Die Frage, ob die "vor Ort"-Behörde aus Schadensersatzansprüchen nicht Regress gegen die anweisende / ersuchende Behörde (oder gar gegen den eigenen Beamten/Angestellten) erheben kann, ist damit nicht geklärt, ist aber bei Zutreffen von Amtshaftung zunächst nicht unser Anliegen.
Im Bezug auf die Forenthematik handelt es sich bei LRA und Co aber nicht um Behörden! Sagen BVerfG, BGH, BFH, EuGH, weil, wer in Wettbewerb steht, sei es zufällig oder geplant, keine hoheitlichen Befugnisse hat.
Würden lokale Stellen mal zur Kenntnis nehmen, was ihnen zugeleitet wird, könnten sie das wissen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;