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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: BsGez am 01. Juni 2016, 19:10

Titel: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 01. Juni 2016, 19:10
Hallo Zusammen,

von Person A habe ich einen Entwurf für eine Klagebegründung erhalten. Person A hat aus sehr vielen Teilen hier im Forum diese Klagebegründung formuliert. Person A bittet um weitere Vorschläge, konstruktive Kritik, Tipps, Anpassungen und vergleichbarem. Person A hat wichtige Inhalte gelb markiert. Wenn aufgrund der länge der Klagebegründung nur diese Abschnitte gelesen werden würden, würde sich Person A auch darüber sehr freuen.

Person A könnte sich vorstellen die Klage Anfang Juli 2016 einzureichen.

Vielen Dank im Voraus. Person A hofft auf viel Feedback.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Roggi am 05. Juni 2016, 11:12
Leider kann diese Klage so nicht eingereicht werden,  das läuft auf eine Verfassungsklage hinaus. Dafür fehlen die Voraussetzungen. Das wurde hier im Forum schon durchdiskutiert, bitte Suchfunktion bemühen.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: 907 am 05. Juni 2016, 11:55
Zitat
Es findet eine Rechtsbeugung statt, da das Bundesverwaltungsgericht nicht über die
Auslegung des Grundgesetzes und nicht über hinzunehmende Einschränkungen zu
entscheiden hat
.

Ist eine Behauptung. Hat man den Beweis, steht man besser da.
Ein Beweis ist erbracht, wenn der Beweisführer den Richter von der Richtigkeit der strittigen Tatsachenbehauptung überzeugt.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Miklap am 06. Juni 2016, 03:36
Hypothetisch:

Da man den Komplex "Verwaltungsrecht" abhaken kann, sollte man in der Tat die bereits
eingetretenen Verletzungen seines unantastbarem Rechtsgut - nämlich dem   

> Grundgesetz <   hervorheben!

Dazu gehört zuerst einmal die Frage des "Fundaments"!

Ein fundamentales Rechtsgut ist z. B. die "Freiheit" - dann die "Gleichheit" und
dann noch die "Brüderlichkeit" ...  (die Brüderlichkeit muss demnach bei dem
(Rund)funk eine ganz besondere Bedeutung haben - oder sie haben es halt falsch
verstanden...)

Freiheit und Gleichheit... das hat doch gemäß dem Grundgesetz Bestand!
Oder etwa doch nicht? Nur Papier.. Sinnloses Geschreibe???
Natürlich! Aber nur für Personen die einen Nutzen davon haben am Fundament zu sägen! 

Ein weiteres Fundament wären da noch die "Menschenrechte" !
Ein ganz besonderes und heikles Thema!

Ihr glaubt es nicht, aber in der Erklärung für Menschenrechte,
kommt das Wort "Freiheit" auch vor!

Im Deutschem Institut für Menschenrechte steht sogar geschrieben dass 
"jeder neue Bürger frei und gleich an Würde und Rechten geboren wird",

   (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948, Artikel 1)

Institut für Menschenrechte
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/entwicklungspolitik/basiswissen/menschenrechte/

Ah... da sieh mal einer an: Der nächste neugeborene kommende Bürger sollte doch eigentlich frei sein?
Egal wo! Echt jetzt....?

NEIN!

Dieser kommende Bürger wird sogar schon als Fötus verpflichtet in einigen Jahren
für eine unnötige - ich nenne sie mal "Konservierung" statt Finanzierung - und eines nicht
mehr zeitgemäßen Rundfunk, einen Beitrag zu leisten.
Diesen Beitrag muss er ja auch leisten, da er aufgrund seiner "Freiheit"
später sein Recht wahrnehmen wird "ein Dach über den Kopf haben zu dürfen"...

(Sorry, für den Sarkasmus - aber mir kommt es gleich hoch!)

Dieser Zwangs-Beitrag für Nichts wird übrigens mit Geld beglichen....
Geld ist nämlich ein Tauschmittel für ein Begehr.   .... für ein Begehr?        ???
In diesem Fall wohl eher für ein "Nichtbegehr"! (Gibts das überhaupt?)

Da bereits alle wissen, muss man Geld erarbeiten um sich damit seinen individuell angestrebten
Lebensstil zwar nicht immer wie gewünscht - aber zumindest versucht halbwegs einzurichten!
(.... wenn da nicht der Rundfunk wäre!)

Zum Thema "Geld als Tauschmittel" geht hier weiter:

erneuter Widerspruch (Festsetzung) etwas tiefgründiger?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17529.msg115187.html#msg115187


Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948:

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Documents/UDHR_Translations/ger.pdf
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 06. Juni 2016, 18:06
Hallo Zusammen,

ich und Person A möchten sich bei allen vielmals bedanken für die Anregungen!

Da die Forumskultur sehr offen scheint, ich aber neu in diesem Forum bin und Person A natürlich und selbstverständlich auf eine gute Klagebegründung hofft und setzt, möchte ich noch einmal kurz sagen was der Gedanke hinter der Anmeldung und dem Thread hier im Forum war. Ich weiß leider nicht wie oft sich hier im Forum die Möglichkeit ergibt, dass ein Kläger vor einer Klage hier im Forum anklopft und nach Verbesserungen fragt um eine "perfekte" Klage einzureichen. Ich gehe fast davon aus, dass das wahrscheinlich nicht so oft der Fall ist. Aber genau das wollte ich mit diesem Thema erreichen. Eine Anlaufstelle für eine frische, neue Klagebegründung die zu Anfang Juli 2016 im Gericht eingereicht werden kann. Wenn alle ein wenig zu einer guten Klagebegründung beitragen, könnte das doch vielleicht noch was werden, so der Gedanke oder wie seht Ihr das?

In der Hoffnung, dass man sich nicht bald wieder so eine frische, neue Klageabweisung / neues Urteil gegen den Bürger durchlesen muss:
Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 16./17. März 6 C 6.15 veröffentlicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18770.msg123886.html#msg123886

Im Urteil wird folgendes geschrieben, so ziemlich genau der gleiche Text wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht geschrieben im Urteil vom 16./17. März  6 C 6.15 (siehe Punkt 11: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=180316U6C6.15.0 ). Nicht nur der Beitragsservice betreibt "Copy and Paste", sondern auch die Gerichte, aber das ist sicherlich auch nichts neues.

Zitat
2. Die Beitragspflicht nach §§ 2 ff. RBStV greift in die durch Art. 2 Abs. 1 GG
geschützte Handlungsfreiheit der Beitragsschuldner ein. Daher können diese
eine umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung und damit
auch der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich
(Haushaltsbeitrag) verlangen.

Ist das nicht ein Punkt, an den man ansetzen müsste? Somit hätten wir zusammen mit dem Punkt 6.8 ) der Klagebegründung von Person A (siehe unten / folgend im Beitrag als Vollzitat oder oben im ersten Beitrag zum Download als PDF), ZWEI eklatante Punkte die man dem Gericht vorwerfen könnte und auf die man die Klagebegründung eventuell stützen sollte? Wie seht Ihr das? Alles haltlos oder ein guter bis sehr guter Ansatz? Über eine angeregte Diskussion würden wir uns sehr freuen.
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@Roggi

Leider kann diese Klage so nicht eingereicht werden,  das läuft auf eine Verfassungsklage hinaus. Dafür fehlen die Voraussetzungen. Das wurde hier im Forum schon durchdiskutiert, bitte Suchfunktion bemühen.

Welcher Teil der Klage würde auf eine Verfassungsklage hinauslaufen? Wenn Person A den Teil weiß, kann diese den Teil entfernen oder umformulieren! Person A hofft, dass es sich nur um einen Teil handelt und nicht um die komplette Klagebegründung die auf eine Verfassungsklage hinauslaufen würde.
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@907

Zitat
Es findet eine Rechtsbeugung statt, da das Bundesverwaltungsgericht nicht über die
Auslegung des Grundgesetzes und nicht über hinzunehmende Einschränkungen zu
entscheiden hat
.

Ist eine Behauptung. Hat man den Beweis, steht man besser da.
Ein Beweis ist erbracht, wenn der Beweisführer den Richter von der Richtigkeit der strittigen Tatsachenbehauptung überzeugt.

Geschrieben wurde es in der Klagebegründung so:

Zitat
6.8 ) In der Entscheidung und im Urteil des Bundesverwaltungsgericht 6 C 6.15 vom 18.03.2016 stellt dieses einen Verstoß durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen Artikel 5 Grundgesetz (das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Informationsquellen ungehindert zu unterrichten) fest. Zitat:

"Soweit sie (Anmerkung: die Rundfunkbeitragspflicht) sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen…"

Es findet eine Rechtsbeugung statt, da das Bundesverwaltungsgericht nicht über die Auslegung des Grundgesetzes und nicht über hinzunehmende Einschränkungen zu entscheiden hat.

Laut der Auffassung von Person A, ist der Beweis zum einen das Urteil und zum anderen das Grundgesetz Artikel 5. Dies sollte als Tatsachenbehauptung aus der Sicht eines normalen Menschen reichen, aber die Gerichte könnten das tatsächlich anders sehen. Wie bei Roggi könnte der Absatz entsprechend abgeändert oder gelöscht werden. Irgendwelche Vorschläge oder Tipps diesbezüglich? Die Inspiration und Quellen für diesen Absatz sind unter anderem die folgenden Themen gewesen:

Demokratie in Gefahr - Art. 5. GG - Wer stoppt diese Richter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18806.0

16 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht - 16. u. 17. März 2016, 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15892.0

STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16118

Das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsbeugung überführt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17962.0
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@Miklap

Person A entnimmt Deinem Beitrag, dass die Klagebegründung weiter gekürzt werden sollte auf ein Minimum / Mindestmaß? Diese Idee befindet sich nach wie vor im Raum und kann ausgiebig diskutiert und überlegt werden. Die Frage ist nur, was ist zu viel Text und was zu wenig? Worauf sollte man sich konzentrieren?
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Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Miklap am 06. Juni 2016, 19:09
Zitat
Person A entnimmt Deinem Beitrag, dass die Klagebegründung weiter gekürzt werden sollte auf ein Minimum / Mindestmaß? Diese Idee befindet sich nach wie vor im Raum und kann ausgiebig diskutiert und überlegt werden. Die Frage ist nur, was ist zu viel Text und was zu wenig? Worauf sollte man sich konzentrieren?

Nein, man sollte schon individuell seinen Text schreiben, egal wie viel Text dazu benötigt wird.
Nur sollte sich der Text auf fundamentale Werte stützen und auch logisch erscheinen.

Fehlerhafte oder bedenkliche Gesetze oder Verordnungen sind anzuzeigen, wenn diese entgegen
Grund- und/oder Menschenrechte in Verbindung treten und kollidieren - wie bereits geschehen.
 
Wegen der Offensichtlichkeit würde man sogar Artikel oder § gar nicht großartig erwähnen brauchen!
(Sollen es doch die Richter machen! Werden doch dafür bezahlt - zum Wohle des Volkes / von des Bürgers Steuern...)

Denn es kommt doch nur darauf an, dass ein verfassungsrechtliches Bedenken besteht.
Und nicht darauf dass es lediglich bestehen könnte!     
Es besteht doch sogar ein Bedenken! Oder sind die Professoren/Anwälte/Gutachter alle Schwätzer?

Aber das ist jetzt nur meine Meinung - hoffe daher dass Kritik kommt.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Roggi am 06. Juni 2016, 21:45
BsGez:
Diese von Dir nun verwendeten Klage- oder Widerspruchsbegründungen waren von mir ein erster Versuch, als ich dachte, mit schlüssigen Argumenten könnte man gegen den Zwangsbeitrag vor Gericht gewinnen. Die bittere Erkenntnis: es werden von den Gerichten keine noch so schlüssigen Argumente anerkannt. Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, dass der RBStV (in Teilen) nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Ziel einer Klage muss also nicht sein, zu gewinnen, sondern Ziel muss sein, seine Klage ruhend gestellt zu bekommen, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Auch Europarecht muss in der Klage Verwendung finden. Wenn alle Erkenntnisse aus den Urteilen vom 16.03.2016 vor dem Bundesverwaltungsgericht in die Klage einfließen, dürfte es klappen.

Hier das Diskussionsboard, die weiten Links in diesem Thread sind ebenfalls wichtig:

BVerwG-Urteil 03/2016 > "willkürliche Gerichtsentscheidung" gem. Leitsätze des BVerfG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18839.0.html

Hier Informationen zur Verfassungsbeschwerde:
http://www.flegel-g.de/Verfassungsklage-voraussetzungen.html
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Miklap am 06. Juni 2016, 22:21
Zitat
Ziel einer Klage muss also nicht sein, zu gewinnen, sondern Ziel muss sein, seine Klage ruhend gestellt zu bekommen, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet.

Leider kenne ich jetzt Deine schlüssigen Argumente nicht... denke aber dass diese sehr aufschlussreich sein dürften.

Dennoch denke ich, dass wenn man auch nur eine Ruhendstellung anstreben will, eine besondere Art der Argumentation darzulegen ist.
Und dazu wären die erheblichen grundrechtlichen Einschränkungen eine gute Wahl. Wenn nicht sogar die Beste?

Ein Verwaltungsgericht mit fundamentelle Verfassungsfragen zu "bombadieren" ohne auf Verwaltungsrechtliche Gegebenheiten einzugehen...
...wie könnten sie eine Ruhendstellung nicht stattgeben? Unabhängig von den entsprechenden §§§ welche ggf. noch einzufügen sind...
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Roggi am 06. Juni 2016, 22:56
Damit die Klage nicht sofort ohne Verhandlung abgewiesen wird, muss man schon andere Argumente als nur Grundgesetzverstösse anbringen, denn sonst ist es eine unzulässige Verfassungsbeschwerde.
Z.B.: dass der RBStV eine Steuer ist oder dass die Wohnung nicht bewohnbar ist und es keine Möglichkeit gibt, dies zu beweisen. Oder dass man sowieso keine Empfangsmöglichkeit hat.

