiterhin zu bedenken wären die vielfältigen Einsatzbereiche dieser "Rundfunkempfangsgeräte".
Schon alleine ein TV-Gerät für Spielekonsolen, DVD/BlueRay-Player, Spielekonsolen, Streamingdienste, Private Fernsehanbieter ...
Von den PCs und Smartphones gar nicht zu reden. Der örR spielt bei den heutigen Verwendungsmöglichkeiten dieser Geräte wahrscheinlich nur noch eine untergeordnete Rolle. Nur die Herrschaften vom örR, die Politik und ein Großteil der Richter ist sich darüber wohl noch nicht im klaren.


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Die ö.-r. Anstalten und die unterstützenden Politiker sowie die Verwaltungsgerichte klammern sich weiterhin gegen jede vernünftige Logik an der Verfügbarkeit der Geräte in den Wohnungen als Rechtfertigung der Rundfunkabgabe, obwohl die Verfügbarkeit der Geräte absolut nichts über die Nutzung einer bestimmten Eventualität sagt.

Zwar wird von den LRA gern argumentiert, dass in weit über 90% der Wohnungen geeignete Geräte vorhanden seien, das ist aber reines Blendwerk.

Genau um dieses "Blendwerk" in den Argumentationen der ö.-r. Anstalten, der Politiker und der Verwaltungsrichter geht es in der von Dir zitierten Aussage. Ansonsten siehe bitte den vorherigen Post von ChrisLPZ:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21923.msg140028.html#msg140028
 


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ist es leider doch.
Der örR "zwingt" die Gerichte mit den Argumenten der "Verwaltungsvereinfachung" und seinen eignenen statistischen Erhebungen, die das annähernd 100% Vorhandensein eines Rundfunkempfangsgeräts in allen Haushalten ergeben sollen, den Rundfunkbeitrag für rechtens zu erklären.

Schlimmer noch, es wird selbst weiterhin mit den internetfähigen PCs und Smartphones (neuartige Rundfunkempfangsgeräte) argumentiert. Diese Argumentation wurde bei sämtlichen Revisionsverhandlungen am BVerwG von den örR-Verteidigern vorgetragen.

Argumentiert man selbst damit, bekommt man zu hören, dass die Geräteanknüpfung keine Rolle mehr spielen würde, da jetzt "Wohnungsabgabe".

Entscheidend ist doch, was im Gesetz steht, also dem sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Und da ist der Gerätebezug gerade nicht enthalten, während er im Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorhanden war. Die Sender und die Gerichte haben eben dem Gerätbezug noch im Kopf. Dass die Anstalten dann vor Gericht Nebelkerzen werfen, ist ja geradezu verständlich.
Ich will nicht bestreiten, dass er sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag indirekt noch immer Gerätebezug enthält; allerdings nicht in Bezug auf Wohnungen, sondern dann, wenn es um geschäftliche Fahrzeuge geht und bei Hotel-/Pensions- und Gästezimmern. Man merkt deren Heranziehung an, dass man dem alten Gerätezählen für "Hörstellen" etc. anhängt. Das ist aber vorbei. Ein Blick in diesen "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" zeigt das ganz klar: eine Wohnung, ein Beitrag! Geräte interessieren nicht.

Das Argument, dass in weit mehr als 90% der Wohnungen Empfangsgeräte vorgehalten werden, soll m. E. lediglich untermauern, dass die Pauschalierung im Rahmen der "Umstellung" auf "Beitrag" erlaubt und damit der Beitrag selbst gerechtfertigt ist. Einmal waren 100% der Gerätebesitzer verpflichtet die Rundfunkgebühr zu zahlen. Das sollen die erst einmal mal toppen! Zum anderen sind in fast 100% aller Wohnungen vor allem Toiletten vorhanden; und das schon vor dem Einzug. Deshalb werden doch nicht gleich Gewerbesteuern für den Betrieb von Bedürfnisanstalten gefordert.

