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Autor Thema: Denkfehler !!! Nutzung, Nutzungsmöglichkeit und der Rundfunkbeitrag  (Gelesen 19840 mal)

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Die Bürgerinnen und Bürger müssen an die ö.-r. BP Oil monatlich Geld zahlen, weil sie die fiktive Möglichkeit (fiktive Eventualität) haben dort zu tanken.

Willkommen im real existierenden Sozialismus. Das ist der Kern der Debatte. Der Volkseigene Betrieb XDR (X steht für einen beliebigen Buchstaben, wie W, M oder S) wird von allen finanziert, damit einige wenige Volksgenossen sich einen schönen Abend machen können. Gleichsam um das Ganze zu besiegeln, wird ein ehemaliges SED-Kadermitglied und Ex-Frau eines DDR-Militärstaatsanwalts (=Linientreue ist Grundvoraussetzung) die große Funktionärin des kommunistischen Arbeiter- und Bauern-Rundfunk-Apparats.

Man könnte denken, dass aus Art. 14 GG so etwas wie eine Garantie der sozialen MARKT-Wirtschaft herausgelesen werden könnte. Aber da irrt man. Alle für einen. Kommunismus pur. Leipziger Richter: "Da fühlen wir uns zuhause".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2016, 03:15 von Bürger«

V
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Ich habe das Beispiel zur besseren Veranschaulichung der Rechtsverdrehung erweitert:

Die Bürgerinnen und Bürger müssen an die ö.-r. BP Oil monatlich Geld zahlen, weil sie die fiktive Möglichkeit (fiktive Eventualität) haben dort zu tanken. Jedem (der Allgemeinheit) kann der besondere Vorteil individuell zugerechnet werden.
Auf die tatsächliche willentliche Nutzung der ö.-r. BP Oil Tankstellen kommt es nicht an. Der Beitrag wird aufgrund der Wohnungsinhaberschaft erhoben. Das ist notwendig, damit alle Schwarztankenden sich nicht drücken können und Beitragsgerechtigkeit herrscht.


Das hier ein angeblicher Vorteil bebeitragt wird, den die Allgemeinheit ohnehin durch frei verfügbare Quellen hat, stört die Richter bei ihren Rechtsverdrehungen wenig. So ist die unverschämte Logik unserer verehrten Verwaltungsrichter.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2016, 11:02 von Viktor7«

H
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@Viktor7:

Da fehlt noch, dass es das Problem des einzelnen Zahlers ist, wenn er keinen fahrbaren Untersatz erworben hat, um das Angebot auch wirklich zu nutzen. ;)


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@Viktor7:

Da fehlt noch, dass es das Problem des einzelnen Zahlers ist, wenn er keinen fahrbaren Untersatz erworben hat, um das Angebot auch wirklich zu nutzen. ;)

Warum? Die Gerichte sind erfindungsreich.

Laut den Richtern stellen fehlende "Geräte" aufgrund des niedrigen Anschaffungspreises keine Hinderung dar. Einen alten und günstigen fahrenden Untersatz (gebrauchten Roller), benzinbetriebenen Rasenmäher, etc. kann sich jeder beschaffen. Derjenige muss es nicht tun, er hat jedoch eine fiktive Möglichkeit (fiktive Eventualität) dazu. Außerdem ist die Abgabe von der Wohnungsinhaberschaft abhängig, die tatsächliche Nutzung spielt keine Rolle. So die Logik der Richter.

Wo ist die Presse, die diesen Unsinn der Richter an den Pranger stellt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2016, 14:16 von Viktor7«

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  • Cry for Justice
Wo ist die Presse, die diesen Unsinn der Richter an den Pranger stellt?
Diese Presse gibt es so, wie es wünschenswert wäre leider immer noch nicht.  :'(
Die paar einsamen lobenswerten Rufer in der Wüste verhallen nach wie vor ohne messbares Echo.
Es gibt schon so einige scharfsinnige Denker und Hinterfrager in diversen Redaktionsstuben.
Nur werden diese mit Sicherheit all zu oft von "übermächtigen Geistern" ausgebremst....




