Der Freund einer bekannten, hat demnächst eine mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. Macht es nach der Übertragung auf den Einzelrichter noch Sinn, die 10 Tage vorher weitere Begründungen einzureichen.
Die 60 Seiten der Klage in denen GG Verstösse angezeigt wurden, usw haben auch wenig Beachtung gefunden, und die Kammer wegen der einschlägigen Rechtssprechung vor dem BVerwG (2016 6.C6,15) und dem OVG NRW und der Sache keine Besondere Schwierigkeit tatsächerlicher und rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt ja geklärt ist dem Einzelrichter übertragen.
Der freund sitzt seit tagen und grübelt. Wie er weitere Begründungen fomulieren soll.... insbesondere...die 664 x2 ausdrucken? nicht wirklich oder? die Zeilen vom Sprissler ausdrucken und dem Gericht zusenden ? Besser doch in der Verhandlung als Beweisantrag. Ebenso die Bestätitung der 160 Verfassungsbeschwerden !!
Der freund würde sich über Vorschläge aus den reihen des Forums freuen...
bisher ist er nur soweit das er folgendes geschrieben hat... er ist mächtig verzweifelt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, der Kläger, möchte mit weiteren Begründungen, mein Begehren stützen.
Der Umstand, dass bereits 160 Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitrag beim BVerfG (Stand 08.02.2018) vorliegen (und auch angenommen wurden), sowohl im privaten als auch betrieblichen Bereich, zeigt, dass die grundsätzliche Bedeutung anzunehmen ist, da die Zahl der Verfassungsbeschwerden stetig steigt.
Im Zusammenhang mit mehreren Klagen gegen die Vollstreckungsanordnung zum Rundfunkbeitrag erfolgte nach Art. 267 AEUV auf Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 3. August 2017 die Vorlage[1] an den EUGH. Eine Entscheidung steht noch aus.
Sehen Sie auch die beigefügte Anlage zur Untersuchung zum gegenwärtigen Beitragssystems von Dr. Mathias Sprißler (Richter am Landgericht Tübingen). [2]