Vorab: Bitte Thema Verbraucherzentralen hier im Thread nicht weiter vertiefen.Recht herzlichen Dank, für die vielen Informationen, die hier zusammengetragen wurden. Die helfen auf jeden Fall weiter, diese Tragweite ein Stück weit besser zu begreifen.
Person A hätte als erstes verstehen müssen, dass es einen Unterschied gibt zwischen
a) "Übermittlungssperre" oder auch "Widerspruch gegen die Datenübermittlung"
und einer
b) "Auskunftssperre" nach §51 BMG
Person A hat augenscheinlich sowohl von der Verbaucherzentrale als auch von seiner Behörde
lediglich Muster/ Formular für die einfache "Übermittlungssperre". Diese ist aber für die Rundfunkanstalten nach bisheriger Kenntnis und Erfahrung vollkommen
untauglich, da in den jeweiligen Landes-Melde-Gesetzen/ Verordnungen etc. geregelt ist, dass prinzipiell die
Daten an ARD-ZDF-GEZ übermittelt werden dürfen. Wie rechtens das ist oder wie unausgegoren das geregelt ist, ist hier nicht Gegenstand der Diskussion, wird aber andernorts im Forum bereits diskutiert.
Allenfalls die
"Auskunftssperre" hätte eine eventuelle Chance. Jedoch dürfte auch diese nach dem aktuellen Meldedatenabgleich erst mal vertan sein, solange man nicht demnächst umzieht - und es bedarf der Glaubhaftmachung einer
Gefährdung.
Zu dieser
"Auskunftssperre" siehe die
Erkenntnisse im Verlaufe dieses Threads sowie an anderen Stellen im Forum - u.a. unter
Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25283.0.htmlMeldedaten, Sperrvermerk, öffentliche und nicht-öffentliche Stellehttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23768.0.html