Ich habe für mich all das komplizierte Rechtsgerede auf einen Satz reduzieren können.
"Durch den RB wird mir das Recht genommen, mir etwas (ein Konsumgut) zu sparen, was ich mir nicht leisten kann."
Ich glaube das sollte ein elementarer Ansatz für eine Klage sein, von dem ich im Forum noch nicht allzuviel gelesen habe.
Eine fiktive Person hatte genau diesen Ansatz ebenfalls in der Klage, vorwiegend ging es der Person jedoch nicht darum, daß sie eine Beitragsbefreiung hätte haben wollen, sondern daß sie sich überhaupt nicht als beitragspflichtig betrachtet, da keine Rundfunkgeräte vorrätig gehalten werden. Das Problem ist: Es interessiert vor Gericht einfach niemanden. Es wird immer irgendwie so hingedreht, daß der Kläger wie ein Idiot dasteht. Soviel zu Urteilen "Im Namen des Volkes".
Desweiteren wird ja behauptet, der Vorteil bestünde darin, daß das Volk als Ganzes durch die ö-r-R informiert würde, wodurch man sozusagen eine Informations-Infrastruktur hätte, die jedem zugute kommen würde.
Das ist aber genau der Punkt: a) stimmt es faktisch nicht, daß die Informationen tatsächlich objektiv und qualitativ hochwertig oder gar staatsunabhängig wären, b) wäre dies ebenfalls wieder ein Vorteil, der
jedem zuzurechnen wäre, weshalb es eben gerade keinen "Sondervorteil" der einzelnen Beitragspflichtigen gibt. Genau darin besteht ja der Knackpunkt: Die Argumentation widerspricht sich selbst, was aber ebenfalls wieder entweder "niemanden" stört oder aber die Intelligenz in Dtl. inzwischen wirklich wieder einen neuen Tiefpunkt erreicht hat.
Weiteres Beispiel für Viktor: Es wurde auch in ähnlicher Form von einer Klägerin vor dem BVerwG im März vorgebracht: Ein öffentlich-rechtlicher Metzger hängt einem Vegetarier Fleisch an die Tür. Der Vegetarier will dieses Fleisch zwar überhaupt nicht haben, zahlen soll er aber trotzdem. Selbst der Fleischesser möchte
dieses Fleisch nicht essen, sondern sich lieber selbst aussuchen, woher er sein Fleisch bezieht.
Argument: Fleisch ist ein Grundnahrungsmittel, darum muß der Staat die Fleischversorgung sicherstellen. Um eine allgemeine Fleischversorgung sicherzustellen, müssen alle Leute das Fleisch zahlen, auch wenn sie es gar nicht essen wollen. Und das nur, weil der Metzger sich weigert, sein Fleisch in einem Geschäft direkt zu verkaufen an Leute, die ein Interesse an dem Produkt haben.
Leider kein Beispiel, sondern Realität: Das
"Studenten-Ticket" (gerne auch "Spaß-Ticket" genannt) für Studenten in Erlangen-Nürnberg. Die Begründung erinnert sehr an die Rundfunkpropaganda des Rundfunkbeitrags. Witzig ist jedoch die Zeit, in der das Ticket gilt: "von Montag bis Freitag zwischen 19 Uhr und 6 Uhr des Folgetages sowie ohne Zeitlimit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen" - also genau zu der Zeit, in der die Studenten
nicht mehr zur Uni müssen, während die üblichen Fahrzeiten gerade nicht im Ticket enthalten sind.
Hier wäre es mal interessant herauszufinden, was eigentlich aus dem
"Bürgerticket" in Berlin geworden ist. Meines Wissens nach gibt es das Bürgerticket noch nicht. Ob diese Schnapsidee inzwischen dauerhaft aufgegeben wurde, weiß ich jedoch nicht.
Interessant ist jedoch, daß das BVerfG diese Entwicklung schon vor vielen Jahren vorausgesagt und immer wieder in seinen Urteilen darauf verwiesen hat. Dennoch haben wir jetzt genau diesen verfassungswidrigen Unsinn am Hals und das an so vielen Stellen, daß einem schwindlig wird.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.