Verfassungsbeschwerde kann nur binnen eines Jahres eingelegt werden, seitdem das Gesetz in Kraft ist. Das wurde schon mehrfach von mir im Forum erläutert, aber leider finde ich es nicht wieder. Die oben verlinkte Information schafft aber Klarheit.

Erst wenn alle Argumente von den Gerichten abgewiesen wurden, kann man gegen sein Urteil letztinstanzlich vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Dann sind aber auch die Grundrechtsverletzungen wieder relevant.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: 907 am 07. Juni 2016, 00:20
Hat zwar nichts mit Rundfunk zu tun, ist aber interessant

Zitat
Auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der beim Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen auch solche Vereinbarungen verfassungsrechtlich hinzunehmen sind, die dem Grundgesetz zwar nicht voll entsprechen, aber im Vergleich zum bisherigen Zustand "näher beim Grundgesetz" liegen180, könnte sich eine solche Kompromisspolitik auf Kosten der Grundrechte nicht stützen181.
Quelle: Buch:"Europarecht und Grundgesetz" Duncker & Humblot, 1990 - 111 Seiten
180 BVerfGE 4, 157 (168f] - Saar-Vertrag; BVerfGE 15, 337 (348ff.] - Ablösung von Besatzungsrecht; u.a.
181 Insofern abweichend Herdegen, EUGRZ 1989, S309ff. (313-314).

"im Vergleich zum bisherigen Zustand"
Rundfunkgebührenpflicht war vor 2013 "näher beim Grundgesetz"

Und außerdem

nieder mit "Kompromissrecht" auf Kosten der Grundrechte
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: marga am 07. Juni 2016, 11:42
Damit die Klage nicht sofort ohne Verhandlung abgewiesen wird, muss man schon andere Argumente als nur Grundgesetzverstösse anbringen, denn sonst ist es eine unzulässige Verfassungsbeschwerde.
Z.B.: dass der RBStV eine Steuer ist oder dass die Wohnung nicht bewohnbar ist und es keine Möglichkeit gibt, dies zu beweisen. Oder dass man sowieso keine Empfangsmöglichkeit hat.

Verfassungsbeschwerde kann nur binnen eines Jahres eingelegt werden, seitdem das Gesetz in Kraft ist. Das wurde schon mehrfach von mir im Forum erläutert, aber leider finde ich es nicht wieder. Die oben verlinkte Information schafft aber Klarheit.

Erst wenn alle Argumente von den Gerichten abgewiesen wurden, kann man gegen sein Urteil letztinstanzlich vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Dann sind aber auch die Grundrechtsverletzungen wieder relevant.

Ein kurzer Ausflug zum Deutschen Richtergesetz:

Alle Richter haben einen „Richtereid“ geschworen. Siehe Deutsches Richtergesetz § 38 Abs. (1)
Der lautet:

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

Besonders vor zu heben ist auch Abs. (3)
Der lautet:

(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.

Als Beispiel für die Saarländische Verfassung:
Art.21   SVerf
(Grundsatz der Unabänderlichkeit und Unmittelbarkeit)

1Die Grundrechte sind in ihrem Wesen unabänderlich.
2Sie binden Gesetzgeber, Richter und Verwaltung unmittelbar.

LINK zu Gesetze im Internet:
https://www.gesetze-im-internet.de/drig/BJNR016650961.html

LINK zu Saarländischer Verfassung:
http://www.sadaba.de/GSLT_SVerf_001_021.html
+++

Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Roggi am 07. Juni 2016, 12:23
Dann warten wir doch einfach auf den nächsten RBStV, dann kann ein Jahr lang Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Jeden Tag neu, jeder mit seinen Erkenntnissen.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Miklap am 07. Juni 2016, 16:25
Damit die Klage nicht sofort ohne Verhandlung abgewiesen wird, muss man schon andere Argumente als nur Grundgesetzverstösse anbringen, denn sonst ist es eine unzulässige Verfassungsbeschwerde.
Z.B.: dass der RBStV eine Steuer ist oder dass die Wohnung nicht bewohnbar ist und es keine Möglichkeit gibt, dies zu beweisen. Oder dass man sowieso keine Empfangsmöglichkeit hat.

Erst wenn alle Argumente von den Gerichten abgewiesen wurden, kann man gegen sein Urteil letztinstanzlich vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Dann sind aber auch die Grundrechtsverletzungen wieder relevant.

 Sollte es heißen: Erst wenn diese Argumente von allen Gerichten abgewiesen wurden...

Nun gut, dann also eine "Mischung" (50:50) aus den Argumenten (Steuer-Karakter; Zwang; Ungleichheit; ect.) und den entsprechend bezgl. Verbindungen des Grundgesetz (Schranken der Gesetztgebung; Untersuchung der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeiten der gesetzlichen Grundlage; ect...)

Kurz: es ist ein Weg zu einer Ruhendstellung / Aussetzung zu finden, um weitere Kosten und Mühen zu vermeiden.
Die Gerichte werden bis zum endgültigen Urteil des BVerfG entlastet und das Volk hat bis dahin seine Ruhe...

Also einfach Einfach...      "hust"

Nur darf dann eine Verfassungsbeschwerde nicht vordergründig ersichtlich sein?! Was für ein Schmarn in Sachen Rechtsstaat....
Aber: das kriegen wir hin! Mit jeder Klage werden wir besser!
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 07. Juni 2016, 18:09
Zitat
Nein, man sollte schon individuell seinen Text schreiben, egal wie viel Text dazu benötigt wird.
Nur sollte sich der Text auf fundamentale Werte stützen und auch logisch erscheinen.

Person A hat die Klagebegründung im Detail noch weiter individualisiert. Siehe Anhang!
Person A setzt nach wie vor auf die zwei folgenden, fundamentalen Werte:

1. In der Entscheidung und im Urteil des Bundesverwaltungsgericht 6 C 6.15 vom 18.03.2016 stellt dieses einen Verstoß durch die Paragraphen 2 ff. des 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz ebenfalls fest. Zitat:

"Die Beitragspflicht nach §§ 2 ff. RBStV greift in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit der Beitragsschuldner ein."

2. In der Entscheidung und im Urteil des Bundesverwaltungsgericht 6 C 6.15 vom 18.03.2016 stellt dieses einen Verstoß durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen Artikel 5 Grundgesetz (das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Informationsquellen ungehindert zu unterrichten) fest. Zitat:

"Soweit sie (Anmerkung: die Rundfunkbeitragspflicht) sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen…"

Wie bereits geschrieben, geht Person A davon aus, dass das die Knackpunkte sind, an die man sich orientieren sollte und die eventuell zum Erfolg führen könnten. Gerade zu Punkt 1. Denn weiter heißt es in diesem Urteil:

"Daher können diese eine umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung und damit auch der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich (Haushaltsbeitrag) verlangen."

Was genau bedeutet diese Aussage für uns bzw. Person A und wie funktioniert so eine Prüfung?

Ziel einer Klage muss also nicht sein, zu gewinnen, sondern Ziel muss sein, seine Klage ruhend gestellt zu bekommen, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Auch Europarecht muss in der Klage Verwendung finden. Wenn alle Erkenntnisse aus den Urteilen vom 16.03.2016 vor dem Bundesverwaltungsgericht in die Klage einfließen, dürfte es klappen.

Genau der Meinung ist Person A in KEINEM FALL! Ziel der Klage für Person A ist es, diese zu gewinnen und nicht eine Ruhestellung zu erlangen oder darauf zu warten bis ein anderes Gericht irgend etwas dubiöses entscheidet! Auch das Europarecht ist für Person A vorerst nicht im hauptsächlichen Interesse.

Wozu Europarechtsgesetze anbringen, wenn hier die Grundgesetze eines Menschen verletzt werden? Person A möchte die Klage so klar, knapp und deutlich wie nur möglich formulieren, sodass das Gericht nicht 50 von 55 Punkte gegenargumentieren kann, aber genau die 5 wichtigen Punkte überhaupt nicht argumentiert, genauso wie es also auch der Beitragsservice immer macht in seinen Briefen und Bescheiden.

Zitat
Dennoch denke ich, dass wenn man auch nur eine Ruhendstellung anstreben will, eine besondere Art der Argumentation darzulegen ist.
Und dazu wären die erheblichen grundrechtlichen Einschränkungen eine gute Wahl. Wenn nicht sogar die Beste?

Vielen Dank Miklap für diese Aussage. Person A denkt, dass wir uns so langsam in die richtige Richtung bewegen, gerade auch was das gemeinsame Verständnis für dieses Thema betrifft!

Damit die Klage nicht sofort ohne Verhandlung abgewiesen wird, muss man schon andere Argumente als nur Grundgesetzverstösse anbringen, denn sonst ist es eine unzulässige Verfassungsbeschwerde. Z.B.: dass der RBStV eine Steuer ist oder dass die Wohnung nicht bewohnbar ist und es keine Möglichkeit gibt, dies zu beweisen. Oder dass man sowieso keine Empfangsmöglichkeit hat.

Wozu soll Person A, als 1000ste Person, irgendwelche Punkte (Z.B.: dass der RBStV eine Steuer) in der Klage anbringen die bereits x-Mal vor Gericht gescheitert oder erfolgreich gegenargumentiert wurden, wenn Person A sich auf die Sachen stützen kann, die vor Gericht noch nicht klar und deutlich "besprochen" wurden bzw. wo das Gericht eingeknickt ist? Siehe den Anfang dieses Beitrages mit den zwei Punkten.

@907
Kannst Du Deine Worte bitte ein wenig unbürokratischer / allgemein verständlicher verfassen? Person A ist sich nicht sicher, ob sie Deine Worte richtig interpretiert, falls doch, sind dies auf jedenfall Punkte die mit in der Klagebegründung aufgenommen werden.

@marga
Kannst Du bitte noch kurz und knapp mit Deinen eigenen Worten erklären was Du damit sagen wolltest?

Nun gut, dann also eine "Mischung" (50:50) aus den Argumenten (Steuer-Karakter; Zwang; Ungleichheit; ect.) und den entsprechend bezgl. Verbindungen des Grundgesetz (Schranken der Gesetztgebung; Untersuchung der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeiten der gesetzlichen Grundlage; ect...)

Kurz: es ist ein Weg zu einer Ruhendstellung / Aussetzung zu finden, um weitere Kosten und Mühen zu vermeiden.
Die Gerichte werden bis zum endgültigen Urteil des BVerfG entlastet und das Volk hat bis dahin seine Ruhe...

Wie bereits zuvor erwähnt macht es keinen Sinn eine Mischung zu wählen, wenn diese Argumente enthält die bereits vor Gericht keinen Erfolg hatten (Steuer-Charakter, Ungleichheit, etc.).

Person A möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen: Ziel ist keine Ruhestellung oder Aussetzung der Klage / des Verfahrens! Ziel ist, dass das Grundrecht von Person A akzeptiert wird, kein unmittelbarer Zwang durch eine Firma ausgeübt wird und keine Briefe mehr von einer Firma in den Briefkasten flattern. Auch bei erfolgloser Klage aufgrund einer zum Beispiel willkürlichen Gerichtsentscheidung" gem. den Leitsätzes des BVerfG, würde Person A keine Zahlung anordnen oder ausständige Zahlungen begleichen, da Person A weder einen Vertrag unterschrieben hat, noch für eine Leistung bezahlt die sie nicht nutzt, um hier nur eine Beispiele zu nennen.

Was wären die unmittelbaren Folgen, wenn das Gericht gegen Person A entscheidet, Person A aber trotzdem nicht zahlt?

Ingmar Vetter (Bundessprecher) hat heute folgendes veröffentlicht:
http://rundfunkbeitragsklage.de/phase3/antrag-auf-berichterstattung/

Dies deckt sich in etwa mit der Klagebegründung von Person A. Seid Ihr der Meinung Teile der Begründung von Ingmar Vetter (Bundessprecher) in die Klagebegründung von Person A einzubauen ist gut?
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Miklap am 07. Juni 2016, 19:22
Es muss aber die "Hierarchie" des Instanzenzuges eingehalten werden!

D. h. dass das VerwG sich nicht NUR mit den verfassungsrechtlichen "Dingen" beschäftigen kann, will, muss, wie auch immer..,.,.
Denn dann würde eine solche Klage (da nämlich Verfassungsbeschwerde) von vornherein abgewiesen!

Dazu wäre das BVerfG zuständig! Die wollen aber vorherige Instanzen... ::)
Das BVerfG wird aber nur bedenkliche Urteile (gemäß der Verfassung) zurück zu den vorherigen Gerichten verweisen,
zwecks "Nachbesserung" oder könnte tatsächlich feststellen dass eine Sache (welche auch immer) nicht mit der Verfassung vereinbar ist.
Dann wird aber auch Klartext geschrieben! Eine Klage ist bereits anhängig diese auch erfolgversprechend aussieht!

Daher würde ich eher zu einer "Ruhendstellung" tendieren... Warum soll ich auf InstanzenZUG aufspringen? Ist mir zu teuer...

Habe ich das jetzt so richtig formuliert - oder bin ich auf dem Holzweg?

Ich Bitte um Meinungen und Kritik Anderer

EDIT>

Zitat
http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/musteraufbau-verfassungsbeschwerde/ (http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/musteraufbau-verfassungsbeschwerde/)
VI.      Rechtsschutzbedürfnis
1. Rechtswegerschöpfung im weiteren Sinne: Subsidiarität

Die VB (VerfassgsBeschwerde) ist subsidiär, das heißt, dass der BF (Bescherdeführer)
alle ihm möglichen Rechtsbehelfe unterhalb der Verfassungsbeschwerde  auszuschöpfen hat.

