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Autor Thema: ablehnendes Urteil vom Verwaltungsgericht > wie weiter?  (Gelesen 6456 mal)

B
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Hallo Boykottler,

in Anlehnung der bisherigen Beiträge:

Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19056.0.html

[Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21344.msg136979.html

wurde nun ein fiktives Urteil gefällt.

fiktives Urteil als PDF
https://drive.google.com/open?id=0B2oJsrX7VFS_LXlYZ19sc1V3WHM

Es lässt sich sehr gut lesen und es wird auf vieles eingegangen.

Die fiktive Frage ist nun:
Was kann die fiktive Person A jetzt weiter machen?
Welche fiktiven Optionen bleiben?

Ein kleiner Formfehler wurde im fiktiven Urteil gefunden. Ein Ort der normalerweise mit "T" geschrieben wird, wurde mit "D" geschrieben.
Eventuell ein Ding, an welchem man sich fiktiv aufhängen könnte?

Ich bin gespannt auf eure fiktiven Wege, die die fiktive Person A nun gehen könnte.


PS: Da hier nur sehr kleine Dateianhänge möglich sind, habe ich das fiktive Urteil in eine fiktive Cloud geladen, wo es sich fiktiv durchgelesen werden kann.
Ich hoffe das ist soweit erlaubt. Ansonsten weiß ich nicht wie ich es anders zur Verfügung stellen kann.



Edit "Bürger":
Ursprünglicher nicht aussagekräftiger Betreff "[Urteil] Verwaltungsgericht" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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Z
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Dreiste Sache, sieht abgeschrieben aus, denn richtig logische Begründungen fehlen, die Bevollmächtigung des Beitragsservice ist nicht sauber herausgearbeitet und damit auch angreifbar.
Tübingen hat allerdings inzwischen auch weitere Urteile gefällt.
So wie ich es verstanden habe ist aber eine Berufung aufgrund des geringen Streitwertes nicht möglich, der Rest wäre ja eine Berufung wert, da es sich ja unstrittig um eine Sache höherer Bedeutung handelt.
Muß wohl der Jurist prüfen, ansonsten: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel...


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Ich denke nicht, dass ein Schreibfehler zwischen "T" und "D" einen Ansatz für einen Angriff des Urteils bietet.

Am Ende des Urteils ist der Weg aufgezeigt, wie und innerhalb welcher Fristen gegen die Entscheidung vorgegangen werden kann.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Was kann die fiktive Person A jetzt weiter machen?
Welche fiktiven Optionen bleiben?
Ich bin gespannt auf eure fiktiven Wege, die die fiktive Person A nun gehen könnte.

Eine fiktive Idee könnte sein, eine Klage im Stile Norbert Häring anstreben?
Wenn die Berufungsbeschwerde zu kostenintensiv wäre und beschließt irgendwann zahlen zu müssen, könnte man auf Barzahlung bestehen? Zumindest wären wir wieder in der ersten Instanz ohne Anwaltspflicht, wenn die Rundfunkanstalt keine Barzahlung akzeptiert...so eine rein fiktive Idee.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

B
  • Beiträge: 57
Der fiktive Plan der fiktiven Person wäre es jetzt: Abwarten bis irgendwann neue Post kommt, darauf nicht reagieren und dann es so lange ziehen lassen bis es zur (Zwangs-) Vollstreckung kommt. Da es sich um einen Betrag unter 500 Euro handelt kann schonmal keine Vermögensauskunft verlangt werden***, wenn das bis hierhin richtig verstanden wurde. Des Weiteren wurde ja gerichtlich schon bestätigt, dass der Beitragsservice keine Vollstreckung aussprechen darf.

