@Spark
Das BVerfG muss europäisches Recht beachten; die anderen Gerichte müssten das zwar auch, aber wenn die patzen, und sie vom BVerfG zurechtgestutzt werden, ist das erst mal eine rein nationale Angelegenheit.
Wird das BVerfG aber vom EuGH zurechtgestutzt, ist das keine reine nationale Angelegenheit mehr, denn es besteht das Risiko der Beschädigung des internationalen Ansehens der Bundesrepublik Deutschland.
Insofern ist es nur logisch, daß das BVerfG so vorgeht, wie es vorgeht.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;