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Autor Thema: Senatskanzlei Berlin beruft sich auf Veröffentlichung unter gez-boykott  (Gelesen 9376 mal)

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  • Beiträge: 102
Hallihallo liebe Boykotteure - das (anonymisierte) Schreiben im Anhang wurde mir letzte Woche von einem unserer Mitstreiter in Berlin in die Hand gedrueckt mit Bitte um Veroeffentlichung im Forum. Da beruft sich die Senatskanzlei schon in offiziellen Schreiben aufs Forum :)

Einen guten Start in die Woche, allerseits!


Link zu dem im Schreiben erwähnten Posting von User "Pepilo":
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.msg138520.html#msg138520

____
Edit "ChrisLPZ":
Link hinzugefügt



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2017, 12:13 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hahahahaha... :o ::) ;D

Dann gilt es ganz besonders, die "Antwort" der Senatskanzlei zu zerpflücken.
Denn diese gibt u.a. auf Frage 10) nicht die angefragte Auskunft...
Zitat
[...]
10.   In der rückseitigen „Rechtsbehelfsbelehrung" des Schreibens "Festsetzungsbescheid" ist unter "Rechtsgrundlagen" der "Art. 4 Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15.-21.12.2010" angegeben. Trotz mühsamer Recherche konnte ich diesen bislang nicht auffinden. Ich fordere Sie daher auf, mir eine nachprüfbare öffentliche Fundstelle dieser aktuellen Ausfertigung des "Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland" mit dem "Art. 4" zu benennen.

Veröffentlicht wurde der Staatsvertrag im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 01.06.2011, Seite 211 ff. Der Staatsvertrag ist z.B. als PDF unter der folgenden URL abrufbar: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e226/Fuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf

Desweiteren liegt das Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in der öffentlich zugänglichen Bibliothek des Abgeordnetenhauses von Berlin aus.

Dies dann bitte aber weiterdiskutieren unter
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.msg138520.html#msg138520


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