Vielen Dank - das könnte interessant werden...
Weniger erheblich erscheint, inwiefern sich die "Gemeinnützigkeit" aus Vorgaben wie dem
Grundgesetz ergeben (diesseits wird abgestritten, dass allein die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den "Grundversorgungsauftrag" haben, denn dieser ist durch den Gesetzgeber lediglich sicherzustellen und kann gem. BVerfG durchaus auch anders geregelt sein) oder aus einem per Staatsvertrag formulierten
"Programmauftrag"...
...
vielmehr dürfte entscheidend sein, ob die maßgeblichen
Kriterien gem. §52 Abgabenordnung auch (neben dem SOLL-Zustand)
im IST-Zustand tatsächlich erfüllt werden.
Werden diese Kriterien im IST-Zustand
nicht erfüllt, droht mglw. (wie auch schon anderen "gemeinnützigen" Stellen wie ADAC e.V. oder auch FC Bayern München e.V.) die
ABERKENNUNG der Gemeinnützigkeit und damit verbundener "Privilegien".
Es wäre vielleich gut, noch einmal nachzufragen,
was denn unter diesen Umständen genau unter "selbstlos" verstanden werden soll und wo dies genau geregelt ist... Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
[...]vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. Januar 2017. Sie bitten um Mitteilung, wie und wo das Kriterium „gemeinnützig" in der Rechtsform der Rundfunkanstalt konkret geregelt ist. Des Weiteren möchten Sie alle Rechte und Pflichten, die sich aus dieser ,,Gemeinnützigkeit" ergeben, benannt haben und wo genau diese geregelt sind.
Wie ich Ihnen bereits in meiner Antwort vom 24.01.2017 mitgeteilt habe (siehe Antwort zu Frage I), führt der NDR den Namen „Norddeutscher Rundfunk Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts". Dies ist so in der Satzung des Norddeutschen Rundfunks festgelegt.
Was konkret unter den Begriff der Gemeinnützigkeit fällt definiert sich aus der Abgabenordnung, genauer dessen § 52. Danach werden gemeinnützige Zwecke dann verfolgt, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Hierzu gehören unter anderem auch die Bereiche der Bildung, Kunst, Kultur, Völkerverständigung und des traditionellen Brauchtums.
[...]
Die erlangten Erkenntnisse sollten dann am besten in einem neuen, eigenständigen Thread weiter vertieft werden - ein möglicher Betreff könnte sein
"Gemeinnützigkeit" der Rundfunkanstalten > "selbstlos" gemäß Abgabenordnung?"Diese spezielle(n) Frage(n) könnte(n) nunmehr auch gerichtet werden u.a. an
- zuständiges Finanzamt
- Landesfinanzministerium
- BundesfinanzministeriumDanke + weiter so