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Autor Thema: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?  (Gelesen 27459 mal)

D
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Bitte beachten:

Nicht in allen Bundesländern gilt bzw. gibt es ein IFG!


Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetz
Zitat
[...] Bisher haben zwölf Bundesländer für ihren Zuständigkeitsbereich jeweils eigene ähnliche Gesetze erlassen. In Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen existiert hingegen kein Landes-Informationsfreiheitsgesetz. In allen Ländern gilt ersatzweise mindestens das Petitionsrecht. [...]


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Nicht in allen Bundesländern gilt bzw. gibt es ein IFG!
Daß IFG ist Bundesrecht und gilt für Behörden des Bundes; es gilt nicht für Behörden der Länder.

Zitat
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG)
§ 5 Schutz personenbezogener Daten

(1) Zugang zu personenbezogenen Daten darf nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Besondere Arten personenbezogener Daten im Sinne des § 3 Abs. 9 des Bundesdatenschutzgesetzes dürfen nur übermittelt werden, wenn der Dritte ausdrücklich eingewilligt hat.
[...]

https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/

Es braucht also jedes Bundesland für seine Landesbehörden ein eigenes IFG?

Da gemäß Art 31 GG Bundesrecht aber Landesrecht bricht, muß ein Landes-IFG dem Bundesrecht genügen.

Für Brandenburg heißt es bspw. zu §5
http://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212780

Zitat
§ 5
Schutz überwiegender privater Interessen

(1) Der Antrag auf Akteneinsicht ist vorbehaltlich des Satzes 2 und der Absätze 2 und 3 abzulehnen, soweit

    personenbezogene Daten offenbart würden; es sei denn, die betroffene Person hat der Offenbarung zugestimmt oder die Offenbarung ist durch eine andere Rechtsvorschrift erlaubt,
    der Einsicht der Schutz geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte, entgegensteht oder
    Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden, es sei denn, die Informationen werden mit Zustimmung des betroffenen Unternehmens offenbart.

Akteneinsicht kann gewährt werden, soweit aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls im Hinblick auf den Zweck der politischen Mitgestaltung das Offenbarungsinteresse der Antrag stellenden Person das Interesse der betroffenen Person an der vertraulichen Behandlung der Information überwiegt. § 4 Abs. 3 gilt entsprechend.

(2) Sind von dem Antrag auf Akteneinsicht Unternehmensdaten betroffen, ist das Unternehmen anzuhören. Vor der Gewährung von Akteneinsicht nach Absatz 1 Satz 2 ist die betroffene Person anzuhören.

(3) Bei Einsicht in die Akten ist auch die Offenbarung der Mitwirkung eines Amtsträgers an Verwaltungsvorgängen oder sonstigem hoheitlichem Handeln sowie dessen Namens, Titels, akademischen Grades, der innerdienstlichen Funktionsbeschreibung, der dienstlichen Anschrift und Rufnummer zulässig, es sei denn, der Offenbarung stehen schutzwürdige Belange des Amtsträgers entgegen.

Aber auch:
Zitat
§ 4
Schutz überwiegender öffentlicher Interessen
[...]
(2) Der Antrag auf Akteneinsicht soll abgelehnt werden,
[...]
4. wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Stelle erheblich beeinträchtigt würde,
Keine öffentliche Stelle des Landes Brandenburg ist verpflichtet, einen Rechtsbruch zu begehen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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IFG-Regeln
IFG-Regeln als Bundesgesetz: Bürgerrechte gegenüber Bundesstellen.
IFG-Regeln als Landesgesetz: ... gegenüber Landesstellen. (Oft nicht "IFG" genannt.)

Soweit für einzelne Bundesländer hierfür noch kein Gesetz:
Es gelten nur anderweitige Rechtsgrundlagen, die aber enorm viel abdecken: Gerichtsakten, Datenschutz, Einsichtrechte für Behördenbearbeitung.
Petitionsrecht: Vermutlich relativ ineffizient (?).

IFG für Merkblätter der ARD an Gerichte: Ist effizient.
Die Nicht-Person Beitragsservice darf nach außen nicht auftreten; alles Außengeschehen gegenüber Gerichten ist nur der ARD-Anstalt zuzurechnen. Also ist dort das Einsichtrecht.
Verlegene Mitarbeiter der Rechtsabteilung (trotz des nirgends schützbaren eitlen Narzisten-Titels "Justitiar" dann doch am Ende mit ihrem Juristen-Latein)? Denn verschickt wurde wohl aus Köln, obgleich wohl mit ARD-Absender, z.B. RBB.
Wir werden sehen, was da als Antwort kommt. Das war ein kluger Schachzug.