Denn grds. ist es zunächst Aufgabe der ordentlichen Gerichte und Fachgerichte Rechtsschutz zu gewähren.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: marga am 08. Juni 2016, 16:40

Zitat
@marga
Kannst Du bitte noch kurz und knapp mit Deinen eigenen Worten erklären was Du damit sagen wolltest?

@ BsGez
Man(n) Frau könnte meinen, dass ein vereidigter Richter sein Richteramt  immer gemäß dem Grundgesetz
getreu dem Gesetz auszuüben hat. Das ist aber in den von den bis heute gefällten „Beschlüssen“
der Verwaltungsrichter nicht so nach dem Grundgesetz für den Betroffenen Bürger
als Grundrechtsträger erfolgt. Es entsteht der Eindruck, dass die Richter ihren Beschlüssen
nach zu Folge die These innehaben „Über mir ist der blaue Himmel“ und das Grundgesetz so auslegen,
das es für die LRAn  passt.

+++
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 08. Juni 2016, 19:48
@Miklap
Person A möchte auch nicht auf den Instanzenzug aufspringen, da sich Person A dies auch nicht leisten könnte / möchte. Soll Person A Deinem Beitrag entnehmen, dass eine Klage die nur auf dem GG - Grundgesetz beruht also doch möglich ist / wäre? Alles andere würde auch irgendwie wenig Sinn machen. Demnächst werden Gesetze erlassen, die zwar Gültigkeit haben, wenn eine öffentliche Einrichtung jedoch dagegen verstößt, kann man dagegen nicht klagen / angehen? Macht doch irgendwie keinen Sinn! Wir sind da also auf einer gleichen Wellenlänge Miklap, das gefällt mir sehr gut und Person A ebenso! Vielen Dank für Dein Input, gern mehr davon!

@marga
Ja, dem stimmt Person A voll und ganz zu. Das so ein Eindruck entstand und vermittelt wird, wurde ja schon des öfteren erwähnt. Nach wie vor wirft es aber wie bei Miklap eben erwähnt die Grundsatzfrage auf:

Darf eine Klage die nur auf dem GG - Grundgesetz beruht von Person A eingereicht werden?

Falls nicht wäre der nächste Gedanke folgender: Da alle anderen Begründungen bisher vor Gericht gescheitert sind würde Person A die Klage (wenn möglich?) zurückziehen, hoffentlich wieder einen Teil von den 105 Euro kassieren und gegenüber dem Beitragsservice / der Rundfunkanstalt nicht zahlen. Was würde dann passieren? Knast? Vollstreckung? Gerichtsvollzieher? Pfändung?

Des Weiteren und zum Schluss möchte Person A nochmal um Stellungnahme aller Beteiligten / Angesprochenen wünschen zu den zwei folgenden Aussagen aus dem letzten Beitrag:

1. Was wären die unmittelbaren Folgen, wenn das Gericht gegen Person A entscheidet, Person A aber trotzdem nicht zahlt?

2.

Zitat
Person A setzt nach wie vor auf die zwei folgenden, fundamentalen Werte:

1. In der Entscheidung und im Urteil des Bundesverwaltungsgericht 6 C 6.15 vom 18.03.2016 stellt dieses einen Verstoß durch die Paragraphen 2 ff. des 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz ebenfalls fest. Zitat:

"Die Beitragspflicht nach §§ 2 ff. RBStV greift in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit der Beitragsschuldner ein."

2. In der Entscheidung und im Urteil des Bundesverwaltungsgericht 6 C 6.15 vom 18.03.2016 stellt dieses einen Verstoß durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen Artikel 5 Grundgesetz (das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Informationsquellen ungehindert zu unterrichten) fest. Zitat:

"Soweit sie (Anmerkung: die Rundfunkbeitragspflicht) sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen…"

Wie bereits geschrieben, geht Person A davon aus, dass das die Knackpunkte sind, an die man sich orientieren sollte und die eventuell zum Erfolg führen könnten. Gerade zu Punkt 1. Denn weiter heißt es in diesem Urteil:

"Daher können diese eine umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung und damit auch der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich (Haushaltsbeitrag) verlangen."

Was genau bedeutet diese Aussage für uns bzw. Person A und wie funktioniert so eine Prüfung?

Vielen Dank an dieser Stelle noch einmal an ALLE die sich die Zeit nehmen und Gedanken schöpfen wie man vorgehen könnte / kann.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: cecil am 08. Juni 2016, 22:38
@BsGEZ #13
Zitat
Ingmar Vetter (Bundessprecher) hat heute folgendes veröffentlicht:
http://rundfunkbeitragsklage.de/phase3/antrag-auf-berichterstattung/

Dies deckt sich in etwa mit der Klagebegründung von Person A. Seid Ihr der Meinung Teile der Begründung von Ingmar Vetter (Bundessprecher) in die Klagebegründung von Person A einzubauen ist gut?

Dachte ich mir, dass diese Frage demnächst hier auftaucht...

Bundessprecher? Sprecher des Bundes??  - oder von was Bundessprecher?

… etwa von grund_rechtepartei? Das sind nämlich die, die im Vorfeld viel Geld sammeln für eine gemeinsame Verfassungsklage (obwohl es Sammelklagen doch gar nicht gibt) - vgl.:

bitte hier lesen über diese Aktion: http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/03/wwwrundfunkbeitragsklagede-vorsicht.html

Diese Partei bzw. ihre „Expertisen“ halte ich für keine seriöse Quelle, u. a. weil
Ihre Analysen sind im Ergebnis recht extrem.

Einige ihre Aussagen in Kurzfassung s. hier:

Re: Petition: Rundfunkbeitrag - Außerkraftsetzung durch Bundestag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18519.msg123684.html#msg123684

Im Endeffekt wird der gesamte deutsche Rechtsstaat geleugnet? Zum Nachweis dieser meiner Aussage hier nur ein Zitat (Quelle: „Expertise“ der Partei über Wahlgesetze der BRD)

Zitat
Auf Grund des Verstoßes des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland – und in der Folge aller weiteren Wahlgesetze – gegen die grundgesetzliche Gültigkeitsvoraussetzung für Grundrechte einschränkende Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) wurde seit dem 14. August 1949 keine Bundestagswahl auf der Grundlage von dem Grundgesetz entsprechenden Wahlgesetzen und damit nicht ordnungsgemäß gemäß Art. 20 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 38 GG abgehalten mit der Rechtsfolge der deklaratorischen Nichtigkeit der Bundestagswahlen und aller damit in Verbindung stehenden folgenden Rechtsakte.

Juristisch gesehen dürfte das bedeuten, dass alle Entscheidungen, Gesetze, Verordnungen – alles was ein Bundestag jemals tat, nichtig ist  :o ??  ::)

Auch über die (Gründungs-)Mitglieder gibt es einiges weiter anzumerken, u.a. siehe obiger link Re: Petition: Rundfunkbeitrag - Außerkraftsetzung durch Bundestag

Ihren eigenwilligen Rechtsdeutungen würde ich daher nicht so ohne weiteres vertrauen. Wer Verfassungsrechtler/in ist, mag sich damit vertieft auseinandersetzen und die Quelle im einzelnen beurteilen. Aber für uns Laien, die wir hier mehrheitlich sind, ist Skepsis angebracht. Da findet sich hier im Forum wohl bisher Verlässlicheres.

Um deine Frage also zu beantworten, BsGEZ, ich rate davon ab, von denen was in die Klage einzubauen. Ich rate auch davon ab, diese Seiten hier ständig weiter zu verlinken.


Du verlinkst in deinem Beitrag den "Antrag auf Berichterstattung", in dem die ARD von Vetter gebeten, was sage ich, verpflichtet wird, über die Sammelklage zu berichten. Schon den letzten Satz des Schreibens finde ich lustig, kaum überzeugend:

Zitat
Ein bis dahin nicht erfolgter schriftlicher Bescheid über den vorliegenden Antrag ist demzufolge als konkludente Ablehnung des vorliegenden Antrags und damit auch die des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zu verstehen.

polemisch, ja. aber seriös...??
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 09. Juni 2016, 19:29
Vielen herzlichen Dank für Deine ausführliche und gute Einschätzung cecil! Da ich bereits mehrere gute Beiträge von Dir hier im Forum gelesen habe, hoffe ich, dass Du zum zweiten Teil dieses Beitrages eventuell auch etwas produktives Beitragen kannst, ich würde mich auf jedenfall sehr freuen.

Person A wird Deine Einschätzung berücksichtigen und entsprechend nichts von dieser Seite in der Klagebegründung mit aufnehmen. Ich werde in Zukunft auch nicht weiter auf diese Seite verlinken. Im nachhinein (besser spät als nie) ist mir eingefallen, dass hier im Forum bereits schon einmal darauf hingewiesen wurde, dass die Seite mit Vorsicht zu genießen ist.

Genau so stellt sich Person A und ich mir das hier vor. Es kommt eine Idee oder ein Vorschlag und mit guten Argumenten dafür oder dagegen kann sehr leicht abgewogen werden ob die Klage um diesen Punkt erweitert wird oder nicht. An dieser Stelle nochmal vielen Dank an cecil und all die anderen, die dazu beitragen, dass aus der Klage von Person A, eine gute Klage wird, zumindest aus der Sicht eines deutschen Bundesbürger.

___________________________________________________________________________________________________________________________________


Auch wenn ich mich wiederhole, möchte ich erneut auf die zunächst weiteren wichtigen Punkte eingehen, die als nächstes abgearbeitet werden "sollten" / "müssen":

1.) Darf eine Klage die nur auf dem GG - Grundgesetz beruht von Person A eingereicht werden?

1.1) Falls nicht wäre der nächste Gedanke folgender: Da alle anderen Begründungen bisher vor Gericht gescheitert sind würde Person A die Klage (wenn möglich?) zurückziehen, hoffentlich wieder einen Teil von den 105 Euro kassieren und gegenüber dem Beitragsservice / der Rundfunkanstalt nicht zahlen. Was würde dann passieren? Knast? Vollstreckung? Gerichtsvollzieher? Pfändung?

2.) Des Weiteren und zum Schluss wünscht Person A noch einmal um Stellungnahme aller Beteiligten / Angesprochenen, zu den zwei folgenden Aussagen aus den letzten Beiträgen:

2.1) Was wären die unmittelbaren Folgen, wenn das Gericht gegen Person A entscheidet, Person A aber trotzdem nicht zahlt?

2.2)
Zitat
    Person A setzt nach wie vor auf die zwei folgenden, fundamentalen Werte:

    1. In der Entscheidung und im Urteil des Bundesverwaltungsgericht 6 C 6.15 vom 18.03.2016 stellt dieses einen Verstoß durch die Paragraphen 2 ff. des 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz ebenfalls fest. Zitat:

    "Die Beitragspflicht nach §§ 2 ff. RBStV greift in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit der Beitragsschuldner ein."

    2. In der Entscheidung und im Urteil des Bundesverwaltungsgericht 6 C 6.15 vom 18.03.2016 stellt dieses einen Verstoß durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen Artikel 5 Grundgesetz (das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Informationsquellen ungehindert zu unterrichten) fest. Zitat:

    "Soweit sie (Anmerkung: die Rundfunkbeitragspflicht) sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen…"

    Wie bereits geschrieben, geht Person A davon aus, dass das die Knackpunkte sind, an die man sich orientieren sollte und die eventuell zum Erfolg führen könnten. Gerade zu Punkt 1. Denn weiter heißt es in diesem Urteil:

    "Daher können diese eine umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung und damit auch der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich (Haushaltsbeitrag) verlangen."

2.2.1)    Was genau bedeutet diese Aussage für uns bzw. Person A und wie funktioniert so eine Prüfung?

Ansonsten ist die Klagebegründung von Person A wie im folgenden Beitrag verlinkt nach wie vor gültig und unverändert.

Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19056.msg124133.html#msg124133
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Roggi am 09. Juni 2016, 21:43
Erste Frage: der Artikel 3 GG (Gleichheitsgebot) kann offensichtlich immer verwendet werden, ohne dass es eine Verfassungsklage (Beschwerde) wird.

Nächste Frage 1.1: wenn nicht bezahlt wird, kommt der GV mit all seinen Nebeneffekten. Was sonst?

Letzte Frage: wenn die Klage verloren wird, ist das Urteil ein vollstreckbarer Titel. Der Gerichtsvollzieher kann tätig werden. Es sei denn, man legt Rechtsmittel ein, entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung des Urteils. Das wäre dann also Berufung in der nächsten Instanz.

Da niemand weiss, mit welchen Begründungen die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten verlieren und welche Fallen die Gerichte dem Bürger noch stellen, kann ich meiner Meinung nach nur dazu raten, alle Argumente zu verwenden, die irgendwie nicht wirklich begründet abgewiesen wurden. Denn wer nur das Steuerargument verwendet, dazu GG-Argumente, muss dennoch zahlen, wenn Europarecht "gewinnt". Andersrum natürlich auch. Eine generelle "Befreiung" für alle dürfte unwahrscheinlich sein, egal welches Argument durchgreift.
Da sind deine Beispiele schon Favorit auf das Siegertreppchen, denn das sind offensichtlich Argumente, die "irgendwie ohne Begründung" abgewiesen wurden.

Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: cecil am 09. Juni 2016, 22:47
hey BsGEZ,

Zitat
Nächste Frage 1.1: wenn nicht bezahlt wird, kommt der GV mit all seinen Nebeneffekten. Was sonst?

