Hallo,
etwa vier Monate nach dem letzten Schrieb an das Verwaltungsgericht hat ein Kläger aktuell Post bekommen, diesmal direkt vom VG KA.
Zusammengefasst:
Da kein Beteiligter mehr etwas zu sagen hat geht das VG davon aus, dass alles gesagt wurde. Außerdem wird die Klage mit aller Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg haben, weshalb nahegelegt wird, das praktischerweise beiliegende Formblatt zu verwenden, um die Klage zurückzuziehen. Siehe Anhang.
Der letzte Stand seitens SWR ist nachzulesen unter
Klageerwiderung des SWR zum Thema Beihilfe/ europäisches Rechthttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18055.30.htmlAnsatzpunkt des Klägers für einen voraussichtlich letzten Schrieb ist die Passage im ersten Absatz:
"...wenn (1.) die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist..."
Immerhin hatte der SWR im letzten Schreiben eingeräumt, dass evtl. Unklarheiten im Beihilferecht bestehen.
Sollte der Kläger das VG in Bezug darauf bitten, den Fall an den EuGH weiterzuleiten und das Verfahren bis zur Klärung ruhend zu stellen?
MfG Magnus