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Autor Thema: [Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern  (Gelesen 70708 mal)

d
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@Shuzi
Super, genau diesen Link meinte ich. Und nebenbei bemerkt ist diese Klagebegründung darüber hinaus auch eine sehr informative Orientierungsgrundlage!


@Blitzbirne
Ich will ja nicht unhöflich sein, aber ich habe irgendwie die Vermutung, dass du den Thread so gut wie gar nicht gelesen hast. Nun ja, ich versuche trotzdem mal kurz ein wenig Hilfestellung zu geben, was vielleicht auch für alle hilfreich sein könnte, die jetzt erst dazu gekommen sind:

Ein Word-Dokument bzw. pdf File findest du im allerersten Posting dieses Threads:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.0.html

Reaktionsmöglichkeiten auf ein Antwortschreiben werden anhand fiktiver Fälle hier vorgestellt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg138535.html#msg138535

Ansonsten bitte den Thread wirklich einmal komplett lesen. Alles was besonders wichtig erscheint, wurde außerdem in fetter Schrift markiert, so dass die Orientierung etwas leichter fallen dürfte und man notfalls einige Abschnitte auch überfliegen kann.


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Sei du der Wandel, den du in der Welt sehen willst.
Mahatma Gandhi

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Also wir haben das unter
Verhandlung VG Frankfurt, Di. 24.01.17, 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21496.0.html
in der aktuellen Klage mit drin.

Da sollten im Nachgang schon erhellende Erkenntnisse herbeigeführt werden.
Sonst wären Kläger, Zuschauer und Beisitzer schon enttäuscht.

VG rave


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'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

C
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Nachdem Person A ein Standardschreiben vom NDR vor zwei Wochen erhalten hat (auf das Schreiben der hier bekannten Vorlage + erstes Antwortschreiben bereits in diesem Forum einsehbar), schrieb Person A ein weiteres Schreiben mit der Bitte, auf all seine Argumente einzugehen. Im Schreiben berief sich Person A besonders auf das EU-Recht.

Die Antwort des folgendem Schreibens des NDR bezog sich natürlich wieder nur auf den Punkt, den ich speziell aufgerufen habe und ließ natürlich alle anderen Punkte unbeachtet, die im ersten Schreiben erwähnt wurden.

In der Anlage ist das Antwortschreiben zu lesen.

Was könnte Person A noch tun?
Ein weiteres Schreiben verfassen?


Wenn ja, benötigt Person A Anregungen  (#)


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Was könnte Person A noch tun?
Ein weiteres Schreiben verfassen?
Könnte/ müsste hier nicht der/ die - von der Landesrundfunkanstalt unabhängige - Landesdatenschsutzbeauftragte involviert werden?
Vielleicht kann diese/r ja eventuelle "Druckmittel" ausloten und Formulierungen vorschlagen - oder gar selbst tätig werden...?


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C
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Wieder einmal zeigt sich, wie ein Datenschutbeauftragter der LRA lediglich die LRA verteidigt. Sollte dieser nicht unabhängig fungieren?

Zitat
Dieser Verpflichtung ist der deutsche Gesetzgeber sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene nachgekommen.
Ist er das? Oder meint er dies nur, weil
Zitat
...Mir ist nicht bekannt, dass gegen die Bundesrepublik Deutschland ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden wäre, weil die Regelungen in der zitierten Richtlinie nicht, nicht richtig oder nicht vollständig umgesetzt worden waren.

Wäre es nicht auch seine Aufgabe, zu recherchieren, ob evtl. eine Nichtumsetzung der europäischen Richtlinie vorhanden sein könnte?
Gibt es da keine Anzeigepflicht?
Sollte man sich vielleicht an das BMWi bzw. die Bundesregierung wenden (s.u.)

Aus einer Ausarbeitung des Bundestags:
Zitat
Überwachung der Umsetzung von EU-Richtlinien
[..]
Abhängig von der im Grundgesetz vorgegebenen Zuständigkeit ist je nach Sachbereich nicht der
Bund, sondern die (Bundes-)Länder für die Umsetzung einer EU-Richtlinie verantwortlich.
[..]
3. Überwachung in Deutschland