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Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 7.332
Warum? Die Gerichte sind erfindungsreich.
Erfindungsreich seid eher Ihr selber.

Warum werft Ihr Gedanken in den Raum, deren Verwirklichung Ihr doch selber so gar nicht wollt? Oder?

Zudem sind Richter auch nur Menschen; alles jetzt auf die abzuwälzen, ist nicht ok. Ihr alle hättet längst vernünftig begründete Klagen einreichen können und weitergehen müssen, wenn Euren Anliegen nicht stattgegeben worden wär'.

Nochmals, zum Mitmeiseln: Bundesrecht bricht Landesrecht!

Rundfunk, scheint's, ist eine Thematik, wo sich niemand die Finger verbrennen will.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
...
Warum werft Ihr Gedanken in den Raum, deren Verwirklichung Ihr doch selber so gar nicht wollt? Oder?
...


Durch diese Vergleiche und Überlegungen wird die Absurdität des Rundfunkbeitrags für die breite Masse sichtbar. Viele verstehen das sonst nicht. Wer klärt die breite Masse auf, Recht von Unrecht zu unterscheiden? Es wird darüber kaum berichtet. Warum wohl?
Sollen wir weiter zusehen, wie die Gesellschaft verkommt und wir immer mehr der Grundrechte beraubt werden?

Es ist nachvollziehbar wenn Richter ihre berufliche Position halten oder ihre Aufstiegschancen verbessern wollen. Soll dieser Umstand dann als Rechtfertigung für deren Rechtsbeugung und Rechtsverdrehungen dienen? Sollen wir dafür etwa Verständnis aufbringen?

In vielen Klagen stehen die im Thread angesprochen Argumente bereits drin und sie werden in den Verhandlungen vorgetragen. Die Richter ignorieren es nur dreist und frech.

Versetze dich in die Lage der Kläger. Sie opfern ihre Zeit und Geld um gegen diesen Aufgezwungenen Irrsinn vorzugehen und um ihre Grundrechte zu verteidigen. Man muss sich entschieden auf welcher Seite man kämpft. Mit Verständnis für die rechtsverdrehenden Richter gibst du die dir zustehenden Grundrechte auf.

Wir kommen jedoch vom Thema ab. Bitte daher zum Beitragskern zurück:

"Denkfehler !!! Nutzung, Nutzungsmöglichkeit und der Rundfunkbeitrag"


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Ich weiß jetzt nicht, ob es gerade ein passendes Beispiel ist, aber mir fiel bei dem Thema eine ähnliche Geschichte aus dem kleinen Dutschland ein.

In dem kleinen Staat Dutschland gibt es eine Kirche, genannt "Kirche zum dauerhaften Frieden", oder auch kurz KzdF. Dieser KzdF wurde von verfassungswegen eine uneingeschränkte Bestands- und Entwicklungsgarantie eingeräumt, weil sie unerlässlich für den Seelenfrieden der Bewohner Dutschlands ist.

Eines schönen Tages kam diese KzdF zu der Erkenntnis, daß ihre Finanzierung, welche bisher durch brave und treue Anhänger der Kirche erfolgte, nicht mehr ausreichend ist. Deshalb gab sie ein Gutachten in Auftrag mit dem Ziel, ein neues und stabiles Beitragssystem zu entwerfen. Damit beauftragt wurde ein ehemaliger Verfassungsrichter namens Petrus Kirchplatz.

Dieser Petrus Kirchplatz kam in seinem Gutachten nun zu der Erkenntnis, daß nur eine pauschale Haushaltsabgabe aller Wohnungsinhaber von Dutschland, unabhängig von ihrer tatsächlichen Glaubens- und Religionszugehörigkeit, eine sichere und stabile Finanzierung der KzdF ermöglichen könnte. Außerdem, so glaubte er, waren laut dubiosen Statistiken eh mehr als 97% aller Bewohner von Dutschland auf die eine oder andere Art Anhänger der "Kirche zum dauerhaften Frieden".
Und so wurden nun diverse Verträge ausgearbeitet, beraten und schließlich zu geltendem Gesetz ernannt. Am 01.02.1933 trat dieses neue Gesetz dann auch in Kraft.

