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Autor Thema: Hunderte GEZ-Rebellen werden abgemahnt (??? -> belästigt)  (Gelesen 6938 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de

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Hunderte GEZ-Rebellen werden abgemahnt

Quelle: Mittelbayerische 29.04.2016 Von Marion Koller, MZ

Gebühren-Verweigerer halten die Gerichtsvollzieher auf Trab. Immer mehr Regensburger lassen es auf die Lohnpfändung ankommen.

REGENSBURG.
18 Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts sind in der Stadt tätig. Sie klopfen täglich an die Türen von Gebührenverweigerern oder bestellen sie ein. Bei Gerichtsvollzieher Wilfried Lutz müssen monatlich 25 bis 30 GEZ-Rebellen antanzen. Seine Kollegin Petra Meyer sucht die Leute zu Hause auf, um eine gütliche Einigung zu erreichen. Sie klingelt etwa 20 Mal im Monat bei Gebühren-Schuldnern. Lutz sagt zu unserer Zeitung: „Es gibt Kollegen, die 60 bis 80 Fälle bearbeiten. Es kommt auf den Bezirk an.“

weiterlesen auf:

http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/hunderte-gez-rebellen-werden-abgemahnt-21179-art1372722.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2016, 13:22 von Viktor7«
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Mit Abmahnungen hat das überhaupt nichts zu tun ...

Richtig müsste es "gemahnt" statt  "abgemahnt" heißen.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Mit Abmahnungen hat das überhaupt nichts zu tun ...

Richtig müsste es "gemahnt" statt  "abgemahnt" heißen.

Quelle: Mittelbayerische 29.04.2016 Von Marion Koller.

Naja, für eine Praktikantin ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2016, 13:23 von Viktor7«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

c

cleverle2009

In meinem Fall rief der Gerichtsvollzieher den Direktor des Amtsgerichtes zu Hilfe >:D Ich warf dem Gerichtsvollzieher vor, er würde nicht nach dem Grundgesetz tätig sein dürfen. Der Direktor meint - och alles in ordnung, die arbeiten alle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Da muss ich nachhaken, welche gesetzlichen Vorgaben das sein würden. Beamter kann der nicht sein, sonst dürfte er kein Backschisch in Form von Anteil an der Beute annehmen.

geregelt in:
Zitat
Noch deutlicher wird die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens durch den Wegfall des § 10 GVO (Diensteinkommen). Damit ist das Alimentationsprinzip des Beamtentums aufgehoben worden. Durch die Aufhebung des § 15 GVO (Annahme von Vergütungen) ist die typische Strafvorschrift der Bestechung von Beamten ersatzlos weggefallen.

Als privater Inkassounternehmer darf er nicht hoheitlich handeln. Näheres ist dem folgenden Link zu entnehmen:

http://rechtsstaatsreport.de/gerichtsvollzieher/

Fürchtet euch nicht - das sind alles nur Menschen.


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In meinem Fall rief der Gerichtsvollzieher den Direktor des Amtsgerichtes zu Hilfe >:D Ich warf dem Gerichtsvollzieher vor, er würde nicht nach dem Grundgesetz tätig sein dürfen. Der Direktor meint - och alles in ordnung, die arbeiten alle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Da muss ich nachhaken, welche gesetzlichen Vorgaben das sein würden. Beamter kann der nicht sein, sonst dürfte er kein Backschisch in Form von Anteil an der Beute annehmen.

geregelt in:
Zitat
Noch deutlicher wird die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens durch den Wegfall des § 10 GVO (Diensteinkommen). Damit ist das Alimentationsprinzip des Beamtentums aufgehoben worden. Durch die Aufhebung des § 15 GVO (Annahme von Vergütungen) ist die typische Strafvorschrift der Bestechung von Beamten ersatzlos weggefallen.

Als privater Inkassounternehmer darf er nicht hoheitlich handeln. Näheres ist dem folgenden Link zu entnehmen:

http://rechtsstaatsreport.de/gerichtsvollzieher/

Fürchtet euch nicht - das sind alles nur Menschen.
Hier wurde geklärt, dass Gerichtsvollzieher Beamte sind. Da seine "Provision" gesetzlich geregelt ist, kann man auch nicht von Bestechungsgeld reden.

Sind Gerichtsvollzieher seit 2012 private Selbstständige ohne Befugnis oder stimmt das so nicht?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17486.msg115447.html#msg115447

Edit: Wer wundert sich denn noch über die falsche Verwendung von Begriffen? Dass dort über Gebühren und GEZ geschrieben wird, ist schon keinen Aufreger mehr wert. Wir gewöhnen uns langsam an die euphemistische Beschönigung des Zwangs und mockieren "Abmahnung statt Mahnung"  :o ::) :-\


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Punkt 1

Aus http://dejure.org/gesetze/GVG/154.html geht hervor, dass bestimmte Beamte als Gerichtsvollzieher eingesetzt werden. Ob die als Gerichtsvollzieher auftretende Person tatsächlich ein Beamter ist, müsste aus deren Ernennungsurkunde ersichtlich sein. Ich würde daher die als GV auftretende Person einfach nach deren Ernennungskunde als Beamter fragen:

Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. In der Urkunde müssen enthalten sein

 1.  bei der Begründung des Beamtenverhältnisses die Wörter "unter Berufung in das Beamtenverhältnis" mit dem die Art des Beamtenverhältnisses bestimmenden Zusatz "auf Lebenszeit", "auf Probe", "auf Widerruf" oder "als Ehrenbeamtin" oder "als Ehrenbeamter" oder "auf Zeit" mit der Angabe der Zeitdauer der Berufung,
 2.  bei der Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art die diese Art bestimmenden Wörter nach Nummer 1 und
 3.  bei der Verleihung eines Amtes die Amtsbezeichnung.


https://dejure.org/gesetze/BBG/10.html

Nach http://dbb.de/lexikon/themenartikel/g/gerichtsvollzieher.html handelt es sich bei Gerichtsvollziehern um besondere Justizbeamten.

Punkt 2

Weder "Gebühreneinzugszentrale" noch "Beitragsservice" ist zutreffend. Es handelt sich ja nicht um Gebühren und mit Service hat das Ganze überhaupt nichts zu tun. Besser wäre es von einer Alimente-Einzugszentrale (AEZ) zu sprechen.
 
Punkt 3

Mahnungen und Abmahnungen sind etwas grundsätzlich Verschiedenes: Mit einer Mahnung (auch Anmahnung genannt) wird eine Handlung verlangt (meist Geldzahlung), während mit einer Abmahnung das Unterlassen einer Handlung verlangt wird (z.B. Werbeaussage, Musikdownload usw.). Bezogen auf den ÖRR wäre eine Abmahnung die Aufforderung, den Konsum des ÖRR  zu unterlassen, sofern keine Beiträge entrichtet wurden.

 


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