IFG : Einsichtrecht beim ARD-Sender, z.B. RBB, in den online-Rechts-Kommentar zum Rundfunkrecht?
Der wird im wesentlichen von den ARD-Juristen getextet, den Richtern aber als wissenschaftlich neutral präsentiert. Da Kollektivarbeit, kann der Bürger eigentlich bei seiner ARD-Anstalt seinen Besuch ankündigen zwecks Einsicht in den Kommentar zum Zweck der laut Gesetz erlaubten Herstellung von Bildschirm-"Ablichtungen" (so der gestelzte Juristenausdruck, wodurch es auch Fotos deckt).
Wer hat Zeit und Spaß, das einmal zu erproben? (Vorsicht! Bei IFG immer vorher die Kosten erfragen.)

So, und dann wird es spannend, mit was für einer Begründung abgewimmelt wird im netten Brief.
(Diese Süßholzraspel-Abwimmeltexte aus der Textbaustein-Box, die wir alle so inbrünstig zu lieben gelernt haben, wobei man aber aufpassen muss: Totlachen ist auch keine Lösung. Mit 1 Beitragzahler weniger für die Intendanten-Multimillionäre, so etwas macht ein anständiger Bürger nicht.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Januar 2017, 20:16 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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(Diese Frage an alle ist themenübergreifend, passt aber wohl am ehesten zu diesem Thread:)

Justizskandal / Manipulation: Inwieweit sind die Intendanten involviert?
Für die Rundfunkabgabe sind die rund 10 ARD-Anstalten zuständig. Die Intendanten sind eindeutig die "Chefs".
Beamte (also intern widerspruchsberechtigte Personen) gibt es keine (die ARDs haben nicht die dafür nötige "Dienstherrenfähgikeit" verliehen bekommen).
Demnach ist funktionsbedingt der Intendant die einzige Person, die bezüglich ihrer Verantwortlichkeit für die Missstände keine Ausfluchtmöglichkeit hat.
So weit, so gut. Das kann man geeignet berücksichtigen und das wird so für bestimmte Maßnahmen praktiziert.

Die Intendanten stehen vielleicht unter dem Schock der Scham
für das, wofür sie die oberste Verantwortung tragen: 
4 Millionen Niedrigverdienern die letzten paar frei verfügbaren Euros des Monatsendes weg pfänden,
darunter rund 1 Millionen alleinerziehende Mütter - also zu Lasten des Kindeswohls - ,
um mit diesen Euros der Ärmsten ihren Weg zum Multimillionär zu pflastern.
Anscheinend wurde ihnen das bisher noch nie in dieser Härte gesagt. Ist nun aber. Alles kommt irgend wann im Leben zum ersten Mal vor... Nun würden sie vielleicht am liebsten wie der Vogel Strauß den Kopf in den Sand stecken?
Schön wäre, Belege auch für formale Einbindung der Intendanten zu finden. Deshalb:


Eine sehr interessante Frage ist nun: Inwieweit treten Mandanten in Rundfunkabgabe-Vorgängen in ausdrücklicher Form auf?

Beispiel: Hierher wurde übermittelt:
Bei RBB-Vollstreckungsvorgängen ist im Unterschrift-Segment angegeben: "Die Intendantin". Das ist zwar computertechnischer Ausdruckt. Aber sobald man sagt "Computer gilt ohne Unterschrift", muss gelten: "Diese Angabe steht stellvertretend für die eigenhändige Unterschrift der Intendantin, zumal beim völligen Fehlen von irgend etwas wie "i.A." / "im Auftrag".


Dringend wird für alle rund 10 ARD-Sender benötigt: (eilt ein wenig)

Wer kann Schreiben in Verbindung mit Rundfunkabgabe-Sachen ausfindig machen, bei denen die Intendanten
- irgendwie im Unterschriftenbereich auftauchen (auch, falls nur "Intendant"
- oder namentlich bezeichnet im Brief-Fuß.


Falls verfügbar und falls die Moderatoren dies Verfahren für forums-konfoem  befinden,

wird vorgeschlagen, solche Dokumente hier als .jpg einzugeben und hierbei wie üblich unkenntlich zu machen:
- Die Namen und Adressen der Bürger.
- Die Beitragsnummer.
- Die Namen von Mitarbeitern der ARDs (da diese gewöhnlich nicht öffentlich auftreten und arbeitsplatz-bedingt und weisungs-unterstellt auftreten, unterliegen sie einem Schutzanspruch).

