Wenn nun der BGH in mehreren Urteilen (einschließlich seines Geheimurteils vom April) der Meinung ist, dass für die Beitreibung der Rundfunkbeiträge es keinerlei Zustellung von irgendwelchen Schriftstücken bedarf,... dann braucht man keine öffentliche Verwaltung mehr.
Es "steht" ja alles im Gesetz. Die öffentliche Verwaltung braucht keine personalisierten Bescheide zu erlassen, um den Bürger konkret über seine individuelle Zahlungspflicht in Kenntnis zu setzen. Der Bürger soll wohl durch selbständige Kombination von §§ des Gesetzes herausfinden, was er zahlen müsste. Zahlt er zuwenig, schlägt der Säumniszuschlag oder gleich der Gefängniswärter zu. Lustig übrigens, dass im Gesetz gar nicht steht, was der Bürger zu zahlen hat. Der Bürger muss also auf den GV warten, der ihm dann schuldbefreiend die Höhe des Lösegelds nennt.
Wir wissen, dass der BS für den Beitragsbürger nicht einmal eine Zusammenfassende Meldung anhand der individuellen Gegebenheiten (Wohnungen, Kfz,...) formuliert, sondern mit Bettelbriefen Fantasiepreise nennt, die nicht einmal aufgeschlüsselt sind.
Der BGH verweigert dem Bürger die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs, da ein Bescheid ja nicht zugestellt werden braucht. Man braucht in den Augen des BGH also auch keinen rechtsstaatlichen Schutz gegen die Entscheidungen der Verwaltung. Der BGH sieht keine Notwendigkeit von Abwehrrechten des Bürgers gegen den Staat. Beschädigt der BGH den Rechtsstaat? Ist er ein Verfassungsfeind?
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Ich habe schon lange den Verdacht, dass der ganze Chichi mit Festsetzungsbescheid, Widerspruchsbescheid, Klage vor dem VG,... vollkommen gegenstandslos und reines verwaltungsrechtliches Schaulaufen ist.
Meiner Meinung nach ist erst das Schreiben des Gerichtsvollziehers im gelben Umschlag das Ding, was überhaupt eine relevante Bedeutung hat.
Kann gut sein, dass der BGH der Meinung ist, dass der Bürger mit seinen Zahlungen nur mehr oder weniger freiwillig und konkludent handelt. Die Zahlungspflicht wird erst durch das gelbe Schreiben des GV dinglich wirksam.