Dummerweise hatte der ehemalige Verfassungsrichter Petrus Kirchplatz aber nicht bedacht, daß Dutschland noch über ein Grundgesetz verfügt und in diesem Grundgesetz gibt es unter anderem auch noch Grundrechte, welche einem jeden Bürger von Dutschland zustehen.
Eines dieser Grundrechte beinhaltet die Unverletzlichkeit der Religions- und Glaubensfreiheit. Das heißt soviel wie, daß ein jeder Bürger von Dutschland frei und aus eigenem Willen für sich entscheiden kann, ob und welcher Kirche oder Glaubensrichtung er angehören möchte. Das schließt auch die Freiheit ein, an nichts zu glauben und keiner Kirche anzugehören.

Seit dem 01.02.1933 hat sich nun aber alles geändert in Dutschland. Jetzt ist ein jeder Wohnungsinhaber Dutschlands, unabhängig von seiner Religions- und Glaubenszugehörigkeit dazu verpflichtet, einen bestimmten Beitrag Monat für Monat an die "Kirche zum dauerhaften Frieden" zu entrichten.
Als Rechtfertigung für diesen Beitrag wird angeführt, daß ein jeder Bürger von Dutschland theoretisch jederzeit die Möglichkeit hat, ein Anhänger der KzdF zu werden und so in den Genuß des unerlässlichen Seelenfriedens, welchen die KzdF unablässig versprüht, zu kommen.

Allerdings wurde bei dieser Rechtfertigung aber eines übersehen: Alleine schon dadurch, daß ein jeder Bürger Dutschlands verpflichtet ist, einen Beitrag an die KzdF zu entrichten, macht ihn dieses schon zwangsweise zu einem Mitglied dieser Kirche, völlig unabhängig vom eigenen Glauben und der Religionszugehörigkeit. Selbst ohne einer Glaubens- und Kirchenzugehörigkeit wird jetzt ein jeder Bürger Dutschlands unausweichlich zwangsweise an die "Kirche zum dauerhaften Frieden" gebunden.

Und seit dem 01.02.1933 wurde aus dem einstigen Seelenfrieden für die Bewohner Dutschlands, für den die "Kirche zum dauerhaften Frieden" einst gegründet wurde, ein immer größer werdender Unfrieden. Immer mehr Bürger Dutschlands weigern sich, sich zwangsweise eine Kirche und Religion aufdrängen zu lassen, die sie nicht selber aus freiem Willen gewählt haben.

Aber die Verantwortlichen und auch die Justiz in Dutschland sorgen unablässig dafür, daß die Beiträge von jedem eingetrieben werden, notfalls auch mit Gewalt. Mittlerweile sind in Dutschland seit der Einführung des neuen Beitragssystems für die KzdF mehr als drei Jahre vergangen und der Unfrieden wächst täglich weiter und weiter.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2016, 16:56 von Spark«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Was du glaubst, schreibt dir keiner vor, was du zahlen sollst, schon!  ;D (#)


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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Diesen Vergleich hatten wir noch nicht, ist aber sehr anschaulich. Wer Beiträge an die Kirche zahlt, ist Mitglied der Kirche. Wer Beiträge an den Rundfunk zahlt, wird Rundfunkteilnehmer. Beides steht dem Bürger aber per Grundgesetz frei, zu entscheiden, ob er der Kirche angehören will oder nicht oder ob er Rundfunkteilnehmer sein will oder nicht. Da die Finanzierung zum Rundfunk gehört, laut einem alten Urteil aus Karlsruhe, muss beides abgelehnt werden dürfen, mit Zwang darf weder Glaube noch Meinung noch Presse/Rundfunk noch deren Finanzierung erpresst werden.


