In meinem Fall rief der Gerichtsvollzieher den Direktor des Amtsgerichtes zu Hilfe
Ich warf dem Gerichtsvollzieher vor, er würde nicht nach dem Grundgesetz tätig sein dürfen. Der Direktor meint - och alles in ordnung, die arbeiten alle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Da muss ich nachhaken, welche gesetzlichen Vorgaben das sein würden. Beamter kann der nicht sein, sonst dürfte er kein Backschisch in Form von Anteil an der Beute annehmen.
geregelt in:
Zitat
Noch deutlicher wird die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens durch den Wegfall des § 10 GVO (Diensteinkommen). Damit ist das Alimentationsprinzip des Beamtentums aufgehoben worden. Durch die Aufhebung des § 15 GVO (Annahme von Vergütungen) ist die typische Strafvorschrift der Bestechung von Beamten ersatzlos weggefallen.
Als privater Inkassounternehmer darf er nicht hoheitlich handeln. Näheres ist dem folgenden Link zu entnehmen:
http://rechtsstaatsreport.de/gerichtsvollzieher/Fürchtet euch nicht - das sind alles nur Menschen.