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Autor Thema: 500 Mio im Jahr - Öffentlich-rechtliche Sender kürzen Mitarbeitern die Pensionen  (Gelesen 7937 mal)

Uwe

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Öffentlich-rechtliche Sender kürzen Mitarbeitern die Pensionen

Quelle: FOCUS 23.05.2016

Rund 500 Millionen Euro – so viel kostet die Gebührenzahler jedes Jahr die betriebliche Altersversorgung bei den öffentlich-rechtlichen Sendern. Um mehr Geld für das Programm zur Verfügung zu haben, müssen die Mitarbeiter jetzt mit Sparmaßnahmen rechnen.

weiterlesen auf:

www.focus.de/kultur/kino_tv/pensionsbremse-weniger-rente-bei-oeffentlich-rechtlichen-sendern_id_5555148.html


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Moin,

auch wenn's nicht immer deutlich wird - es geht um zusätzliche Pensionen!

... Die betriebliche Altersversorgung bei den öffentlich-rechtlichen Sendern kostet die Gebührenzahler jedes Jahr rund 500 Millionen Euro.
...neben ihrer gesetzlichen Rente eine betriebliche Pensionszahlung von rund 12.000 Euro im Monat erhalten. ...
... Intendanten haben häufig Ruhegeld-Ansprüche von 70 Prozent und mehr ihrer letzten Jahresgehälter. Ganz vorne liegt ... Tom Buhrow mit einem Jahresverdienst von etwa 370.000 Euro. Zur Finanzierung seiner späteren Betriebsrente hat der WDR bereits heute mehr als drei Millionen Euro zur Seite gelegt.

...übrigens unter anderem mit etwa 1 € von den 17,50 € pro Monat finanziert von den Beiträgen von Rentnern, die selbst kaum wissen wie sie mit ihrer mageren Rente am Rande des Existenzminimums klar kommen sollen!

Und wie viel eingespart werden soll, steht da auch nicht explizit im Artikel. Vielleicht eine wahnsinnige Million €uro pro Jahr, von den täglichen 21 Millionen €uro bzw. den 8000 Millionen €uro jährlich...!?

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

a

azdb-opfer

Ein Kommentar zu dem Artikel ist mir aufgefallen: (Michaela M*********e um 09:21)

Zitat
Pensionskürzungen sind der falsche Weg !

Pensionkürzungen für Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Radio und TV Anstalten, halte ich persönlich für ungerechtfertigt und den absolut falschen Weg. Gerade die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und Fernsehanstalten sind dafür verantwortlich, dass wir immer völlig politisch neutral informiert werden. Dies ist dem besonderen Arbeits und Recherche Einsatz der gesamten Belegschaft zu verdanken und muss letzlich auch honoriert werden. Würden nun die Pensionen exorbitant gekürzt werden, könnte dies zur Folge haben, dass die Mitarbeiter dadurch demotiviert werden und die Berichterstattungen dadurch qualitativ anders ausfallen können. Dank der medialen Unterstützung ist auch unsere Kanzlerin scheinbar so erfolgreich und dies allein ist mit Geld nicht zu bezahlen !!!

Sie hat vergessen, ihren Kommentar als Ironie zu kennzeichnen. Oder arbeitet sie beim ÖRR?


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T
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Also wenn der letzte Satz dieses Kommentares nicht Ironie ist, dann weiss ich es wirklich nicht mehr...


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Wie sieht das eigentlich aus ... könnte man dieses Zusatz-Pensions-Thema nicht mit in eine Klage einbauen ?