3.1. Umsetzung der Richtlinie in Deutschland

Richtlinien werden in Deutschland in der Regel durch den Erlass von Gesetzen und Rechtsver- ordnungen umgesetzt. 16 Legislative und Exekutive tragen mithin die Verantwortung für die Um- setzung von EU-Richtlinien.
Diese Umsetzung wird zentral überwacht. In der Europaabteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist ein spezielles Monitoring für die Umsetzung von EU-Richtlinien eingerichtet worden. 17 Das Monitoring beruht auf einer Datenbank, in welche ein Bundesministerium, das für die Umsetzung einer EU-Richtlinie federführend verantwortlich ist, seinen Umsetzungsplan einstellt und regelmäßig aktualisiert. Das BMWi informiert auf dieser Grundlage den Ausschuss der Europa-Staatssekretäre bzw. die Europaabteilungsleiter mindestens quartalsweise über den Stand der Umsetzung, der Deutsche Bundestag wird jährlich über den Stand der EU-Richtlinienumsetzung informiert.

Abhängig von der im Grundgesetz vorgegebenen Zuständigkeit ist je nach Sachbereich nicht der Bund, sondern die (Bundes-)Länder für die Umsetzung einer EU-Richtlinie verantwortlich.  Das Verhältnis von EU und Mitgliedstaaten klammert die föderalen Strukturen der Mitgliedstaaten aus. Ein Mitgliedstaat kann sich mithin nicht auf die Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen. 20 Es besteht daher für die Bundesrepublik die Gefahr eines Vertragsverletzungs- verfahrens nach Art. 258 AEUV und ggf. die Verhängung von Zwangsgeldern, wenn die Bundesländer eine EU-Richtlinie nicht umsetzen. 21 Wird ein Verstoß auf Länderebene festgestellt, kontaktiert die Bundesregierung über das betroffene Bundesministerium das zuständige Bundesland und fordert dieses auf, die Verstöße abzustellen bzw. sich zu rechtfertigen. 22 Gemäß § 1 Abs. 1 des Lastentragungsgesetzes (LastG), der Art. 104a Abs. 6 GG ausgestaltet, haftet zudem im natio- nalen Verhältnis diejenige staatliche Ebene für die Verletzung supranationaler oder völkerrechtli- cher Verpflichtungen, in deren Aufgabenbereich die betreffende Pflichtverletzung erfolgt ist.
[..]
https://www.bundestag.de/blob/417390/8d9af26a272e817131151cbca8af055c/pe-6-078-15-pdf-data.pdf


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m
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Könnte/ müsste hier nicht der/ die - von der Landesrundfunkanstalt unabhängige - Landesdatenschsutzbeauftragte involviert werden?
Vielleicht kann diese/r ja eventuelle "Druckmittel" ausloten und Formulierungen vorschlagen - oder gar selbst tätig werden...?

Das wird dem gewünschten Zweck und dem Ziel nichts nützen. Bei der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalt ist der jeweilige Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz zuständig. Und hier gibt es kein Einwirken einer Übergeordneten Behörde wie des Landesdatenschutzbeauftragten. Für die Zuständigkeiten aus BaWÜ ein Hinweisblatt:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2014/05/Merkblatt-Hinweise-datenschutzrechtliche-Zust%c3%a4ndigkeiten.pdf

Möchte darauf hinweisen, dass die in dem Dokument hinterlegten Links zu den genannten Stellen nicht aktuell sind (Also es ist Nonsens, weil der betroffene Bürger es nicht anwenden kann, sondern selbst seine Informationen suchen muß). Ist nachvollziehbar und verständlich, da die Stelle des Landesdatenschutzbeauftragten in BaWÜ 7 Monate nicht besetzt war. Da kann das schon mal vorkommen bei dem Posten geschacher der Politik.

Das ganze Konstrukt Datenschutz vom ist vom kleinsten Unternehmen hoch bis zur EU nicht brauchbar, solange nicht eine externe Stelle z.B. einer übergeordneten Behörde die Aufsichtsfunktion und Kontrolle insgesamt durchführen darf und ein Veto einlegen kann. Laut den Gesetzen muss eben ein DS-Beauftragter benannt sein und sich je nach Position z.B. in der Verwaltung dann in einer Schulung qualifizieren. Ob die genannte Person von der Sache etwas verstehen will und muss, entscheidet doch der Chef denn von diesem kommt der Gehalt. Ganz wichtig er schreibt immer schön seinen Tätigkeitsbericht und schwafelt eben was in Form von Statistiken und der Teilnahme an Konferenzen vor. Deswegen können doch trotzdem Daten missbraucht werden.

