Antwortschreiben auf Datenschutzanfrage von BS/LRA erhalten.> Wie kann ich nun darauf reagieren?Eines Tages wird vermutlich wieder Post von BS oder LRA bei euch eintreffen. Doch diesmal - oh großes Wunder - handelt es sich nicht um eine erneute Zahlungsaufforderung oder einen Drohbrief, sondern um die Beantwortung eurer Datenschutzanfrage. Und möglicherweise könnte dieses Schreiben vom Tonfall her sogar etwas freundlicher ausfallen, als man es bislang vielleicht gewohnt war. Denn der Spieß wurde diesmal umgedreht, indem wir unsere Rechte gegenüber BS/LRA geltend gemacht haben, so dass diese wiederum in der Pflicht waren, uns zu antworten.
Ist die Sache damit nun abgehakt oder erledigt? Das kommt rein fiktiv betrachtet auf den jeweiligen Einzelfall an. Denn sofern BS/LRA tatsächlich auf jede grundlegende Frage durch eine angemessene und ausführliche Stellungnahme eingehen würde, dann wäre diese Form der Reaktion natürlich nur zu begrüßen. Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass dies so allerdings nicht geschehen wird. Stattdessen ist wohl eher davon auszugehen, dass
BS/LRA vermutlich nur ein
Mindestmaß an Informationen liefern werden, um scheinbar den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Mögliche Formulierungen des BS oder der LRA wie ''Ihr Datenschutzanliegen ist uns besonders wichtig'' oder ''gerne kommen wir Ihrer Anfrage nach'' würden außerdem laut Meinung einer fiktiven Person A etwas entlarvend sein, sofern die meisten Aspekte eurer konkreten Datenschutzanfrage unbeachtet blieben.
Daher der Hinweis von dieser fiktiven Person:
Schaut euch das erhaltene Antwortschreiben im Detail genau an. Prüft nach, auf welche Fragen BS/LRA eingegangen sind und welche Informationsauskünfte ihr hierbei erhalten habt. Vermutlich werden sich diese auf die hinterlegten Stammdaten zu eurer Person und auf einige Rechtsgrundlagen beziehen, mit der die Datenerhebung und -speicherung von BS/LRA gerechtfertigt wird. In der Summe wären die Informationsauskünfte unter diesen Voraussetzungen zwar sehr dürftig, aber immerhin besser dies als gar nichts. Man ist aber auf diese Weise bereits schon einen
kleinen Schritt weitergekommen und hat nun einen
ersten Nachweis schwarz auf weiß.
Noch wesentlich spannender und interessanter könnte es in dem fiktiven Fall laut Meinung von Person A sein
, auf welche Fragen BS/LRA in ihren jeweiligen Antwortschreiben jedoch nicht eingegangen sind, obwohl wir uns doch so viel Mühe bei der Formulierung der Datenschutzanfrage gegeben haben. Insbesondere wenn noch nicht mal eine kurze Bezugnahme zu wesentlichen Aspekten der eigenen Anfrage erfolgt, sollte das die eigene
Aufmerksamkeit schärfen! Gibt es hier vielleicht etwas zu verbergen oder soll uns gegenüber etwas verschwiegen werden? Gut, fiktive Person A möchte zwar nicht all zu viel herumspekulieren, möchte allerdings ebenfalls betonen, dass man
bei einem ersten (minimalen) Antwortschreiben noch nicht darauf bauen bzw. vertrauen sollte
, dass dem eigenen Datenschutzanliegen wirklich allumfassend und in vollem Umfang entsprochen wird. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass BS und LRA sehr genau wissen, was sie tun und welche
potentielle Konsequenzen es für sie haben könnte, sofern sie in ihrem Schreiben
durch eine
bereitwillige und allumfassende Auskunft evtl. sogar auf gewisse Unzulänglichkeiten oder Missstände hinweisen würden. Denn dies könnte
unter gewissen Umständen sehr teuer werden, sofern hierbei möglicherweise auch nur der Anhaltspunkt für einen potentiellen Tatbestand geliefert wird, der
Schadenersatzansprüche grundsätzlich rechtfertigen oder begründen könnte. Und sollten - natürlich nur rein hypothetisch angenommen - LRA/BS sich sogar im Klaren darüber sein, dass gewisse Mängel oder schlimmstenfalls sogar auch Verstöße gegen bestimmte Datenschutzbestimmungen in der Praxis vorliegen dürften, dann werden sie dies uns gegenüber gewiss nicht einfach so direkt und offen zugeben. Wie der Teufel das Weihwasser vermeidet, so würde nämlich jede Einrichtung potentielle Forderungen auf Schadenersatz vermeiden wollen! Beispiele aus der alltäglichen Praxis gibt es dafür genug.
