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Autor Thema: Rundfunkgebühr nicht GEZahlt | Haftbefehl für Mutter  (Gelesen 41723 mal)

  • Beiträge: 3.238
Viele Leute hoffen, dass es eine einfache Möglichkeit gibt, sich zu wehren. Die einfachste Möglichkeit ist Widerspruch und Klage, denn Musterschreiben gibt es genug im Forum, niemand muss die Schreiben dafür neu entwerfen. Das kostet aber Zeit und Geld. Da nicht jeder diesen Weg geht, folgt die zweite Möglichkeit, also Zwangsvollstreckung. Auch da gibt es viele Möglichkeiten. Die Verweigerung der Vermögensauskunft ist Rundfunkverweigerung in letzter Konsequenz. Wenn man mit diesem korrupten System nichts zu tun haben will, zahlt man nicht und gibt auch keine Vermögensauskünfte ab, basta. Da diese Methoden, die örR anwendet, an Methoden der italienischen, ehrenwerten Gesellschaft erinnern (ein Geschäft, was man nicht ablehnen kann...), leuchtet jedem ein, dass örR nicht das ist, was es vorgibt zu sein. Bisher sind diese Methoden aber noch nicht in der ganzen Bevölkerung bekannt geworden, denn fast 90% der Bevölkerung sind Rundfunkteilnehmer. Da aber örR nichts über seine Machenschaften berichtet, ist der Widerstand noch sehr gering, denn die Bevölkerung wird nicht korrekt informiert. Der Fall von Frau Baumert und von Frau Weihrauch wird aber sehr öffentlich in den Printmedien publiziert, so dass örR nicht mehr wie bisher im dunklen seine Machenschaften gegen unbescholtene Bürger durchziehen kann. Sobald Unrecht ans Licht kommt, pfeifft örR seine Schergen zurück.
Das Forum besteht aus sehr vielen Menschen, die alle unterschiedliche Erfahrungen mit örR und dessen Unrechtsystem gemacht haben. Dieses Wissen geben wir weiter und nutzen es auch, um so gut wie möglich zu helfen. Das Anschreiben der Presse ist schonmal eine Leistung, die nicht so ohne weiteres in zufriedenstellender Qualität von jedem frisch Betroffenen geleistet werden kann.
Was deine Einschätzung zu einem Interview mit Frau Weihrauch betrifft, liegst du auch daneben. Frau Weihrauch hat in Karlsruhe am Aktionstag KA3X auf der Bühne gesprochen. Sie und auch Frau Baumert wissen ganz genau, worüber sie reden.
Dass es inzwischen ca. 4 Millionen Zwangsmaßnahmen durch örR gibt, aber das Forum nicht so viele Mitglieder hat, ist ein Beweis dafür, dass es den Leuten wichtig ist, sich gegen dieses Unrechtsystem zu wehren, auch wenn sie es nicht so machen, wie es hier beschrieben wird. Dadurch werden neue Aspekte bekannt, die auch wieder weiterhelfen.


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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

In der gedruckten Ausgabe der Nordwestzeitung (NWZ, Ausgabe Oldenburg) habe ich auf Seite 8 unten heute darüber auch einen Artikel lesen können, hier der Artikel in der Onlineausgabe:

http://www.nwzonline.de/panorama/alleinerziehende-soll_a_31,1,2373849861.html

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 890
Lieber Dino,
Hast Du schon jemals einen Infostand mit betreut?
Wenn nicht. Da gibt es unglaublich effektive Möglichkeiten, auch mit wenigen einfachen Worten, sehr vielen einfach gestrickten Zwangszahlschäfchen beiseite zu stehen, die dank Deines Wissens über die Machenschaften der GEZ zu tiefst angesprochen sind. Und jetzt auch voller Motivation sich gegen dieses Unrechtssystem wehren werden.
Geschrieben ist genug. Jetzt darfst Du loslegen!!


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D
  • Beiträge: 8
Man soll einer Frau, hier einer Frau Orthoi, nicht widersprechen!  ;D 8) :P

In diesem Sinne nur noch paar kleine Anmerkungen:

1. Mit supporten ist gemeint, dieser Person einer Plattform zu geben, sie zu unterstützen, obwohl sie 0,0000% interessiert im Kampf gegen den RBStV. Sie ist das beste Beispiel wie man es nicht tun sollte. Vermutlich hat sie noch mehr Versäumnisse und muß auch nicht in den Knast. Und dann? Wen juckt das? Viel Rauch um nix und sie wird vermutlich auch nicht klagen.

