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Autor Thema: Mittelbayerische Zeitung: "Wachsende Wut auf die Haushaltsabgabe"  (Gelesen 13839 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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"Wachsende Wut auf die Haushaltsabgabe"


Markus Koppe will ARD und ZDF nicht sehen – und klagt. Foto: dpa

Vor dem Regensburger Verwaltungsgericht kämpft der Bürger Markus Koppe um sein Recht. Nicht nur ihm stößt die Haushaltsabgaben-Pflicht sauer auf.

Draußen vor Saal zwei des Verwaltungsgerichts am Regensburger Haidplatz ist fein säuberlich verzeichnet, womit es die dritte Kammer an diesem Tag im Stundentakt zu tun hat: mit Klagen gegen die Haushaltsabgabe, die, auch wenn es sich ihre Erfinder sicher anders vorgestellt haben, zunehmend mehr Empörung und Verbitterung auslöst. [...]

mehr auf:

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/panorama/artikel/wachsende-wut-auf-die-haushaltsabgabe/1099665/wachsende-wut-auf-die-haushaltsabgabe.html


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Dieses Blatt wird zunehmend symphatischer . Es gibt also auch eine Presse (die sogenannte qualitätvollere) , welche sich damit auseinandersetzt , es zumindest aufgreift und damit für Verbreitung und Denkanstöße sorgt.

Arrogante und aufschlussreiche Einlage des BR-Anwaltes : " Niemand sei gezwungen , Fernsehsendungen zu konsumieren , der Zwang beschränke sich nur auf die Zahlpflicht. "
Er nimmt als BR-Anwalt das Wort -ZWANG- selbst  in den Mund , das gibt doch sehr zu denken und erklärt so einiges mehr.
Nach dem Motto : Zahle gefälligst und halte die Klappe.

Schon nach dem Münchener Urteil der Schande vom 15.5. war die Mittelbayerische Zeitung die erste , welche einen sehr guten und kritischen Bericht dazu ablieferte.  MZ , weiter so



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2014, 06:47 von mickschecker«
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m

mk222

Und völlig zutreffend beschreibt der Artikel der Zeitung, das jeder Richter, der nicht kurz vor der Pensionierung steht und dann nichts mehr zu verlieren hätte, eine Pro-GEZ Entscheidung treffen wird.

Ihr könnt soviel klagen, wie ihr wollt. Die Richter wollen Karriere machen und werden sich niemals gegen 7 Milliarden €uro pro Jahr stellen. Es geht hier nicht mehr um Gesetze oder Recht oder Gerechtigkeit. Es geht um 7 Milliarden und darum, das wir keine unabhängigen Richter haben.

Das ist auch der Grund, warum ich niemals klagen werde, alle Briefe ungeöffnet zurückschicke und auf den Gerichtsvollzieher warte. Soll er doch kommen. Ohne die eigenhändige Unterschrift eines Richters, kommt er nicht in die Wohnung.

Total Boykott eben.

P.S.: Und wer klagt, der erkennt ja quasi stillschweigend an, das der sich irgendwann dem Gerichtsurteil beugen wird. Das gleiche erwartet der Klagende ja auch von der GEZ. Da ich mich nicht von einem abhängigen Gericht beugen lassen will, brauche ich auch nicht zu klagen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2014, 06:59 von mk222«

R
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Das ist nur ein Weg für Leute, bei denen nichts zu holen ist bei Kontopfändung (Umstellung auf P-Konto, keine sonstige Konten) und wenn das Gehalt unter der Pfändungsfeigrenze ist. Ab 500 EUR Rückstand kommt der Beitragsservice auch an die entsprechenden Daten. Für all das muss der GV die Wohnung gar nicht betreten - "Big Data" sei Dank.

Ansonsten muss einem ggf. der Schufaeintrag und Schuldnerverzeichnis (z.B. Eidesstattliche Versicherung) egal sein. Dies kann z.B. auch bei der Wohnungssuche Probleme bereiten.

Also keine Option - zumindest für mich.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

B
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Ansonsten muss einem ggf. der Schufaeintrag und Schuldnerverzeichnis (z.B. Eidesstattliche Versicherung) egal sein. Dies kann z.B. auch bei der Wohnungssuche Probleme bereiten.

Also keine Option - zumindest für mich.