Zuletzt noch: es ist vielfach belegt worden, dass auch die ehemalige "Rundfunkgebühr" eher ein Beitrag war, weil es auf den tatsächlichen Konsum von ÖR-Rundfunk gar nicht ankam. Wenn schon, dann wäre einzig die Umbenennung in Rundfunkbeitrag unter Beibehaltung der Zahlungsgrundlage angemessen gewesen. Als Kläger gegen die "Steuer auf Wohnen" muss ich darauf bestehen, dass von Geräten im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kein Wort steht. Andernfalls möge mir das Gericht die entsprechenden Textstellen zeigen.  8)

M. Boettcher


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Entscheidend ist doch, was im Gesetz steht, also dem sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Und da ist der Gerätebezug gerade nicht enthalten, während er im Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorhanden war. Die Sender und die Gerichte haben eben dem Gerätbezug noch im Kopf. Dass die Anstalten dann vor Gericht Nebelkerzen werfen, ist ja geradezu verständlich.

Wenn es entscheidend wäre, würden die Richter andere Urteile fällen und nicht mit der Geräteverfügbarkeit argumentieren. Weil es jedoch nicht so ist, müssen wir die abwegigen Argumentationen über Geräteverfügbarkeit aufgreifen und entkräften. Dafür ist dieser Thread gedacht.

So behauptet das OVG Münster in dem Urteil vom 12.03.2015 auf Seite 32 folgendes:

Zitat
„Die Verbreitung der herkömmlichen wie modernen Empfangsgeräte ist nahezu flächendeckend. Empfangsgeräte sind, wie ihre weite Verbreitung in allen Bevölkerungskreisen zeigt, auch für Personen mit geringem Einkommen erschwinglich, weshalb ihre Anschaffung kein beachtliches Hindernis für eine Programmnutzung darstellt.“

Ich Argumentiere in der Weise, dass die Verfügbarkeit der Geräte absolut nichts über die Nutzung einer bestimmten Eventualität (ÖRR) sagt und demzufolge nicht die Geräte, sondern die Nutzung entscheidend ist. Der Gerätebezug ist, wie im Eingangspost gezeigt, eine unzulässige Typisierungs-Fiktion und verletzt den Artikel 3 Abs.1 Grundgesetz.

Die Logik der Zahlungspflicht ist fehlerhaft, denn damit wird den Nichtnutzern und den aus Sorge vor Repressalien zahlenden Mio. Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme fiktiv und widerrechtlich die nicht gewollte Nutzungsmöglichkeit (Eventualität) zugerechnet. Die Zurechnung ist vollkommen abwegig und fiktiv.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wenn es entscheidend wäre, würden die Richter andere Urteile fällen und nicht mit der Geräteverfügbarkeit argumentieren. Weil es jedoch nicht so ist, müssen wir die abwegigen Argumentationen über Geräteverfügbarkeit aufgreifen und entkräften. Dafür ist dieser Thread gedacht.

Ich verstehe durchaus, worauf du hinaus willst. Ich denke auch nicht, dass wir sonderlich weit auseinander sind. Tatsache ist: der sogn. Rundfunkbeitrag für Wohnungen hat keinen Gerätebezug. Um nun zu belegen, dass dieser Anknüpfungspunkt sachgerecht ist, wird ein Popanz aufgebaut: die "flächendeckende Versorgung mit Empfangsgeräten". Die kann man als gegeben hinnehmen, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass diese Geräte mit dem "Beitrag" rein gar nicht zu tun haben. In Wohnungen sind üblicher Weise auch vorhanden: Waschräume/WC, Schlafräume, Fenster etc. Diese gehören zur üblichen Ausstattung und ermöglichen eine unmittelbare Nutzung. Die Wohnung in dieser Grundbeschaffenheit ermöglicht definitiv nicht den Empfang von Rundfunk. Dazu muss sich der Bewohner erst ein Gerät beschaffen. D. h. mit Unterzeichnung des Mietvertrags entsteht keine Möglichkeit Rundfunk zu empfangen. Daran ändert sich auch nichts, wenn ich in die Wohnung einziehe. Erst die Anschaffung eines Gerätes ändert die Situation.
Nun der alte Zustand mit der Gerätegebühr: wie beim derzeitigen "Beitrag" kam es nicht darauf an, dass man ÖRR nutzte. Man musste sein Gerät nicht einmal einschalten. Aber der Bezug Rundfunk zu Gerät, der ist ziemlich sachgerecht. Er war es insbesondere, solange es keine privaten Sender gab. Zu der Zeit, als es den Gerätebezug gab, habe ich brav gezahlt. Die Ministerpräsidenten der Länder haben dann den Vertrag über die Gebühr für beendet erklärt. Dazu waren sie berechtigt; mein fortbestehender Gerätebesitz führte nicht länger zu einer Zahlungspflicht. Zur Einführung einer Wohnungssteuer waren die gleichen Damen und Herren jedoch nicht berechtigt, weshalb ich seitdem nicht mehr zahle.