2. Der Zeitungsbericht den FREI verlinkt hat ist was? Genau den Bullshit, der niemanden und dieses Forum weiterbringt. Er ist eben "neutral" und nützt der "Bewegung" nichts.

3. Die Therapiemassnahmen von FRÜHLINGSERWACHEN in allen Ehren, aber wenn diese Menschen tatsächlich den Weg ins Forum finden und dann mit einer Infoflut erschlagen werden, das sie erstmal verzweifeln läßt, dann jucken sie die 17,xx im Monat wirklich nicht. Denn nicht die Verweigerer und evtl. Kläger -ist doch eh schon alles abgekanzelt worden- sind entscheidend, sondern die Beitragszahler, die ihre Einzugsermächtigungen kündigen sollen.

Und die wollen es eben so einfach wie möglich haben! Ich auch... Danke! Die brauchen nicht noch ne Geschichte und nen Thread wie diesen. nochmals danke.

Dinosaurus


Edit "Bürger":
Ich lasse vorerst zur Dokumentation die unterschwellige Unterstellung stehen: "Vermutlich hat sie noch mehr Versäumnisse und muß auch nicht in den Knast.", denn sie ist - gelinde ausgedrückt - frech und wird daher demnächst gelöscht.
Auch "Bullshit" & Co. gehört nicht zur Wortwahl im Forum.
Es geht hier zudem nicht nur um Berichte, die der Bewegung "nutzen", sondern schlicht um eine Dokumentation. Dies hier ist das Board "Pressemeldungen".
Ein "einfach" gibt es leider nicht. Schuld daran sind der GESETZGEBER sowie die durchsetzenden ORGANE.
Bitte also erst mal abkühlen und die PROBLEMATIK versuchen zu verstehen - denn ohne dieses Verständnis geht leider gar nichts.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2016, 17:39 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.202
...
1. Mit supporten ist gemeint, dieser Person einer Plattform zu geben, sie zu unterstützen, obwohl sie 0,0000% interessiert im Kampf gegen den RBStV. Sie ist das beste Beispiel wie man es nicht tun sollte. Vermutlich hat sie noch mehr Versäumnisse und muß auch nicht in den Knast. Und dann? Wen juckt das? Viel Rauch um nix und sie wird vermutlich auch nicht klagen.
...

Du meinst also, wir sollten einfach so zusehen, wie jemand der die Zwangsabgabe nicht zahlt in den Knast geschickt wird?

Was bist denn Du für einer?

Meinst Du, Deine Äußerungen hier bringt irgendjemanden vorwärts? Beweg Dich an einen Infostand oder runden Tisch und überzeuge Menschen da draußen!


Edit "Bürger":
Wortwahl entschärft. Bitte nicht unnötig herausfordern lassen und herausfordern.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2016, 17:45 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

D
  • Beiträge: 8
Hast du *** überhaupt schon mal ne Zwangsvollstreckungssache in der Hand gehabt und gelesen was dort drin steht inkl. Rechtsbehelf.

Vielleicht bist du es ja der null Plan hat und mir ist es scheiß egal ob die einfährt oder nicht? wenn ihr meint euer Forum mit unwichtigem Mumpitz zu füllen, dann wundert es mich nicht, daß ihr auf der stelle tretet.

Vielleicht solltet ihr euch mal besser um die MODERATION kümmern, anstatt uns immer mehr mit Mumpitz einzudecken!

Danke
Ende der Durchsage!


Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitat des Vorkommentars entfernt.
Eine der erste Regeln zur Vermeidung der Verschlechterung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums lautet: Keine ungekürzten Vollzitate direkter Vorkommentare.
Im Übrigen gibt es im Forum kein "ihr" sondern nur ein "wir".