Die gelöschten Angaben könnten über das Nachrichtensystem hierher übermittelt werden.
Nur die Beitragsnummer und nur die vollen Namen der ARD-Mitarbeiter, das genügt.
Namen und Adressen der Bürger sind nicht nötig.
Verwendung ist dafür nicht vorgesehen. Sondern.
Das ist nur, um gegenüber einem demnächst hierfür maßgeblichen Gericht erklären zu können: "Über diese Daten wird hier verfügt und sie können dem Gericht für Beweiskraft übermittelt werden, sofern das Gericht die vertrauliche Behandlung dieser Informationen gewährleistet".
(Auf hochdeutsch: "Müssen dem Recht auf Akteneinsicht entzogen werden", ausgenommen der schweigepflichtige Bereich der anwaltlichen Akteneinsicht.)


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m

mb1

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Vollstreckungsersuchen 02/2017 des BR.
Keine namentliche Nennung von Mitarbeitern (immer schön wegducken)!
"Bayerischer Rundfunk
Der Intendant"


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 2.324
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Danke für den Hinweis "BR". Wir hätten nun also 2, der BR und der RBB.

Wichtig ist auch die Zusatzfrage, ob dies vielleicht bundesweit generalisiert eingesetzt hat seit Ende 2016 oder ob es schon vorher mit "Intendant" IT-basiert "unterzeichnet" wurde. Denn im September 2016 (und später) waren entsprechende Aufforderungen von hier verschickt worden. 

Bei diesem Thema geht es übrigens um "Manipulation der Rechtsprechung", zur Zeit konkret um den Teilaspekt; "Letztlichte Verantwortlichkeit hierfür: Die Intendanten".
Für die ebenfalls wichtigen, aber anders gelagerten Fragen des EU-Rechts erschließt die Suchfunktion des Forums verschiedene darauf bezogene Themen / Diskussionen. Also besser diese Aspekte nicht ausweiten in diesem Forumsthread.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2017, 19:03 von pjotre«
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  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Vollstreckungsersuchen NDR aus  2017 im Anhang.

In diesem Fall ging es um ein FEHLERHAFTES Vollstreckungsersuchen. Und da ist natürlich der Intendant auch mit in der Verantwortung.


Hinweis zu "fehlerhaftes Vollstreckungsersuchen", weil:
Klage sowie Vollstreckung sind seit 2014 ausgesetzt. Mehrfach schriftlich bestätigt vom NDR/ Beitragsservioce Köln. Trotzdem wurde ein Vollstreckungsersuchen 2017 rausgeschickt und nach Hinweis vom "Schuldner" mit Entschuldigung ob des "Irrtums" vom BS wieder zurückgezogen.
Wer möchte, dem kann ich den Schriftverkehr dazu schicken.



Edit "Bürger":
Infos siehe u.a. auch unter
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg145410.html#msg145410
Hier bitte den Einzelfall nicht weiter vertiefen, da dies vom Kern-Thema/ Anliegen dieses Threads abdriftet.
Bitte alle beim Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
und einen Sammel-Thread darstellt.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2017, 21:01 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 2.324
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Dank für Mitteilungen. Bisher sind bereits folgende ARDs belegt für "Vollstreckungsersuchen im Namen des Intendanten":
BR NDR RBB
Alle Vorgänge wohl aus 2017.
Die rund 60-seitige Unterlassungsaufforderung (an RBB und andere) war von Sept. 2017 und - wie gesagt - umfasste die Anforderung in diesem Sinn. Wir werden sehen, ob alle ARDs nun jedenfalls insoweit und immerhin minimal formgerechten Vollstreckungsersuchen nun bundesweit generalisiert sind.
Also bitte in die Akten schauen... und hierher berichten...

Ganz besonders wichtig ist noch der WDR,
weil dort Beugehaft-Haftbefehle von oberster Ebene als nicht nur legal, sondern auch mit Bedarf von Gerechtigkeit begründet wurden. Die Person, die es wohl persönlich verfügte und wohl auch unterzeichnete, ist stellvertretende Intendantin.

Sofern die Intendanten "formal die Unterzeichner sind",
sind sie in viel direkterer Verantwortung für die Manipulation der Rechtslage und der Rechtsprechung, über die mit ihnen gegenwärtig (nicht-öffentlich) gestritten wird. Sie haben 3 Optionen und so wird es auch klar ausgesprochen:
- Rückzahlung einleiten für "seit 2013) (knapp 20 % der Bevölkerung). Rechtlicher Begriff: "Tätige Reue".
- Alternativ: Rücktritt bzw. Posten zur Verfügung stellen für Neubesetzung (wie es 2 wählten nach Fristablauf der Nachweise und Aufforderungen vom  September 2016 praktisch taggleich im November 2016 machten). Dann ist ein Chef heraus aus der Schuldfrage für Sachen wie hier.
- Oder mit juristischen Hebelwirkungen belastet werden (insoweit hier keine Details).