Es gibt zwar beim EuGH Urteile, welche das Amt als unabhängige Position und die Schutzwürdigkeit heraus stellen, mehr nicht. Mir ist ein Fall im Erinnerung in der ein Datenschutzbeauftragter in einer höheren Verwaltung, meine sogar von einer Regierung einfach entlassen wurde. Das haben die Richter nicht zugelassen. Sonst ist jedoch nix passiert. Es fließt viel Wasser den Rhein hinunter, solange nicht Hochwasser auftritt.

Siehe dazu die Aktuelle Meldung vom 27.01.2017
Anlässlich des Europäischen Datenschutztages am 28. Januar 2017 (heute) erklärt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink:
„Der Europäische Datenschutztag wurde auf Initiative des Europarats im Jahre 2006 ins Leben gerufen und wird seitdem jährlich gefeiert. Gewählt wurde dieses Datum, weil am 28. Januar 1981 die Europaratskonvention zum Datenschutz unterzeichnet wurde und dieser Tag an die Verpflichtung der Staaten erinnert, die Rechte und Grundfreiheiten der Menschen insbesondere im Bereich des Datenschutzes zu gewährleisten. Anmerkung: Das lese ich wie, wir erinnern an einen Toten auf dem Friedhof.

Lesen Sie die komplette Pressemitteilung „Europäischer Datenschutz – Die Spannung steigt“.

In Wirklichkeit erhält man nutzlos Briefe man würde Recht und Gesetz achten. Tja die Politik feiert sich immer selbst und der Landesdatenschutzbeauftragte feiert mit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 19:31 von muuhhhlli«

N
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Moin,

nachdem ich dem Datenschutzbeauftragten des NDR die alte Version des im 1. Thread genannten Schreibens geschickt habe, bekam ich nur eine sehr knappe Antwort. Diese bestand zudem aus Textbausteinen des Beitragsservice wie sie in Widerspruchsbescheiden verwendet werden (siehe Anhang).

Anschließend habe ich die Anfrage noch ergänzt und korrigiert. Daraufhin erhielt ich eine Antwort per E-Mail, die aber auch nicht zufriedenstellend ist. Immerhin wurde in ihr eine weitere Frage sehr knapp beantwortet.

Zitat
Sehr geehrter

auf den Norddeutschen Rundfunk findet das Hamburgische Datenschutzgesetz (HmbDSG) in seiner jeweiligen Fassung Anwendung, soweit in den §§ 41 und 42 des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-StV) nicht Abweichendes geregelt ist (§ 41 Absatz 1 Satz 1 NDR-StV).

Der Anspruch auf Auskunftserteilung ist in § 18 HmbDSG geregelt. Die Ihnen mit Schreiben vom xx. Januar 2017 erteilte Auskunft wird den dort beschriebenen Anforderungen gerecht. Die Daten werden im Rechenzentrum des Zentralen Beitragsservice, einer unselbständigen Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, in Köln gespeichert. Wie bereits in meinem Schreiben vom xx. Januar 2017 ausgeführt, werden die dort gespeicherten Teilnehmerdaten ausschließlich im Rahmen der Durchführung von Tätigkeiten zum Beitragseinzug genutzt. Für den Fall, dass dafür eine Weitergabe an Dritte (z.B. an die für Sie zuständige Vollstreckungsbehörde) erforderlich sein sollte (§ 10 Absatz 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag), erfolgt dies selbstverständlich unter Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an sonstige Dritte, zum Beispiel zum Zweck der Werbung oder für Marketingzwecke, findet nicht statt.

Ihre Bitte um Auskunftserteilung sehe ich damit als erfüllt an.

Mit freundlichen Grüßen

Viele Grüße
Navigator


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2017, 00:32 von Bürger«

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  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Zu vielen anderen kritikwürdigen Punkten sollte jedenfalls das Thema "Weitergabe von Daten an sonstige Dritte" weiterverfolgt werden.

Hier ruhig mal "Roß und Reiter" nennen.
(Also die Weitergabe von Daten an Fa. PAV in Lütjensee)

Links dazu:
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:410877-2014:TEXT:DE:HTML
http://ausschreibungen-deutschland.de/246367_Druckdienstleister_2015_Koeln

Dann werden die Datenschröpfbeauftragten was schreiben mit "Auftragsdatenverarbeitung" nach §11 BDSG.

Aber unter:
https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Auftragsdatenverarbeitung
steht:
Zitat
Keine ADV liegt per Definition beim Postversand oder Bankgeschäften vor.

Wer aber aufmerksam liest, was ausgeschrieben wurde, kommt irgendwie schon zu dem Schluss, dass es sich hier auch um Postversand handeln könnte...