Zu deinen Fragen 1.1 und 2.1: ein rechtskräftiger Festsetzungsbescheid ist - wie gesagt - vollstreckbar, viele Jahre lang. Sich mit dem Gerichtsvollzieher/ Vollstreckungsbeamten herumzuschlagen, dürfte in diesem Fall hardcore sein, soll heißen, du ziehst vermutlich den Kürzeren, außer du legst Wert darauf, ein Märtyrer zu werden... 

Erfahrungsberichte zum Umgang mit drohender bzw. stattfindender Zwangsvollstreckung finden sich hier:
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html

Ob es nach Abschluss eines (verlorenen) Klageverfahrens Sinn macht, sich gerichtlich gegen ein Vollstreckungsersuchen zu wehren mit anderen, nämlich formal-rechtlichen(?) Argumentationen (z.B. Nichtzuständigkeit des nichtrechtsfähigen BS/GEZ zum Erlass des Vollstreckungsersuchens) entzieht sich meiner Kenntnis... geht so was? Witzig wäre es. Vermutlich kann man damit wieder etwas Zeit gewinnen...?

Wenn die (Amts- oder Verwaltungs)Gerichte nicht endlich Formfehler verurteilen, wird man schlussendlich irgendwann zahlen müssen oder gepfändet werden (aber darauf läuft es womöglich für die meisten von uns sowieso hinaus).

Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: cecil am 10. Juni 2016, 00:42
BsGEZ (#18), danke für die Rückmeldung zu meinen Befürchtungen bzgl. Aktion Rundfunkbeitragsklage. Ich hatte noch weitere Argumente ausgegraben, die ich nicht vorenthalten will. Es heißt auf der Seite:

Quelle: s. Rundfunksbeitragsklage.de/phase3
Zitat
wir werden die Aktion Rundfunkbeitragsklage weiter führen und nunmehr die nächste Phase vorbereiten, um letztlich das Bundesverfassungs-gericht anzurufen.

Zitat
... werden wir … einen Antrag an die ARD stellen auf Berichterstattung über unsere Aktion und zwar mit den Begründungen… der ausgewogenen Berichterstattung zum Zwecke der breiten öffentlichen Meinungsbildung.

Diesen Bescheid werden wir dann in einer Musterklage vor einem Verwaltungsgericht prüfen lassen, um von dort bestätigt zu bekommen, dass die ARD machen kann, was sie will, und kein Gericht sie dazu zwingen kann, den Auftrag auch zu erfüllen …

Aus der Begründung des "Antrags auf Berichterstattung", der an den MDR gerichtet ist:

Zitat
… Rechtsfrage ist demnach:

Verfügt der einzelne... über das Recht, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der ... Wahrnehmung seines Grundrechts auf …. Pressefreiheit und der Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk … zu beauftragen...?

Die Grundrechtepartei bejaht diese Rechtsfrage und begehrt durch ihren Antrag das uneinge­schränk­te Bekenntnis der ARD zum Grundgesetz und die Eröffnung des Rechtswegs ...
...
Frist zum Bescheid des vorliegenden Antrags bis zum 30. Juni 2016 als ausreichend erachtet...

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist erweise sich konkludent, dass ARD das Grundgesetz ablehne (ebd., s. Zitat in #17).

Mal kritisch gefragt:
Wenn doch das Verwaltungsverfahrensrecht nicht für Sende-/ Programminhalte des öR Rundfunk gilt – sind dann so ein Antrag + Verbescheidung nicht sowieso von Anfang an hinfällig? Hier scheint er doch mal zu passen, der berühmte § 2 VwVfG – hieße das nicht nix Antrag, nix Bescheid?

Zitat
§ 2 VwVfG LSA
Ausnahmen vom Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen. Es gilt auch nicht für die Tätigkeit des Mitteldeutschen Rundfunks.

http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/;jsessionid=F9FD13A664417CED69FB6F765895D19B.jp18?quelle=jlink&query=VwVfG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VwVfGST2005V1P2-jlr-VwVfGST2005pP2
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 14. Juni 2016, 08:38
@Roggi
Erste Frage: der Artikel 3 GG (Gleichheitsgebot) kann offensichtlich immer verwendet werden, ohne dass es eine Verfassungsklage (Beschwerde) wird.

Gemäß der Quelle:

Legal Tribune Online
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-stuttgart-urteil-3-k-4897-rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess-gleichheitsgebot/

wurde zwar schon seitens der Gerichte gegen dieses Gesetz entschieden. Gemäß der Quelle:

Wohnungsabgabe.de
https://wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html

Zitat
Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Gleichheitsgebot.

Ein Grundsatz der Typisierung ist, dass wesentlich Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf. Bei der Wohnungsabgabe werden Wohnungsinhaber mit Möglichkeit zum Rundfunkempfang und solche ohne diese Möglichkeit als eine Gruppe angesehen, das könnte aber noch in den Grenzen der Pauschalierung liegen. Die Anzahl der Bewohner einer Wohnung wird nicht berücksichtigt, dadurch ergibt sich, dass ein Single deutlich mehr zahlen muss. Bei Betriebsstätten ist es gerade umgekehrt, hier ist nicht die Betriebsstätte allein ausschlaggebend, es muss an dieser auch Arbeitsplätze geben und es wird nach Anzahl der Mitarbeiter gestaffelt. Kleine Betriebe zahlen so zwar absolut weniger, relativ pro Mitarbeiter aber mehr. Das verletzt das Gleichheitsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG.

Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR, ist einer der beiden Autoren des Artikels „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, veröffentlicht in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” 12/2009. Dort kann man folgendes lesen:

„Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”

„Dass der Gesetzgeber nicht an den Umsatz oder die Mitarbeiterzahl angeknüpft hat, ist gerechtfertigt, da diese Kriterien schwanken und schwer zu verifizieren sind (Vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 10.7. 1990 - 14 S 1419/89).”

ist die Begründung das der Beitragsservice gegen dieses Gesetz verstößt aber durchaus sinnig, daher werde ich es auf jedenfall mit in die Klagebegründung von Person A aufnehmen.

Also gefühlt hat ja schon jedes Gericht alle möglichen Begründungen abgewiesen.

@cecil
ein Märtyrer zu werden...

Ja, warum nicht? Wenn es nicht anders geht, gern auch so.

Wenn die (Amts- oder Verwaltungs)Gerichte nicht endlich Formfehler verurteilen, wird man schlussendlich irgendwann zahlen müssen oder gepfändet werden (aber darauf läuft es womöglich für die meisten von uns sowieso hinaus).

Schlimm, sowas lesen zu müssen, aber Recht hast Du wahrscheinlich. Soll aber nicht heißen, dass Person A oder ich deswegen aufgeben.

Die andere Sache bezüglich Aktion Rundfunkbeitragsklage hat sich wie gesagt für mich erledigt.

Ich möchte weiter den Fokus richten auf die folgenden Dinge, in der Hoffnung das sich dazu mal jemand äußert  :)

Zitat
Person A setzt nach wie vor auf die zwei folgenden, fundamentalen Werte:

1. In der Entscheidung und im Urteil des Bundesverwaltungsgericht 6 C 6.15 vom 18.03.2016 stellt dieses einen Verstoß durch die Paragraphen 2 ff. des 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz ebenfalls fest. Zitat:

"Die Beitragspflicht nach §§ 2 ff. RBStV greift in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit der Beitragsschuldner ein."

2. In der Entscheidung und im Urteil des Bundesverwaltungsgericht 6 C 6.15 vom 18.03.2016 stellt dieses einen Verstoß durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen Artikel 5 Grundgesetz (das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Informationsquellen ungehindert zu unterrichten) fest. Zitat:

"Soweit sie (Anmerkung: die Rundfunkbeitragspflicht) sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen…"

Wie bereits geschrieben, geht Person A davon aus, dass das die Knackpunkte sind, an die man sich orientieren sollte und die eventuell zum Erfolg führen könnten. Gerade zu Punkt 1. Denn weiter heißt es in diesem Urteil:

"Daher können diese eine umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung und damit auch der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich (Haushaltsbeitrag) verlangen."

Was genau bedeutet diese Aussage für uns bzw. Person A und wie funktioniert so eine Prüfung?
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Miklap am 14. Juni 2016, 13:58
Zitat
Was genau bedeutet diese Aussage für uns bzw. Person A und wie funktioniert so eine Prüfung?

Das bedeutet dass dem Staatsvertrag zumindest in diesem einem Punkt eine Überprüfung anzuordnen ist, um den (kleinen ?) Fehler ggf. zu korrigieren ...
Aber das ist lediglich ein Punkt von Vielen!
Diese Überprüfung wird demnach durch das BVerfG in der Gesamtheit aller Punkte erfolgen.

Dieser Satz:
Zitat
"Soweit sie (Anmerkung: die Rundfunkbeitragspflicht) sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen…"
hätte entscheidene Auswirkung!! -> er öffnet Rechtsverletzungen Tür und Tor für nur jede weitere erdenkliche Möglichkeit einer Bereicherung!

Und DAS ist grundsätzlich nicht hinnehmbar!

Weiter noch: Damit wird ausgesagt, dass erstens - einem Bürger die Entscheidung genommen wird es hinzunehmen oder vllt. lieber doch nicht - und zum zweiten - dass diese "Rechts"sprechung dem örRundfunk offensichtlich Prioritäten (Bevorteilung) setzt, welches einem gleichzeitig verbietet andere Quellen zu bevorzugen - aus welchen Gründen auch immer!

Fakt ist: Nicht nur Verletzung der Handlungsfreiheit - sondern fundamentale Freiheiten werden gekürzt.
Kurz: man wird entmündigt und soll sich fügen und   -  gefälligst  -  den  -  Mund  -  halt   -   en! 

Zitat
Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR, ist einer der beiden Autoren des Artikels „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, veröffentlicht in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” 12/2009. Dort kann man folgendes lesen:

„Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”

Ebenso wieder ein ledigliches Bedenken von Vielen, welches aber vor den Verwaltungsgericht (sowie Landes- u. BundesVwG) genügen würde, um diese verfassungsrechtlich bedenkliche Fragen dem BVerfG vorlegen zu können!

Somit wäre ein Antrag auf eine Ruhendstellung zulässig und wegen Begründetheit anzuordnen -
bis am 03. Oktober die Karten neu gezinkt.. "äh"... gemischt werden...
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: MMichael am 14. Juni 2016, 17:04
Gerade zu Punkt 1. Denn weiter heißt es in diesem Urteil:

"Daher können diese eine umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung und damit auch der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich (Haushaltsbeitrag) verlangen."

Was genau bedeutet diese Aussage für uns bzw. Person A und wie funktioniert so eine Prüfung?
Wenn man die Rz 11 aus   http://bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=180316U6C7.15.0 liest:
Zitat
2. Die Beitragspflicht nach §§ 2 ff. RBStV greift in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit der Beitragsschuldner ein. Daher können diese eine umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung und damit auch der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich (Haushaltsbeitrag) verlangen. Dagegen kommt es für den Erfolg ihrer Anfechtungsklagen nicht darauf an, ob auch die Erhebung eines Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten nach §§ 5 ff. RBStV nach Grund und Höhe rechtmäßig, d.h. insbesondere verfassungsmäßig ist. Dies folgt daraus, dass eine unterstellte Verfassungswidrigkeit des Betriebsstättenbeitrags keine Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung der Bescheide über die Festsetzung des Haushaltsbeitrags hätte. In diesem Fall wären die Landesgesetzgeber gezwungen, denjenigen Teil des Beitragsaufkommens, der auf die Beiträge für Betriebsstätten entfällt, rückwirkend nach neuen Verteilungskriterien umzulegen. Auf deren Grundlagen müssten neue Rundfunkbeitragsbescheide ergehen.
, so könnte man vermuten, dass die Leipziger Richter meinen, dass nicht nur in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit der Wohnungsinhaber  mit den §§ 2 ff. RBStV und auch in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit der Betriebsstätteninhaber   mit den §§ 5 ff. RBStV  eingegriffen wird, sondern dass auch die Wohnungsinhaber sich genau überlegen sollten, weiter darauf „herumzuhacken“. Da doch eher die Erhebung eines Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten nach §§ 5 ff. RBStV nach Grund und Höhe verfassungswidrig ist, würden dann die privaten Wohnungsinhaber den Anteil der gewerblichen Betriebsstätteninhaber am Zwangsabgabeaufkommen rückwirkend  aufgebürdet bekommen (s.a. Bankenrettung durch Steuergelder). Im Sinne „ich warne Euch vor zu viel Eifer!“ - oder ?

Die Bemerkung
Zitat
Daher können diese eine umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung und damit auch der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich (Haushaltsbeitrag) verlangen.
könnte meinen, dass die Leipziger Richter die Möglichkeit erkennen und wissen, dass unter Berufung auf dieses Recht der  Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 jeder Bürger jedes ihn belastende Gesetz mittels der Verfassungsbeschwerde auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen lassen kann. (s.a. http://www.juraforum.de/lexikon/allgemeine-handlungsfreiheit) Die Leipziger Richter am BVerwG müssen dies nicht dem BVerfG vorlegen!