Fiktive Person B sieht die Sache daher eher sportlich und studiert das Antwortschreiben von BS/LRA sehr genau: Was wurde konkret beantwortet und was nicht?
All die Fragen, auf denen BS/LRA bislang nicht eingegangen sind bzw. welche schlichtweg ignoriert wurden, schnürt sie in schriftlicher Form zu einem neuen ''Paket'' zusammen. Schließlich muss man ja etwas für seine Rechte tun, wenn die andere Seite auf begründete Fragen und berechtigte Sorgen offensichtlich nicht in vollem Umfang eingehen will. Fiktive Person B geht hierbei auch sehr zielorientiert vor, indem sie das neue ''Geschenkpaket'' an BS/LRA so zusammenschnürt, dass diese letztendlich keinen so großen Handlungsspielraum mehr haben, um die bislang unbeantworteten Fragen erneut zu ignorieren.
Dadurch, dass fiktive Person B alle noch offen gebliebenen Datenschutzaspekte in ihrem Schreiben wiederholt beleuchtet, ihre Rechte erneut geltend macht und auch auf potentielle Schadenersatzforderungen noch einmal deutlich hinweist, stehen nun wieder BS/LRA in der Verantwortung, ihre Pflichten zu erfüllen und zu antworten.Durch den dokumentierten Schriftverkehr kann sich fiktive Person B ein Stück weit zugleich auch die mögliche
Option auf potentielle Schadenersatzansprüche für die Zukunft
offen halten. Denn falls tatsächlich mal - natürlich wieder rein fiktiv und hypothetisch betrachtet - ein zukünftiger Datenskandal oder ein Rechtsverstoß ans Tageslicht gelangen sollte, dann hat fiktive Person B ja bereits schon einige Schriftstücke (ihre eigenen Datenschutzanfragen sowie die entsprechenden Antwortschreiben) in der Hand. Notfalls kann Sie diese dann auch als Beweismittel vor Gericht vorbringen und damit bescheinigen, dass Sie in der Vergangenheit bereits auf die Rücksichtnahme und vollumfängliche Beachtung ihrer Datenschutzrechte nicht nur einmal, sondern sogar mehrfach ausdrücklich hingewiesen hat. Wenn sie bei einem möglichen Verstoß gegen Auflagen und Bestimmungen des Datenschutzes ebenfalls betroffen wäre, dann hätte die Gegenseite vor Gericht aufgrund des dokumentierten Schriftverkehrs voraussichtlich sehr schlechte Karten in diesem fiktiven Fall.
Grundsätzlich sollte man natürlich das eigene weitere
Schreiben an BS/LRA sachlich und höflich (natürlich nicht zu verwechseln mit untertänig
!),
jedoch durchaus
auch selbstbewusst, mündig und bestimmt formulieren.
Einige
fiktive Möglichkeiten werden nachfolgend vorgestellt:
Fiktive Person X ist aufgrund von Beruf, Familie und Alltag normalerweise recht beschäftigt und hat daher leider
meist nicht so viel Zeit für andere Dinge des Lebens. Die Drohbriefe vom BS nerven diese Person jedoch gewaltig und sie lehnt den auferlegten Rundfunkbeitragszwang grundsätzlich ab. Sie hat auch ihre Datenschutzrechte gegenüber BS/LRA bereits geltend gemacht und sogar ein Antwortschreiben mit einigen geforderten Informationsauskünften erhalten. Ihre Fragen wurden weitestgehend jedoch nicht beantwortet.
Sie entscheidet sich aufgrund der knappen Zeit zwar zu antworten, kopiert aber hierbei alle offenen Gesichtspunkte, die noch zu klären sind, einfachershalber aus ihrem ersten Schreiben heraus. Das Schreiben sieht ungefähr wie folgt aus:
Sehr geehrte/r Frau/Herr XXX
vielen Dank für Ihre Reaktion auf meine Datenschutzanfrage vom XXX. Sie haben hierbei Auskünfte zu folgenden Gesichtspunkten erteilt XXX
Mir ist jedoch bei näherer Auseinandersetzung mit Ihrem Schreiben vom XXX aufgefallen, dass wesentliche Aspekte meiner Anfrage bislang in Ihrer Rückmeldung noch unberücksichtigt blieben. Ich bitte daher um eine ausführliche und angemessene Stellungnahme auch zu diesen Aspekten. Schließlich verarbeiten und speichern sie die Daten von Millionen von Bundesbürgern inklusive meiner eigenen. Daher besteht begründeter Anlass, eine entsprechende Auskunft auch zu diesen relevanten Gesichtspunkten von Ihnen zu verlangen, zumal Ihnen aufgrund der zu verarbeitenden und speichernden Datenfülle eine besondere Sorgfaltspflicht obliegt.
