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Autor Thema: Nach Mahnung wieder Zahlungsaufforderung  (Gelesen 1959 mal)

m
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Nach Mahnung wieder Zahlungsaufforderung
Autor: 16. November 2016, 08:42
Guten Morgen.

Person S blickt bei dem BS nicht mehr durch.
Person S hat letzten Monat eine Mahnung erhalten, mit der Androhung das ganze an die zuständige Stadtkasse weiter zu geben.
Jetzt ist mit Datum 15.11.16 erneut ein Schreiben eingetroffen (nur vom BS ohne Bezug auf die LRA), mit einer Zahlungsaufforderung. Datiert war das Schreiben auf den 04.11.2016. Durch das auslesen des Matrixcode der Post konnte Person S feststellen, dass das Schreiben am 14.11.2016 gedruckt wurde und sich auf die Reise gemacht hat. Im Schreiben wurde eine Frist von 5 Tagen gesetzt. Scheinbar wird hier mit Absicht zurück datiert um die Personen entsprechend einzuschüchtern.

Person S wartet eigentlich die ganze Zeit schon auf Post von der zuständigen Stadtkasse um dementsprechend darauf reagieren zu können, da Beitragsbescheide bisher ausblieben  :angel: .

Wie ist denn die allgemeine Erfahrung des Prozederes? Ist es üblich, dass nach der Mahnung 1 Monat später noch einmal eine Zahlungsaufforderung kommt?

Person S versteht diese Läden nicht.


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Re: Nach Mahnung wieder Zahlungsaufforderung
#1: 16. November 2016, 17:48
Leider kann ich meinen Beitrag nicht nachträglich bearbeiten, daher muss ich hier mit einem zusätzlichen Post nachsetzen.

Als Person S heute nach Hause kam war da schon wieder ein Brief in den schicken Umschlägen mit dem netten Aufdruck.  ???
Der Brief enthielt einen Festsetzungsbescheid für einen neuen Zeitraum diesen Jahres natürlich mit Säumniszuschlag.
Datiert auf das selbe Datum wie die Zahlungsaufforderung vom Vortag.
Diesmal auch mit Angabe der zuständigen LRA. Wobei da mal wieder niemand persönlich unterschrieben hat oder ein Sachbearbeiter zu finden ist.

Wie dem auch sei, Person S stellt sich nun die Frage:
Wie reagieren auf den Bescheid, da die anderen bisher ja nie angekommen sind.  ::)

Person S tendiert dazu, auch darauf nicht zu reagieren, da ja Bereits eine Mahnung raus ist, aber noch keine Post von der zuständigen Stadtkasse eingetroffen ist, sonst würde Person S ja zugeben, dass der Bescheid eingetroffen ist und somit wohl auch die anderen bestimmt eingetroffen sind nach deren Rechtsauffassung.
Das Brieflein kam mit normaler Post, kein Einschreiben oder Ähnliches.

Interessant ist nun auch noch die beiden Schreiben von gestern und heute zu vergleichen und festzustellen, dass die anscheinend überhaupt nicht wissen, was sie tun.
Die Zahlungsaufforderung enthielt schon den Betrag von der neuen Festsetzung wie Person S feststellen musste.
Person S blickt jetzt mit deren Schreiben nicht mehr durch.

Gibt es Empfehlung wie darauf reagiert werden könnte? Oder doch aussitzen und warten auf Post von der Stadtkasse so wie Person S es von einem Anwalt angeraten wurde um die entsprechend mit Verweisen auf das SVwVfG wieder raus zu schmeißen.

Hierzu wurde jetzt auch noch einmal das o.g. Gesetz quergelesen. Darin findet sich folgender Absatz:

Zitat
§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden

(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

(2) Wird anstatt eines Verwaltungsaktes, bei dessen Erlass nach einer Rechtsvorschrift die Genehmigung, die Zustimmung oder das Einvernehmen einer anderen Behörde erforderlich ist, ein Vertrag geschlossen, so wird dieser erst wirksam, nachdem die andere Behörde in der vorgeschriebenen Form mitgewirkt hat.

Ist dieser Passus eventuell hilfreich wenn es darum geht die Stadtkasse abzuwimmeln bzw. generell für ein Klageverfahren hilfreich?


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Re: Nach Mahnung wieder Zahlungsaufforderung
#2: 16. November 2016, 22:18
Ganz allgemein - bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
Vor Erstellung neuer Beiträge Schnelleinstieg und Suchfunktion benutzen. [...]



Person S hat letzten Monat eine Mahnung erhalten, mit der Androhung das ganze an die zuständige Stadtkasse weiter zu geben.
Jetzt ist mit Datum 15.11.16 erneut ein Schreiben eingetroffen (nur vom BS ohne Bezug auf die LRA), mit einer Zahlungsaufforderung. Datiert war das Schreiben auf den 04.11.2016. Durch das auslesen des Matrixcode der Post konnte Person S feststellen, dass das Schreiben am 14.11.2016 gedruckt wurde und sich auf die Reise gemacht hat. Im Schreiben wurde eine Frist von 5 Tagen gesetzt. Scheinbar wird hier mit Absicht zurück datiert um die Personen entsprechend einzuschüchtern.
Aus oben benanntem "Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
ergibt sich, dass es meist schon hilft, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort finden sich dann auch:
Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74418.html#msg74418

sowie auch
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
bzw. auch ein Folgeschreiben (insbesondere bei "Direktangemeldeten") namens
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836

Dort steht auch, wie eine Person S ggf. pro-aktiv reagieren könnte (sollte?), wenn sie vorherige Bescheide mglw. nicht erhalten hat.