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Ich verstehe das nicht! 370.000,00 € Jahresgehalt für Tom Buhrow. Bei einem Arbeiter, der 3000,00 € verdient, muss 10 Jahre arbeiten, um dahin zukommen.(minus illegalen Rundfunkbeitrag  8))  Und was bleibt einem dann als Rente?  >:( (minus illegalen Rundfunkbeitrag  8))
Es reicht einem ArbeiterIn mit Kindern nicht noch was für Zusatzrente zurück zu legen. (Wozu auch, gibt ja genug davon)  >:( Das ist eine bodenlose Frechheit einer RentnerIn (nicht die, die 12.000,00 € bekommt) mit geringer Rente noch 17,50 € abzuknöpfen zu mal sie auch noch KEINE EMPFANGSGERÄTE vorhält.  >:( Diese Tom B.... `s und wie sie nicht alle heißen, Politiker und die Richter nicht zu vergessen, scheinheilig sind sie alle!!   >:(

Ach was Schreib ich.... >:(

Wenn man die Leserkommentare liest, keinen Zustimmung zu den üppigen zusätzliche Pensionen! Wo sind die dort schreiben, hier im Forum?  ???  Sind das nur die 12.000 ungrad der Mitglieder im Forum????  ???
Meckern, aber schön weiter zahlen, ist ja Gesetz! Kann man ja nichts machen! Natürlich! Ist schon nicht einfach sich allein gegen zu behaupten.  :-[

Haben die alle vergessen, das man die Straße auch zu was anders gebrauchen kann, als nur
mit dem Auto drauf fahren?   >:D  >:D  >:D

Am 03.10.2016 müssen alle Straßen in Karlsruhe durch Reisebusse mit Menschen verstopft sein, die mit diesem öfR so nicht einverstanden sind .  (#)

Ohmanoman  :-[


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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Der 3. Oktober finde ich sehr sympathisch. Karlsruhe als Sitz des Bundesverfassungsgerichts ist auch gut gewählt. Es lohnt sicher, sich schon jetzt Gedanken darüber zu machen. Da die meisten (ich zähle mich dazu) unerfahren sind, sollte man bald mit einer möglichen Organisation beginnen. Any Ideas?

Aktionstag, Protestmarsch oder sonst was?

Wie ist die rechtliche Lage?

Anmeldung?

Verantwortung?

Haftung?

Wer kennt sich damit aus?

Das sind nur ein paar der Fragen, die mir so spontan einfallen.


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Unsere Karlsruhe hat hier zum 03.10. was veröffendlicht. Ich weiß nicht, wie ich den Link kopieren kann, hier im Forum.  :-[


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Unsere Karlsruhe hat hier zum 03.10. was veröffendlicht. Ich weiß nicht, wie ich den Link kopieren kann, hier im Forum.  :-[

Suchfunktion?  ;D – Sie hat die Idee eingebracht, für den 3. Oktober in Karlsruhe eine Aktion zu planen. Sie hat mich motiviert, wenn auch ich mangels Erfahrung nicht weiß, wie man so etwas organisiert. Aber wir sind viele, eine Gemeinschaft und wir alle haben dasselbe Ziel. Lass uns gemeinsam etwas organisieren.


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Uwe

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Hier:
Aktionstag, 03.10.16, Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18847.msg122820.html#msg122820

Aktionstag Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

Montag, 03.10.16


weitere Infos werden zeitnah bekannt gegeben.

Vielen Dank an Forumsuser „Roggi“ für den Beitrag

Zitat
Ein Vorschlag:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wäre der Ort, der über das Grundgesetz zu wachen hat. Meiner Meinung nach ideal.
Ein Termin ist auch leicht zu finden: Tag der Deutschen Einheit. Dieser Feiertag wurde vom 17. Juni auf den 3. Oktober verlegt. Der 17. Juni wäre dieses Jahr ein Freitag, nächstes Jahr ist es ein Samstag. An Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen verpufft die Wirkung.
Nun kann mal jeder nachfragen, wieviel ein Reisebus nach Karlsruhe hin und zurück kostet. Bei den runden Tischen kann dann die Organisation geplant werden, die Infostände dienen zum Ticketverkauf.

im Thread
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18770.msg122546.html#msg122546

Da dies eine sehr gute Idee ist, greife ich die Idee direkt auf.