Noch ein Wort zu den "Geräteargumenten": ein früherer Vorgesetzter hat einmal in Bezug auf einen konkurrierenden Marktführer gesagt: "wir können ... nicht in ... schlagen. Aber wir können die Regeln des Spiels ändern." So ähnlich sehe ich das hier, wobei ich diesmal darauf bestehen will, dass wir die neuen Regeln einhalten. Die wollten den Gerätebezug abschaffen. Nehmen wir sie daher beim Wort: Geräte spielen keine Rolle. Denn eines ist doch sicher: würde morgen jeder seine Geräte zum Elektroschrott fahren, wir müssten weiter die Steuer auf wohnen zahlen. Untersuchen wir also, wie eine Wohnung den Rundfunkempfang ermöglicht.

M. Boettcher


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  • Beiträge: 1.121
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Im Grunde genommen handelt es sich bei der 2013 eingeführten Haushaltsabgabe um ein Paradoxon und das läßt sich ganz einfach darstellen.
Die Beitragspflicht ist losgelöst von jeglichem Besitz eines Empfangsgeräts und nur an das Innehaben einer Wohnung oder Betriebsstätte geknüpft.
Die rechtliche Grundlage und Rechtfertigung für das neue Gesetz, also die Typisierung, zielt aber weiterhin auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten in nahezu allen Haushalten und Betriebsstätten ab.
Das sind zwei Paar Schuhe, die einfach nicht zusammen passen. Entweder Geräte, wie bei der Typisierung, spielen noch eine Rolle, dann muß es das auch bei der Beitragspflicht. Oder aber diese Typisierung war von Anfang an unzulässig.

Zum Thema Fiktion gibt es eine sehr schöne Aussage von Gregor Gysi, die er 1998 bei einer Bundestagsdebatte zur Einführung des Euro gemacht hat. Leider habe im Moment keinen Link dafür, aber es ist sowohl ein Video auf Youtube und auch ein PDF Dokument seiner Rede verfügbar.
Zitat
"Ich halte es immer für gefährlich, wenn scheinbar zwingende Zusammenhänge hergestellt werden, die in Wirlichkeit nicht existieren, nur um ein anderes Ziel damit begründen und durchsetzen zu können."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2017, 20:30 von Spark«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Eine fiktive Person "V" hat in ihrer Klagebegründung auch einiges dazu angegeben und mit statistischem Material verlinkt.
Wahrscheinlich bleibt das in dem ausstehenden Urteil allerdings komplett unberücksichtigt.

Aber vielleicht hilfts ja dem ein oder anderen:

(...)