Nachfolgend habe ich alle offenen Fragen für Sie noch einmal zusammengestellt, auf die ich jeweils eine Antwort innerhalb von zwei Wochen nach Eingang meines Schreibens von Ihnen erwarte:
[Kopie der offenen Fragepunkte aus dem ersten Schreiben]
Mit freundlichen Grüßen
Fiktive Person Y hat in der Vergangenheit bereits schon mal eine Datenschutzanfrage an BS/LRA geschickt. Im Nachhinein muss Sie aber feststellen, dass sie bei weitem noch nicht alle wesentlichen Aspekte zum Thema Datenschutz mit ihren ersten Anfrage abgedeckt hat, weil sie es vielleicht einfach nicht besser wusste, Zeitmangel bestand oder erst jetzt durch dieses wunderbare Forum auf einige wichtige Aspekte aufmerksam geworden ist. Auch Sie hat bereits ein recht kurzes und knappes Antwortschreiben bereits erhalten. Nun will sie ihre
bisherige Datenschutzanfrage durch folgendes
neues Schreiben ergänzen:
Sehr geehrte/r Frau/Herr XXX
vielen Dank für Ihre Reaktion auf mein Schreiben vom XXX. Sie haben mir zu einigen Fragen bezüglich der geltenden Datenschutzgesetze in kurzer Form bereits geantwortet.
Mir ist bewusst, dass Ihre Einrichtung die Datensätze von Millionen von Bundesbürgern inklusive meiner eigenen verarbeitet und speichert. Aufgrund des großen Datenumfangs, der hierbei insgesamt erhoben und verarbeitet wird und aufgrund der Tatsache, dass es sich insgesamt um recht sensible und persönliche Daten hierbei handeln dürfte (inklusive zu meiner eigenen Person), möchte ich meine an Sie gerichtete Datenschutzanfrage um folgende Gesichtspunkte und Fragestellungen hiermit ergänzen:
[als eine mögliche Orientierungsgrundlage kann hierbei der fiktive Entwurf
aus diesem Thread dienen]
Da Ihre Einrichtung den Datenschutz laut eigener Angaben sehr ernst nimmt, haben Sie gewiss Verständnis dafür, dass ich meine Anfrage nun ergänzt und konkretisiert habe. Ich bitte Sie um eine schriftliche Beantwortung dieser jeweiligen Fragen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang meines Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Fiktive Person Z leistet ebenfalls zivilen Widerstand gegen den Rundfunkbeitragszwang und setzt sich mit friedlichen Mitteln für die Beachtung und Einhaltung unserer Bürger-, Grund- und Menschenrechte engagiert ein, die offenbar in zunehmenden Maß eingeschränkt werden sollen. Der gewaltfreie Widerstand gegen diese Fehlentwicklung stellt für Person Z hierbei ein legitimes und friedliches Mittel innerhalb einer Demokratie dar. So auch in Bezug auf den RBStV, welches die Bürger ihrer Auffassung zufolge zu reinen Zahlsklaven gemacht hat und hierbei durch den Beitragszwang sogar noch ein Rundfunksystem befördert, welches die Allgemeinheit zunehmend mit schlecht recherchierten, lückenhaften und einseitigen Informationen beliefert.
Auch in Sachen Datenschutz hat sich Person Z besonders gut belesen und sich hierbei fast schon zu einem Experten entwickelt. Wer die eigenen Rechte kennt, ist klar im Vorteil – so die eigene Devise.
Nun zu der eigenen Datenschutzanfrage: Diese wurde zwar durch ein minimales Antwortschreiben beantwortet und liefert sogar auch einige Informationsauskünfte, die z.T. interessante Rückschlüsse ermöglichen. Aber zufrieden stellen lässt sich fiktive Person Z jedoch nicht damit. Denn ihr sind die eigenen Datenschutz- und Bürgerrechte besonders wichtig. Sie
verfasst daher einen
Brief, welcher demjenigen von Person X zunächst sehr stark ähnelt. Das ganze
Schreiben wurde insgesamt
jedoch noch wesentlich individueller gestaltet und persönlicher formuliert. Einige Fragestellungen wurde außerdem noch detaillierter ausgeführt und ergänzt, wobei nochmals betont wurde, dass man auf die Einhaltung der eigenen Datenschutzrechte besteht und die formulierten Datenschutzanforderungen nachdrücklich geltend macht, so dass konkrete und spezifische Informationsauskünfte zu jeder Fragestellung erneut eingefordert werden.