Dazu auch noch meinen Beitrag im selben Thread bzgl. meiner

Mitorganisation einer Menschenkette von vor über 30 Jahren

und der ähnlichen Herangehensweise hier, da alle Mitstreiter und

Bürger in ganz Deutschland angesprochen sind und wir als

vor Ort-Aktive dies dann praktisch umsetzen müssen.

(Die zentrale Frage damals und heute: „Wo können wir die 1,2,3 ganz viele Busse stapeln?“)

Zitat
Die Vorlaufzeit war ca. 1/2 Jahr mit einem bundesweiten Koordinationstreffen in Neu-Ulm.

Bundesweit deshalb, weil alle Städte auf die Streckenabschnitte aufgeteilt wurden.

Diese Kontakte wurden dann mit den örtlich Aktiven verknüpft.

Die örtlich Aktiven kümmerten sich um die vor Ort Angelegenheiten (z.B. wo die 1000 Busse stapeln)

Und die Städtekontakte (z.B. Hamburg, Bremen, Berlin etc.) sammelten in ihren Städten die

Leute zusammen und schickten sie dann an die einzelnen festgelegten Sammelpunkte auf der Strecke der Menschenkette.

Mindestens 1,3 Mio Bürger waren damals insgesamt aktiv geworden. (Die Dunkelziffer war sicher höher)

im Thread:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18770.msg122504.html#msg122504

Platzierung von Mitstreitern an diese möglichen „Parkmöglichkeiten“

für die zuverlässige Weitergabe von Infos wie z.B.

 „wie komme ich nun noch zum Bundesverfassungsgericht mit Bus und Bahn in Karlsruhe“

Tolles Timing Roggi, danke schön  :)

Am Sonntag, den 15.05.16: Runder Tisch in Essen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18583.msg121521.html#msg121521

Strategiebesprechung!!!

Am Dienstag, 17.05.16: Runder Tisch in Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18507.msg121061.html#msg121061

Als Gastgeber: „Krisenbesprechung“ Spass!  ::) :) 8)

Erstes Brainstorming bzgl. wichtiger Punkte der Umsetzung

Also alle im Kalender notiert:

Montag, 03.10.16 Karlsruhe!!!!!!!


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Und Roggi hatte die Idee mit dem 3. Oktober. Gute Idee!

Danke dir und auch Uwe!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2016, 23:42 von Bürger«

K
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Wie sieht das eigentlich aus ... könnte man dieses Zusatz-Pensions-Thema nicht mit in eine Klage einbauen ?

Meiner Ansicht nach: Ja, und zwar, indem man sich gegen die Höhe der Festsetzung wendet. In meinem Klageentwurf habe ich dieses Thema bereits aufgegriffen.

§ 1 RBStV lautet:

Zitat
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages.

Die Zweckbindung des Rundfunkbeitrags ist gesetzlich also genau festgelegt. Dass die Altersversorgung Bestandteil des derzeitigen Rundfunkbeitrags ist, ist unstreitig, denn der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten bestimmt sich stets auch unter Berücksichtigung der künftig zu erfüllenden Pensionsverpflichtungen. Sieht man sich beispielsweise die Bilanz des Hessischen Rundfunks an, stellt man schnell fest, dass die Pensionsrückstellungen mit über 800 Millionen Euro die mit weitem Abstand größte Bilanzposition darstellt. Das Produktivvermögen des Hessichen Rundfunks, mit welchem der Sendebetrieb bewältigt wird, beläuft sich nur auf einen Bruchteil der Pensionsrückstellungen. Fraglich ist an dieser Stelle, ob der Rundfunkbeitrag pflichtwidrig verwendet wird, wenn damit Pensionsverpflichtungen erfüllt werden. Denn der Rundfunkbeitrag dient dazu, den Sendebetrieb zu ermöglichen. Der Rundfunkbeitrag dient (meiner Ansicht nach) nicht dazu, einem kleinen, privilegierten Personenkreis auf Kosten der Allgemeinheit eine zusätzliche Altersversorgung zu verschaffen. Aber selbst dann, wenn man die Ansicht vertritt, dass insofern eine pflichtwidrige Verwendung nicht vorliegt, müsste es -so sehe ich es jedenfalls- klare gesetzliche Regelungen darüber geben, in welcher Höhe Pensionsansprüche entstehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2016, 00:04 von Knax«

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Moin.

könnte man dieses Zusatz-Pensions-Thema nicht mit in eine Klage einbauen ?