Thread muss moderiert und zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen werden.
Abschweifende Diskussionen dieser Art sind im Forum aus guten Gründen nicht vorgesehen.
Hier nun das beste Beispiel, wie es nicht laufen sollte.
Vielleicht sollte sich mancher mal besser um etwas SELBSTDISZIPLIN kümmern, anstatt nur große Töne zu schwingen!
Dass es nicht einfach ist, liegt nicht am Forum, sondern am GESETZGEBER und den durchsetzenden ORGANEN.
Bitte also erst mal abkühlen und die PROBLEMATIK versuchen zu verstehen - denn ohne dieses Verständnis geht leider gar nichts.

"Ende der Durchsage."
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 16:42 von Bürger«

  • Beiträge: 7.386
@Dinosaurus
Manche Dinge regelt man sicher besser im kleinen Rahmen;
bei manchen Angelegenheiten bedarf es allerdings der Öffentlichkeit.

Die im Grundgesetz wie auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union benannten Grundrechte sind von allen staatlichen Stellen, Behörden, Ländern, Kommunen dem Bürger gegenüber eigenverantwortlich verpflichtend einzuhalten.

Es haben viele auch staatliche Stellen leider noch nicht begriffen, daß die alleinige Regelungsbefugnis im Bereich des europäischen Binnenmarktes auf Seite der EU liegt; bestimmend von den nationalen Regierungen aller EU-Mitgliedsländer im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.

Da kann und darf keine Region innerhalb der EU meinen, sie könne machen, was sie will.

Alle im EU-Binnenmarkt agierenden Unternehmen privaten wie öffentlichen Rechts unterstehen damit direkt dem EU-Recht, damit der Datenschutzgrundverordnung, damit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, damit auch Artikel 11 dieser Charta, die zur Meinungs- und Informationsfreiheit bestimmend festlegt, daß behördliche Einwirkungen auf den Bürger zu unterbleiben haben.

Das BVerfG bestätigt in seinem Urteil zur EZB, Rz. 117 und 118, daß europäisches Recht auch in Verfassungsfragen vorrangig anzuwenden ist, wenn sich nationales und europäisches Recht gegenüberstehen.

Zwar stehen sich in Punkto Informations- und Meinungsfreiheit nationales wie europäisches Recht nicht direkt gegenüber, gleichwohl trifft die Charta hier eine präzisere Aussage, indem sie eine behördliche Einwirkung auf den Bürger direkt untersagt. Die Gestalter der EU kennen ihre Pappenheimer.

Keine Region der EU ist befugt, dem Bürger vorschreiben zu wollen, welche Medien er zu unterstützen hat.

Die Urteile des BVerfG sind bindend, siehe BVerfG-Gesetz, §31.
Bundesrecht bricht Landesrecht, siehe Art. 31 GG.

Dieses Forum hilft mit, die allen Bürgern gegenüber von den Gestaltern eines freien Europas zugestandenen Grundrechte konsequent in allen Bereichen durchzudrücken!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2016, 19:09 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Gibt es schon Stimmen der ausländischen Presse oder der TV Sender?

Im Nachhinein hat eine andere Anstalt im Fall "Baumert" den Rückzieher auf Grund der Berichte der ausländischen Presse wie folgt begründet:

...


Hallo in die Runde,
Ich habe verschiedene Fragen an den MDR gestellt (u.a. obige von Victor7) und folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrte Frau xxx,

wir danken Ihnen für Ihre E-Mail.

Es ist richtig, dass Frau Baumert inzwischen aus der Haft entlassen wurde. Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollten Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich angemessen sein. Im Falle von Frau Baumert ist der MDR nach routinemäßiger Überprüfung und Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt war. Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit kann grundsätzlich nicht auf die notfalls auch zwangsweise Durchsetzung von Beitragsforderungen verzichtet werden. Die Entlassung aus der Haft führt nicht zum Erlöschen der Beitragspflicht. Frau Baumert ist daher nach wie vor gehalten, die rückständigen Rundfunkbeiträge zu bezahlten.
Dem Vollstreckungsverfahren geht ein bundesweit einheitliches mehrstufiges Mahnverfahren voraus, im Rahmen dessen der Beitragsservice Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnschreiben verschickt. Der Beitragsschuldner wird umfassend über seinen Beitragsrückstand informiert und zur Zahlung aufgefordert. Kommt es bis zum Abschluss des Mahnverfahrens dennoch zu keinen Zahlungen, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde ein Vollstreckungsersuchen. Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.
Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge erfolgt dann durch die nach den jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen zuständigen Vollstreckungsbehörden. Das Vollstreckungsverfahren liegt – anders als das Mahnverfahren – nicht mehr in den Händen der Rundfunkanstalten. Die zuständigen Vollstreckungsbehörden vollstrecken Rundfunkbeiträge wie jede andere Forderung, mit den ihnen nach dem jeweiligen Landesrecht zur Verfügung stehenden Maßnahmen. Für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gibt es keine besonderen Regelungen.