Wahrscheinlich gibt es hier auch wieder eine Sonderregelung, warum das beim Rundfunk anders ist. Und die wollen wir wissen.

Die LRA, für die ich zuständig bin, betrachtet die Auskunft auch bereits als "abgeschlossen" und "macht zu dem Sachverhalt keine weiteren Ausführungen".

Ich nehme das in den Themenspeicher für die große Anfrage an die Staatskanzlei.

VG rave


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2017, 00:33 von Bürger«
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  • Beiträge: 436
@ Navigator

die von Dir eingestellte Antwort zur Datenschutzauskunft beim NDR ist soweit umfänglich und entspricht den Anforderungen des BDSG.

Was mir jedoch auffällt, dass hier vom RBStV geschrieben wird. Es wird jedoch kein Bezug genommen auf welche Ausfertigung des Staatsvertrages, z.B. Änderungsstaatsvertrages und auf welchen RBStV hier Bezug genommen wird. Irgendeiner eben, denn die Menschen sind ja so dumm und kapieren unser System eh nicht, deshalb wurde es ja so betrügerisch geschaffen. Das liesst sich für mich so, als wie wenn es übliche Praxis ist, dass die Meldedatenübermittlung von den Meldebehörden wie selbstverständlich verarbeitet werden und somit zur Rechtfertigung des RF-Beitrages schön in den angeblichen behördlichen Ablauf eingebunden werden.

Wie ich schon erwähnt habe, braucht es für diese Auskunft keine 5 Seiten Textgeleiher, sondern das kann man in einer DIN A4 Seite schriftlich abfragen. Jetzt ist aber noch so, dass diese Auskunft von der LRA NDR kommt. Ich würde noch eine Anfrage an den BS in Bocklemünd richten mit einer voll umfänglichen Auskunft. Dann sollte wie die vom @ Kurt in diesem Beitrag
GBM, GIM, LLM und LSM usw. - Bedeutung der Abkürzungen bekannt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21875.msg139722.html#msg139722
gezeigte Ausfertigung ausgehändigt werden. Weil wohl beim BS die Steuerung der Automatisch vom Rechensystem erzeugten Versandmailings (mit Übertragung an die für den Druck ausführende Firma) , Mahnungen etc. in der Datenbank eingetragen und dazu noch manuell von Mitarbeitern mit erfasst werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2017, 00:35 von Bürger«

N
  • Beiträge: 26
Moin,

ich würde euch gerne an meinen Erkenntnissen und dem Schriftverkehr bezügl der Richtlinie 95/46/EG teilhaben lassen.

Ich habe dem
Zitat
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
die folgende Anfrage gestellt:

Zitat
Betreff: Umsetzung der EU-Richtlinie 95/46 EG in nationales Recht

Mitteilung: Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne wissen, inwiefern die EU-Richtlinie 95/46 EG in nationales Recht umgesetzt wurde (Quelle des nationalen Gesetz, In-Kraft-Treten dieses).

Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob bezüglich der Umsetzung der EU-Richtlinie 95/46 EG ein Verstoß auf Länderebene festgestellt wurde. Falls ja, wann hat die Bundesregierung über das betroffene Bundesministerium (Name) das zuständige Bundesland (Name) kontaktiert und dieses aufgefordert, die Verstöße abzustellen bzw. sich zu rechtfertigen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Darauf erhielt ich die folgende Antwort:

Zitat
Sehr geehrter

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Zuständigkeit zum Thema Datenschutz liegt beim Bundesministerium des Innern (http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/Datenschutz/datenschutz_node.html).

Gerne weise ich Sie allerdings darauf hin, dass die Richtlinie 95/45/EG ab dem 25.05.2018 von der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) abgelöst werden wird (https://dsgvo-gesetz.de/).

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zur Richtlinie 95/45/EG an das zuständige Bundesministerium des Innern.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Team Bürgerdialog
Referat LB 3 - Bürgerdialog
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin
Fax: ***

Also dieselbe Anfrage an das
Zitat
Bundesministerium des Innern
gestellt. Gesterm kam dessen Antwort:

Zitat
Die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist durch die am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG") ABGELÖST WORDEN.

https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/wp-content/uploads/2016/05/CELEX_32016R0679_DE_TXT.pdf
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag 

Viele Grüße
Navigator



***Edit "Bürger":
Tel/Fax-Nummer entfernt, da nicht gesichert ist, ob diese öffentlich ist.
Wenn, dann immer einen Link zur offiziellen und öffentlich Quelle der Kontaktdaten angeben. Ansonsten bitte nicht posten.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2017, 16:20 von Bürger«

  • Beiträge: 7.392
@Navigator

All jenen, die sich mit europäischem Recht befassen und auch anderen Usern mit längerer Forenteilnahme, könnte längst klar sein, daß die neue EU-Datenschutzgrundverordnung 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft trat, alle Bestimmungen seither einzuhalten sind, Verfehlungen dagegen aber erst ab 2018 geahndet werden dürfen.