Sachliche Fehlerhaftigkeit der Typisierung


Nun kann man in öffentlichen Datenbanken noch einige Recherchen anstellen. Wie hoch ist z.B. das Durchschnittsalter der Fernsehkonsumenten?
Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/183279/umfrage/durchschnittsalter-der-fernsehzuschauer-nach-sender/

Dort finden wir aktuell:
BR   64
SWR   63
rbb   62
hr   62
NDR   62
MDR   61
WDR   61
ZDF   60
ARD   60
3sat   57
arte   56
phoenix   54
Sat.1   51
n-tv   51
N24   47
Vox   46
RTL   46
Pro Sieben   35

Würde sich also der durchschnittliche Einwohner Deutschlands typisieren lassen, so wäre er also zwischen 60-64 Jahre alt.  (Nimmt man die Sender mit noch geringerer Akzeptanz auch noch hinzu, so ändert sich der Wert auf 56-64)

Dies müsste ja dann dem Durchschnittsalter eines Deutschen entsprechen, wenn man sachgerecht typisiert. Das durchschnittliche Alter der Bevölkerung lag in Deutschland im Jahr 2013 bei 42,8 Jahren für Männer und 45,5 Jahren für Frauen.

Wir finden auch eine aktuelle Erhebung der Zuschauermarktanteile:
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/75044/umfrage/zuschauermarktanteile-der-tv-sender-monatszahlen/
Nimmt man hier die Altersgruppe 14-49 Jahre, so ergibt sich folgendes Bild:
ZDF: 6%
Das Erste: 6,5%
RTL: 12,8%
SAT1: 8,8%
Pro7: 10,9%
VOX: 7%
Kabel1: 5,4%
RTL II: 5,6%
Das sind doch recht aussagekräftige Zahlen. Die Nutzer des örR betragen hier 6%+6,5% = 12,5%. Allerdings ist die hier ausgeworfene Zahl recht dürftig, um so eine Nutzung durch die Allgemeinheit zu unterstellen oder zu typisieren.

In meinem sachgerechten Beispiel liegt eine m.E. sachgerechte Typisierung vor, da die meisten Fernsehzuschauer den örR eben nicht nutzen (=87,5%).

Und für die Folgen einer „sachgerechten Typisierung“ (in obigem Beispiel aber nur 12,5%) werden in Deutschland Personen inhaftiert, zwangsvollstreckt und genötigt, für eine Sache zu bezahlen, die sie gar nicht nutzen, nur weil eine Nutzungsmöglichkeit womöglich bestünde?

Betrachtet man die ganze Sachlage ernsthaft, so kommt man zu dem Schluss, dass hier jemand seine Hausaufgaben nicht (ordentlich) gemacht hat. Da muss doch ein Fehler im System vorliegen.

Ergänzend wird noch auf einen Artikel in „Focus“ hingewiesen (Link, Zitat):
http://www.focus.de/kultur/medien/umfrage-zu-rundfunkgebuehren-grosse-mehrheit-der-deutschen-will-fuer-oeffentlich-rechtliche-nicht-mehr-zahlen_id_5300491.html
Die Mehrheit der Deutschen will nicht länger für öffentlich-rechtliches Fernsehen bezahlen. Fast 70 Prozent sprechen sich in einer Umfrage gegen die Rundfunkgebühren aus. Sie halten sie für nicht mehr zeitgemäß.
Nur jeder achte Deutsche (12,6 Prozent) ist für die Beibehaltung gebührenfinanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im INSA-Meinungstrend, die FOCUS Online vorliegt. Fast sieben von zehn Befragten (69,4 Prozent) halten Rundfunkgebühren demnach für nicht mehr zeitgemäß und sind für die Abschaffung der "Zwangsabgabe".

Willkür der Typisierung

Zudem lässt sich in öffentlichen Datenbanken feststellen, dass das Durchschnittsalter des HR-„Nutzer“ bei 62 Jahren lag (2010/2011). Da diese Erhebung bereits 5 Jahre alt ist, darf nun vereinfachend typisiert werden, dass das Durchschnittsalter nun 67 Jahre beträgt*.
Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/183279/umfrage/durchschnittsalter-der-fernsehzuschauer-nach-sender/

Bei den anderen Sendern liegt der Sachverhalt ähnlich.

