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Autor Thema: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?  (Gelesen 23523 mal)

b
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Zitat
Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Vertragstext - im Fall der Rundfunkstaatsverträge - auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Kenntnis genommen. Im Anschluss daran wird dann der jeweilige Vertragstext dem Bayerischen Landtag zugeleitet und diesem gem. Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m .Abs. 2 Parlamentsbeteiligungsgesetz (PBG) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. [...] Demnach darf frühestens vier Wochen nach der Zuleitung der Vertrag durch den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden.

Das alles hat vor 08.12.2016 stattgefunden.

Vorgang:
1. Jahreskonferenz - Text ist fertig
2. Text wird dem Bayerischen Landtag zugeleitet und diesem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Also, Bayerischer Landtag hat Text und kann Stellungnahme abgeben.
3. Erst 4 Wochen frühestens nach Zuleitung des Textes darf vom Ministerpräsidenten unterzeichnet werden. --> wurde am 08.12.2016 durchgeführt.

Ministerpräsidentenkonferenz in Rostock war am 28.10.2016 und Ministerpräsident hat am 08.12.2016 unterzeichnet.
Der Landtag müsste den Text zwischen 28.10.2016 und 09.11.2016 bekommen haben.


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K
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aaah jetzt ja!  >:D

Mal gespannt auf die Antwort  8)

Betreff
    AW: Zustimmung des Landtags zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern [#25222]
Datum
    22. November 2017 19:47

https://fragdenstaat.de/anfrage/zustimmung-des-landtags-zum-zwanzigsten-rundfunkanderungsstaatsvertrag-gema-art-72-abs-2-der-verfassung-des-freistaates-bayern/#nachricht-78660


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

c

cleverle2009

Meine Recherche zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Internet ergab nur einen relevanten Treffer.
Die Grünen stellten einen Antrag, es soll Datensparsamkeit eingehalten werden.

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000003500/0000003930.pdf

Die dazugehörige Vorgangsmappe ist leer.


https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000006000/0000006083.pdf
                                                                   
Zitat
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
vom 9. Juli 2003 (GVBl S. 676; ber. 2004 S. 589, BayRS 1100-3-I), 
zuletzt geändert am 17. Juli 2008 (GVBl S. 575)  der 16.
...
3. Abschnitt
Staatsverträge
§ 58
Behandlung
1
Staatsverträge  werden  in  zwei  Lesungen  behandelt. 
2
Die Vorschriften  der  §§  51  und  52  finden  mit  der  Maßgabe 
Anwendung,  dass  keine  Einzelabstimmungen  stattfinden, 
sondern  nur  über  den  Vertrag  insgesamt  abgestimmt  wer-
den kann.

Nun demokratisch ist das ja wohl nicht.


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m

mb1

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https://fragdenstaat.de/anfrage/zustimmung-des-landtags-zum-zwanzigsten-rundfunkanderungsstaatsvertrag-gema-art-72-abs-2-der-verfassung-des-freistaates-bayern/#nachricht-78689
Zitat
Betreff
    AW: Zustimmung des Landtags zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern [#25222]
Datum
    23. November 2017 10:12

Sehr geehrt Antragsteller/in

wir haben den Text am 8.11.2016 mit der Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Der Landtag hat keine Stellungnahme abgegeben.

Mit freundlichen Grüßen


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 7.386
Der Landtag hat keine Stellungnahme abgegeben.
??? Wenn sich der Landtag zu diesem Staatsvertrag nicht geäußert hat, ist er auch nicht angenommen.

Es bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Aussage des Landtages, ob Annahme oder nicht.

Oder stimmen die einfach mündlich ab, ohne sich überhaupt damit zu befassen, was ihre Pflicht wäre?


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Egal wie:
Es müsste sowohl aus 2010/2011 sowie 2016 etwas Schriftliches über diese/n Vorgang/Vorgänge existieren!?


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

b
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Der Landtag hat keine Stellungnahme abgegeben.

Gesetzliche Grundlagen:
Parlamentsbeteiligungsgesetz (PBG)
Zitat
Art. 1 Umfang der Beteiligung

(1) Die Staatsregierung unterrichtet den Landtag frühzeitig über
[...]
3. beabsichtigte Staatsverträge und,
[...]
(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 und 4 gibt die Staatsregierung dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme und berücksichtigt die Stellungnahme des Landtags.

Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz
Zitat
III. Beabsichtigte Staatsverträge
1. Will die Staatsregierung einen Staatsvertrag abschließen, so unterrichtet das federführende Staatsministerium den Landtag mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung des Staatsvertrags.
2. Die Unterrichtung erfolgt schriftlich; sie enthält den voraussichtlichen Text des Staatsvertrags und stellt seinen wesentlichen Gegenstand und die für und gegen seinen Abschluss sprechenden Gründe dar.
3. Der Landtag informiert die Staatsregierung sobald wie möglich, wenn sich auf Grund der Unterrichtung Einwände ergeben, die zu einer Verweigerung der Zustimmung (Art. 72 Abs. 2 der Verfassung) führen könnten. Ist dem Landtag eine Befassung innerhalb von vier Wochen nach Eingang nicht möglich, so wird die Staatsregierung hiervon sowie über die weitere Terminplanung unterrichtet. In diesen Fällen soll die Frist entsprechend verlängert werden, soweit keine überwiegenden Interessen des Freistaates Bayern entgegenstehen.
4. Erfolgt eine Stellungnahme des Landtags, so wird die Staatsregierung diese bei ihrer Entscheidung berücksichtigen; dies gilt auch für Stellungnahmen, die erst nach Ablauf der in Nr. 3 genannten Frist eingehen, soweit es nach Verfahrensstand noch möglich ist.
5. Für die beabsichtigte Kündigung eines Staatsvertrags gilt Nr. 1 entsprechend.

Wie man sieht, befasst sich der Landtag mit dem übermittelten Staatsvertrag. Auch ist ein fester Termin vorgegeben: innerhalb von vier Wochen nach Eingang. Somit muss ein schriftlicher Dokument über diesen Vorgang existieren.

Die Zeiträume sind äußerst knapp:
- Ministerpräsidentenkonferenz in Rostock war am 28.10.2016.
- Landtag hat den Text erst am 8.11.2016 erhalten.
- Am 08.12.2016 hat der Ministerpräsident unterzeichnet.

Wenn der Landtag seine Stellungnahme am letzten Tag abgegeben hätte, hätte der Ministerpräsident überhaupt keine Zeit, das zu berücksichtigen. Sogar mehr: Eine Stellungnahme des Landtages hätte die Verhandlungen zum neuen Text starten müssen. Und so hat man sehr schnell reagiert: Ministerpräsidentenkonferenz und 5 Wochen und paar Tage danach war alles unterschrieben.

Übrigens, rechnet man alles mit dem
"Tagesrechner" z.B. unter https://www.topster.de/kalender/zeitrechner.php
dann liegen zwischen 8.11.2016 und 8.12.2016 - 4 Wochen und 2 Tage. Schmeißt man den ersten und letzten Tag raus, sind es genau 4 Wochen.
Gab es in dieser Zeit irgend einen Feiertag?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2017, 19:41 von Bürger«

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egal wie: es müsste sowohl aus 2010/2011 sowie 2016 etwas Schriftliches über diese/n Vorgang/Vorgänge existieren!?
Es müssen zu jedem angenommenen/gültigen Staatsvertrag 3 Dokumente vorhanden sein;
- der unterschriebene Staatsvertrag selber;
- die Stellungnahme des Landtages zur Annahme dieses Staatsvertrages;
- die Ratifizierungsurkunde, vom MP unterschrieben;

@boykott2015

Staatsverträge benötigen alle der Zustimmung durch den Landtag; ohne diese darf keine Ratifizierung stattfinden; ohne Ratifizierung ist ein Staatsvertrag ungültig.

So
Zitat
Art. 1 Umfang der Beteiligung

(1) Die Staatsregierung unterrichtet den Landtag frühzeitig über
[...]
3. beabsichtigte Staatsverträge und,
[...]
(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 und 4 gibt die Staatsregierung dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme und berücksichtigt die Stellungnahme des Landtags.
ist das dürftig, bzw. ungenügend formuliert.

Denn, wenn das
Zitat
Der Landtag hat keine Stellungnahme abgegeben.
Tatsache ist, darf dieser Staatsvertrag, weil ungültig, nicht zur Anwendung kommen.

Es hat seitens des über Landesrecht stehenden Bundes- bzw. EU-Rechtes ganz klare Vorgaben/Formvorgaben, wie etwas zu erfolgen hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2017, 19:42 von Bürger«
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  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Sind Diskussionen zum 15. RÄStV vielleicht mit Protokollen des (abgelehnten) 14. RÄStV zusammengefallen?