Zum persönlichen Sachverhalt von Frau Baumert machen wir keine Angaben. Aus Datenschutzgründen müsste dafür eine schriftliche Einverständniserklärung von Frau Baumert vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx xxx - Richter


Grüße,
Ana

Dabei ist der MDR der Frage zum Grundrecht nach Artikel 5 GG:

Zitat
Erkennt der MDR nun doch das Grundrecht der freien Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung und den Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen durch den Rundfunkbeitrag nach Artikel 5 Grundgesetz an?

vollkommen ausgewichen?

Die relevanten Themen und Fragen für die Gesellschaft werden von den öffentlich-rechtlichen Sendern geflissentlich übergangen. Als Quelle sind die ÖRR daher komplett unbrauchbar.


Wir sehen in Kürze, wie der RBB bezüglich der Einhaltung der Verhältnismäßigkeit reagieren wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2016, 20:05 von Viktor7«

S
  • Beiträge: 86
Hat der Focus doppelt berichtet oder ist dies hier nur ein ähnlicher & aktueller Fall?
http://www.focus.de/finanzen/recht/streit-um-rundfunkbeitrag-rbb-pfaendet-konto-von-43-jaehriger-frau_id_6097592.html


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  • Beiträge: 2.384
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Liebe Leute,
-----------------
wenn ihr wollt, dass ihr einen übermächtigen Gegner in die Enge treibt, so muss der Brief immer an den obersten Kopf gehen, also direkt namentlich adressieren an den/die Intendant/in.
Immer die Textabschnitte nummerieren und immer gleich im Brief verlangen, dass die Antwort zu allen Nummern einzeln Stellung zu nehmen hat oder dass Sie anderenfalls auf Bearbeitung Klage gegen den Intendanten einreichen werden.

Jeden Brief - auch wegen Rundfunk-Beitrag - immer persönlich und namentlich adressieren an die Intendanten. Sobald das alle im Land tun würden, wäre der Spuk dieser Illegalitäten ein paar Monate später abgeschafft.
Nicht jammern, nicht ducken, sondern strategisch denken!
Was würdet ihr selber tun als Intendant, image-beflissen für euren Millionärsmacher-Job, wenn täglich 100 Kilo Briefe mit euch namentlich als Adressat über Unrechtsverweigerung im Posteingang sind? (100 kg ist in etwa das zu erwartende Gesamtgewicht - oder deutlich mehr.)


Und nun zur Verlogenheit der Sender in Sachen Haftbefehl
------------------------------------------------------------------------------------
BILD, 05.04.2016   NACH 61 TAGEN IN DER JVA CHEMNITZ   - GEZ-Rebellin aus Haft entlassen
    „Betreffend Frau Sieglinde Baumert. Ich teile Ihnen dazu mit, dass sich Frau Baumert seit gestern (Montag, d. Red.) gegen 18.00 Uhr nicht mehr in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Haft befindet“, erklärte Daniel Krätzner, Vertreter der Anstaltsleitung, auf BILD-Nachfrage.
    „Der MDR hat am Montag den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen, so dass das Amtsgericht diesen aufhob. Die Frau wurde noch am gleichen Tag aus der JVA Chemnitz entlassen", erklärte Hans-Otto Burschel (62), Sprecher des Amtsgerichts Bad Salzungen. [..]
   
Also: Einen Haftbefehls-Antrag kann nur zurückziehen, wer ihn gestellt hat.
Also: Nicht irgendein teuflischer Geist war am Werk, sondern das ist immer die Sender-Anstalt, die es veranlasst.
Und der Steuerzahler ist es, der es bezahlt - im Fall von Frau Baumert mit Haftanstalt-Kosten von vielleicht 6000 Euro für vielleicht 600 Euro Rundfunkbeitrag. Warum spricht niemand über diesen Teil des Skandals?