Eine weitere Quelle besagt das Durchschnittsalter aller in Deutschland lebenden Personen:(Quelle:http://www.bib-demografie.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/D/ durchschnittsalter_ bevoelkerung.html)
Zitat:
Das durchschnittliche Alter der Bevölkerung lag in Deutschland im Jahr 2013 bei 42,8 Jahren für Männer und 45,5 Jahren für Frauen. Im Ergebnis der steigenden Lebenserwartung und des niedrigen Geburtenniveaus ist es kontinuierlich angestiegen, dieser Trend wird sich weiter fortsetzen. Der zweite Satz manifestiert zumindest die weiter oben gemachte Aussage der vereinfachten Typisierung*.

Der erste Satz besagt nun aber eindeutig, dass das Durchschnittsalter der deutschen Bevölkerung durchaus nicht mit dem Durchschnittsalter der Zuschauer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks harmoniert.

Dieses Bild erzeugt ebenfalls den Beweis einer unsachgerechten Typisierung.

Gehen wir nun weitere 10 Jahre nach vorne, so wird sich das Durchschnittsalter der öffentlich-rechtlichen „Konsumenten“ weiter leicht erhöhen, obwohl es auf Grund natürlicher Fluktuation bereits feste Grenzen gibt. Es ist viel mehr weiter davon auszugehen, dass das Interesse an der öffentlich-rechtlichen Option weiter nachlässt.

Auch die aktuellen Marktanteile vermitteln ein anderes Bild der „sachgerechten Typisierung“. Bei 41,2% Marktanteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann man nicht von dem allseits propagierten Nutzerverhalten sprechen.
Quelle: https://www.agf.de/daten/tvdaten/marktanteile
Daraus erfolgte eine summarische Darstellung aller öffentlich-rechtlichen Sender (=41,2%).

Es kann deshalb nicht einfach unterstellt werden, dass derjenige, der einen Fernseher besitzt, diesen auch (nur) für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Option nutzt.

Kommen wir nun zu den 58,8%, also der „absoluten Mehrheit“ der Mediennutzer.
Diese nutzen die öffentlich-rechtliche Option offensichtlich nicht; diesen Personen wird aber eine Nutzung unterstellt.

Eine weitere Typisierung fällt ebenfalls auf: Der „Rundfunkgegner“! Demjenigen, der die öffentlich-rechtliche Medienoption nicht nutzt, widerfährt Folgendes: Er wird voraussetzungslos in die politisch rechte Ecke gedrängt. Zudem als „Schwarzseher“ diffamiert und als „Demokratiefeind“ bezeichnet. Diese Aussagen sind offensichtlich mediengesteuert und politisch gefärbt und sollten zur Strafanzeige führen.

Es gibt leider genügend weltfremde Menschen in diesem Land, welche die Phantasie nicht besitzen, man könne eine öffentlich-rechtliche Medienoption nicht mögen, nicht nutzen oder nicht wollen –gar ablehnen! Diese Information erreicht diese engstirnigen Kleingeister nur peripher: Folglich kann diese Information auch nicht zielgerecht verstanden, verarbeitet und beurteilt werden.

(...)


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

n
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Genial !!!   +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++


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V
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@drboe,
ich verstehe auch Deine Sichtweise, zumal ich diese im Forum schon mehrfach selbst vertreten habe und sie für korrekt halte.

Nicht nur die privaten Sender führen die Zwangsfinanzierung der Eventualität des ö.-r. Rundfunks ad absurdum. Die Informationen und Unterhaltung gelangen heute über sehr viele Wege und durch eine Flut verschiedener Anbieter an den Verbraucher. Alleine über das Internet mit über 2 Millionen Radiostationen, tausenden Nachrichtenportalen, Videoportalen wie Vimeo, YouToube, Clipfish, MyVideo, oder Massengeschmack-TV, Streaming- und Online-Dienste sowie der Presse sind wir mit Informationen und Unterhaltung überversorgt. Es wird damit ein vorgetäuschter Vorteil bebeitragt, den die Allgemeinheit ohnehin schon hat. Die Nichtnutzer des ö.-r. Rundfunks werden belästigt, finanziell genötigt und in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Abs.1 Grundgesetz durch unzulässige Typisierungs-Fiktion verletzt.