Ich könnte mir vorstellen, dass eine fiktive Person F das in einer fiktiven Klage so ähnlich formuliert hätte:
Zitat
Verwendung des Beitrages für zusätzliche Altersversorgung

Dass der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der zusätzlichen und unverhältnismäßig hohen Betriebsrenten der ehemaligen Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet werden darf, widerspricht den angeführten Gesetzen und ist somit rechtswidrig. Der Rundfunkbeitrag wird daher zweckwidrig, nämlich entgegen der ausdrücklichen Zweckbindung des § 1 RBStV, verwendet, da damit die Betriebsrenten ehemaliger Mitarbeiter gezahlt werden.

Die BZ schreibt am 11. Februar 2013 dazu: "Mit dem Zweiten altert sich's besser (…) Rund 18.900 Euro Betriebsrente pro Jahr kassieren Ex-Mitarbeiter der ARD im Durchschnitt, das ZDF zahlt sogar 21.000 Euro. Macht 1575 Euro bzw. 1750 Euro Zusatzrente pro Monat, die der Gebührenzahler finanziert – zusätzlich zur gesetzlichen Rente, ohne selbst eingezahlte Beiträge.
In der Privatwirtschaft bekommen männliche Ehemalige im Schnitt 490 Euro, 48 Prozent sogar weniger als 200 Euro. Frauen müssen sich im Schnitt mit 214 Euro begnügen."
(http://www.bz-berlin.de/artikel-archiv/mit-dem-zweiten-altert-sichs-besser)

Und Die Zeit schreibt in einem Artikel am 23. Mai 2013 dazu: "Öffentlich-rechtliches Fernsehen: Gefräßige Anstalten (…) die Personalkosten (…) In den nächsten vier Jahren werden diese Mittel, so die Prognosen, gut 34 Prozent des ARD-Etats ausmachen. Zum Vergleich: Für das Programm sind kaum mehr, nämlich gut 38 Prozent veranschlagt.
Zwischen 2013 und 2016 müssen ARD und ZDF ihren Pensionären insgesamt 1,8 Milliarden Euro bezahlen, so steht es im 18. Bericht der KEF. (…) Rückstellungen für die Pensionen der Zukunft … sind durch besondere Versorgungsverordnungen und Tarifverträge geregelt. Zur Höhe dieser Rückstellungen liegen Daten für das Jahr 2011 vor, wie die ARD auf Anfrage mitteilt. Demnach belaufen sich 'alle Pensionsverpflichtungen auf gut sechs Milliarden Euro'. Eine kaum fassbare Größenordnung, die auch seitens der ARD für erklärungsbedürftig gehalten wird."
(http://www.zeit.de/2013/22/oeffentlich-rechtliches-fernsehen-verwendung-gebuehren)

Wenn man grob überschlägt und nachrechnet, kommt man zu folgendem Ergebnis:

1,8 Mrd / 4 Jahre = 0,45 Mrd. € / Jahr
0,45 Mrd. € / Jahr × 100 % / 7,5 Mrd. € / Jahr = 6%.
6% von 17,50 € /Mon. = 1,05 €

Ca. 1 € von den 17,50 € monatlichen Beiträgen werden also nicht für das Programm, sondern für die zusätzliche und unverhältnismäßig hohe Altersversorgung ehemaliger Mitarbeiter verwendet.

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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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Ein bisschen Ausgleich hat noch keinem geschadet. Was hier so drastisch klingt ist vermutlich immer noch zu viel.

PS: Die Inspirationen sprudeln förmlich :D


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