Also auch in aktueller neuer RBB-Sache: RBB ist der Schuldige für den Haftbefehl, 
---------------------------------------------------------
nicht irgendeine Stadtkasse.
ARD bundeswet... nicht nur Täter von rund 5 Millionen meines Erachtens verfassungswidrigen und also illegalen Bürger-Inkassos, sondern ganz eindeutig auch verantwortlich für die Haftbefehle.
Übrigens: Das ist nicht "Strafe", sondern für Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung.
Solche Haftbefehle gibt es nur, wenn alles sonstige nicht half und nichts zu holen war. Also nur gegen arme Leute im Fall der paar 100 Euro für die Fernsehgebühr.

Darf der Rundfunkbeitrag als eine Treibjagd der Armutsbestrafung interpretiert werden?
----------------------------------------------
Sind die Verantwortlichen als psychisch Kranke einzustufen?
Von krankhafter Entartung des Jagdfieber-Syndroms erfasst?
Müssten die dafür juristisch gesehen Verantwortlichen, also ja wohl die Intendanten der ARD-Sender und wohl bundesweit involviert, wegen fehlender moralischer Eignung aus ihren Millionäre-Herstellungs-Posten entfernt werden?

Ein Forum ist nicht dafür da, hierauf Antworten zu erwarten. 
Wer diese Fragen stellen möchte, richte sie an die Zuständigen, also an die Staatskanzlei des eigenen Bundeslandes. (Stadtstaaten: "Senatskanzlei" oder ähnlich.)
Sicher wüssten viele gerne, was dann im Antwortschreiben stehen wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 16:44 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Ein Entwurf der Nachricht/eines Fax an die Intendantin des RBB Frau Schlesinger.

Standort Berlin
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
Tel. 030 / 97 99 3 - 0

Standort Babelsberg
Marlene-Dietrich-Allee 20
14482 Potsdam
Tel. 0331 / 97 99 3 - 0

Quelle: rbb Online - http://www.rbb-online.de/impressum/index.html

rbb Service-Redaktion

Unsere Hotline: Tel.: (Vorwahl: 030 / 97 99 3 - 21 71 oder 0331 / 97 99 3 - 21 71
Fax: 030 / 97 99 3 - 21 79 oder 0331 / 97 99 3 - 21 79
E-Mail: service-redaktion@rbb-online.de

Quelle: rbb Online - http://www.rbb-online.de/unternehmen/service/


Zitat

Sehr geehrte Frau Schlesinger,

Sie als Intendantin des RBB gehen vollkommen unverhältnismäßig mit der Haftandrohung gegen eine alleinerziehende Mutter mit Kind vor, die gleichzeitig eine Nichtnutzerin der öffentlich-rechtlichen Medien-Eventualität ist.

Über diesen Fall haben u.a. bereits folgende Zeitungen berichtet:

DIE WELT
https://www.welt.de/vermischtes/article158895004/Rundfunkbeitrag-verweigert-Alleinerziehende-soll-in-Haft.html

Bild
http://www.bild.de/regional/berlin/gez/mutter-soll-in-haft-weil-sie-nicht-zahlt-48361064.bild.html

Focus
http://www.focus.de/finanzen/recht/streit-um-300-euro-zwangsabgabe-weiterer-gez-verweigerin-droht-gefaengnis_id_6094385.html

BZ Berlin
http://www.bz-berlin.de/berlin/umland/alleinerziehende-soll-in-haft-weil-sie-rundfunkgebuehren-nicht-bezahlt

Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/brandenburg/article208454583/Wegen-Rundfunkbeitrag-Alleinerziehende-Mutter-soll-in-Haft.html

Kieler Nachrichten
http://www.kn-online.de/News/Nachrichten-aus-dem-Internet/Frau-droht-Haftstrafe-weil-sie-keine-Rundfunkgebuehr-zahlt

Merkur
http://www.merkur.de/welt/frau-soll-in-haft-weil-sie-keine-rundfunkgebuehren-zahlte-zr-6861110.html

