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Autor Thema: Widerspruchsbescheid (gelber Brief) 12/2016 (div. Wohnsituationen) > Klage?  (Gelesen 2334 mal)

N
  • Beiträge: 26
Moin,

mal angenommen, eine fiktive Person N hätte noch niemals im Leben Rundfunkgebühren bezahlt, und hätte das auch in Zukunft nicht vor.

Diese Person N war in der Zeit von 01.2013 bis 05.2015 im Ort N als Hauptwohnsitz gemeldet. In derselben Wohnung zahlte eine fiktive Person P regelmäßig bis heute und auch zukünftig den Rundfunkbeitrag.
Außerdem war die Person N im Ort C in der Zeit von 01.2013 bis 03.2015 mit einem Zweitwohnsitz gemeldet.

Nun soll die Person N laut dem Beitragsservice im September und Oktober 2014 eine Anfrage des Beitragsservices nach einer Anmeldung für eine Wohnung erhalten haben, die Person N aber nie erhalten hat. Daraufhin erfolgte im November 2014 die Zwangsanmeldung für die Wohnung in C ab 01.2013.

Anschließend erhielt N die folgenden Festsetzungsbescheide jeweils mit Säumniszuschlag:

1) 07.2015 für den Zeitraum 01.2013 bis 03.2015 in Ort C
2) 08.2015 für den Zeitraum 04.2015 bis 06.2015 in Ort N
3) 01.2016 für den Zeitraum 07.2015 bis 09.2015 in Ort N

Gegen all diese Festsetzungsbescheide hat Person N fristgerecht widersprochen mit gleichzeitigem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Anschließend folgte im 12.2016 der Widerspruchsbescheid für alle drei Bescheide an die Wohnung in Ort N.
In der Wohnung in N wohnt jedoch Person N seit 06.2015 gar nicht mehr. Die Personen N und P haben den gleichen Nachnamen. Daher wurde der Widerspruchsbescheid zugestellt und Person N von Person P an Weihnachten überreicht.

Mal angenommen, diese Person N würde daraufhin fristgerecht (in dieser Woche) gegen die 3 Bescheide Klage beim VG einreichen in der folgenden Form:

Zitat
Person N (Name und Adresse)

Einschreiben mit Rückschein

Verwaltungsgericht ... (Adresse)

Vorab zur Fristwahrung (ohne Anlagen) per Fax an: (Fax-Nr. vom VG)

Ort, Datum

KLAGE


von Person F (Name und Adresse)   - Kläger -

gegen den (zuständige Rundfunkanstalt)   - Beklagter -

wegen: Rundfunkbeiträge für die Zeit von 01.2013 bis 09.2015


Gegen die Festsetzungsbescheide des ... Rundfunks vom ..., ... und ... in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom ... erhebe ich hierdurch

Klage.

Die Stellung eines Antrages und die Klagebegründung bleiben einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten.

Diese Klage dient der Fristwahrung.


Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Person N


Was könnte man der völlig fiktiven Person N bezüglich der Begründung seiner Klage raten?


Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger Betreff "Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Dezember 2016" musste angepast werden.
Hervorhebung wichtiger Details.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Januar 2017, 23:53 von Bürger«

a

azdb-opfer

Anschließend folgte im 12.2016 der Widerspruchsbescheid für alle drei Bescheide an die Wohnung in N. In der Wohnung in N wohnt jedoch Person N seit 06.2015 gar nicht mehr. Die Personen N und P haben den gleichen Nachnamen. Daher wurde der Widerspruchsbescheid zugestellt und Person N von Person P an Weihnachten überreicht.

Erster Gedanke: Hat Person N sich ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt umgemeldet? Möglicherweise könnte Person N die Rechtmäßigkeit der Zustellung bestreiten.


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G
  • Beiträge: 1.548
Erster Gedanke: Hat Person N sich ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt umgemeldet? Möglicherweise könnte Person N die Rechtmäßigkeit der Zustellung bestreiten.

Damit gewinnt Person N lediglich Zeit für die Klageeinreichung, deshalb wird die Fernsehbedürfnisanstalt trotzdem mit der Vollstreckung beginnen.


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N
  • Beiträge: 26
Die fiktive Person N hat sich ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt umgemeldet.

Nach der Auffassung der Person N dürfte sie eigentlich keinen Bescheid für die Wohnung N erhalten, da hierfür schon ein Beitragskonto besteht und gezahlt wird. Das der Beitragsservice sie unter der Wohnung N ab 04.2015 führt, hat sie erst durch den Bescheid erfahren. So versucht aktuell der Beitragsservice für eine Wohnung zweimal den Beitrag einzutreiben. Obwohl sie ihn erhalten und Person N nichts machen müsste, da sich für den Beitrag der Wohnung nichts ändert.

Es könnte sein, dass Person N morgen einen Widerspruchsbescheid, den sie erhalten haben könnte, hochlädt.


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G
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Wenn Person N dies alles dem Belästigungsservice bzw. der LRA im Widerspruch so mitgeteilt hat, hilft nur noch die Klage.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nur auf die Schnelle zur Info/ Anregung...

Klage nach Widerspruchsbescheid u.U. unbefristet möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7626.0.html

Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind ZUZUSTELLEN !
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.0.html
...und zwar nicht an den NEBEN- sondern an den HAUPTwohnsitz... - siehe u.a. unter
in Scheune zwangsangemeldet worden (keine Wohnadresse) > Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19653.msg126288.html#msg126288


bzgl. Klage/ Klagebegründung könnte Person N (falls sie nicht auf zügige Klärung erpicht ist) ggf. die Vorgehensweise der "häppchenweisen" Nachreichung der Gründe verfolgen - siehe beispielsweise u.a. unter
Klagebegründung gegen MDR vor VG Dresden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21446.msg137695.html#msg137695

Person N müsste hier in ihrer Begründung wahrscheinlich unterscheiden in
a) Gründe gegen Forderung für Wohnung, für die bereits bezahlt wurde (ließe sich wohl relativ knapp fassen > z.B. falls zutreffend: "Umstände der Wohnsituation wurden mit Widersprüchen klargestellt", "Beitragspflicht besteht pro Wohnung nur 1x" > "ergo keine zweite Beitragspflicht für die gleiche Wohnung" usw.)
b) Gründe gegen Forderung für Zweitwohnung einschl. allg. Gründe wg. Verfassungswidrigkeit usw.


bzgl. Klage/ Antrag
ggf. vorsorglich beim Gericht nachfragen, ob bei Einreichung der Klage der entsprechende Antrag bereits angegeben sein muss oder nachgereicht werden kann


möglicher (weitestgehend unbegründeter)
KlageANTRAG sowie weitere allgemeine Hinweise siehe u.a. unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424


Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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