In Berlin erscheint das zumindest so:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/16/AusschussPr/ebm/ebm16-068-wp.pdf

In der Folge-Mappe zum 15. RÄStV sind auch nur Protokolle aus 2011, während das zuvorgenannte Protokoll vom 8.12.2010 betreffs des 15. RÄStV'es sogar eigens Sprecher eingeladen wurden zum Datenschutz, aus der Wirtschaft und für Schwerbehinderte. Außedem war jemand für den RBB und von der GEZ anwesend.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2017, 11:20 von Thejo«

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  • Beiträge: 220
  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Verzeiht den doppelten Beitrag, aber wie es der Zufall so wollte, stieß ich eben unvermittelt auf folgendes Urteil:

VG München, Urteil v. 07.12.2016 – M 6 K 16.1721
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-112403?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1


Zitat
Leitsätze:
2. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist aufgrund seiner Ratifizierung durch den Bayerischen Landtag unmittelbar geltendes bayerisches Landesrecht geworden. (redaktioneller Leitsatz)
3. Die Rundfunkbeitragspflicht entsteht kraft (Landes-)Gesetzes und nicht auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags iSv Art. 58 Abs. 1 BayVwVfG. (redaktioneller Leitsatz)

Tatbestand
Der RBStV sei nie bayerisches Gesetz geworden, da er entgegen Art. 72 BV bereits vor Zustimmung des Bayerischen Landtags von Ministerpräsident Seehofer unterzeichnet worden sei.

Entscheidungsgründe
unter 2.2.1
Entgegen der Auffassung des Klägers steht der Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags auch nicht entgegen, dass der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zunächst zwischen dem 15. und 21. Dezember 2010 von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet und ihm erst anschließend von den Länderparlamenten - in Bayern mit Beschluss vom 17. Mai 2011 - zugestimmt worden ist. Denn der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist erst nach Zustimmung des Bayerischen Landtags bekanntgemacht worden und in Kraft getreten und damit auch erst nach dessen Zustimmung im Sinne des Art. 72 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung - BV - abgeschlossen worden.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist auch nicht mangels Zustimmung der Beitragsschuldner gemäß Art. 58 Abs. 1 des Bayrischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG - unwirksam. Denn der Staatsvertrag ist, wie oben dargelegt, in Landesrecht umgesetzt worden, entfaltet also seine Rechtswirkungen gegenüber den Beitragsschuldnern nicht schon aufgrund seiner Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten, sondern erst aufgrund der Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente, hier des Bayerischen Landtags. Die Rundfunkbeitragspflicht entsteht somit kraft (Landes-)Gesetzes und nicht auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags im Sinne von Art. 58 Abs. 1 BayVwVfG (vgl. auch BayVerfGH, U. v. 15.05.2014, Vf. 8-VII-12; Vf. 24-VII-12 - juris Rn. 54).


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Zitat
Denn der Staatsvertrag [...], entfaltet also seine Rechtswirkungen gegenüber den Beitragsschuldnern nicht schon aufgrund seiner Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten, sondern erst aufgrund der Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente, hier des Bayerischen Landtags.
Und genau das ist nicht richtig; die bloße Zustimmung des Landtages genügt für Gültigkeit wie In-Kraft-Treten eines Staatsvertrages nicht.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hinweis/ Querverweis:
Sie auch zwischenzeitlich separaten Thread zur
Anfrage z. Vorabinform. d. Bay. Landtages z. 15. RÄndStV durch Staatsregier.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25383.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Da das Thema Art. 72 Bayerische Verfassung (Abschluss von Staatsverträgen durch den Ministerpräsidenten) noch immer nicht zufriedenstellend geklärt wurde, könnte eine fiktive Person X eine weitere Anfrage an den Bay. Landtag gestellt haben:


Zitat
Person X

Herr Ministerpräsident
Dr. Markus Söder
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München

Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

die Europawahlen stehen an und nun stellt sich für mich – wie auch für andere Menschen in meinem Umfeld – die Frage, welcher Partei kann ich mein Vertrauen schenken. Daher wende ich mich in drei Punkten an Sie:
1) (...)
2) (...)
3) Einhaltung der Bayerischen Verfassung

(...)