Wirtschaftswoche
http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/gebuehr-nicht-gezahlt-mutter-soll-in-haft-weil-sie-rundfunkbeitrag-verweigerte/14712172.html

N24
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/9303964/rundfunkbeitrag-verweigert---alleinerziehende-soll-in-haft.html

WAZ
http://www.derwesten.de/panorama/wegen-rundfunkbeitrag-alleinerziehende-mutter-soll-in-haft-id12290288.html

Handelsblatt
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/10/21/eintreibung-des-rundfunkbeitrags-wird-mit-haerte-durchgesetzt/

Erst nach den Veröffentlichungen in der Presse hat das Amt Beetzsee der alleinerziehenden Mutter nun das Konto gepfändet, um der wachsenden Öffentlichkeit auf Grund der Haftandrohung gegen eine Nichtnutzerin der öffentlich-rechtlichen Medien-Eventualität zu entgehen.

Nach meinem Empfinden begibt sich der RBB in die Nähe von Schurken-Unternehmen, die mit Hilfe von Belästigung und Nötigung an die finanziellen Mittel der Bürger kommen wollen -  sei es mit Hilfe verfassungswidriger Gesetze. Bitte betrachten Sie es als Ihre ganz persönliche Pflicht, durch hausinterne Anordnungen zu gewährleisten, dass das Vertrauen der Bürger in diesen Unterschied bei Ihrer öffentlich-rechtlichen Anstalt gewährleistet bleibt.

Ihr Sender Sprecher greift zu einer absurden Behauptung und sagt:
 
„Wir müssen den Rundfunkbeitrag aus Gründen der Gerechtigkeit von jedem einfordern.“

Damit verkennen Sie die Gerechtigkeit und leugnen die elementaren Grundrechte.

Der Gleichheitssatz verbietet die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem und die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem. Die Nutzer und Nichtnutzer der ö.-r. Eventualität sind ungleich und sind bezüglich der Kosten für den mutmaßlichen Vorteil der Nutzer ungleich zu behandeln. Das erfolgt jedoch nicht. Damit wird der Gleichheitssatz nach Art. 3 (1) Grundgesetz verletzt.

Erkennt der RBB das Grundrecht der freien Unterrichtung mit selbst gewählten Informationsquellen, ohne finanzielle Teilhinderung durch den Rundfunkbeitrag, nach Artikel 5 Grundgesetz etwa nicht an?

Verbietet Ihnen nicht die Unverhältnismäßigkeit die Haftandrohung/Pfändung bei der Wahrnehmung der Grundrechte durch eine alleinerziehende Mutter Ihr verletzendes und unmoralisches Handeln?
 
Ich fordere Sie persönlich auf, sich an die Verfassungsgrundsätze zu halten, das Verfahren gegen die Frau aus der Nähe von Brandenburg/Havel sofort einzustellen und die gepfändeten finanziellen Mittel der Mutter auf Grund der Verfassungsverletzungen zu erstatten.

Ich bitte um Ihre unverzügliche Stellungnahme zur Verletzung des Gleichheitssatzes, zur finanziellen Teilhinderung durch den Rundfunkbeitrag und der Verhältnismäßigkeit der Haftandrohung/Pfändung einer alleinerziehenden Mutter.


Mit freundlichen Grüßen
XXX


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...
2. Der Zeitungsbericht den FREI verlinkt hat ist was? Genau den Bullshit, der niemanden und dieses Forum weiterbringt. Er ist eben "neutral" und nützt der "Bewegung" nichts.

ich verstehe auf den ersten Blick nicht, was gegen die Meldung in der NWZ einzuwenden wäre.

Zitat
Die 43-Jährige aus der Nähe von Brandenburg/Havel arbeitet als Clown und hat nach eigenen Angaben nur ein geringes Einkommen: „Ich höre weder Radio, noch schaue ich Fernsehen“, sagte sie.

Mit dieser Beschreibung gehört Frau W. genau zu einer der Gruppen, die besonders unter dem RBStV leiden, z.B. weil es für sie (Künstler/innen, Kleinstselbständige, Rentnerinnen...) keine Möglichkeit zur Befreiung von Rundfunkbeiträgen gibt. Das ist für Nichtnutzende besonders ärgerlich! Mit ihr wird stellvertretend eine wesentliche Gruppe von Beitragsverweigernden beschrieben. Das kann uns aus meiner Sicht nur Sympathien einbringen.

