Die Anzahl der Argumente für Widersprüche und Klagen ist durch das Lesen der Beispiele schnell erfasst. Da es nur eine begrenzte Anzahl Argumente gibt und seit langem keine neuen Argumente hinzugekommen sind, braucht man sich nur durch das gefundene durcharbeiten und kann seinen Widerspruch und Klage nach persönlichenm Empfinden verfassen. In den unteren Instanzen werden ohnehin alle Klagen abgewiesen, obwohl die Argumente eindeutig gegen den RBStV sprechen. Das liegt nicht daran, dass der RBStV rechtmäßig ist, sondern daran, dass die jährlichen 8 Milliarden Euro Beute geschützt werden, wie es in der ehrenwerten Gesellschaft üblich ist. Jeder schuldet dem anderen einen Gefallen. Argumente werden von den Gerichten ignoriert oder mit fragwürdigen Begründungen abgewiesen. Es gibt kein Gerichtsurteil, in dem unsere Argumente widerlegt werden, es wird der Zwangsbeitrag nur damit von den Gerichten befürwortet, weil örR doch so wichtig wäre. Auch das ohne Begründung oder Beweise.