Der von "Bürger" gerade aufgewiesene Link
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg145410.html#msg145410
- vorwiegend "Seppl" zu verdanken -
war hier bisher nicht bekannt und ist sehr lesenswert, weil eine schier endlose Akkumlation des ARD-"Neusprechs" schon für die Zeit ab 2013 belegt wird, nicht nur Manipulation der Bürger, sondern das geht ja immer auch in die Gerichtsverfahren ein und zielt zugleich auf die Richter ab:
Die edlen weißen Ritter des Bildungsauftrags im Kampf für das Gute gegen die üblen Schwarzseher.


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L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Vollstreckungsersuchen 02/2017 des BR.
[...]
"Bayerischer Rundfunk
Der Intendant"

Als Bestätigung bzw. Ergänzung: im Fall X aus Bayern Vollstreckungsersuchen vom März 2017, und ebenfalls

"Bayerischer Rundfunk
Der Intendant"
(keine Unterschrift)

Der Intendant des BR hat übrigens - nicht unerwartet - eine Kölner c/o Adresse.


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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Seit Umstellung der Vollstreckungsersuchen i.Z. der durch LG Tübingen veranlassten BGH-Entscheidung werden die Vollstreckungsersuchen offenkundig "unterzeichnet" mit

Zitat
[Rundfunkanstalt]
Der Intendant

Siehe u.a. auch im Vergleich alt/neu unter
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html

Wobei insbesondere eine Zusatz-Notiz unter der Unterzeichnung als mglw.
"Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen"
aufgefasst werden könnte:
Zitat
Das Vollstreckungsersuchen ist von einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt und ohne Unterschrift und Dienstsiegel wirksam.

Dies wird ja auch gebetsmühlenartig in den Entscheidungen der Amts- und Landgerichte widergekäut.

JEDOCH!!!

...um beim Beispiel des "Mitteldeutschen Rundfunks" zu bleiben:

Der Wortlaut des hierfür heranzuziehenden SächsVwVG lautet:

§ 4 Abs. 3 SächsVwVG
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/2655/26920.html
Zitat
(3) Einem Vollstreckungsersuchen nach Absatz 2 darf, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur entsprochen werden, wenn es folgende Angaben enthält:
1. die Bezeichnung und das Dienstsiegel der ersuchenden Behörde sowie die Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten; bei einem Vollstreckungsersuchen, das mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt ist, können Dienstsiegel und Unterschrift fehlen
[...]

Ja, "Dienstsiegel der ersuchenden Behörde sowie die Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten" mögen "bei einem Vollstreckungsersuchen, das mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt ist [...] fehlen" können.

Das bedeutet aber - nach diesseitiger bescheidenen Sichtweise - nicht, dass
- Behördenleiter und
- Dienstsiegel
nicht grundsätzlich überhaupt erst einmal bestehen müssten, auch wenn sie auf einem "mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellten" Vollstreckungsersuchen nicht "erscheinen" müssen.

"Behördenleiter" und "Dienstsiegel" sind nicht gänzlich entbehrlich, nur weil sie bei automatisiert erstellten Ersuchen nicht erscheinen müssen.

"Behördenleiter" und "Dienstsiegel" müssen grundsätzlich erst einmal vorhanden sein.


Bislang ist nicht bekannt, dass "Mitteldeutscher Rundfunk" (oder auch irgend eine andere Rundfunkanstalt)
- einen "Behördenleiter" und
- ein "Dienstsiegel"
besitzt.

Möge dies bitteschön nunmehr amtsseitig ermittelt werden... z.B. so?
Zitat
Ich stelle hiermit Antrag auf amtsseitige Ermittlung
- der zum "Behördenleiter" ernannten Person sowie
- des "Dienstsiegels"
der ersuchenden Stelle.

Der Zusatz-Hinweis in den Vollstreckungsersuchen
Zitat
Das Vollstreckungsersuchen ist von einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt und ohne Unterschrift und Dienstsiegel wirksam.
suggeriert, dass überhaupt ein "Behördenleiter" und ein "Dienstsiegel" existieren würden und nur nicht auf dem automatisiert erstellten Ersuchen erscheinen, weil sie es gem. den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen nicht müssen.

Stattdessen mangelt es der ersuchenden Stelle "Rundfunkanstalt" aber offenkundig an grundsätzlich "Behördenleiter" und "Dienstsiegel" gem. den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen.