Im Übrigen gibt es Meinungen, wonach JEDES einfache Gesetz die Handlungsfreiheit einschränkt... Ich denke mal, mit dem Art 2 GG (allein) geht's nicht wirklich weit... Es ist wohl eher Art 5, den das BVerwG verbiegt, wenn es behauptet:
Zitat
Als Träger der Rundfunkfreiheit sind die Rundfunkanstalten berechtigt und verpflichtet, die sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ergebenden Anforderungen an die Erfüllung des Rundfunkauftrags eigenverantwortlich sicherzustellen.
Dies scheint der Knackpunkt, an dem die Anstalten zu Grundrechtträgern erhoben und ermächtigt werden, sich einen "Rundfunkauftrag" zu erstellen, mit dem dann die Grundrechte des einzelnen Menschen, des Bürgers ("Jeder hat das Recht...") nach Art 5 GG  außer Kraft gesetzt werden.
Meine Leseempfehlung Kratzmann und Herrmann - siehe unter
Jetzt 28 BVerwG-Verfahren: Aktenzeichen Vorinstanzen & Termine f. Ruhendstellung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17606.msg123306.html#msg123306
-   Meine Meinung – keine Rechtsberatung! -
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Miklap am 14. Juni 2016, 18:22
Zitat
... Zwangsabgabeaufkommen rückwirkend  aufgebürdet bekommen (s.a. Bankenrettung durch Steuergelder). Im Sinne „ich warne Euch vor zu viel Eifer!“ - oder ?
Nö.. sehe ich nicht so! Grundgesetz ist Grundgesetz - da kann man biegen und beugen wie man will - zwecklos!
Selbst wenn es Reformen geben sollte, ist ein Beitrag in dieser Form (Ländersache) oder in was weiss ich Form: rechtswidrig (fundamental gesehen!).
Sogar die Gebühr war vorher rechtswidrig.

Zitat
Die Leipziger Richter am BVerwG müssen dies nicht dem BVerfG vorlegen!
Aber nur die Richter in Leibzig nach einer Party ...  ;D
Spass beiseite - wenn verfassungsrechtliche Bedenken bestehen diese einer Prüfung zu unterziehen sind, müssen sie die Sache sehr wohl vorlegen!
Ansonsten Rechtsbeugung, insofern das Volk auch einen Anspruch zur Klärung (egal welcher Art) bei "ihren" Richtern hat !!

Zitat
Als Träger der Rundfunkfreiheit sind die Rundfunkanstalten berechtigt und verpflichtet, die sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ergebenden Anforderungen an die Erfüllung des Rundfunkauftrags eigenverantwortlich sicherzustellen.

Dies scheint der Knackpunkt, an dem die Anstalten zu Grundrechtträgern erhoben und ermächtigt werden, sich einen "Rundfunkauftrag" zu erstellen, mit dem dann die Grundrechte des einzelnen Menschen, des Bürgers ("Jeder hat das Recht...") nach Art 5 GG  außer Kraft gesetzt werden.

Da steht aber nicht das diese Eigenverantwortlichkeit zur einer Zwangsangelegeheit für das Volk werden darf!

Wie sie letztlich  "ihren" Rundfunk finanzieren (konservieren), ist vollkommen "wurscht" es darf das Grundgesetz
nicht (und schon gar nicht mit einem Artikel aus dem Grundgesetz!) vom Wesensgehalt verändern oder "etwas" inhaltlich außer Kraft gesetzt werden!

Wär ja noch schöner...

Edit -> .. daher bleibt erstmal locker und schaut in Richtung 03. Oktober!
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: cecil am 15. Juni 2016, 12:48
@antwort #24 (zitat: Urteil des BVerwG vom 18.03.2016, Rn 11)
Zitat
Dagegen kommt es für den Erfolg ihrer Anfechtungsklagen nicht darauf an, ob auch die Erhebung eines Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten nach §§ 5 ff. RBStV nach Grund und Höhe rechtmäßig, d.h. insbesondere verfassungsmäßig ist. Dies folgt daraus, dass eine unterstellte Verfassungswidrigkeit des Betriebsstättenbeitrags keine Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung der Bescheide über die Festsetzung des Haushaltsbeitrags hätte.

ich bin versucht, dies auch so zu lesen: "vermutlich werden wir in den Verfahren bzgl. der Betriebsstätten anders urteilen (... da wir gedenken, die Unternehmen künftig zu entlasten ...) - daraus ist aber keinerlei Ermutigung für Kläger/innen gegen die Wohnungsabgabe abzuleiten ..."
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 16. Juni 2016, 10:05
Zitat
ich bin versucht, dies auch so zu lesen: "vermutlich werden wir in den Verfahren bzgl. der Betriebsstätten anders urteilen (... da wir gedenken, die Unternehmen künftig zu entlasten ...) - daraus ist aber keinerlei Ermutigung für Kläger/innen gegen die Wohnungsabgabe abzuleiten ..."

Da die Betriebsstättenabgabe vom Prinzip her völlig anders gestrickt ist (böser Rechtschreibfehler, hatte doch glatt "getrickst" geschrieben...), gibt es hier natürlich völlig andere Angriffspunkte, insbesondere weil pro KFZ, pro Beherbergungszimmer und zusätzlich pro Mitarbeiter kassiert wird, dazu kommt natürlich, daß eine Abgabe zum Wohle der Allgemeinheit, die keine Steuer ist, dem Unternehmen einen prinzipiellen oder theoretischen Vorteil verschaffen muß, dieser Vorteil bedeutet quasie bare Münze für das Unternehmen, weil nunmal Zweck eines Unternehmens die Gewinnerwirtschaftung ist.
Eine Abgabe zur Förderung des Weinabsatzes für die Kelterei, eine Tourismuswerbeumlage der Gemeinde für die Hotellerie, eine Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer oder der Berufsgenossenschaft kostet die Unternehmen zwar auch reichlich Geld, der theoretische Vorteil zum Zwecke der Gewinnerwirtschaftung (oder Haftungsreduzierung) ist aber nachvollziehbar.
Der Rundfunk hätte noch nachzuweisen, auf welche Art und Weise der Zwangsbeitrag dem Unternehmen einen Vorteil verschafft, sprich Geld verdient...

Die klagemäßige Herangehensweise ist also total unterschiedlich und es dürfte den Rundfunkanstalten ziemlich weh tun, wenn SIXT, Rossmann und Netto (EDEKA) nicht zahlen müssen und der Rest der Unternehmen daraufhin auch die Zahlungen einstellt.
Ich finde ja schon lustig, daß man die Zahlungsaufforderungen des Beitragsservice nicht mal sauber durch die Bücher gehen lassen dürfte, da sowas den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung widerspricht.
Wenn jetzt also Kollege Feingewinde vom Finanzamt zur Prüfung kommt und die Pseudorechnungen des Beitragsservice nicht als ordentlichen Beleg anerkennt und damit den Beitrag nicht als Kostenfaktor (=Gewinnreduzierung) gelten läßt, dann wäre die Geschäftsführung für den Betrag persönlich in der Haftung...
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Miklap am 16. Juni 2016, 13:15
Da stimme ich zu...die Unternehmen haben natürlich andere Angriffsziele.
Ich habe mir keine Gedanken über Buchungen oder Gewinn-Verluste gemacht, da ich kein Unternehmen führe.
Den Satz finde ich übrigens gut - fehlte nur das "nur"...?
Zitat
Der Rundfunk hätte "nur" noch nachzuweisen, auf welche Art und Weise der Zwangsbeitrag dem Unternehmen einen Vorteil verschafft, sprich Geld verdient...


Ich denke aber, dass wir etwas vom eigentlichen Thema abweichen - auch wenn es i. d. R.
dazu gehört und sich ggf. Unternehmer im Forum befinden diese hypothetisch mitdiskutieren.

Vielleicht sollte man dbzgl. ein untergeordnetes Board einrichten?

So wie ich "BsGEZ" verstanden habe, sollte mit diesem Thema "Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz" 
der Komplex "Grundrecht" für eine Klage hervorgehoben werden, um in dieser die Gesamtheit der fundamentalen Rechtsverletzungen
anzuzeigen und gleichzeitig vor dem VwG keine Klageabweisung riskiert - wegen einer reinen Verfassungsbeschwerde...

Alles rein hypothetisch natürlich...
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 16. Juni 2016, 13:50
Man könnte natürlich schon in der Privatklage gegen den Rundfunkbeitrag vorbringen, daß ein Arbeitnehmer doppelt benachteiligt gegenüber anderen Befreiten (BAFÖG, Hartz4) ist.
Da der Arbeitgeber quasi für seine Angestellten bereits "mitbezahlt", wäre der Rundfunkbeitrag im Privatbereich ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot.
Falls der Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug nutzt, so würde sogar "nochmal" vom Arbeitgeber für ihn bezahlt werden.
Der vom Arbeitgeber für Rundfunk bezahlte Betrag könnte ja auch für eine Lohnerhöhung verwendet werden...
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 16. Juni 2016, 21:30
Ich habe die Klagebegründung für Person A erneut überarbeitet. Sie ist nun "noch persönlicher" und auf Person A zugeschnittener geschrieben. Ein paar Dopplungen wurden entfernt oder zusammengefügt. Ein paar neue Ansätze mit eingebracht. Für mich wäre jetzt interessant zu wissen, wie rein hypothetisch, die Gegenseite oder ein Anwalt oder ein Richter auf die jeweiligen Punkte gegenargumentieren könnten. Wenn da jemand Zeit und Lust hat sich pessimistisch zu äußern würden wir uns sehr darüber freuen.

Es geht um unsere Freiheit! Es geht um die Einhaltung der Grundgesetze durch die Gerichte!

Person A hat schon vor 2013 keine Gebühren gezahlt, da sie den Rundfunk nicht nutzte. Person A wird auch in Zukunft den Rundfunk ganz sicher nicht nutzen, auf welcher Grundlage soll Person A also Beiträge zahlen für eine Sache die sie nicht nutzt? In vielen Fällen ist der Beitrag nicht rechtens. Hast Du zwei Wohnungen, musst Du für beide Wohnungen zahlen obwohl Du nur in einer Wohnung im gleichen Moment sein kannst und den Rundfunk konsumieren könntest. Lebt eine 8 köpfige Familie mit Eltern, Kinder und Oma und Opa in einem Haus, so müssen diese nur einen Beitrag zahlen. Hier finanzieren also die armen Arbeitnehmer andere noch ärmere Familien mit. Und die die den Rundfunk erst gar nicht nutzen, da sie dafür keine Zeit haben, finanzieren erst Recht alles mit.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: gerechte Lösung am 17. Juni 2016, 21:22
Zitat
meines Widerspruchs (gegen den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" 
Gegen den BS? geht so nicht ,, Mr.X meint, dass er dann gegen die LRA vorgehen müsste, da die
ihren "Teil der Rundfunkanstalt" nicht im Griff haben. Die LRA ist rechtsfähig, der BS nicht.

Beispiel:
Der Kfz-Schlosser hat gepfuscht. Man geht gegen die Werkstatt, Firma PfuschX vor und nicht gegen den Schlosser.
Warum? weil man mit der Firma einen Vertrag hat.

Das Außenverhältnis ist LRA - Bürger. Nicht BS - Bürger.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 17. Juni 2016, 23:59
@gerechte Lösung
Danke für das Lesen der Klagebegründung. In diesen Abschnitt hat sich jedoch kein Fehler eingeschlichen.

Zitat
Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice" < wurde Jahrelang von Person A ignoriert
Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice" < wurde Jahrelang von Person A ignoriert
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.) < darauf hat Person A reagiert gemäß 3a
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"] < Person A hat in 05.2015 einen 17 seitigen Widerspruch eingereicht inklusive Antrag auf Aussetzung
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä. < ist in 07.2015 passiert
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf) < ist in 04.2016 passiert
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"] < da befindet sich Person A gerade

Person A erhielt vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" einen Festsetzungsbescheid. Nach dem Widerspruchdurch Person A, erhielt Person A eine Antwort und letztendlich einen erneuten WiderspruchsBESCHEID von einer LRA und nun ist Person A bei der Findung einer guten Klagebegründung.


Bisher hat Person A also nur gegen den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" widersprochen und nie gegen eine LRA direkt. Somit denke ich, dass dieser Teil richtig ist, falls nicht korrigiert mich bitte erneut.

Für weitere Verbesserungen bin ich nach wie vor sehr offen. Gern auch Meinungen oder Kritik.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Miklap am 18. Juni 2016, 00:01
Seite 5:
Zitat
5.) In der Entscheidung und im Urteil des Bundesverwaltungsgericht 6 C 6.15 vom
18.03.2016 stellt dieses ebenfalls einen weiteren Verstoß durch den 15.
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen Artikel 5 Grundgesetz (das Grundrecht, sich
aus allgemein zugänglichen Informationsquellen ungehindert zu unterrichten) fest.
Zitat:
"Soweit sie sich (Anmerkung: die Rundfunkbeitragspflicht) als Beschränkung des
Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen…"

Es findet eine Rechtsbeugung statt, die ich nicht hinnehme sowie ich auch dieses
Urteil und die Rechtssprechung nicht hinnehme,

Das Rechtsstaatsprinzip gebietet, dass die Staatsgewalten an das Recht gebunden sind.
Insbesondere ist dabei der Vorrang der Verfassung gegenüber einfachen Gesetzen zu beachten, Art. 20 Absatz 3 GG. (s. Zitat / Empfehlung unten)
Auch ein Gericht hat Grundrechte daher mit einzubeziehen und kann einen Bürger nicht einfach dadurch "entmündigen"
indem es entscheidet was für die Bürger diese Landes hinzunehmen ist und/oder was nicht.

Das Thema "Geld" wäre auch noch erwähnenswert.. (meiner Meinung nach..)
da dieses Tauschmittel erst erarbeitet werden muss!
Dadurch bekommt die Begriff "Zwang" eine ganz besondere Bedeutung!

Zitat
Daher werde ich den Rundfunkbeitrag auch in Zukunft nicht zahlen.
 
Käme beim Richter nicht gut..  ???