Das würde mich auch mal interessieren: Ab wann gibt es einen Schufaeintrag/Schludnerverzeichnis-Eintrag?
Ab dem Beitragsbescheid? Nach dem Monat, wo der Beitragsbescheid rechtskräftig ist, man aber nicht widersprochen oder bezahlt hat? Ab da wo der GV sich ankündigt? Ab da wo der GV kommt?


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G
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Der Schufaeintrag entsteht ab da, wenn der Schuldner unentschuldigt zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erscheint.
Dann beantrag der GV einen Haftbefehl (=Schufa Eintrag) mit diesem versucht er weiterhin die Vermögensauskunft abzunehmen, in der Regel klappt das dann auch.
Dann ist der Haftbefehl verbraucht (erloschen) aber dafür ist die Vermögensauskunft abgegeben = Schufaeintrag 2 Jahre gültig.


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R
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Der Schufaeintrag entsteht auch bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung/Vermögensverzeichnis.

Also keine Bange, der Beitragsbescheid langt da noch lange nicht.

(War etwas off-topic, bald kommt der Bürger mit der Mütze  :police: ;) )


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
(War etwas off-topic, bald kommt der Bürger mit der Mütze  :police: ;) )
...ich wurde gerufen? ;)

Richtig erkannt:
Bitte nicht abschweifen sondern hier beim eigentlichen Thema bleiben...
Vielen Dank vom "Bürger" mit der Mütze :police: ;)


Weitere wahre Worte aus dem sehr lesenswerten und verbreitungswürdigen Artikel:
Zitat
"[...] Die Haushaltsabgabe verbittert. Sie ist ein Hohn auf Rechtsstandards, die in vielen Jahrhunderten mühsam erkämpft wurden. Man sollte den Zorn der Bürger ernst nehmen. Aber gibt es noch Richter in diesem Land oder nur noch Exekutionsbeamte? Richter Dr. Motsch jedenfalls wirkte aufmerksam und nachdenklich. Er will sich für seine Entscheidung Zeit nehmen. [...]"
www.mittelbayerische.de/nachrichten/panorama/artikel/wachsende-wut-auf-die-haushaltsabgabe/1099665/wachsende-wut-auf-die-haushaltsabgabe.html

Man kann ins "Jungvolk" der Richter aber auch die Hoffnung legen, dass diese entgegen der ARD-ZDF-Altersgruppe durchaus zeitgemäßere Maßstäbe ansetzen und wirklich mal nach den "Paragrafen" gehen - die eigentlich eindeutig gegen das momentane Konstrukt sprechen.
Wenn die Richter eine Zunahme der Kritik auch in der Öffentlichkeit wahrnehmen, sehe ich es gar nicht als aussichtslos an, dass diese durch diese seelisch-moralische Rückenstärkung zunehmend auch bürger- und rechtsnah entscheiden.
Schon deshalb ist es wichtig, für diejenigen, die es sich mental, finanziell etc. "leisten" können oder wollen, zu klagen - womit ja eine Zahlungsverweigerung im Regelfalle automatisch einhergeht ;)

Stiller Protest im stillen Kämmerlein wird nicht so wahrgenommen - obwohl auch dieser wichtig ist - und allemal mehr ist, als gar nix zu tun und "einzuknicken"...

Jeder geht den Weg, von dem er überzeugt ist bzw. den er sich selbst zutraut.

Wichtig ist: Man *tut* etwas, denn:
Wer nichts sagt, wird nicht gehört - im dümmsten Falle stimmt er zu.
Wer sich nicht bewegt, bewegt nichts.

Druck! Druck!! Druck!!!
Von allen Seiten - über alle Wege - auf allen Ebenen!

Dranbleiben! Weitermachen! ;)


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Zitat
...Aber gibt es noch Richter in diesem Land oder nur noch Exekutionsbeamte? Richter Dr. Motsch jedenfalls wirkte aufmerksam und nachdenklich. Er will sich für seine Entscheidung Zeit nehmen. Das Ergebnis seiner Überlegungen wird den Parteien schriftlich zugestellt...

Immerhin besser als bei anderen Gerichten, wo innerhalb von 3 Minuten entschieden wurde.

Interessant, dass der BR sich einen Anwalt nimmt. Da kann man nur hoffen, dass die sich beim BR mit der Wahl eines derart lt. Bericht schnodderig erscheinenden Typen einen Bärendienst erwiesen haben. Vor allem mit den hier aufgezeigten Argumenten, mit denen er operiert hat.



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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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