Ähnliches Problem betrifft auch die "Gebühren-/ Beitragsbescheide"
Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html
bzw. seit Sep 2014 die "Festsetzungsbescheide
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

Auch dort der Hinweis:
Zitat
Dieser Bescheid ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.

Auch hier - nach diesseitiger Auffassung: FALSCH!

Gem. VwVfG gilt
§ 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html
Zitat
(3) Ein schriftlicher [...] Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. [...]
[...]
(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. [...]

Gem. § 37 Abs. 5 VwVfG können (nur!) "Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird [...] abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe [Anm.: des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten] fehlen."

Dies macht aber die Voraussetzung, dass ein "Behördenleiter" (dessen Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen darf) überhaupt existiert, nicht entbehrlich!!!

Möge dies bitteschön nunmehr amtsseitig ermittelt werden... z.B. so?
Zitat
Ich stelle hiermit Antrag auf amtsseitige Ermittlung
- der zum "Behördenleiter" ernannten Person
der den "Verwaltungsakt" erlassenden Stelle.

Es wird vorgetäuscht, dass der "Intendant" der "Behördenleiter" gem. VwVfG sei.

Anmerkungen/ Meinungen:
"Intendant" ist nach diesseitiger Auffassung "künstlerischer Leiter" und kein "Behördenleiter" i.S.d. VwVfG.

Eine "Verschmelzung" von
- Grundrechten (hier Rundfunkfreiheit) beanspruchendem (künstlerisch leitendem) "Intendanten" einerseits und
- staatlichem Verwaltungshandeln unterworfenem "Behördenleiter" andererseits
in einer Person würde unstreitig zu Aufgaben- und Interessenkonflikten führen und wäre schlichtweg verfassungswidrig.
 
Auch hieraus erklärt sich die ausdrückliche Ausnahme des "Mitteldeutschen Rundfunks" (und anderer Rundfunkanstalten) vom Verwaltungsverfahren/Verwaltungsmaßnahmen regelnden VwVfG.

Diesseitige bescheidene, stichpunktartige Kausalkette:
> "Mitteldeutscher Rundfunk" kann keinen "Behördenleiter" gem. VwVfG haben.
> Wenn "Mitteldeutscher Rundfunk" einen "Behördenleiter" gem. VwVfG hätte, so wäre dies mit der Rechtsordnung unvereinbar und verfassungswidrig.
> "Mitteldeutscher Rundfunk" kann demnach - ohne Behördenleiter i.S.d. VwVfG - keine gültigen Verwaltungsakte nach VwVfG erlassen.
> Tut er dies dennoch, so bewegen sich diese "Verwaltungsakte" außerhalb der Rechtsordnung und sind nichtig.


Sowohl die o.g.
- Angabe(n) in den "Vollstreckungsersuchen"
als auch die o.g.
- Angabe(n) in den "Bescheiden"
könnten, nein: müssten unter diesen Umständen als Täuschung und
"Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen" bezeichnet werden.


Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!

Dies ist - nach diesseitiger Auffassung - ein zwar schon an anderen Stellen angedeuteter, hier jedoch noch einmal kurz und etwas anders zusammengefasster Missstand - um nicht zu sagen "gaaaaaanz dicker Fisch", der eigentlich in eigenständigem Thread eigenständig vertieft werden müsste...
...nur mangelt es mir gerade an der dafür nötigen Zeit  :-\

Mehr dazu ggf. in den kommenden Tagen.


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Wir kommen nun ja zu einer tüchtigen Problemzone unserer Problembären / die ARDs und ihre Intendanten.

Beitrag zu den Fakten / "Intendant ist einziger Chef".
In der anhängigen nicht-öffentlichen Auseinandersetzung hatten 2 Intendanten den Vorgang zur Bearbeitung übertragen an die Verwaltungsdirektion des Hauses.
Der Bürger hat sich für diese verantwortungsbewusste Bearbeitung bedankt. Der Bürger hat auf handschriftlichen unterschriftlichen Vollmacht-Nachweis verzichtet und sich mit diesem Dienst als Absender einverstanden erklärt.
Er hat aber betont, dass Aufforderungen usw. weiterhin unter namentlicher Adressierung an den Intendanten gehen müssten. Denn nur dieser sei der ausgewiesene Chef von allem. Nichts könne ihn von der persönlichen Verantwortung für Manipulation des Rechts und Einleitung der Rückzahlung an 10 bis knapp 20 % der Bürger entlasten.
Nur eines könne ihn befreien, Niederlegung des Amts / Rücktritt. Ja. so steht es geschrieben.
Dies unter Verweis auf die 2 Rücktritte bereits November 2016.