Eine Empfehlung:
Zitat
Rechtswidrigkeit wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht

Der „Rundfunkbeitrag“ ist eine finanzverfassungsrechtlich unzulässige Abgabe, deren Erhebung aufgrund der Unzulässigkeit gegen das verfassungsrechtliche Rechtsstaatsprinzip verstößt, weil

•   es sich bei der geforderten Abgabe nicht um einen "Beitrag" im abgabenrechtlichen Sinne handelt, da er den grundlegenden verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt;
•   die geforderte Abgabe gegen die grundlegenden Prinzipien verstößt, welche die Auferlegung nichtsteuerlicher Abgaben begrenzen;
•   die der Abgabe zugrunde liegende gesetzliche Typisierung
•   sachlich unzutreffend und
•   willkürlich ist und
•   es ihr an Sachgerechtigkeit mangelt;
•   die Festsetzung der geforderten Abgabe in zeitlicher Hinsicht unzulässig ist.

1. Kein „Beitrag“ im abgabenrechtlichen Sinne

Das Rechtsstaatsprinzip gebietet, dass die Staatsgewalten an das Recht gebunden sind. Insbesondere ist dabei der Vorrang der Verfassung gegenüber einfachen Gesetzen zu beachten, Art. 20 Absatz 3 GG.

Ihre Forderung bezeichnen Sie im Festsetzungsbescheid v. … als „Beitrag“. Dieser gründet auf dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Der Charakter einer Abgabe bestimmt sich allerdings nicht danach, welche Bezeichnung für diese gewählt wird, sondern er bestimmt sich nach ihrem materiellen Gehalt (Vgl. BVerfGE, 49, 343 (Tz. 41).   Abgabenrechtlich handelt es sich bei der als „Rundfunkbeitrag“ bezeichneten Abgabe jedoch nicht um einen Beitrag. Auch wenn Sie dies andernorts gebetsmühlenartig wiederholen mögen, so wird dadurch aus Ihrer Forderung dennoch kein Beitrag im Sinne des Abgabenrechts. Die von Ihnen allenthalben vertretene Ansicht, für die Beitragspflicht reiche „allein die Möglichkeit aus, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen“, hält verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht stand.

Edit: Klage -> LRA !   Widerspruch -> BS
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 18. Juni 2016, 00:24
@Miklap
Vielen Dank. Ich werde Deinen Vorschlag mit einarbeiten.

Die Sache mit den Rundfunkbeitrag auch in Zukunft nicht zahlen finde ich nach wie vor angemessen. Weder Person A, noch Du, noch ich oder eine Wohnung können Rundfunkwellen jeglicher Art empfangen. Dazu benötigt es entsprechende Endgeräte und selbst wenn Person A diese Endgeräte besitzt, bedeutet dies nicht, dass sie diese auch für den Empfang dieser Sender benutzt. Wie in der Klagebegründung geschrieben, fehlt Person A die Zeit dafür und ebenso das Interesse diese Sender zu konsumieren. Person A weiß jetzt schon, dass sich das in Zukunft auch nicht ändern wird. Warum sollte man sich also nicht zu so einer Aussage hinziehen lassen?

Beim lesen Deiner Worte, habe ich mich auch gefragt wie es mit den Rundfunkbeiträgen in anderen Ländern aussieht und musste feststellen, dass das eine ganz gemischte Sache ist man jedoch meistens nicht zahlen muss, wenn man den Rundfunk nicht konsumiert. Quelle Wikipedia:

Schweden
Bisher wurden auch Gebühren von Haushalten erhoben, die keinen Fernseher besaßen, aber einen internetfähigen Computer oder ein Smartphone. Im Juni 2014 entschied das Oberste Verwaltungsgericht, dass dies nicht rechtmäßig sei. Die Gebührenzentrale kündigte die Rückzahlung der Gebühren an.

Österreich
Mit Erkenntnis vom 18. September 2014[73] entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Computer mit Internetanschluss nicht Rundfunksempfangseinrichtungen sind, da der Radioempfang über Internet-Streaming kein Rundfunk im technischen Sinne ist.

Schweiz
[...]während der Haushalte ohne Radio und Fernseher auf Antrag von der Abgabe befreit werden.

Spanien
Es gibt keine staatliche Rundfunkabgabe.

Dänemark
In Dänemark ist von jedem Haushalt, der über einen Fernseher oder einen internetfähigen PC verfügt, eine Fernsehgebühr von 203 DKK (ca. 27,20 Euro) pro Monat zu entrichten.

Polen
Allerdings gab 2011 nur ein Drittel der polnischen Haushalte an, einen Fernseher zu besitzen.

Tschechien
Die Gebühr wird nur einmal pro Haushalt erhoben und schließt Ferien- und Wochenendhäuser ein.

Frankreich
Daher sind Grundsteuerpflichtige, die über einen Internetzugang verfügen, der den Empfang von Fernsehprogrammen einschließt, nur gebührenpflichtig, wenn sie ein Fernsehgerät besitzen. Ist letzteres nicht der Fall, so sind sie nicht gebührenpflichtig.

Großbritannien
Eine Lizenz ist nur erforderlich, wenn ein Fernseher zum Fernsehempfang verwendet wird. Es ist keine Lizenz für den bloßen Besitz eines Fernsehers erforderlich, und für den Besitz und die Verwendung von Funkempfängern ist ebenfalls keine Lizenz erforderlich.

Israel
Ab 2016 soll der Rundfunkbeitrag nicht mehr erhoben, das Personal drastisch reduziert und die Sendeeinrichtungen verkleinert werden.

Japan
Für den Fall eines Nichteingehens eines Vertragsverhältnisses mit der NHK, d.h. einer Verweigerung der Gebührenzahlung, gibt es jedoch keine rechtlichen Regelungen.

------------------------------

Ich bin dann auch noch auf folgenden Artikel gestoßen.

https://www.berlinjournal.biz/gez-rechtens-verfassungsrichter-winkte-gesetz-seines-bruders-durch/

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Ja, die Klage geht an eine LRA.  :) Bzw. an das entsprechende Gericht.

------------------------------

Für weitere Vorschläge, Kritik und Verbesserungen sind wir dankbar.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 20. Juni 2016, 21:33
Ich habe soeben noch folgendes in die Klagebegründung für Person A eingebaut:

Zitat
10.) Wie kann es sein, dass ich für etwas zahlen soll was ich nicht nutze und niemals nutzen werde? Vergleich:

- Ich zahle direkt auch keinen Beitrag für die öffentlichen Verkehrsmittel. Da sich in jedem Bundesland und in jedem Ort öffentliche Verkehrsmittel befinden, könnte man auf die Idee kommen, dass ich auch dafür pauschal einen monatlichen Beitrag zahle, da mir ja theoretisch die Nutzung zur Verfügung stünde. Dieser Beitrag wird jedoch nicht erhoben, denn warum sollte ich für etwas zahlen, was ich gar nicht nutze (die öffentlichen Verkehrsmittel), da ich zu Fuß, mit dem Auto oder Fahrrad unterwegs bin?

- Ich zahle gerne und mit gutem Gewissen jährlich die Kraftfahrzeugsteuer, da ich die öffentlichen Autobahnen und Straßen nutze und für deren Erhalt sorgen möchte. Sollten in Zukunft etwa alle Bürger einen monatlichen Beitrag für die Kraftfahrzeugsteuer zahlen, obwohl sie kein Kraftfahrzeug auf den öffentlichen Autobahnen und Straßen bewegen, aber ihnen die öffentlichen Autobahnen und Straßen theoretisch zur Nutzung und damit zur freien Verfügung stehen?

- Ich zahle keinen Rundfunkbeitrag! Wie die öffentlichen Autobahnen, Straßen und Verkehrsmittel, wird mir der öffentliche Rundfunk angeboten, da ich ihn wie jedoch nicht nutze, zahle ich auch nicht dafür.

Ist dies so gangbar? Oder wurde auch dagegen schon irgendwie argumentiert durch die Gerichte? Habt Ihr weitere Ideen, Vorschläge und Vergleiche die ich anbringen könnte?

Als letztes werde ich dann noch die Begründung mit den Nachbarländern in der EU einarbeiten. So sind es derzeit 11. "stichhaltige" Gründe, warum Person A nicht zahlt. Der wichtigste Punkt ist aber nach wie vor: Person A zahlt nicht, weil Person A den Rundfunk schlicht und ergreifend nicht nutzt!
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Roggi am 20. Juni 2016, 22:07
Es gibt in dieser Hinsicht reichlich Gesetze, die dir recht geben. Diese wurden bereits im Thread zur Klage nach Europarecht gepostet:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.0.html
Davon sollte einiges helfen, deine Argumente mit Gesetzen zu untermauern.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: rave am 20. Juni 2016, 22:14
Vielleicht wäre es hilfreich, Beitrag mit Beitrag zu vergleichen.
Straßenbeitrag? Versicherungsbeitrag? Dann fällt dem geneigten Leser der Vergleich leichter.

Der Vergleich mit der Kfz-Steuer macht ggf. dann Sinn, wenn man ihn auf "alle" bezieht. Also "alle" müssten zahlen, weil sie einen
möglichen Nutzen daraus haben.
(Auch die 80-jährige Omma, die selbst nicht fährt, holt ihre Lebensmittel vom Supermarkt. Wie kommt die Ware dahin... mit dem LKW. Also
muss die Omma auch Kfz-Steuer bezahlen. So einfach ist das.)

Beim ÖPNV ist das ähnlich. Derezit als "Beförderungsmittelentgelt" aber auch möglich als "Nahverkehrsabgabe". Jeder zahlt 1000 Euro im Jahr und
könnte dann ja damit fahren. Die Gleise liegen, die Züge gibts auch... das macht die Beförderung möglich.

Mit einiger Phantasie lassen sich seitenweise Argumente gestalten. Da ist die Kreativität des Einzelnen gefragt...  (#)

VG rave
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 20. Juni 2016, 22:34
@Roggi
Die nächsten 18 Seiten zum durchlesen, dabei quillen mir meine Augen doch jetzt schon fast aus dem Gesicht!  :-\ Ihr seit echt hart  :o

@rave
Straßenbeitrag? Kenne ich nicht. Versicherungsbeitrag: Versicherungen sind nicht direkt öffentlich, lassen sich also leider nicht so gut vergleichen bzw. kenne ich mich da nicht so gut aus. Die Sache mit der Kfz-Steuer habe ich doch bereits auf "alle" bezogen. Dein Argument mit dem ÖPNV ist meinem ebenso gleich. Wahrscheinlich ist es einfach schon sehr spät, aber ich weiß nicht worauf Du hinaus möchtest / was Du mir sagen möchtest, oder ob Du mich einfach nur bestätigen wolltest?!
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Roggi am 20. Juni 2016, 22:38
@BsGEZ: nur die Klage durchlesen, Punkt 4 ist wichtig.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: rave am 20. Juni 2016, 23:26
@BsGEZ:
Mein Text zielt eher darauf ab, dass der Gesetzgeber oder wer auch immer weitere Abgaben erfinden könnte, wie ich sie beschrieben habe.

Ich vergleiche zudem ungern Beitrag und Steuer bzw. erwähne keinen "Nahverkehrsbeitrag" solange es ein "Entgelt" ist.
Wir sagen ja auch nie, dass der Rundfunkbeitrag eine "Steuer" wäre... nie. Sondern sagen, dass er kein "Beitrag" ist sondern maximal
eine "unzulässige Haushaltsabgabe".

Da sind die Unterschiede klein, aber fein.

Versicherungsbeitrag: Da wäre die Arbeitslosenversicherung für jeden Arbeitnehmer?!
Die Sozialversicherung (Rente) und und und... da gibt es genügend Beispiele.

Und man kann eigentlich IMMER Beitragspflichtige von nicht-Beitragspflichtigen abgrenzen. Nur eben nicht beim Rundfunkbeitrag...

VG rave
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 21. Juni 2016, 20:23
@Roggi
Vielen Dank, habe ich direkt so eingearbeitet.

@rave
Für mich als Laien, sind das genau die Vergleiche die zählen. Es wird mir etwas frei zur Verfügung gestellt: Egal ob Rundfunk, Bus, Straßenbahn oder sonstwas. Wenn ich es nicht nutze, zahle ich auch nicht. Wenn ich es nutze, zahle ich dafür. So einfach sollte es sein. Wenn in 100 Jahren jeder Mensch über den Boden schwebt und alle ÖPNV Mittel nach wie vor zur Verfügung stehen jedoch völlig leer sind und nicht genutzt werden, macht es doch auch kein Sinn dafür jeden Bürger zahlen zu lassen?

Also muss man mit der Zeit gehen und die Sachen abschaffen. Genau das gleiche sollte hier mit dem Rundfunk auch geschehen. Wenn es Menschen gibt, die ihn nicht nutzen, dann der Service verkleinern um Kostendeckend arbeiten zu können.

----------------------------------------------------------------------------------------------

In gut zwei Wochen muss die Klage abgegeben werden. Wenn noch Ideen oder Tipps vorhanden sind, bitte immer her damit.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Leo am 21. Juni 2016, 20:52
Für mich als Laien, sind das genau die Vergleiche die zählen. Es wird mir etwas frei zur Verfügung gestellt: Egal ob Rundfunk, Bus, Straßenbahn oder sonstwas. Wenn ich es nicht nutze, zahle ich auch nicht. Wenn ich es nutze, zahle ich dafür.


Zur Veranschaulichung finde ich das Flugblatt von geznoch (Initiative im Raum Nürnberg/Fürth) ganz gut:

Zitat
Was halten Sie davon, wenn es plötzlich für jeden Haushalt eine [...] Einheits-Straßenbahn-Rechnung gäbe [...] ?