Der Grundgedanke hinter dieser Idee ist:
Der fiktive Partner von Person A, ist vor 1 Woche mit Person A umgezogen und hatte sofort drei Tage später einen Brief vom BS im Briefkasten. Würde bedeuten der ganze Ablauf beginnt von vorn, darauf hat weder Person A noch Person B lust. Vor Gericht kommt nichts rum und es kostet nur zusätzlich Geld. Daher denkt sich Person B, diesmal auf nichts reagieren und bis zur Vollstreckung abwarten. Da Person B beim BS völlig neu ist, können die nur wenige Monate Beitrag vollstrecken.



Edit "DumbTV":
*** siehe Folgebeitrag


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2017, 00:36 von DumbTV«

  • Moderator
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Da es sich um einen Betrag unter 500 Euro handelt kann schonmal keine Vermögensauskunft verlangt werden, wenn das bis hierhin richtig verstanden wurde.
Des Weiteren wurde ja gerichtlich schon bestätigt, dass der Beitragsservice keine Vollstreckung aussprechen darf. [...]
Beides ist nicht richtig, nicht ganz richtig bzw. nicht hilfreich.

Die Vermögensauskunft war und ist schon immer auch unter 500€ möglich - und wird auch regelmäßig so beauftragt! Verweigerung folgt Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, der auch zur SCHUFA gelangt. Alles schon lang und breit im Forum bekannt und diskutiert.
Lediglich Drittauskünfte waren bislang auf über 500€ beschränkt.
Diese Schranke ist jedoch augenscheinlich (erst vor kurzen) ebenfalls gefallen.

Dass der "Beitragsservice keine Vollstreckung aussprechen darf" ist einerseits richtig - andererseits falsch.
Er darf es wohl nicht, macht es aber eigentlich auch nicht - oder zumindest wird der Anschein erweckt, dass nicht er es macht, sondern die Landesrundfunkanstalt. BGH lässt grüßen.
Dass LG Tübingen die Vollstreckungen nicht als rechtens anerkennt, steht derzeit (leider) noch 99,9% Amts- und Landgerichten sowie Finanzämtern und Stadtkassen entgegen, die trotz durchaus rechtlicher Fragwürdigkeiten "ihr Ding durchziehen".

Zudem gilt der explizite Hinweis unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
[...]
Wichtige Hinweise zum Ignorieren von Bescheiden:
Wer die mit dem Bescheid an die Hand gegebenen Möglichkeiten (Rechtsmittel gem. Rechtsbehelfsbelehrung/ Rechtsweg) nicht nutzt, wird sich früher oder später (leider) mit der Zwangsvollstreckung auseinandersetzen müssen - und zwar unabhängig davon, ob der Bescheid per "normalem" Brief, per Einschreiben oder gar per förmlicher Zustellung zugegangen ist, weil ARD-ZDF-GEZ prinzipiell erst einmal vom Zugang ausgehen und darauf basierend (nach einer weiteren Mahnung, gegen welche aber keine Rechtsmittel mehr möglich sind) die Vollstreckung einleiten, wenn nicht fristgemäß Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt wurden.
Dass diese Vollstreckungen keine Freude machen und deren Abwehr nicht gerade "aussichtsreich" ist, ist bereits ersichtlich an der Vielzahl der Fälle im Board
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html
Zudem ändert selbst eine vorläufig abgewiesene Vollstreckung auch im Falle ignorierter Bescheide nichts an der grundsätzlichen Forderung. Die Bescheide würden notfalls nachweislich zugestellt. Spätestens dann würde ein Ignorieren gar nichts helfen, es sei denn, man ist "unpfändbar" - und wird dies auch die nächsten 30 Jahre bleiben.
vgl. § 53 VwVfG Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__53.html
Zudem wird ab 500€ zu vollstreckenden Beträgen i.d.R. emotionslos gepfändet, nachdem Drittauskünfte eingeholt wurden oder auch wenn ARD-ZDF-GEZ z.B. eine noch aktive Kontoverbindung in ihren Akten haben und diese einfach "probieren". Letzteres gilt sogar schon bei Beträgen unterhalb von 500€ - und ist auch schon mehrfach geschehen.
Mit all dem ist also nach allen bisherigen Erkenntnissen nicht zu spaßen.
Das Forum kann und wird daher Vollstreckungsfälle wegen zugegangener, jedoch ignorierter Bescheide bis auf weiteres nicht diskutieren.


