2.) Wenn nicht innerhalb von sechs Wochen reagiert wird, so entscheidet das Gericht wie es weiter geht?
keine panik!
Logisch, entscheidet das Gericht. Es ist aber DEIN Gericht, das DU angerufen hast. Und so kannst DU ganz ruhig mal überlegen....
Und dann könnte - rein fiktiv - ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ mal schreiben: ähm, um die vom beklagten angeführten vierzehn (14) entscheidungen des bverwg zu sichten, zu lesen, zu verstehen, zu studieren bedarf es viel mehr zeit und so bitte ich um fristverlängerung um mindestens 28 wochen (zwei woche pro urteil) ..." oder so ähnlich? - zumal noch umzugsvorbereitungen und der umzug anstehen - ausserdem sind doch am bverfG klagen anhängig, da wird doch sicherlich die Verfassungsmäßigkeit geprüft?!
Denn schon der erste vom Beklagten inhaltlich zur Sache formulierte Satz
..., dass die Rundfunkbeitragserhebung im privaten Bereich das angemessene Mittel darstellt, um den verfassungsunmittelbaren Anspruch der Rundfunkanstalten ... zu erfüllen...
ist die grundgesetzwidrige Behauptung, um die es hier geht.
Womit beweist der Beklagte seinen verfassungsunmittelbaren Anspruch? Aus welchem Artikel unseres GG wird dieser behauptete Anspruch abgeleitet? Wie werden die Argumente der Klage konkret widerlegt? Behauptungen reichen nicht. Ob in den genannten Urteilen genauer auf genau die Argumente eingegangen wird, ist zu prüfen durch wochenlanges Studium. Das braucht Zeit, um gewissenhaft zu sein.
Stand in der Klagebegründung von A eigentlich was zu "Alternative Finanzierungswege"? Warum erscheint das in der Klageerwiderung?
Ich dachte, es ging um Art 5 GG, das verfassungsunmittelbare Grundrecht auf zensurfreie Meinungs- und Informationsfreiheit durch ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugängliche Quellen der freien Presse und des freien Film und Rundfunks!? oder so ähnlich...
Bzgl. des Umzugs könnte jedermensch beim Gericht mal anfragen, wie das am Besten zu handhaben ist. Geht es in einen anderen Verwaltungsgerichtsbezirk? - auf jeden Fall ist eine Umzug ein triftiger Grund für eine Fristverlängerung! - meine Meinung - keine Rechtsberatung.