Ist der Intendant nur "journalistischer" / künstlerischer Leiter?
Wie "Bürger" es schreibt, so ist die allgemeine Definition "Intendant". Die Intendanten bei Theater und Oper spielen denn auch dort "die zweite Geige", soweit hier die Information und Vermutung reicht.
Bei den ARDs gibt es nur eine einzige "Erste Geige", soweit dies hier überblickbar ist. Eine abweichende Information ist nicht erinnerlich.
Damit aber ergibt sich ein unauflösbarer Konflikt, wie von "Bürger" aufgewiesen:
Wie soll der auch für journalistische Kritik der staatlichen Institutionen Verantwortliche selber administrativ in die Institutionen eingebunden sein dürfen?
Ist beides zugleich möglich? Ist dies ein Missstand, dessen schnellstmögliche Behebung auch ohne jahrelange Gerichtsverfahren eingefordert werden kann? Und wie? Kann es die Wirksamkeit von Bescheiden usw. aufheben?

Wie wird mit der Problematik umgegangen?
Variante 1 wurde oben dargestellt: Der Intendant entfesselt sich aus der Problematik, indem er hausintern eine Schiene und Hierarchie "Behörde" einrichtet.
Das kann die Problematik aber nicht aufheben. Denn mangels Dienstherrenfähgikeit (niemand mit Beamtenstatus) kann der Intendant durch diese Technik nicht der Oberveranrwortung entweichen.
Das geht nur so lange gut, so lange der Gegner nicht widerspricht. Das kommt so gut wie nie vor, aber manchmal eben doch, siehe oben.

Eine Alternative ist, dass die Intendanten versuchen, die Staatskanzleien / Senatskanzleien bei kritischen Fragen "vorzuschieben".
Das geht erst recht nicht. Diese haben keine Handlungsvollmacht hierfür und dürfen diese auch nicht verliehen erhalten, da sie gesetzlich offizialisierte Aufsichtsstellen sind, also eine Bevollmächtigung wegen Aufgaben-Kollision ablehnen müssten.
Zwar verschieben manche ARDs ganz gerne juristische Sachen dorthin; aber das geht nur bis zum Niveau Prozessvertretung ab OVG (weil dort jede andere Behörde für dies "Juristen-Leasing" in Betracht kommen würde). Dieser Bedarf ab OVG ist wiederum Folge des fehlenden Beamtenstatus bei den ARDs: Sie sind nicht "postulationsfähig" und dürfen sich nur selber vertreten, soweit keine Rechtsanwaltspflicht.
Praktiziert wird die Stellvertretung wohl sachlich darüber hinausgehend. Aber sobald der Bürger das Auslagern an den Staat effizient verweigert, wird auch das zur Sackgasse ohne Lösung.

Nun schauen wir uns einmal die Realität an:


MDR
Die Intendantin ist Dr. jur. (wird auch mit (Honorar)-Professor-Titel geehrt, auch von hier gerne, aber erst, sobald der Nachweis von Vorlesungen geführt wird.)
Die juristische Kompetenz ist o.k. - hier ist die umgekehrte Frage, wie man damit Leiter sein soll für "Journalismus, Medien, Kultur, Kunst".
Ein gezieltes Schreiben an sie - von hier gegengelesen plus Gegenmeinung, sodann von einem der aktivsten Forumsteilnehmer verwendet - wurde beantwortet durch eine Person in verantworlicher Stellung des MDR unter ausdrücklicher Bezugnahme einer Anweisung dieser Intendantin.

RBB
Für einen Antrag namentlich an die Intendantin zu anderweitigen juristischen finanziellen Fragen (nicht Rundfunkabgabe) wurde verwiesen an die Senatsverwaltung in Berlin, die sich als zuständig erklärte und bearbeitete. Für die betreffende Sache besteht keine eindeutige Zuständigkeit.
Nach rund 50-seitigem Schriftsatz der Aufforderung zur rechtlichen Neuordnung an den RBB (September / Oktober 2016): Nach Fristablauf legte der Leiter der Rechtsabteilung Dr. jur, B. sein Amt nieder. (Für die Rundfunkabgabe war übrigens nicht seine Abteilung kern-zuständig.) Er war wohl auch stellvertretender Intendant.
Bei dieser Gelegenheit wurde bekannt: Er war bisher zugleich "Chef für Unternehmensentwicklung" des RBB. Nach seinem Rücktritt wurde offiziell verlautbart: Von nun an übernimmt die Intendantin (Journalistin) auch diese Funktion. Eine Nachfolgerin für die Leitung der Rechtsabteilung wurde bestimmt. Diese wurde dann wohl ferner zur stellvertretenden Intendantin ernannt.
Demnach ist die Intendantin (Journalistin) besonders eindeutig zugleich als "offizielle Behörden-Chefin" anzusehen. Der Interessenkonflikt wäre damit besonders gut belegbar.