Wichtige Ergänzung Nov/Dez 2016:
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21166.0.html

[...]

Ergo:
Ignorieren von Bescheiden wird im Forum NICHT thematisiert, da hierfür keine Ressourcen bestehen.
Wer sich das leisten kann, weil er jetzt und in Zukunft unpfändbar ist und bleibt, der darf dies in Eigenverantwortung gern tun - ein "Rezept" ist dies jedoch nicht.
Wer das Risiko falsch einschätzt und sich dann hilfesuchend ans Forum wendet, ist hier falsch.
Ende der Durchsage.


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B
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Danke für die Aufklärung Bürger. Doch was bleibt einem, der den Rundfunk seit Jahren nicht nutzt, nie nutzen wird und entsprechend nicht dafür zahlen will?

Erneut den langen Weg bis hin zum Amtsgericht gehen, der mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, macht aus Sicht der fiktiven Person A keinen Sinn und bringt keinen Erfolg.


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a
  • Beiträge: 148
Ich glaube nicht daran, dass die unteren Instanzen sich die Mühe machen gegen höhere Urteile zu spechen. Das ist ein großer Aufwand. Wie alle ergangenen Urteile zeigen, ist es völlig gleich mit welcher Begründung man antritt oder was in einem Gesetz steht. Es wird so hingedreht und unpassendes unter den Tisch fallen gelassen bis der BS Recht hat.
Ziel kann es daher mM nur sein diese "unwilligen" und örtlichen ! Instanzen zu überspringen. Und immer wieder die verantwortlichen Abgeordneten zur Rede zu stellen. 1 Brief/ Mail an 10 Stellen. Öffentlichkeit über FB und Webauftritte der Abgeordneten herstellen und Antworten einfordern. Wenn das jeder nur 1x im Monat macht, erzeugt das Masse.


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Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

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Doch was bleibt einem, der den Rundfunk seit Jahren nicht nutzt, nie nutzen wird und entsprechend nicht dafür zahlen will?

Erneut den langen Weg bis hin zum Amtsgericht gehen, der mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, macht aus Sicht der fiktiven Person A keinen Sinn und bringt keinen Erfolg.

Erstens führt der "normale" Weg nicht zum "Amtsgericht", sondern zum Verwaltungsgericht.

Und zweitens lässt sich dieser Weg bei geschickter "Flankendeckung" der (fristgerechten) Rechtsmittel gegen die Bescheide z.B. mittels
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
zeitlich vermutlich seeeehhhhr lang strecken.

Weitere "Aktionen" und "Hilfsmittel" folgen ggf. demnächst...

Es gilt, den Verwaltungsaufwand ins Unermessliche zu steigern.
Entschuldigung, natürlich meine ich die "Verwaltungsvereinfachung" ;) >:D ;D

"Erfolg" wird einem (leider) nicht geschenkt.
Und eine "wasch mich, aber mach mich nicht nass"-Lösung gibt es hier ebenfalls leider nicht.

Jeder kann nur das in seiner eigenen Macht stehende tun...
...sollte diese Macht aber auch ausschöpfen.

Es gibt viele Ebenen, auf denen man aktiv sein kann.


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B
  • Beiträge: 422
Auch bei Person B*itzbirne stellt sich jetzt die Frage, wie sie weitergehen soll:

Nachdem die erste Klage direkt im Keim erstickt wurde und als "Denkzettel" auch noch der Streitwert vom VG um das 3-fache erhöht wurde, sodass die Klage im Endeffekt noch teurer wurde, wurde bei B*itzbirne letztendlich das Konto gepfändet. Auch die Erinnerung gegen die Art der Vollstreckung (Voraussetzungen waren nicht gegeben) beim AG wurde im rüden, gar persönlich beleidigendem Ton vom Richter zurückgewiesen. Die Beschwerde an den Bürgermeister (Stadtkasse war Vollstreckungsgewalt) brachte auch nichts.