In dem fiktiven Fall ist Person Z auch aufgefallen, dass sich
BS/LRA zum geltenden EU-Recht mit keinem einzigen Satz geäußert haben. Daher greift Person Z dies in Ihrem Schreiben wie folgt auf:
''In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich zwar auf einige nationale rechtliche Regelungen, mit denen Sie die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung meiner Daten begründen. Allerdings stelle ich fest, dass Sie mit keinem Wort auf die rechtsverbindlichen Regelungen nach EU-Recht eingegangen sind. Warum haben Sie hierzu bislang noch keine konkrete Stellung bezogen und wie beurteilen Sie die Tatsache, dass der nationale Rechtsrahmen vom EU-Recht in wesentlichen Aspekten offensichtlich sehr deutlich abweicht (vgl. hierzu vor allem die Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil, Abs. 33, EuGH C-201/14 sowie die geltenden Bestimmungen nach Unionsrecht Richtlinie 95/46, Abschnitt VI, Art. 13)? Sind Sie etwa der Auffassung, dass innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands dieses Unionsrecht nicht anzuwenden ist und keine formelle Gültigkeit besitzt?
Sollten Sie meine Anfrage zu diesem wichtigen Aspekt weiterhin missachten oder einer Beantwortung nur lediglich geschickt ausweichen wollen, mache ich Sie bereits darauf aufmerksam, dass ich mich ggf. auch an den zuständigen Datenschutzbeauftragten der EU oder die eingerichteten EU-Beschwerdestellen wenden werde, um die Angelegenheit verbindlich klären zu können. Außerdem mache ich Sie darauf aufmerksam, dass alle mir vorenthaltenen Informationen zu meinem Datenschutzanliegen, welche ich nun erneut Ihnen gegenüber konkret vorgetragen habe, sich auch zu ihrem eigenen Nachteil entwickeln könnten. Als datenverarbeitende und -speichernde Stelle sind Sie mir gegenüber nämlich auskunftspflichtig und sollten daher den Betroffenen gegenüber auch somit keine relevanten Informationen vorenthalten. Sofern mir durch diese als eher fragwürdig anzusehende Vorgehensweise unzulässige oder unangemessene Nachteile entstehen sollten, mache ich Sie bereits darauf aufmerksam, dass dies für Sie mit möglichen Konsequenzen und Schadenersatzansprüchen verbunden sein könnte. Von meinen Rechten werde ich notfalls auch Gebrauch machen. Es sollte daher in Ihrem Interesse liegen, alle bislang noch ungeklärten Gesichtspunkte zu meiner Datenschutzanfrage im Rahmen einer ordentlichen Auskunftserteilung rasch und umfassend zu klären.
Ich danke Ihnen vielmals für Ihr Verständnis und eine entsprechende Beachtung meiner persönlichen Datenschutzanliegen''
Der AnstaltsSchreck äußert dazu
noch abschließend: Ich denke, dass all diese fiktiven Beispiele schon eine ganze Menge Stoff für eine potentielle Reaktion liefern können.
Mit einem kurzen und eher dürftigen Antwortschreiben muss man sich als Betroffener nämlich
nicht zwangsläufig
zufrieden geben, zumal es ja ebenfalls auch um den Umgang mit Daten von Millionen von Bundesbürgern geht. Und der
nächste große Datenabgleich steht offensichtlich auch schon
vor der Tür (es war mal ursprünglich die Rede von einem ''einmaligen'' Datenabgleich. Offensichtlich soll uns der Datenabgleich aber nun als neuer Dauerzustand untergeschoben werden).
Bislang haben
BS und LRA viele ehrliche und anständige
Bürger dieses Landes aufgrund des Beitragszwangs
zu Betroffenen und
Getriebenen gemacht. Damit sollte jedoch möglichst bald endlich Schluss sein!
Kehren wir die Situation daher um und fordern nun von BS/LRA unsere Rechte ein. Der AnstaltsSchreck
P.S.: Wie im 1. Posting bereits erwähnt, keine Gewähr und keine Rechtsauskunft. Die aufgeführten Hinweise und Beispiele sind nur rein fiktiver Natur. Andernfalls stellen diese lediglich eine Meinungsäußerung dar, die vor allem zum eigenen Nachdenken anregen soll und dem ein oder anderen vielleicht hilfreiche Impulse vermitteln kann.