Wie finden Sie das, wenn der Staat in Ihrem Namen für die öffentlichen Verkehrsmittel einen Vertrag abschließen könnte und Sie müssten nun bis in alle Zukunft Fahrkarten bezahlen?
  • ohne Sie zu fragen
  • ohne, dass Sie den Vertrag wieder kündigen können
  • weil man Ihnen unterstellt, Sie seien Schwarzfahrer!

Quelle: http://www.geznoch.de/05gezfly3.jpg
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Rasputin am 23. Juni 2016, 02:40
Heute ist mir in meinem Wiederspruch / Zurückweisungsschreiben eine Fomulierung eingefallen, die ich ganz gut fand. Evtl. hatte ja bisher niemand diesen Gedanken.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
 Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Bisher habe ich immer gelesen und auch selbt argumentiert, das ich ja das öffentlich-rechtliche TV nicht brauche, um mich eben aus "allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

Meine Formulierung heute war anders ..:

Zitat
Da der öffentlich rechtliche Rundfunk allgemein frei zugänglich ist, steht es mir frei,  diesen ungehindert zu nutzen! Das Grundgesetz erlaubt es mir , die Formulierung ist eindeutig. Ungehindert wäre er aber nicht mehr zu erreichen, wenn Sie Beiträge erzwingen. Ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.

Wenn Sie das Programm nicht mehr allgemein frei zugänglich anbieten wollen, bleibt es Ihnen frei in der Entscheidung, das Programm einzustellen. Oder geeignete Maßnahmen zu treffen, damit dies nicht mehr allgemein frei zugänglich ist. Geeignete Verschlüsselungsmethoden können Sie bei z.B. Sky oder dem ORF / Österreich erfragen.

Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Rasputin am 23. Juni 2016, 14:15
..oder noch besser so:

Zitat
Da der öffentlich rechtliche Rundfunk ALLGEMEIN ZUGÄNGLICHE QUELLE IST, habe ich das Recht, diesen UNGEHINDERT zu nutzen! Das Grundgesetz erlaubt es mir , die Formulierung ist eindeutig. Ungehindert wäre er aber nicht mehr zu erreichen, wenn Sie Beiträge erzwingen. Ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.

Wenn Sie das Programm nicht mehr allgemein frei zugänglich anbieten wollen, bleibt es Ihnen frei in der Entscheidung, das Programm einzustellen. Oder geeignete Maßnahmen zu treffen, damit dies nicht mehr allgemein frei zugänglich ist. Geeignete Verschlüsselungsmethoden können Sie bei z.B. Sky oder dem ORF / Österreich erfragen."

Wenn die es eben nicht wünschen, sollen die es halt abdunkeln...wäre mir recht..   ;)
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 17. August 2016, 21:05
Die angehängte Antwort seitens des Beklagten hat Person A heute über das Gericht erhalten. Ich bin ein wenig sprachlos darüber. Es wird nicht auf EINEN Punkt der Klage eingegangen.

1.) Wie kann man weiter vorgehen?

2.) Wenn nicht innerhalb von sechs Wochen reagiert wird, so entscheidet das Gericht wie es weiter geht?

3.) Wenn reagiert wird und man schreibt zum Beispiel:

"dass die vom Beklagten genannten Gerichtsurteile alle nicht auf die Klagepunkten genannten Gründe eingehen und das Schreiben im Ganzen sowieso extrem Allgemein gehalten wurde"

was passiert dann?

4.) Wenn das Gericht mit einer Copy & Paste Klagebegründung die Klage abweist und Person A weiterhin nicht zahlt, was passiert dann? Vollstreckung? Es steht ein Umzug für Person A an, kann man das irgendwie ausnutzen?

Ich würde mich über Hilfe und Tipps sehr freuen.

Anm.Mod. seppl: Anhänge wurden durch diese Verlinkung ersetzt:
Klageerwiderungen/ Stellungnahmen der Landesrundfunkanstalten im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10918.msg128896.html#msg128896


(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=10918.0;attach=9949;image)  (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=10918.0;attach=9951;image)  (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=10918.0;attach=9953;image)
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: MMichael am 18. August 2016, 16:37
2.) Wenn nicht innerhalb von sechs Wochen reagiert wird, so entscheidet das Gericht wie es weiter geht?
keine panik!
Logisch, entscheidet das Gericht. Es ist aber DEIN Gericht, das DU angerufen hast. Und so kannst DU ganz ruhig mal überlegen....

Und dann könnte - rein fiktiv - ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ mal schreiben: ähm, um die vom beklagten angeführten vierzehn (14) entscheidungen des bverwg zu sichten, zu lesen, zu verstehen, zu studieren bedarf es viel mehr zeit und so bitte ich um fristverlängerung um mindestens 28 wochen (zwei woche pro urteil) ..." oder so ähnlich? - zumal noch umzugsvorbereitungen und der umzug anstehen - ausserdem sind  doch am bverfG klagen anhängig, da wird doch sicherlich die Verfassungsmäßigkeit geprüft?!

Denn schon der erste vom Beklagten inhaltlich zur Sache formulierte Satz
Zitat
..., dass die Rundfunkbeitragserhebung im privaten Bereich das angemessene Mittel darstellt, um den verfassungsunmittelbaren Anspruch der Rundfunkanstalten ... zu erfüllen...
ist die grundgesetzwidrige Behauptung, um die es hier geht.
Womit beweist der Beklagte seinen verfassungsunmittelbaren Anspruch? Aus welchem Artikel unseres GG wird dieser behauptete Anspruch abgeleitet? Wie werden die Argumente der Klage konkret widerlegt? Behauptungen reichen nicht. Ob in den genannten Urteilen genauer auf genau die Argumente eingegangen wird, ist zu prüfen durch wochenlanges Studium. Das braucht Zeit, um gewissenhaft zu sein.

Stand in der Klagebegründung von A eigentlich was zu "Alternative Finanzierungswege"? Warum erscheint das in der Klageerwiderung?
Ich dachte, es ging um Art 5 GG, das verfassungsunmittelbare Grundrecht auf zensurfreie Meinungs- und Informationsfreiheit durch ungehinderte Unterrichtung aus  allgemein zugängliche Quellen der freien Presse und des freien Film und Rundfunks!? oder so ähnlich... 

Bzgl. des Umzugs könnte jedermensch beim Gericht mal anfragen, wie das am Besten zu handhaben ist. Geht es in einen anderen Verwaltungsgerichtsbezirk? - auf jeden Fall ist eine Umzug ein triftiger Grund für eine Fristverlängerung! - meine Meinung - keine Rechtsberatung.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 18. August 2016, 18:11
Hallo MMichael,

vielen lieben Dank für Deine Antwort und Deinen Beitrag. Das stimmt mich und Person A wieder positiv! Vielen Dank!

1.) Die Sache mit der Fristverlängerung ist nicht schlecht, jedoch denke ich, dass das Gericht sich maximal auf die Verdoppelung der Frist einlassen wird. So war es auch schon bei der Klage. Da wurde auch nur verdoppelt obwohl triftige Gründe genannt wurden warum es erheblich länger dauern wird.

2.) Ich weiß leider auch nicht wie der Beklagte sich auf so eine Aussage hinreißen lassen konnte, dass der Rundfunkbeitrag ein angemessenes Mittel darstelle.

3.) Die Klagebegründung von Person A findest Du in meinem Beitrag 30, hier in diesem Thread, folgend ein Direktlink zum Beitrag:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19056.msg124781.html#msg124781

Und nein, es wurde absolut nicht auf alternative Finanzierungswege in der Klage von Person A eingegangen. In der Klage wurden nur Punkte aufgeschrieben, die bis dato so von den Gerichten immer mehr oder weniger ignoriert wurden, da es dafür scheinbar keine gesetzliche Grundlage gibt / gab. Auf alternative Finanzierungswege wurden bereits öfters von Gerichten entschieden bzw. sich zu geäußert, daher wurde es nicht erwähnt.

4.) Ja, es geht in einen anderen Verwaltungsgerichtsbezirk. Auch ein guter Hinweis von Dir, Umzug = Fristverlängerung. Sehe ich erstmal auch so, Gericht sagt sich aber bestimmt, dass in der normalen Frist solch Dingen bereits mit inbegriffen sind. Person A wird es trotzdem mit aufnehmen.

Ich und Person A würden sich über eine erneute Antwort von Dir freuen.

Über weitere Anregungen von anderen sind wir natürlich ebenso dankbar. Ich denke der Hauptpunkt im "Antwortschreiben" an das Gericht ist, dass der Beklagte in keiner Weise auf nur einen einzigen Punkt der Klage eingeht und es sich hier scheinbar um eine Copy & Paste Antwort handelt. Allein dies sollte vom Gericht negativ bewertet werden. Aber wahrscheinlich stecken Gericht, BS und RFA sowieos unter einer Decke. =(
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: MMichael am 18. August 2016, 19:17
Aber wahrscheinlich stecken Gericht, BS und RFA sowieos unter einer Decke.
Ja, die Decke. Die ist recht kurz und jeder will drunter...
Aber seid nicht neidisch! Auch wenn's kühl und windig ist, es wird nach dem Regen wieder Sonne geben! Und Draußen ist's auch schön. Und: Nur die Harten komm' in Jarten. Paradiesjarten. ;)

Zitat
es wurde absolut nicht auf alternative Finanzierungswege in der Klage von Person A eingegangen.
Das ist doch eine Frage die man innerhalb der  6 Wochen stellen könnte: Warum schreibt der Verfahrensgegner das? Was soll hier unterstellt werden? Wichtig: Genau bei DEINEM Argument bleiben und nachfragen, sich immer deutlich ungerechtfertigter Unterstellungen klar verwehren und unklarer Andeutungen direkt und ausdrücklich entgegentreten! Wichtig! Es gab/gibt ja  immer diese Urteilsbegründungen, wo diese Argumente, die nicht in der Klage genannt, sondern vom Beklagten angeführt wurden, vom Gericht dann aufgeführt und ausgewalzt wurden/werden, um nicht auf DAS Argument eingehen zu müssen (Es entstand dabei der Eindruck, das die Urteilsbegründung bereits vorgefertigt war. Aber das ist keine bewiesene Tatsache, sondern ein Gefühl / Eindruck) Tatsache ist, dass der Beklagte das Argument "Alternative Finanzierungswege" zu widerlegen sucht, obwohl dies nicht vom Kläger angeführt wurde. 
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: azdb-opfer am 19. August 2016, 07:54
Warum schreibt der Verfahrensgegner das? Was soll hier unterstellt werden? Wichtig: Genau bei DEINEM Argument bleiben und nachfragen, sich immer deutlich ungerechtfertigter Unterstellungen klar verwehren und unklarer Andeutungen direkt und ausdrücklich entgegentreten! Wichtig! Es gab/gibt ja  immer diese Urteilsbegründungen, wo diese Argumente, die nicht in der Klage genannt, sondern vom Beklagten angeführt wurden, vom Gericht dann aufgeführt und ausgewalzt wurden/werden, um nicht auf DAS Argument eingehen zu müssen

@BsGez:
Es ist Deine Klage. Wie MMichael es bereits geschrieben hat, sollte der Beklagte nicht die "Moderation" übernehmen. Ich würde auch bei den eigenen Klagegründen noch mal genau "nachbohren". Der Beklagte kann offensichtlich die Klagegründe nicht widerlegen.

Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 21. August 2016, 11:17
Vielen Dank erneut euch beiden! Das eröffnet und verändert meine / unsere Sichtweite immens. Anbei der Entwurf der Fristverlängerung. Ich poste ihn um alles vollständig zu haben. Sollte es hier keine Anmerkungen oder Verbesserungen geben, wird er zeitnah dem Gericht übergeben. Und dann folgt in den nächsten Tagen und Wochen die Stellungnahme von Person A.

Leider kann Person A und ich nicht am Tag in Karlsruhe teilnehmen. Eigentlich war es geplant, aber Karlsruhe ist einfach zu weit weg für uns. Auto fahren, Bus fahren, Zug, Flugzeug, ist alles zu teuer oder zu lang von der Fahrtdauer.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Bürger am 21. August 2016, 18:41
Für die weitergehende Klagebegründung sowie ggf. ergänzenden Sachvortrag bitte auch beachten:

Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 23. August 2016, 22:47
Anbei ein erster, ganz ganz grober Entwurf der Stellungnahme von Person A. Über Anmerkungen, Ideen und Tipps freuen wir uns natürlich immer wieder. Die Vorschläge von hier werden noch eingearbeitet die Tage.

Vielen Dank an Bürger, MMichael und azdb-opfer.

Es hat Person A sehr geholfen, zu verstehen, dass es hier um ihre Klage geht und jede Klage mehr oder minder einzigartig ist. Und so ist auch die entsprechende Stellungnahme entstanden. Wie gesagt nur ein ganz grober Entwurf, in welche Richtung es gehen soll.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: MMichael am 24. August 2016, 11:04
ganz ganz grober Entwurf
Nein nein! Sehr feine Ironie! Sehr gut!  8)

Evtl. könnte ABC oder XYZ statt zu schreiben:
Zitat
Des Weiteren waren auch alternative Finanzierungswege nicht Thema meiner Klage und der Beklagte erwidert erneut einen Punkt der nicht debattiert werden muss, da er nicht Teil meiner Klage ist.
die folgende Formulierung wählen:
Zitat
Des Weiteren waren auch alternative Finanzierungswege nicht Thema meiner Klage und der Beklagte erwidert erneut einen Punkt, der nicht debattiert werden müsste, da er (gegenwärtig) nicht Teil meiner Klage ist.
  ;)
Hintergrund: Mensch könnte so später die Idee aufgreifen, und die verfassungskonforme Finanzierung des örR durch die Konsumenten / Teilnehmer, die den Vorteil (bewusst) annehmen durch Kauf entsprechender Zugangdaten (Mitgliedsnummer + PIN/Password) beim Anstaltsrundfunk (Rundfunk-Abo) verlangen. Der Verwaltungsaufwand würde drastisch verringert... ;)
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: azdb-opfer am 24. August 2016, 20:38
Sehr gut, aber ich würde die Vermutungen über die Unzurechnungsfähigkeit des Beklagten entfernen, die finde ich problematisch.