WDR
Die Leiterin der Rechtsabteilung ist zugleich stellvertretende Intendantin.
Da sie nicht Beamtin ist, kann auch sie die Intendantin nicht entlasten bei der Pflicht, Rechtslage-Manipulation zu unterbinden und die Rückzahlprozedur für rund 20 % der Bürger für "ab Januar 2013" einzuleiten.
(Verjährungsklausel unwirksam, weil Verjährung durch die offensive Zwangsausübung in Verbindung mit Rechtslage-Manipulation gehemmt wurde. Verjährung von 3 Jahren beginnt erst nach Anbieten von Rückzahlung; wir sind hier im Behlördenrecht, nicht im Privatrecht. Behörden müssen "Bereicherung" von sich aus zur Rückgabe anbieten.) 
 
Von nun an sind bestimmte Mitteilungen an die Bürger "virtuell unterzeichnet durch die Intendanten".
Wie sich hier heute ergab, ist das neu und ist wohl generalisiert. Damit ist meine ursprüngliche Frage nach Nachweisen wohl bereits ausreichend beantwortet.
Das ist also ausgezeichnet so. Nach der kommenden Noch-Osterwoche erfolgt ein neues Maßnahmenbündel, bei dem es sich auswirken wird.

Eine doppelte juristische Zusatzfront hat sich nun ergeben.
Wie schon im Entscheid LG Tübingen eingeleitet, muss über die Unvereinbarkeit der Doppeltfunktion in Person der Intendanten nachgedacht werden. Das wäre behebbar, aber nur durch eine völlige Neuordnung von allem. Die muss 100 % der Landtage passieren. Das wird nicht mehr so leicht gelingen wie früher.
Des weiteren ist im anderen genannten Thread hervorragend Beweis geführt, wie ganz konkret in Mitteilungen getäuscht wurde - Manipulierung für Bürger und für Justiz und Vollstreckungsstellen. Irgendwie wussten wir das immer. Aber es ab jetzt punktgenau nachweisen zu können, das ist ein Mehr.

Ein halbes Jahrhundert lang hat sich das Staatsfernsehen zur Neo-Aristokratie entwickelt: "Wir sind das Gesetz."
Dies führte mangels zu einer derartigen Akkumulation von Illegalität, dass man sich fragt, an welcher Stelle man zuerst die Streitfront eröffnen soll. Als Kern-Streitfront wurde hier gewählt:
- Die Rückzahlpflicht an knapp 20 % der Bürger.
- Nachweis der Manipulation der Rechtsprechung als Grundlage der Pflicht.
Die anderen Streitfronten sind aber ebenso wichtig, weil Waffen auf dem Weg zu diesem Ziel.


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n
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Und für den SWR:
Intendant Peter Boudgoust
https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Boudgoust
- zweites Staatsexamens  Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Mannheim.
- Von 1995 bis 1998 war er Justiziar und Finanzdirektor des SDR
- Zeitweise Vorsitzender der ARD/ZDF-Arbeitsgruppe Rundfunkgebühren

Er hat Rechtswissenschaften studiert, war Justiziar und weiss demnach genau was für Unrecht er da tut!


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P
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Gerade bin ich über einen interessanten, wenn auch schon älteren Artikel gestolpert, bei dem der Autor nicht wirklich Zweifel an der Manipulation lässt:
Mittelbayerische: Wachsende Wut auf die Haushaltsabgabe, 29.07.2014
http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/wachsende-wut-auf-die-haushaltsabgabe-21179-art1099665.html

siehe auch im Forum unter
Mittelbayerische Zeitung: "Wachsende Wut auf die Haushaltsabgabe"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10444.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2017, 23:13 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Den Verhandlungsreport des Journalisten habe ich gelesen. Er bestätigt Folgendes:

Jüngere Richter
haben gewöhnlich außer den "klandestin" zugehenden Merkblättern der Gegner-Partei ARD nichts richtig im Durchblick. Auch korrelieren Sie dieses Thema mit der Eigenerfahrung, weil jeder Richter sie hat. Für gute Juristen ein unverzeihlicher faux pas.
 
Das liegt aber auch mit am Textvortrag der juristisch natürlich meist ungeschulten Bürger = Kläger, die nach einer klar erkannten Gerechtigkeit in normaler Sprache suchen - wie sonst.