Gut ist es aber durchaus, wenn dieses nun seitens des Bundes bestätigt wird.

Siehe hierzu u.a. unter:

Zusammenfassung des EU-Rechts
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20730.msg134036.html#msg134036

Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg124767.html#msg124767

Klägergemeinschaft Europäischer Gerichtshof, wer ist dabei?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20619.msg133436.html#msg133436


Edit "Bürger" @alle:
Sofern sich die Fragen/ Aktionen vom eigentlichen Kern-Thema entfernen, welches hier lautet
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
dann bitte zwecks Übersicht und zielgerichteter Diskussion einen gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Betreff starten.
Hier bitte eng am eigentlichen Kern-Thema bleiben (siehe auch Einstiegsbeitrag), d.h. insbesondere auf die Einforderung der Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice konzentrieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2017, 16:25 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

N
  • Beiträge: 26
Moin,

eine fiktive Person N hat es sich erlaubt eine Datenauskunft beim Beitragsservice anzufordern. Diese Antwort kam sehr zeitnah - siehe PDF unter http://filehorst.de/d/bpgJpEda
Jedoch war Person N von zwei Aussagen etwas überrascht und würde dazu gerne die Meinung anderer hören.

Zitat
(...) Demnach gibt es zum einen eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Übermittlung Ihrer Daten an den Beitragsservice, zum anderen unterliegen diese Daten einer strengen Zweckbindung und dürfen nur zum Zweck des Rundfunkbeitragseinzuges verwendet werden. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass die Rechtmäßigkeit des Verfahrens vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im Urteil vom 19.09.2016 zum Az. 6 C 13.16 bestätigt wurde.

Habe ich in dem Urteil des BVerwG vom 19.09.2016 zum Az. 6 C 13.16 etwas überlesen oder steht in diesem nichts zum Thema Meldedatenabgleich und es ist eine falsche Behauptung des Beitragsservice?

Zitat
Sie merken die Sichtbarkeit Ihrer Beitragsnummer im Adressfenster an Sie adressierter Schreiben an. Die Sichtbarkeit der Beitragsnummer im Adressfenster ist zur schnellen und wirtschaftlichen Abwicklung des Rundfunkbeitragseinzugs erforderlich. Über die im Adressfeld sichtbare Beitragsnummer und die zusätzliche Vordrucknummer werden die unzustellbar zurückkommenden Sendungen ohne Öffnung der Briefhülle und Entnahme des Inhaltes verarbeitet. Bei der Abwicklung des Rundfunkbeitragseinzugs machen unzustellbare Sendungen eine ins Gewicht fallende Menge aus. Im Jahr 2016 fielen ca. 2,8 Mio. derartige unzustellbare Briefsendungen an, monatlich also bis zu 233.000 Stück. Müssten diese Sendungen beim Beitragsservice zur weiteren Bearbeitung erst geöffnet und der Inhalt entnommen werden, hätte das erheblichen zusätzlichen Zeit-, Personal- und Finanzaufwand zur Folge. Die Angabe der Beitragsnummer ist auch deswegen als unbedenklich anzusehen, weil sie nur eine nichts aussagende interne Ordnungsnummer darstellt, aus der für Dritte keinerlei Informationen abzuleiten sind. Es handelt sich lediglich um eine laufende Nummerierung, die keinerlei Aussagen zum Betroffenen hergibt. Darüber hinaus kann das Adressfenster nach Versand durch den Beitragsservice in der Regel lediglich durch den Beitragszahler selbst und durch Postbedienstete eingesehen werden. Die Mitarbeiter der Deutschen Post sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen verpflichtet. Das Verfahren ist im Übrigen mit den Datenschutzbeauftragten der Landesrundfunkanstalten abgestimmt, durch die Landesdatenschutzbeauftragten der Länder Hessen und Berlin geprüft und für datenschutzrechtlich unbedenklich befunden worden.

Was haltet ihr von dieser Aussage bezüglich Datenschutz etc.?