Wenn sie arbeitet und ein Kind großzieht, wird sie vermutlich kaum Zeit genug gehabt haben für Forenrecherche, Widerspruchs- und Klageverfahren, Erstellen von Begründungen, vertiefte Beschäftigung mit rechtlichen Hintergründen etc.

Ich gebe aber zu bedenken, dass auch ein Haftantritt keine wirkliche Option ist: Wie alt ist ihr Kind? Wo bleibt dieses in der Zwischenzeit? Wie wird die Wohnung finanziell gesichert, wenn sie in der Zeit Einnahmeausfälle hat? Da müssten rechtzeitig tragfähige Unterstützungsmöglichkeiten installiert werden...

Wenn der örR behauptet, er habe keinen Einfluss auf das Verfahren, das ist einfach ... ich zitiere... "Bullshit". Der Gläubiger stellt die Anträge bei der Zwangsvollstreckung, niemand sonst.     


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

S
  • Beiträge: 2.177
Ich gebe aber zu bedenken, dass auch ein Haftantritt keine wirkliche Option ist: Wie alt ist ihr Kind? Wo bleibt dieses in der Zwischenzeit? Wie wird die Wohnung finanziell gesichert, wenn sie in der Zeit Einnahmeausfälle hat? Da müssten rechtzeitig tragfähige Unterstützungsmöglichkeiten installiert werden...

Wenn der örR behauptet, er habe keinen Einfluss auf das Verfahren, das ist einfach ... ich zitiere... "Bullshit". Der Gläubiger stellt die Anträge bei der Zwangsvollstreckung, niemand sonst.   

Nein, nicht Bullshit, sondern bloße Lüge.

Der RBB will den Eindruck erwecken, die Frau sei "selberschuld" für ihr Schicksal und der RBB keine Verantwortung trage, alles sei wegen "Gerechtigkeit".

Ist das die erste Lüge in eigener Sache? Ist der Name "Beitragsservice" nicht schon eine offensichtliche Lüge?

Der Lüge bedienen sich diese Anstalten, die uns informieren und bilden wollen.

Welcher Sinn für Wahrheit ist von Leuten zu erwarten, die nur Theater betreiben?

Ist dieses grausame Theater auch Teil des Unterhaltungsauftrags?

Die größte Verantwortung trägt hier der Auftragsgeber, der Gesetzgeber, die Politik.



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C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/8/82/Focus-logo.svg/320px-Focus-logo.svg.png

Focus, 20.10.2016

Streit um Rundfunkbeitrag

Amt pfändet Konto von 43-jähriger Frau

von flr/dpa

Zitat
Seit mehreren Jahren weigert sich eine Brandenburgerin, den für jeden Haushalt fälligen Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Im Streit um die ausstehenden Beiträge hat das Amt Beetzsee der alleinerziehenden Mutter nun das Konto gepfändet.

"Wir haben diese Maßnahme eingeleitet, weil Steuer- und Abgabengerechtigkeit ein hohes Gut ist", sagte Amtsdirektor Guido Müller am Donnerstag. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.focus.de/finanzen/recht/streit-um-rundfunkbeitrag-rbb-pfaendet-konto-von-43-jaehriger-frau_id_6097592.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Die taz schreibt folgendes zu dem Thema:

6. Nicht gezahlt – Haftbefehl
(taz.de, Anne Fromm)
Eine in Brandenburg lebende Frau weigert sich, ihre Rundfunkbeiträge zu leisten. Mit der Begründung, sie würde am Existenzminimum leben. Nun droht ihr Haft. Anne Fromm in der „taz“ dazu: „Welcher Haftbefehl ist schon verhältnismäßig, wenn es um ein paar Hundert Euro Rundfunkbeitrag geht? Ein Tag in einem Brandenburger Gefängnis kostet laut brandenburgischem Justizministerium 146,87 Euro – halb so viel, wie Kathrin Weihrauch dem rbb schuldet. Dazu kommt ein immenser Imageschaden für die Rundfunkanstalten.“

Gruß

Dan de Lion


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