Erfahrene Richter erkennen,
dass sie aus dieser Manipulations-Maschinerie nicht ausbrechen können. Das Justizsystem ist für einen derartigen Justizskandal nicht gegengesichert.

Schlussfolgerung: Dies Justizskandal-Ungeheuer kann nur am Kopf besiegt werden.
So die hier verfolgte Strategie. Auch muss versucht werden, dem Bundesverfassungsgericht für seine kommende Rechtsfindung Hinweise auf die Realität des Justizskandals zu geben, beispielsweise im Vorspann von Verfassungsbeschwerden.

Jammern hilft nicht.
Wohl nur Strafrechts-Einbindung kann die Schuldigen bremsen und dies dann nur "ganz oben".


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Von der Manipulation ist der Weg kurz zum Fehlurteil. Oder zur Rechtsbeugung?

Nach hier bestehender Meinungsbildung sind fast alle Urteile der Verwaltungsgerichte als Fehlurteile einzustufen, dies als Folgewirkung der Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen.

Extremstbeispiel: Verwaltungsgericht Ansbach.

Fundstelle:
Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21805.msg148342.html#msg148342
Die Klägerin mit einem Einkommen von maximal Existenzminimum hätte nach hier bestehender Meinungsbildung zwingend befreit werden müssen. Nach dieser Meinungsbildung hat der Richter ein eindeutiges Fehlurteil gesprochen, als er die Befreiung im Sinn von Sozial-Härtefall verweigerte. Der armen Studentin im Masterstudiums-Stadium wurde sogar ernsthaft vorgeschlagen, sie möge ihr Studium abbrechen, wenn nur so der Rundfunkbeitrag zu zahlen sei.
Es wird vorgeschlagen, vor Lektüre des Urteils ein Mittel gegen Brechreiz bereitzustellen. Viele Personen überkommt bei extremem Ekel ein Brechreiz.

Lag Rechtsbeugung mindestens im Sinn des objektiven Tatbestands vor?

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die hier Befreiung bietet, ist im Beck'schen Kommentar nicht aufgeführt. Dies darf wohl irrtumsfrei als eine vorsätzliche Manipulation vermutet werden?

Dies entlastet den Richter aber nicht. Soweit hier aus Indizien zu schließen, sind alle zuständigen VG-Richter und alle ARD-Juristen und ziemlich alle Staatskanzleiten über diese Rechtsprechung informiert. Die Vermutung ist geboten, ob hier vorsätzlich dem primitiven Volk seine Rechte verheimlicht werden durch den Wissensvorsprung der Juristenzunft.

Dies ist unzulässig für ARD-Juristen (weil "öffentlich-rechtlich")
und für Richter (weil beim VG der Richter eine Rechtsaufklärungspflicht hat, um bei der typischen Asymmetrie des juristisch schwächeren Bürgers die Manipulierbarkeit des Rechts zu verhindern.

Die makabre Empfehlung, das Master-Studium abzubrechen, die Rundfunkabgabe wäre dann ja bezahlbar:

Ich hoffe, nie würde ein Richter von sich aus auf eine derartige Ekel-Argumentation kommen. Diese absurde Argumentationsweise kommt aber in verschiedenen Urteilen vor (und wohl auch in den Textbausteinen des Beitragsservice).
Damit erhebt sich die Frage der Faktenermittlung: Ist dem Richter das Urteil vorgetextet worden von den ARD-Juristen?  Hat er sich dann nicht einmal die Zeit genommen, die diversen Seiten gegenzulesen?
Ich vermeine Streichungspflicht für diese Passage nach geltendem Recht.

Besteht ein Urteil-Vortextungs-Service der ARD-Juristen?

Die sehr langen und sehr analogen Urteile können verschiedene einsehbare Ursachen haben. Die darin hinein verteilten unerträglichen Aussagen erwecken aber die Frage, ob den Richtern für diese Streite der "500 Euro-Lappalien" sehr gelegen ist, wenn die Juristen-Kollegen als wissenschaftliche Zunft-Genossen ihnen mit ihrer Fachkenntnis und Routine die lästige Arbeit erledigen. Das hilft dem Richter dann, viel mehr Akten abzuschließen, was ihm sodann hilft, wenn er sich um einen Posten beim Oberverwaltungsgericht bewerben will.

Die Frage der vorgexteten Urteile betrifft eine derartige Unvorstellbarkeit, dass Vermutungen in diesem Sinn mit größter Zurückhaltung zu sehen sind. Gesagt sei nur: Wenn Indizien für von den ARDs vorgextete Urteile bestehen, dann bitte sammeln und hier eintragen.
 
Die Indiziensammlung hierüber ist hier bereits recht reichhaltig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juni 2017, 12:29 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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