Vielen Dank für eure Meinungen.

Viele Grüße
Navigator


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Also diese Aussagen muss man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen... ::) ??? >:(

Zitat von: Datenschutzbeauftragt/er des Beitragsservice
Die Sichtbarkeit der Beitragsnummer im Adressfenster ist zur schnellen und wirtschaftlichen Abwicklung des Rundfunkbeitragseinzugs erforderlich. Über die im Adressfeld sichtbare Beitragsnummer und die zusätzliche Vordrucknummer werden die unzustellbar zurückkommenden Sendungen ohne Öffnung der Briefhülle und Entnahme des Inhaltes verarbeitet.
So, so...

Zitat von: Datenschutzbeauftragt/er des Beitragsservice
Bei der Abwicklung des Rundfunkbeitragseinzugs machen unzustellbare Sendungen eine ins Gewicht fallende Menge aus. Im Jahr 2016 fielen ca. 2,8 Mio. derartige unzustellbare Briefsendungen an, monatlich also bis zu 233.000 Stück.
Das ist eine interessante Aussage, die mglw. auch in anderen Fällen (ggf. auch in Vollstreckungsfällen ohne Bescheide) relevant sein könnte...

Zitat von: Datenschutzbeauftragt/er des Beitragsservice
Müssten diese Sendungen beim Beitragsservice zur weiteren Bearbeitung erst geöffnet und der Inhalt entnommen werden, hätte das erheblichen zusätzlichen Zeit-, Personal- und Finanzaufwand zur Folge.
Jajajajajajajaja - "Verwaltungsvereinfachung" geht vor.
Absolute Priorität - vor jeglichen Grund- und Datenschutzrechten.
Denen ist auch wirklich gar nichts zu "billig".

Zitat von: Datenschutzbeauftragt/er des Beitragsservice
Die Angabe der Beitragsnummer ist auch deswegen als unbedenklich anzusehen, weil sie nur eine nichts aussagende interne Ordnungsnummer darstellt, aus der für Dritte keinerlei Informationen abzuleiten sind. Es handelt sich lediglich um eine laufende Nummerierung, die keinerlei Aussagen zum Betroffenen hergibt.
Also, haste Töne?!??!????????
Diese "nichts aussagende interne Ordnungsnummer" und "ledigliche laufende Nummerierung" trifft also auch nicht die Aussage über ein existierendes Beitragskonto des im Sichtfenser mit vollständigen persönlichen Daten genannten Adressaten mit genau dieser Ziffernfolge...?
...und mit deren Hilfe jeder beliebige Leser dieser Daten eine direkte Verknüpfung herstellen und sich (oder andere) im Bedarfsfalle (und augenscheinlich auch ohne Kenntnis des Adressaten sowie auch ohne weitergehende Prüfung durch ARD-ZDF-GEZ) auch widerrechtlich auf dieses Beitragskonto unter der Adresse anmelden kann - um sich (z.B. als Hausmitbewohner) vor der eigenen Zahlung zu schützen?
Also das ist schon echt starker Tobak...

Zitat von: Datenschutzbeauftragt/er des Beitragsservice
Darüber hinaus kann das Adressfenster nach Versand durch den Beitragsservice in der Regel lediglich durch den Beitragszahler selbst und durch Postbedienstete eingesehen werden. Die Mitarbeiter der Deutschen Post sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen verpflichtet.
"in der Regel"... jaja,
"in der Regel" erfolgt ja auch kein Datenmissbrauch...
Hier sollte vielleicht auch einmal das Postgeheimnis näher geprüft werden...
Ist ja schließlich keine Postkarte, sondern ein verschlossener Brief.

Zitat von: Datenschutzbeauftragt/er des Beitragsservice
Das Verfahren ist im Übrigen mit den Datenschutzbeauftragten der Landesrundfunkanstalten abgestimmt, durch die Landesdatenschutzbeauftragten der Länder Hessen und Berlin geprüft und für datenschutzrechtlich unbedenklich befunden worden.
Das würde man doch gern einmal schriftlich haben wollen, was genau die "geprüft" und für "datenschutzrechtlich unbedenklich" befunden haben...
...und dann diese Landesdatenschutzbeauftragten ggf. informieren, was mit dieser "lediglichen laufenden Nummerierung" alles so angestellt werden kann.