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  • Cry for Justice
@Spark, ein dickes Lob für Beitrag 22
Anschaulicher konnte dieses abstruse Dilemma um den Rundfunkbeitrag wohl kaum dargestellt werden.
Hiermit dürfte es endlich auch der letzte Zweifler begreifen, dass er gnadenlos über den Tisch gezogen wird.
Solche Art von aufrüttelnden Vergleichen gehören viel mehr in die Strategie dieses Forum eingebunden.
Viele begreifen diesen Schwachsinn halt erst dann, wenn man es ihnen besser verständlich serviert....
Sorry, aber dieser Murks ist über Jahrzehnte dermaßen in den Hirnen als vermeintlich rechtens eingebrannt, so dass ein nicht geringes Potential an möglichem Protest und Widerstand jämmerlich verkümmert.
Mit solcher Art von treffenden Vergleichen indirekt durch die Blume und trotzdem für jedermann verständlich, könnten durchaus noch weitere Blumentöpfe der Gattung "Widerstand" und "Verweigerung" zu gewinnen sein.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Sofern die Allgemeinheit einen Vorteil hätte, gäbe es dann keinen individuell zurechenbaren Vorteil gegenüber der Allgemeinheit. Einen Vorteil zu bebeitragen, den die Allgemeinheit ohnehin durch andere Quellen bereits hat, ist absoluter Unsinn. Wenn kein besonderer Vorteil vorliegt ist der Rundfunkbeitrag dann kein Beitrag im abgaberechtlichen Sinne. Die Abgabe ist verfassungswidrig.
Bei dieser "Zwangsbesteuerung" ist so Einiges widersprüchlich.
Ein Beitrag hat eben für den besonderen Vorteil zu gelten.
Eine Steuer nicht, es darf aber keine Steuer sein. Es ist weder das eine noch das andere. Es handelt sich um hausgemachten "Unfug" .
Mr.X vermutet, dass da wer am Rad gedreht hat und die ursprüngliche Formulierung im Gutachten dann hat abgeändert. Das heißt, wenn Nichtnutzer und nur Radio-Nutzer berücksichtigt werden, dann stimmt es mit dem besonderen Vorteil der Nutzer.
Eine Wohnung hat mit dem besonderen Vorteil wenig gemein, denn der Empfang ist so gut wie überall möglich (wenn man von der Möglichkeit ausgeht).
Noch eine Bemerkung:
Es muss irgendwie "ver-saut" worden sein, denn auf der inet-site der LRA steht es so, wie es eigentlich auch sein müsste oder zu sein hat. Das wäre dann richtig und es gäbe eine Menge Ärger weniger.
Was bedeutet das ? Man ist selbst "zu doof" dies einheitlich zu veröffentlichen. Wenn selbst die LRA und andere Sender auf ihrer Website das in den Augen von Mr.x "richtig" schreiben und das auf mehreren Websites, dann kann das nicht falsch sein, sondern ist im Vertrag nicht richtig übernommen worden.
Wie kommt diese Differenz zustande?, die normalerweise nicht sein kann?
Woher kommt selbst bei denen diese Unstimmigkeit?
Die sitzen doch an der Quelle und sind nicht in der Lage, es allumfassend einheitlich zu formulieren.
Mr.X sucht das für sich Passende raus und argumentiert damit.
Viele Gerichtsvollzieher, Banken und Richter sind nicht in der Lage den richtigen Gläubiger sofort zu erkennen? Ja wieso denn nicht?
Seit 2013 ist der Teufel los in Sachen Beitrag, der kein Beitrag ist..


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2016, 03:24 von Bürger«

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Wir kommen der Absurdität des Rundfunkbeitrags immer näher auf die Spur. Auch das gelungene Beispiel von Spark trägt zum Verständnis der Bevölkerung bei.

Ich betrachte mal das Thema von einem leicht anderen Blickwinkel aus. Schaut Euch das Ergebnis nun an:

Horst Röper vom Forschungsinstitut Formatt, Prof. Dr. Bernd Holznagel und Dr. Thorsten Ricke von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bestätigten während der 13. Sitzung des Haupt- und Medienausschusses am NRW Landtag vom 7. April 2011 den deutlichen Akzeptanzverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems.

