In BaWü gibt es Personen, die mit der Bitte um Niederschrift zum zuständigen Verwaltungsgericht gehen, §80-Ausetzung des Vollzuges beantragen und gleich dazu die Klage gegen die entsprechende Rundfunkanstalt einreichen. Sonderbarerweise wird auf diese Möglichkeit mittlerweile vom zuständigen Amtsgericht hingewiesen. Scheinbar sind die Aktenschränke und die Geduld der Amtsgerichte kurz vor dem Zerreisen. Die zuständige Rundfunkanstalt hat, nach dieser Vorgehensweise, bei einer Person den Vollzugsantrag vorerst zurückgezogen.
Aber die genauen Vorgehensweisen in Hessen sind mir nicht bekannt und sollten mit genauen sachlichen Fragen an die Forumsmitglieder aus Hessen oder bei einem Runden Tisch oder Stammtisch in Hessen gestellt werden.
Durchgestrichene Begriffe und Gefühlsausdrücke sind in dieser Situation verwirrend und nicht unbedingt hilfreich.