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Ein kurzes Zwischenresümee


Als ursprünglicher Threadersteller melde ich mich nach einer längeren Pause nun wieder zu Wort. Ich bin regelrecht darüber verzückt, welche interessanten Erkenntnisse in der Zwischenzeit gewonnen werden konnten und hier nun veröffentlicht wurden. In diesem Zusammenhang danke ich insbesondere

Navigator, rave, Bürger und pinguin

für die spannenden sowie lesenswerten Ausführung! Mittlerweile betrachte ich die zusammengetragenen Informationen als eine Art “Beweisaufnahme”, um die Machenschaften eines Systems aufzudecken, welches uns, das Volk, in eine neue Form der Knechtschaft gestürzt hat, da der Bürger von diesem System auf scheinbar “legale” Weise zu einem unmündigen Objekt und willenlosen “Zahlungsschuldner” herabgewürdigt wurde. Doch genauso wie es im Leben leider auch schlechte Menschen mit bösen Absichten gibt, genauso existieren in der Realität auch schlechte Gesetze, die aus fragwürdigen oder möglicherweise sogar böswilligen Motiven heraus entstanden sind. Wenn Datenschutzrechte, grundlegende Bürger- und Grundrechte sowie die persönliche Freiheit in einer solchen Weise eingeschränkt und mit Füßen getreten werden, wie es hier ganz offensichtlich geschieht, dann verdichten sich meiner Auffassung nach die Indizien, dass letzteres offenbar auch zutrifft.

Dagegen gilt es mit vereinten, basisdemokratischen Kräften Einhalt zu gebieten und mit Nachdruck unseren gewaltfreien, kreativen und unbeugsamen Protest in vollem Umfang nun zur Geltung zu bringen. Die Zeit ist reif und die Geschichte hat uns immer wieder gezeigt, dass grundlegende Freiheits-, Bürger- und Menschenrechte stets hart erstritten werden mussten. Das gilt auch für die heutige Zeit. Jeder einzelne von euch hat es in der Hand, sich durch friedlichen Protest, freie demokratische Willensbekundung und solidarische Vernetzung mit anderen an den politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in diesem Land mitzubeteiligen und diese aktiv mitzugestalten anstatt irgendwelche Entscheidungen, die “von oben herab“ getroffen wurden, lediglich passiv abzunicken. Dieser Weg kann durchaus mühselig sein, wie die Ausführungen von Capriello gezeigt haben. Man versucht euch abzuwimmeln, euch zu verunsichern oder - wenn alles andere nichts mehr hilft - das Erklärungsmuster für das eigene Agieren so zu rechtfertigen und hinzubiegen, dass die scheinbaren Legitimationsgrundlagen wieder hergestellt wird (Stichwort: ungeschützter Bekanntgabe der Beitragsnummer im Brieffenster und Deklaration derselben als “eine nichts aussagende interne Ordnungsnummer“. Vgl. dazu auch die sehr gut aufgearbeiteten Hinweise von Bürger in dem vorherigen Posting. Absolut lesenswert!). Aber wer nicht bereit ist zu kämpfen, der hat bereits schon verloren!

Mein Rat: Seid wachsam, werdet aktiv und beteiligt euch an dieser Aktion! Bitte verbreitet die Infos auch weiter, damit wir noch viel mehr werden. Widerstand ist nicht zwecklos! Nein, dort, wo Unrecht zu Recht wird, da wird Widerstand zur Pflicht, wie Brecht es einmal sehr zutreffend gesagt hat. Und dieser Widerstand hat längst schon begonnen. Dies ist ein Kampf für unsere Freiheit und das Thema “Datenschutz“ ist hierbei ein Mosaikbausteinchen inmitten des gesamten Puzzles. Mit vereinten Kräften werden wir jedes einzelne Baustein zusammentrage, Stück für Stück.

der AnstaltsSchreck


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Mahatma Gandhi

d
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Werter @ muuhhhlli

nicht zum ersten mal verwundern mich Ihre Kommentare hier im Forum und ich weiß nicht, was diese im Einzelnen genau bezwecken sollen.

Wie ich schon erwähnt habe, braucht es für diese Auskunft keine 5 Seiten Textgeleiher, sondern das kann man in einer DIN A4 Seite schriftlich abfragen.

Ich gratuliere Ihnen zu dieser scheinbar grandiosen Erkenntnis. Wenn Sie über so viel Sachverstand in dieser Angelegenheit verfügen, dann können Sie gerne Ihren eigenen, optimierten Musterentwurf auf einer DIN A4 Seite im Forum veröffentlichen und diesen dann auch zur öffentlichen Diskussion stellen, anstatt das Engagement anderer zu zerreden oder es als “Textgeleiher“ herabzuwürdigen. Letzteres wirkt auf mich eher destruktiv und trägt auch keineswegs zur Sache bei.

