Leider kann ich meinen Beitrag nicht nachträglich bearbeiten, daher muss ich hier mit einem zusätzlichen Post nachsetzen.
Als Person S heute nach Hause kam war da schon wieder ein Brief in den schicken Umschlägen mit dem netten Aufdruck.
Der Brief enthielt einen
Festsetzungsbescheid für einen neuen Zeitraum diesen Jahres natürlich mit Säumniszuschlag.
Datiert auf das selbe Datum wie die Zahlungsaufforderung vom Vortag.
Diesmal auch mit Angabe der zuständigen LRA. Wobei da mal wieder niemand persönlich unterschrieben hat oder ein Sachbearbeiter zu finden ist.
Wie dem auch sei, Person S stellt sich nun die Frage:
Wie reagieren auf den Bescheid, da die anderen bisher ja nie angekommen sind.
Person S tendiert dazu, auch darauf nicht zu reagieren, da ja Bereits eine Mahnung raus ist, aber noch keine Post von der zuständigen Stadtkasse eingetroffen ist, sonst würde Person S ja zugeben, dass der Bescheid eingetroffen ist und somit wohl auch die anderen bestimmt eingetroffen sind nach deren Rechtsauffassung.
Das Brieflein kam mit normaler Post, kein Einschreiben oder Ähnliches.
Interessant ist nun auch noch die beiden Schreiben von gestern und heute zu vergleichen und festzustellen, dass die anscheinend überhaupt nicht wissen, was sie tun.
Die Zahlungsaufforderung enthielt schon den Betrag von der neuen Festsetzung wie Person S feststellen musste.
Person S blickt jetzt mit deren Schreiben nicht mehr durch.
Gibt es Empfehlung wie darauf reagiert werden könnte? Oder doch aussitzen und warten auf Post von der Stadtkasse so wie Person S es von einem Anwalt angeraten wurde um die entsprechend mit Verweisen auf das SVwVfG wieder raus zu schmeißen.
Hierzu wurde jetzt auch noch einmal das o.g. Gesetz quergelesen. Darin findet sich folgender Absatz:
§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
(2) Wird anstatt eines Verwaltungsaktes, bei dessen Erlass nach einer Rechtsvorschrift die Genehmigung, die Zustimmung oder das Einvernehmen einer anderen Behörde erforderlich ist, ein Vertrag geschlossen, so wird dieser erst wirksam, nachdem die andere Behörde in der vorgeschriebenen Form mitgewirkt hat.
Ist dieser Passus eventuell hilfreich wenn es darum geht die Stadtkasse abzuwimmeln bzw. generell für ein Klageverfahren hilfreich?