Vielen herzlichen Dank für Deine ausführliche und gute Einschätzung cecil! Da ich bereits mehrere gute Beiträge von Dir hier im Forum gelesen habe, hoffe ich, dass Du zum zweiten Teil dieses Beitrages eventuell auch etwas produktives Beitragen kannst, ich würde mich auf jedenfall sehr freuen.
Person A wird Deine Einschätzung berücksichtigen und entsprechend
nichts von dieser Seite in der Klagebegründung mit aufnehmen. Ich werde in Zukunft auch nicht weiter auf diese Seite verlinken. Im nachhinein (besser spät als nie) ist mir eingefallen, dass hier im Forum bereits schon einmal darauf hingewiesen wurde, dass die Seite mit Vorsicht zu genießen ist.
Genau so stellt sich Person A und ich mir das hier vor. Es kommt eine Idee oder ein Vorschlag und mit guten Argumenten dafür oder dagegen kann sehr leicht abgewogen werden ob die Klage um diesen Punkt erweitert wird oder nicht. An dieser Stelle nochmal vielen Dank an cecil und all die anderen, die dazu beitragen, dass aus der Klage von Person A, eine gute Klage wird, zumindest aus der Sicht eines deutschen Bundesbürger.
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Auch wenn ich mich wiederhole, möchte ich erneut auf die zunächst weiteren wichtigen Punkte eingehen, die als nächstes abgearbeitet werden "sollten" / "müssen":
1.) Darf eine Klage die nur auf dem GG - Grundgesetz beruht von Person A eingereicht werden?
1.1) Falls nicht wäre der nächste Gedanke folgender: Da alle anderen Begründungen bisher vor Gericht gescheitert sind würde Person A die Klage (wenn möglich?) zurückziehen, hoffentlich wieder einen Teil von den 105 Euro kassieren und gegenüber dem Beitragsservice / der Rundfunkanstalt nicht zahlen. Was würde dann passieren? Knast? Vollstreckung? Gerichtsvollzieher? Pfändung?
2.) Des Weiteren und zum Schluss wünscht Person A noch einmal um Stellungnahme aller Beteiligten / Angesprochenen, zu den zwei folgenden Aussagen aus den letzten Beiträgen:
2.1) Was wären die unmittelbaren Folgen, wenn das Gericht gegen Person A entscheidet, Person A aber trotzdem nicht zahlt?
2.2) Person A setzt nach wie vor auf die zwei folgenden, fundamentalen Werte:
1. In der Entscheidung und im Urteil des Bundesverwaltungsgericht 6 C 6.15 vom 18.03.2016 stellt dieses einen Verstoß durch die Paragraphen 2 ff. des 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz ebenfalls fest. Zitat:
"Die Beitragspflicht nach §§ 2 ff. RBStV greift in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit der Beitragsschuldner ein."
2. In der Entscheidung und im Urteil des Bundesverwaltungsgericht 6 C 6.15 vom 18.03.2016 stellt dieses einen Verstoß durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen Artikel 5 Grundgesetz (das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Informationsquellen ungehindert zu unterrichten) fest. Zitat:
"Soweit sie (Anmerkung: die Rundfunkbeitragspflicht) sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen…"
Wie bereits geschrieben, geht Person A davon aus, dass das die Knackpunkte sind, an die man sich orientieren sollte und die eventuell zum Erfolg führen könnten. Gerade zu Punkt 1. Denn weiter heißt es in diesem Urteil:
"Daher können diese eine umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung und damit auch der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich (Haushaltsbeitrag) verlangen."
2.2.1) Was genau bedeutet diese Aussage für uns bzw. Person A und wie funktioniert so eine Prüfung?
Ansonsten ist die Klagebegründung von Person A wie im folgenden Beitrag verlinkt nach wie vor gültig und unverändert.
Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetzhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19056.msg124133.html#msg124133