Die Hinweise, dass der Beklagte sich "verzettelt" und mit seiner Arbeit überfordert ist, würde ich aber stehenlassen.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 04. September 2016, 14:14
Vielen Dank für die Anregungen. Person A wird diese berücksichtigen.

Gestern ist die Antwort vom Gericht gekommen:

- Frist für Stellungnahme wird NICHT verlängert und bleibt somit bei 6 Wochen
- ein Umzug ändert nichts an den Tatsachen, zuständiges Gericht bleibt das Gericht in dem Ort in dem Person A zeitnah nicht mehr wohnt, neue Entfernung zum Gericht dann 250 Kilometer vorher 25 Kilometer
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 06. September 2016, 20:54
So hier nun die vorerst finale Version der Stellungnahme von Person A. Änderungen und Ergänzungen sind bis zum 22.09.2016 möglich. Sollte also noch jemand einen guten Rat oder Vorschlag haben, immer her damit. Person A ist für alles offen.

Die Tipps von MMichael und azdb-opfer wurden berücksichtigt und mit eingearbeitet.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: Philosoph am 07. September 2016, 17:55
Eine fiktive Person ist gerade zufällig über einen Beschluss des BVerfG vom 17.12.2013 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/12/ls20131217_1bvl000508.html) gestolpert.
Darin geht es um die Frage, ob Gesetze negative Neuregelungen für bis dahin als unproblematische Bereiche zur Folge haben dürfen.

Zitat
RN. 62:
Die im Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes stehen Gesetzen mit echter Rückwirkung grundsätzlich entgegen (a). Keine der in der Rechtsprechung anerkannten Ausnahmen von diesem Verbot liegt hier vor (b). Auch ansonsten ist hier kein Grund für die Rechtfertigung der echten Rückwirkung erkennbar (c).

Zitat
RN. 63:
a) Die Verfassungsmäßigkeit eines rückwirkenden Gesetzes ist nur dann fraglich, wenn es sich um ein den Bürger belastendes Gesetz handelt (vgl. BVerfGE 24, 220 <229>; 32, 111 <123>; 50, 177 <193>; 101, 239 <262>; 131, 20 <36 f.> ). Das grundsätzliche Verbot echt rückwirkender belastender Gesetze beruht auf den Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. BVerfGE 45, 142 <167 f.>; 132, 302 <317>). Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerfGE 101, 239 <262>; 132, 302 <317>). Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 45, 142 <167 f.>; 63, 343 <356 f.>; 72, 200 <242>; 97, 67 <78 f.>; 132, 302 <317> ). Die Grundrechte wie auch das Rechtsstaatsprinzip garantieren im Zusammenwirken die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und damit als eine Grundbedingung freiheitlicher Verfassungen. Es würde die Betroffenen in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 <285>; 63, 343 <357>; 72, 200 <257 f.>; 97, 67 <78>; 105, 17 <37>; 114, 258 <300 f.>; 127, 1 <16>; 132, 302 <317>). Ausgehend hiervon sind Gesetze mit echter Rückwirkung grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar (vgl. BVerfGE 45, 142 <167 f.>; 101, 239 <262>; 132, 302 <318>; stRspr).

Zitat
RN. 64:
b) aa) Von diesem grundsätzlichen Verbot echt rückwirkender Gesetze bestehen jedoch Ausnahmen (vgl. BVerfGE 13, 261 <272 f.>; 18, 429 <439>; 30, 367 <387 f.>; 50, 177 <193 f.>; 88, 384 <404>; 95, 64 <86 f.>; 101, 239 <263 f.>; 122, 374 <394 f.>; 126, 369 <393 f.>; 131, 20 <39>; stRspr). Das Rückwirkungsverbot findet im Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht nur seinen Grund, sondern auch seine Grenze (vgl. BVerfGE 88, 384 <404>; 122, 374 <394>; 126, 369 <393> ). Es gilt nicht, soweit sich kein Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (vgl. BVerfGE 95, 64 <86 f.>; 122, 374 <394> ) oder ein Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig war (vgl. BVerfGE 13, 261 <271>; 50, 177 <193> ). Bei den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannten, nicht abschließend definierten Fallgruppen handelt es sich um Typisierungen ausnahmsweise fehlenden Vertrauens in eine bestehende Gesetzeslage (vgl. BVerfGE 72, 200 <258>; 97, 67 <80> ). Für die Frage, ob mit einer rückwirkenden Änderung der Rechtslage zu rechnen war, ist von Bedeutung, ob die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung geeignet war, ein Vertrauen der betroffenen Personengruppe auf ihren Fortbestand zu begründen (vgl. BVerfGE 32, 111 <123> ).

Zitat
RN. 65:
Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unzulässigkeit echter Rückwirkungen ist gegeben, wenn die Betroffenen schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen wird, nicht auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung vertrauen durften, sondern mit deren Änderung rechnen mussten (vgl. #BVerfGE 13, 261 <272>;** 30, 367 <387>; 95, 64 <86 f.>; 122, 374 <394>). Vertrauensschutz kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn die Rechtslage so unklar und verworren war, dass eine Klärung erwartet werden musste (vgl. BVerfGE 13, 261 <272>; 18, 429 <439>; 30, 367 <388>; 50, 177 <193 f.>; 88, 384 <404>; 122, 374 <394>; 126, 369 <393 f.>), oder wenn das bisherige Recht in einem Maße systemwidrig und unbillig war, dass ernsthafte Zweifel an seiner Verfassungsmäßigkeit bestanden (vgl. BVerfGE 13, 215 <224>; 30, 367 <388> ). Der Vertrauensschutz muss ferner zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern (vgl. BVerfGE 13, 261 <272>; 18, 429 <439>; 88, 384 <404>; 95, 64 <87>; 101, 239 <263 f.>; 122, 374 <394 f.> ), wenn der Bürger sich nicht auf den durch eine ungültige Norm erzeugten Rechtsschein verlassen durfte (vgl. BVerfGE 13, 261 <272>; 18, 429 <439>; 50, 177 <193 f.>; 101, 239 <263 f.>; 122, 374 <394 f.>) oder wenn durch die sachlich begründete rückwirkende Gesetzesänderung kein oder nur ganz unerheblicher Schaden verursacht wird (sogenannter Bagatellvorbehalt, vgl. BVerfGE 30, 367 <389>; 72, 200 <258>).

Ich denke hier besonders daran, daß im Prinzip das Grundrecht auf Wohnen beitragspflichtig wird und zudem auch gegen das Gewohnheitsrecht verstoßen wird, daß man nur dann für etwas zahlen muß, wenn man es auch nutzen möchte.
Vielleicht hilft es ja noch weiter.

Viel Erfolg!
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: BsGez am 07. September 2016, 21:29
Hallo Philosoph,

genial ist noch untertrieben für die Begeisterung die Person A für Deinen Beitrag empfindet. Person A hat diese Informationen direkt mit in die Stellungnahme wie folgt eingearbeitet. Person A hat das Gefühl, in seiner Klage befinden sich bereits so viele Punkte die bis dato noch nicht vor Gericht ausreichend behandelt wurden, dass das Gericht die Klage nicht einfach so abschmettern kann und falls doch geht es eventuell in Revision oder Berufung.

Zitat
Klageergänzung

Hiermit ergänze / erweitere ich meine Klage um folgendem Punkt:

12.) Gemäß der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten „Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 17. Dezember 2013 1 BvL 5/08“ und dem darin aufgegriffenen Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung verstößt der Beklagte mit dem Rundfunkbeitrag eindeutig gegen die festgelegten Leitsätze und somit gegen das Rechtsstaatsprinzip, der Rechtsordnung, den Grundrechten des Grundgesetzes und dem Gewohnheitsrecht. Zitat RN. 63:

„Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes (…) Die Grundrechte wie auch das Rechtsstaatsprinzip garantieren im Zusammenwirken die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und damit als eine Grundbedingung freiheitlicher Verfassungen. Es würde die Betroffenen in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten“

Gegen das Gewohnheitsrecht verstößt der Beklagte insoweit, dass es seit jeher gewöhnlich ist nur für etwas zu zahlen, wenn man diese Sache auch wirklich nutzt. Ganz egal ob es Lebens-, Verkehrsmittel sind oder ein Theaterbesuch ist. Dem Gewohnheitsrecht inbegriffen sind nach wie vor Kosten allgemeiner Art, wie Steuern, die der allgemeinen „Funktionsfähigkeit“ des Staates und somit aller dienen. Das der Rundfunkbeitrag keine Steuer ist, wurde durch die Gerichte bereits trefflich festgestellt und somit fällt der Rundfunkbeitrag nicht in die Kategorie der Kosten allgemeiner Art sondern in die Kategorie der individuellen Kosten, die jeder Bürger frei für sich selbst bestimmt und festlegt. Meine individuellen Kosten beinhalten den Rundfunkbeitrag nicht, da ich den Rundfunk nicht nutze. Das der Rundfunkbeitrag und somit der Rundfunk aufgezwungen wird entspricht nicht meiner Gewohnheit, somit wird auch mein Gewohnheitsrecht vom Beklagten direkt negativ beeinflusst. Dies ist für mich nicht hinnehmbar und tragbar.

Gibt es weitere Ideen, Vorschläge, Tipps oder Ratschläge? Bitte immer her damit. Es wird so gut wie alles eingearbeitet.

Vielen Lieben Dank an alle die hier lesen, die Dokumente lesen und dazu noch gute Beiträge schreiben.

PS.: Sind wir mal ehrlich: Sollen sie es so machen wie früher. Wer zahlt der zahlt und wer nicht zahlt der zahlt nicht und will es auch nicht. Dann kann sich der ö-r Rundfunk verkleinern, wahrscheinlich fällt es keinem auf oder es stört keinem, falls doch wird es wieder mehr Leute geben die Zahlen und der ö-r Rundfunk kann sich wieder vergrößern. Aber letztendlich soll es doch eine die freie Wirtschaft entscheiden, wie sich der ö-r Rundfunk entwickelt. So geht es jeder Firma hierzulande, warum sollte es dem ö-r Rundfunk also nicht auch so ergehen? Wenn sich herausstellt, niemand braucht ihn und freie Medien sind sowieso viel transparenter, breiter und nicht voreingenommen oder gekauft, dann verschwindet er halt der ö-r Rundfunk. So ist das Leben und so sind die Zeichen der Zeit. Veränderungen sind ganz normal. Überall gibt es tagtäglich Veränderungen und Anpassungen. Ich bin mir sicher ein Staat kommt auch ohne einen ö-r Rundfunk zurecht. Gerade im 21 Jahrhundert. Was ich sagen möchte ist, aus meiner Sicht muss es keinen neuen oder anderen Rundfunkvertrag geben. Man müsste ihn nur der "Freiwilligkeit" ergänzen und der Rest wird sich dann schon von alleine regeln und zeigen. Das alles würde sehr viel Arbeit für sehr viele Menschen ersparen. Wir haben doch echt besseres mit unserer Zeit zu tun, als uns mit Klagen zu beschäftigen.


Edit "Bürger" - rein vorsorglich:
Bitte im Weiteren nicht über Teilaspekte der zuletzt geäußerten "Nebengedanken" diskutieren, sondern eng und zielgerichtet am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz
Beitrag von: MMichael am 08. September 2016, 16:18
Danke @Philosoph!
Ich denke hier besonders daran, daß im Prinzip das Grundrecht auf Wohnen beitragspflichtig wird

Denn: Es sind die Betroffenen (Zwangsabgabeverpflichteten) in ihrer Freiheit erheblich gefährdet, weil die öffentliche Gewalt (in Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) an ihr Verhalten (Wohnen in einer Wohnung) und an sie betreffende Umstände (Eigentums- und Mietverträge) im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen (lebenslange Zwangsabgabe bis zur Pfändung) knüpft, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten.
Denn als ich Eigentümer oder Mieter meiner Wohnung wurde, war diese Wohnung noch nicht mit der Zwangsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunks belastet.

Der RBStV ist ein den Bürger belastendes Gesetz, das echt rückwirkend auf die Miet- und Eigentumsverhältnisse von Wohnungen wirkt, in denen Bürger (lt. Meldegesetzt) bei den Einwohnermeldeämtern gemeldet sind. Die Eigentums- und Mieterrechte der Bürger werden mit der Zwangsabgabe ebenso belastet, wie die Unversehrtheit der Wohnung / des Wohnens. Dieses geschieht dadurch, dass das Verhalten des Wohnens  (Schuldner = Inhaber, der die Wohnung bewohnt) mit dem Inkrafttreten des RBStV durch die Zwangsabgabe belastet. Die Rechtsfolge (Eigentum-, Mietverhältnis mit gesetzlichen Rechten und Pflichten) des Verhaltens Wohnen wird nachträglich mit der Zwangsabgabe belastet.

Vgl. auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 1-134
http://www.bverfg.de/e/ls20131217_1bvl000508.html


und hier im Forum:
Ist der Rundfunkbeitrag eine Enteignung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10574.0.html
Rundfunkbeitrag, Mietrecht, Eigentumsrecht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17174.msg113317.html#msg113317

Und wg. GG nicht vergessen: Artikel 4
"Offener Brief - Ablehnung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg130232.html#msg130232
Material für Klagen aus Gewissensgründen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13147.0.html
Klage auf Zulassung der Befreiung aus Gewissensgründen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14159.msg94799.html#msg94799