Weitere Infos zu den ganzen Vorgängen hier :
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.msg132930.html#msg132930

Die Frage ist nun, was B*itzbirne weiter vornehmen soll. Erneuten Bescheiden wurde mit Ausnutzung der Frist widersprochen. Mittlerweile trudeln die Festsetzungs-Bescheide im monatsrythmus ein, jeweils mit 8€ Säumniszuschlag. Auch die Widerspruchsbescheide kommen bereits nach 3 Wochen an (nicht förmlich zugestellt), sodass eine Klage nur einen recht kleinen Zeitraum "abdecken" würde. Muss also für jeden Widerspruchsbescheid eine neue Klage eingereicht werden?

Wie soll B*itzbirne also vorgehen, mit der Aussicht, dass die Klage wiederholt genauso abgebügelt wird, das Verfahren vom Richter nochmal künstlich verteuert und am Ende doch wieder vollstreckt wird?

In dem letzten Widerspruchsbescheid des BS liest man zwischen, als auch in den Zeilen, dass die Tübinger Urteile grobe rechtsfehler beinhalten und man sich sehr sicher ist, dass der BGH pro "GEZ" entscheiden wird. Noch Fragen? (siehe Anhang)

B*itzbirne hat nur noch etwa 3 Wochen Zeit, zu reagieren.

Bei genannten Personen handelt es sich um rein fiktive Personen. Jeglicher Zusammenhang mit real existierenden Personen wäre rein zufällig und nicht beabsichtigt.  ::)



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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

n
  • Beiträge: 1.452
Sehr ärgerlich, mein herziches Beileid. Man fühlt sich so hilflos der Unrechts-Staatsmacht ausgeliefert.

Hat Person B (oder jemand anderer) Im Gerichtsverfahren einmal die Frage gestellt was passiert wenn das BVerfG den Beitrag für verfassungswiedrig erklärt? Wie werden dann die Nachteile die Person B durch das Urteil erleidet wieder rückgängig gemacht?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

f

faust

... ich will hier kurz an die gelegentlich debattierte "Feuerwehrabgabe" erinnern, die in den 90er Jahren in einigen Bundesländern auftauchte und dann ebenso plötzlich - nach einem Gerichtsurteil  >:D - wieder verschwand.

Wenn ich mich recht erinnere, dann war es dort so:

Wer die Mahnungen "ausgesessen" hatte (ich  (#) zum Beispiel), wer nicht gezahlt hatte, der hatte halt gewonnen.
Und wer gezahlt hatte (wie mein Vater), der war gek***en. Zurück gab es nix.

Das ist etwa 20 Jahre her, und ich würde mal ganz vorsichtig formulieren:
Das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgen ist ja wohl nicht wirklich besser geworden.

Ich fürchte also, freiwillig rücken die nix raus - auch das wird wiederum (Verwaltungs? - ) gerichte beschäftigen.
Das Monster hat wohl noch ein paar Köpfe, die wir noch nicht gesehen haben.


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Hallo Boykottler,

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Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
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[Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
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wurde nun ein fiktives Urteil gefällt.

fiktives Urteil als PDF
https://drive.google.com/open?id=0B2oJsrX7VFS_LXlYZ19sc1V3WHM

Es lässt sich sehr gut lesen und es wird auf vieles eingegangen.

Die fiktive Frage ist nun:
Was kann die fiktive Person A jetzt weiter machen?
Welche fiktiven Optionen bleiben?