Das Ganze muss auch geschichtlich gesehen werden. Früher spiegelten die Rundfunkgeräte die Nutzung des ÖRR wieder, das tun sie heute jedoch nicht mehr. Wenn aber schon die Geräte heute nicht mehr die Nutzung des ÖRR wiederspiegeln, tun das die Wohnungen noch weniger (Stichwort mobile Nutzung).


@Spark,
ja, Gysi wusste wovon er sprach. Er ist Jurist und Rechtsanwalt und kennt natürlich den Missbrauch der Fiktion gut.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2017, 23:29 von Viktor7«

V
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Rave,

wie sicher ist die Berechnung bezüglich der gelegentlichen Nutzer des ö.-r. Rundfunks?

Es wäre zu überlegen, ob die berühmte 10% Marke (Nutzung des ÖRR von weniger als 10%) nicht zu vernachlässigen wäre. Das passiert bei einigen Mio. Zuschauern, die durch die automatische Programmbelegung in "die Falle" tappen, ein paar Minuten hängen bleiben, um dann doch das gewünschte Programm anzusteuern. Würde die automatische Programmbelegung anders aussehen, dürften die ö.-r. Anstalten noch ein paar Mio. Bürger aus ihrer Statistik streichen dürfen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2017, 11:28 von Viktor7«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@rave: ich finde deine "Zahlenspiele" ganz nett und erhellend. Allerdings sollte man beachten, dass es nie auf die tatsächliche Nutzung des ÖRR ankam und bis heute nicht ankommt. Schon mit der alten Gebühr wurde lediglich festgestellt, dass man die Sendungen empfangen kann. Ein muss gab es nie und widerlegt werden, im Sinne dass dann die Gebühr nicht fällig wurde,  konnte das auch nicht. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Selbst wenn kein einziger Bürger ÖRR nutzen würde, so ändert sich nichts an der Möglichkeit dies jederzeit zu tun, da das Angebot ja völlig unabhängig von der realen Nutzung existiert. Und da allein diese Möglichkeit besteuert wird, zahlen auch dann alle. Ich muss auch Autobahnen nicht benutzen, die Elbphilharmonie, den BER oder Stuttgart21, finanziere sie aber dennoch mit, wie Schulneubau, Brückensanierung, Elbvertiefung usw.

Natürlich entwertet das nicht die Tatsachen, nämlich dass ÖRR weniger konsumiert wird oder nur von älteren Minderheiten, man das gut belegen kann und es daher besonders unverschämt ist, dass dieser ÖRR inzwischen über 8 Milliarden jährlich kostet, Tendenz steigend, ständig verflacht, dabei den privaten Sendern immer ähnlicher wird, zusätzlich aber in symbiotischer Gemeinschaft mit der Politik lebt. Tatsächlich hat das alles für ein Gerichtsverfahren aber keine Bedeutung, wie du ja selbst feststellst. Es zu nutzen könnte sogar negativ wirken. Stell dir einen Richter vor, der mit zig Seiten aus seiner Sicht irrelevanten Textes zugetextet wird. Ab Seite 5, ggf. auch früher, bekommt er das große Gähnen. Von da ab überfliegt er den Text nur noch, bildet sich aber ein (Vor-)Urteil über den Kläger - "von Sachkenntnis ungetrübter Querulant!" - und sondert die Standard-Ablehnung ab. Die wirklichen Klopfer, mit denen das System hinterfragt wird und die ggf. auch eine völlig systemkonformen Richter ggf. zum Nachdenken bringen, nimmt er schon gar nicht mehr auf. Daher sollte man m. E. die wirklich kritischen Punkte an den Anfang setzen und auf Randthemen weitgehend verzichten.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2017, 18:35 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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