Person S wartet eigentlich die ganze Zeit schon auf Post von der zuständigen Stadtkasse um dementsprechend darauf reagieren zu können, da Beitragsbescheide bisher ausblieben  :angel: .
Person S sollte besser NICHT darauf "warten", sondern endlich AKTIV werden.
Mit den örtlichen Vollstreckungsstellen ist kein Zuckerschlecken.

Dies geht aus den im Forum mannigfaltig dokumentierten Vollstreckungsfällen hervor
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html


Wie ist denn die allgemeine Erfahrung des Prozederes? Ist es üblich, dass nach der Mahnung 1 Monat später noch einmal eine Zahlungsaufforderung kommt?
Die weitestgehend automatisierten "Zahlungsaufforderungen/ Kontostandsmitteilungen" sind weniger der Rede wert.
Wichtig sind die (Festsetzungs-)Bescheide - und Andeutungen, dass mglw. etwas in die Vollstreckung gegeben werden soll.
Wer hier unnötig oder gar willentlich lange wartet, schafft sich vermeidbare Probleme.


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Re: Nach Mahnung wieder Zahlungsaufforderung
#3: 16. November 2016, 22:46
Als Person S heute nach Hause kam war da schon wieder ein Brief in den schicken Umschlägen mit dem netten Aufdruck.  ???
Der Brief enthielt einen Festsetzungsbescheid für einen neuen Zeitraum diesen Jahres natürlich mit Säumniszuschlag.
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Wie dem auch sei, Person S stellt sich nun die Frage:
Wie reagieren auf den Bescheid, da die anderen bisher ja nie angekommen sind.  ::)

Person S tendiert dazu, auch darauf nicht zu reagieren, da ja Bereits eine Mahnung raus ist, aber noch keine Post von der zuständigen Stadtkasse eingetroffen ist, sonst würde Person S ja zugeben, dass der Bescheid eingetroffen ist und somit wohl auch die anderen bestimmt eingetroffen sind nach deren Rechtsauffassung.
Das Brieflein kam mit normaler Post, kein Einschreiben oder Ähnliches.
Es ist weitestgehend unerheblich, auf welchem Wege die Bescheide bekanntgegeben werden, wenn sie denn tatsächlich zugehen und somit bekanntgegeben sind und damit die Rechtsmittelfrist zu laufen beginnt.
Nach "deren Auffassung" sind sowieso alle Schreiben ausnahmslos alle angekommen - egal, ob der Zugang nur eines oder mehrerer Schreiben bestritten wird.
Ein "Eingeständnis" bzgl. des Zugangs eines Bescheides trifft jedoch keinerlei Aussage über den Zugang eines oder mehrerer anderer Bescheide.
Jedoch wird - nach deren Auffassung - das Bestreiten umso unglaubwürdiger, je mehr bestritten wird.
Langjährige Erkenntnis des Forums:
Willentliches Bestreiten tatsächlich zugegangener Bescheide verursacht vermeidbare Probleme. Daher ist das Forum auch nicht willens oder fähig, derlei Fälle zu diskutieren.

Wie auf den Bescheid ggf. zu reagieren wäre, wäre über den "Schnelleinstieg" und den "Beispiel-Ablauf" ebenfalls nachzulesen unter
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421


Die Zahlungsaufforderung enthielt schon den Betrag von der neuen Festsetzung wie Person S feststellen musste.
Wenn die Beträge nach deren Rechtsauffassung fällig werden, entsteht eine Forderungssumme, welche die nachträglichen, rückwirkenden Festsetzungsbescheide selbstverständlich (bereits) beinhaltet. Dass die rückwirkende Festsetzung juristisch fraglich bleibt, ist eine andere Sache.


Gibt es Empfehlung wie darauf reagiert werden könnte? Oder doch aussitzen und warten auf Post von der Stadtkasse so wie Person S es von einem Anwalt angeraten wurde um die entsprechend mit Verweisen auf das SVwVfG wieder raus zu schmeißen.
Person S kann sich gern durch ihren Anwalt in dieser Angelegenheit vertreten lassen, wenn sie es riskieren möchte.
Das Forum kann und wird aber Fälle, in denen Bescheide willentlich ignoriert werden bis auf weiteres nicht behandeln. Ausführliche Begründung siehe Schnelleinstieg.


Hierzu wurde jetzt auch noch einmal das o.g. Gesetz quergelesen. Darin findet sich folgender Absatz:
Zitat
§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
[...]
Ist dieser Passus eventuell hilfreich wenn es darum geht die Stadtkasse abzuwimmeln bzw. generell für ein Klageverfahren hilfreich?
Auch hier hätte die Suchfunktion geholfen, Missverständnisse zu vermeiden - siehe bitte
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind und sich die allgemeinen Fragestellungen außerdem abdriftend vom Thread-Betreff/ Kern-Thema entwickelt haben, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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