Die fiktive Eventualität (Möglichkeit) die Option des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu nutzen, soll dennoch laut Verwaltungsrichtern und vielen Politikern ausreichen, um den Rundfunkbeitrag von jedem Wohnungsinhaber zu fordern. Wenn aber die Verwirklichung (tatsächliche Nutzung) dieser fiktiven Eventualität überhaupt keine Rolle für die Zahlungspflicht und die Höhe des Rundfunkbeitrags spielt, darf die davorstehende fiktive Eventualität (Möglichkeit) erst recht keine Rolle für die Zahlungspflicht spielen. Die Logik der Zahlungspflicht ist fehlerhaft, denn damit wird den Nichtnutzern und den aus Sorge vor Repressalien zahlenden Millionen Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme fiktiv und widerrechtlich die nicht gewollte Nutzungsmöglichkeit (Eventualität) zugerechnet. Die Zurechnung ist vollkommen abwegig und fiktiv. Das darf der Gesetzgeber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 31, 314 nicht:

Zitat
„Es darf indessen nicht außer acht gelassen werden, daß sich der Gesetzgeber nicht beliebig der Fiktion bedienen kann. Ihm sind unter anderem bestimmte Grenzen auch dadurch gesetzt, daß der Verfassungsgesetzgeber, wenn er direkt oder indirekt auf Begriffe Bezug nimmt, die er der allgemeinen Rechtsordnung entlehnt, diese nicht mit einem beliebigen Inhalt füllen kann.“

Sofern die Allgemeinheit einen Vorteil hätte, gäbe es dann keinen individuell zurechenbaren Vorteil gegenüber der Allgemeinheit.

Durch den Rundfunkbeitrag wird widerrechtlich ein fiktiver Vorteil bebeitragt, den die Allgemeinheit ohnehin durch andere frei verfügbare Quellen bereits hat. Persönliche Nutzungsgewohnheiten und der Wille zum Empfang einer Medienoption werden willkürlich nicht berücksichtigt und Nutzer und Nichtnutzer in einen Topf geworfen, ohne sachgerecht zu differenzieren. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Belastungsgleichheit des Art.3 Grundgesetz. Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll. Das wird nicht beachtet. Damit ist die Abgabe Verfassungswidrig.

Ansonsten könnte der Staat / könnten die Länder jeden Bürger nach Belieben aufgrund fiktiver Eventualitäten finanziell belasten. Das wäre jedoch gegen die Finanzverfassung und die erlauben Abgabenarten. Die Abgabe ist daher verfassungswidrig.


Bitte schreibt die Presse an oder ruft die Redakteure an, damit wir gemeinsam dem Unsinn des Rundfunkbeitrags endlich ein Ende setzen.

Unsere Entschlossenheit wird Früchte tragen. Packen wir es an!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juni 2016, 05:52 von Viktor7«

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Die Diskussion findet nun auch bei Facebook & Co. statt:

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=1328120207216119&id=220777574617060&refid=52

Bitte engagiert Euch und teilt die Informationen an Eure Freude weiter.


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Noch ein Beispiel der Bürgerabzocke nach dem Muster des Rundfunkbeitrags:

Für die tatsächliche Nutzung des ARD/ZDF Mietwagens, ... zahl der Bürger kein Geld aber für die fiktive Möglichkeit es womöglich irgendwann nutzen zu können, wird jeden Monat der Zwangsbeitrag fällig. Der Zwangsbeitrag trifft auch Personen,  die mit dem privaten Auto, Bus, Straßenbahn, Zug oder Fahrad unterwegs sind (Nichtnutzer des ARD/ZDF Mietwagens). Das dient der von den Richtern und Politikern herbeigeredeten Beitragsgerchtigkeit.

Was muss in Deutschland noch passieren, damit sich die Politiker und ihre verfassungswidrigen Handlungen deckenden Richter diese Unverschämtheiten nicht mehr zu tun trauen?


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