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Autor Thema: Denkfehler !!! Nutzung, Nutzungsmöglichkeit und der Rundfunkbeitrag  (Gelesen 19839 mal)

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Ich weiß jetzt nicht, ob es gerade ein passendes Beispiel ist, aber mir fiel bei dem Thema eine ähnliche Geschichte aus dem kleinen Dutschland ein.

In dem kleinen Staat Dutschland gibt es eine Kirche, genannt "Kirche zum dauerhaften Frieden", oder auch kurz KzdF. Dieser KzdF wurde von verfassungswegen eine uneingeschränkte Bestands- und Entwicklungsgarantie eingeräumt, weil sie unerlässlich für den Seelenfrieden der Bewohner Dutschlands ist.

Eines schönen Tages kam diese KzdF zu der Erkenntnis, daß ihre Finanzierung, welche bisher durch brave und treue Anhänger der Kirche erfolgte, nicht mehr ausreichend ist. Deshalb gab sie ein Gutachten in Auftrag mit dem Ziel, ein neues und stabiles Beitragssystem zu entwerfen. Damit beauftragt wurde ein ehemaliger Verfassungsrichter namens Petrus Kirchplatz.

Dieser Petrus Kirchplatz kam in seinem Gutachten nun zu der Erkenntnis, daß nur eine pauschale Haushaltsabgabe aller Wohnungsinhaber von Dutschland, unabhängig von ihrer tatsächlichen Glaubens- und Religionszugehörigkeit, eine sichere und stabile Finanzierung der KzdF ermöglichen könnte. Außerdem, so glaubte er, waren laut dubiosen Statistiken eh mehr als 97% aller Bewohner von Dutschland auf die eine oder andere Art Anhänger der "Kirche zum dauerhaften Frieden".
Und so wurden nun diverse Verträge ausgearbeitet, beraten und schließlich zu geltendem Gesetz ernannt. Am 01.02.1933 trat dieses neue Gesetz dann auch in Kraft.

Dummerweise hatte der ehemalige Verfassungsrichter Petrus Kirchplatz aber nicht bedacht, daß Dutschland noch über ein Grundgesetz verfügt und in diesem Grundgesetz gibt es unter anderem auch noch Grundrechte, welche einem jeden Bürger von Dutschland zustehen.
Eines dieser Grundrechte beinhaltet die Unverletzlichkeit der Religions- und Glaubensfreiheit. Das heißt soviel wie, daß ein jeder Bürger von Dutschland frei und aus eigenem Willen für sich entscheiden kann, ob und welcher Kirche oder Glaubensrichtung er angehören möchte. Das schließt auch die Freiheit ein, an nichts zu glauben und keiner Kirche anzugehören.

Seit dem 01.02.1933 hat sich nun aber alles geändert in Dutschland. Jetzt ist ein jeder Wohnungsinhaber Dutschlands, unabhängig von seiner Religions- und Glaubenszugehörigkeit dazu verpflichtet, einen bestimmten Beitrag Monat für Monat an die "Kirche zum dauerhaften Frieden" zu entrichten.
Als Rechtfertigung für diesen Beitrag wird angeführt, daß ein jeder Bürger von Dutschland theoretisch jederzeit die Möglichkeit hat, ein Anhänger der KzdF zu werden und so in den Genuß des unerlässlichen Seelenfriedens, welchen die KzdF unablässig versprüht, zu kommen.

Allerdings wurde bei dieser Rechtfertigung aber eines übersehen: Alleine schon dadurch, daß ein jeder Bürger Dutschlands verpflichtet ist, einen Beitrag an die KzdF zu entrichten, macht ihn dieses schon zwangsweise zu einem Mitglied dieser Kirche, völlig unabhängig vom eigenen Glauben und der Religionszugehörigkeit. Selbst ohne einer Glaubens- und Kirchenzugehörigkeit wird jetzt ein jeder Bürger Dutschlands unausweichlich zwangsweise an die "Kirche zum dauerhaften Frieden" gebunden.

Und seit dem 01.02.1933 wurde aus dem einstigen Seelenfrieden für die Bewohner Dutschlands, für den die "Kirche zum dauerhaften Frieden" einst gegründet wurde, ein immer größer werdender Unfrieden. Immer mehr Bürger Dutschlands weigern sich, sich zwangsweise eine Kirche und Religion aufdrängen zu lassen, die sie nicht selber aus freiem Willen gewählt haben.

Aber die Verantwortlichen und auch die Justiz in Dutschland sorgen unablässig dafür, daß die Beiträge von jedem eingetrieben werden, notfalls auch mit Gewalt. Mittlerweile sind in Dutschland seit der Einführung des neuen Beitragssystems für die KzdF mehr als drei Jahre vergangen und der Unfrieden wächst täglich weiter und weiter.

Absolute Spitze Spark!!! Man kann dich gar nicht oft genug zitieren!!! Dieser Vergleich mit dem Rundfunkbeitrag trifft voll den Nagel auf den Kopf!!!


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