An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass im Grunde genommen ein sehr kurz und prägnant gefasster Dreizeiler an für sich ausreichen würde, um einer formellen Datenschutzanfrage bereits zu genügen. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob man sich persönlich mit so einem minimalistischen Anfrageschreiben tatsächlich zufrieden geben möchte. Ich jedenfalls nicht, auf gar keinen Fall! Wenn schon eine Datenschutzanfrage gestellt wird, dann aber richtig und so umfassend wie möglich. Das ist meine Devise. Ansonsten machen wir es der Gegenseite wirklich sehr leicht und entbinden diese unnötigerweise sowie viel zu früh aus ihrer Verpflichtung uns gegenüber.

Ich gehe in diesem Zusammenhang auch davon aus, dass der erzielte Erkenntnisgewinn wahrscheinlich auch niemals stattgefunden hätte, wenn man sich lediglich auf eine solch minimalistische Anfrage berufen hätte.

Kreative und konstruktive Aktivitäten wie beispielsweise von Navigator geben mir persönlich jedoch Mut und weisen genau in die richtige Richtung, mit denen wir das System zunehmend unter Druck setzen können und es in die Enge treiben werden. Dazu in dem nachfolgenden Posting aber noch mehr.

Und ebenfalls nicht vergessen werden sollte vielleicht auch: Auch keine Antwort (trotz nachdrücklicher und wiederholter Aufforderung) ist ebenfalls eine Reaktion, welche Unzulänglichkeiten aufdecken und einen gewissen Erkenntnisgewinn ermöglichen kann. Wichtig erscheint, dass alles schriftlich festgehalten und dokumentiert wird. Man weiß ja nie, wofür man es später vielleicht noch gebrauchen kann. Spätestens bei einer möglichen Klage vor Gericht werden üblicherweise Beweismittel benötigt. Diejenigen erscheinen hierbei im Vorteil, die hier clever vorgesorgt haben und anhand des bislang geführten Schriftverkehrs dann ggf. auch glaubhafte Beweismittel vorlegen können. Mit einem einfachen Dreizeiler wird man jedoch gewiss keinen Blumentopf gewinnen.

Also mein Anregung an alle: Habt Mut und lässt euch nicht verunsichern! Dies ist unsere Chance! Nutzen wir diese so effektiv und wirksam wie möglich. Mit vereinten Kräften können wir auch einen Riesen früher oder später zu Fall bringen, der auf unsere Rechte mit offenbar immer weniger Anstand herumtrampelt.


Ach ja und nochmals an @ muuhhhlli gerichtet: Vor einiger Zeit haben Sie in diesem Thread ebenfalls geschrieben:
Verehrter @ AnstaltsSchreck .... was Sie hier alles erzählen haben andere User in diesem Forum alles schon ohne Erfolg abgearbeitet [...]

Das nützt doch im Ergebnis alles nix [...]

Wenn Sie weiterhin diese Aktion oder die dieser Aktion zugrunde liegenden engagierten Bemühungen trotz des sehr beachtlichen Erfolgs innerhalb von kürzester Zeit mit weit über 15.000 Aufrufen in Frage stellen wollen, dann können Sie das zwar gerne tun und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung natürlich auch in Anspruch nehmen. Ich rate jedoch dazu, für diesen Zweck einen Parallelthread zu eröffnen, in welchem sich die Kritiker und Skeptiker gerne versammeln dürfen, um Contra Argumente und Positionen auszutauschen. Ich bin gespannt, auf welche Klickzahlen Sie dann kommen werden. Die Agenten und Trolle des BS, die hier ebenfalls mitlesen dürften, werden vermutlich bei den Klickzahlen ein wenig nachhelfen.

Ansonsten bitte ich um Beachtung der Aufforderung des Moderators, die da lautet:

Zitat
Im Sinne der Sache hier die Bitte an alle, konstruktiv und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads weiterzuarbeiten

Daher auch meine Bitte: Alle Infos, Kommentare oder Ergänzungen, welche konstruktiv und zielgerichtet zur Sache beitragen, sind nach wie vor herzlich willkommen und absolut erwünscht! Alles, was jedoch davon ablenkt, bitte ggf. in anderen Threads auslagern. Besten Dank für das Verständnis!

… to be continued (from the Matrix)

der AnstaltsSchreck


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