Ein kleiner Formfehler wurde im fiktiven Urteil gefunden. Ein Ort der normalerweise mit "T" geschrieben wird, wurde mit "D" geschrieben.
Eventuell ein Ding, an welchem man sich fiktiv aufhängen könnte?

Ich bin gespannt auf eure fiktiven Wege, die die fiktive Person A nun gehen könnte.


PS: Da hier nur sehr kleine Dateianhänge möglich sind, habe ich das fiktive Urteil in eine fiktive Cloud geladen, wo es sich fiktiv durchgelesen werden kann.
Ich hoffe das ist soweit erlaubt. Ansonsten weiß ich nicht wie ich es anders zur Verfügung stellen kann.



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g
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Hat die fiktive Person gegen den Widerspruchsbescheid oder nur gegen die Vollstreckung geklagt? Auf den Widerspruchsbescheiden, die eine fiktive Person A gesehen hat, steht sinngemäß, falls man sich entscheiden sollte, gegen den Widerspruchsbescheid zu klagen, werde für die Dauer der Klage von weiteren "Angriffsmaßnahmen" abgesehen.
Ferner würde Person A die Erläuterung interessieren, wie der Streitwert so ohne weitere Begründung vom Gericht verdreifacht wurden. Da müsste es doch zumindest eine fadenscheinige Begründung geben.

Auch bei Person B*itzbirne stellt sich jetzt die Frage, wie sie weitergehen soll:

Nachdem die erste Klage direkt im Keim erstickt wurde und als "Denkzettel" auch noch der Streitwert vom VG um das 3-fache erhöht wurde, sodass die Klage im Endeffekt noch teurer wurde, wurde bei B*itzbirne letztendlich das Konto gepfändet. Auch die Erinnerung gegen die Art der Vollstreckung (Voraussetzungen waren nicht gegeben) beim AG wurde im rüden, gar persönlich beleidigendem Ton vom Richter zurückgewiesen. Die Beschwerde an den Bürgermeister (Stadtkasse war Vollstreckungsgewalt) brachte auch nichts.

Weitere Infos zu den ganzen Vorgängen hier :
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.msg132930.html#msg132930



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Die Frage ist nun, was B*itzbirne weiter vornehmen soll. Erneuten Bescheiden wurde mit Ausnutzung der Frist widersprochen. Mittlerweile trudeln die Festsetzungs-Bescheide im monatsrythmus ein, jeweils mit 8€ Säumniszuschlag. Auch die Widerspruchsbescheide kommen bereits nach 3 Wochen an (nicht förmlich zugestellt), sodass eine Klage nur einen recht kleinen Zeitraum "abdecken" würde. Muss also für jeden Widerspruchsbescheid eine neue Klage eingereicht werden?
Wie soll B*itzbirne also vorgehen, mit der Aussicht, dass die Klage wiederholt genauso abgebügelt wird, das Verfahren vom Richter nochmal künstlich verteuert und am Ende doch wieder vollstreckt wird?

Person M kennt die Vorgeschichte, Umfang der Widersprüche, und Umfang der Klagebegründung etc. nicht. Könnte sich aber vorstellen, dass ein umfangreicher Widerspruch oder eine umfangreiche Klagebegründung für die Rundfunkanstalt oder das Gericht mehr Zeit für die Bearbeitung in Anspruch nimmt.

Person M könnte sich vorstellen, dass es möglich ist mehrere Festsetzungs- und Widerspruchsbescheide in einer Klage zu behandeln.

Person M könnte sich vorstellen für den Zeitraum der Klage eine "technische Sperre" des Beitragskontos bei der Rundfunkanstallt höflich zu fordern um evtl. mögliche Vollstreckungen ausschließen zu können.

Person M könnte sich vorstellen, dass zur Klärung der Sachlage und einzelner Punkte ein ausgiebieger schriftlicher Kommunikationsbedarf zwischen Person B, der Rundfunkanstalt und dem VG besteht und durchgeführt werden muss.


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