Zu Punkt 3)
Zitat
Art. 72 BV. Gesetzgebungsgewalt, Gesetzesbeschluss, Staatsverträge
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags
abgeschlossen.
Die Unterschrift unter den Rundfunkänderungsstaatvertrag leistete der Herr Ministerpräsident Horst Seehofer zusammen mit seinen Kollegen Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer am 15.12.2010.
Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit dem der RBStV seine derzeitige Fassung erhalten hat, wurde im Zeitraum vom 15. bis zum 21. Dezember 2010 durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet. Allein aus der Unterzeichnung eines Staatsvertrages durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder folgt jedoch noch nicht dessen Rechtsverbindlichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
Hierfür ist vielmehr die Zustimmung aller 16 Landesparlamente erforderlich.
Der Bayerische Landtag hat am 17. Mai 2011 dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und damit der Umstellung von geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag zugestimmt. Mit der Bekanntmachung am 7. Juni 2011 im Bayerischen Gesetz– und Verordnungsblatt ist der RBStV verfassungsmäßig zustande gekommen und seitdem verbindliche landesrechtliche Grundlage für die Rundfunkbeitragserhebung in Bayern, wie auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15. Mai 2014 festgestellt hat.

Es stellt sich hier für mich – und etliche andere Betroffene – die Frage, weshalb die Bayerische Verfassung scheinbar nicht für Herrn Seehofer und die damalige CSU gegolten hat. Diese Verfassungsfrage hat sich wohl auch in der letzten Landtagswahl widergespiegelt.
Daher meine Frage an Sie: wie kann ein Gesetz, welches entgegen der Verfassung zustande gekommen ist, rechtsgültig sein? Weshalb interessiert es kein einziges Gericht? Sind Verfassungen nur für „andere“ gedacht?
Ich habe meinen Fernseher und mein Radio im Jahre 2000 entsorgt. Vielleicht gehöre ich zu einer aussterbenden Generation – aber ich liebe Printmedien und lehne den ÖRR aus Gewissensgründen ab. Als Trennungsvater werde ich in Altersarmut fallen, werde jedoch monatlich gezwungen, auf Grund meines Grundrechtes auf Wohnen eine Dienstleistung, die ich vollständig ablehne, und dazugehörige Pensionen jenseits von Gut und Böse mit zu finanzieren. Wie kann dies christlich oder gar sozial sein?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Person X

Möglicherweise hat Person X daraufhin (etwa 2 Monate später) diese Antwort erhalten:

Zitat
Sehr geehrte Person X,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. April 2019. (...) Zudem erbitten Sie Auskunft über das verfassungsgemäße Zustandekommen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (15. RÄStV).

Zum Zustandekommen des 15. RÄStV kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Wie bei anderen Staatsverträgen führte die Staatsregierung zum 15. RÄStV Verhandlungen mit den anderen Ländern. Nach Abschluss der Verhandlungen wurde der Vertragstext auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 21. Oktober 2010 zur Kenntnis genommen. Nach einer ersten förmlichen Befassung durch den Ministerrat wurde der Vertragstext dem Landtag am 27. Oktober 2010 zugeleitet und diesem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zwischen dem 15. und 21. Dezember 2010 wurde der 15. RÄStV von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet. Mit dieser Unterzeichnung erfolgte allerdings noch kein rechtlich bindender Abschluss des Staatsvertrages. Vielmehr wurde damit die Grundlage für die parlamentarische Behandlung des 15. RÄStV in den Landtagen geschaffen. Mit Schreiben vom 21. Januar 2011 bat die Bayerische Staatsregierung den Bayerischen Landtag um Zustimmung zu dem Staatsvertrag. Der Landtag erteilte am 17. Mai 2011 seine Zustimmung zum 15. RÄStV. Die Zustimmung des Landtags und der Wortlaut des 15. RÄStV wurden schließlich am 7. Juni 2011 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht. Das erfahren zum Abschluss des 15. RÄStV erfolgte gemäß den Vorgaben des Art. 72 Abs. 2 BV. Ein Verstoß gegen die Bayerische Verfassung liegt nicht vor.

(...)
Mit freundlichen Grüßen
XY
Regierungsdirektorin

Person X fühlt sich nun ein wenig verhinternt, da die Reihenfolge nach Art. 72 Abs. 2 BV unmißverständlich lautet: Erst stimmt der Landtag zu, dann unterschreibt der MP. Das entbehrt durchaus nicht einer gewissen Sinnhaftigkeit. Daß nun gelb aber plötzlich rot sein soll, geht Person X nicht in den Kopf.
Man muß sich auch generell fragen: Wenn unsere "Regierung" beim Rundfunk so mit den grundlegenden Landesverfassungen und dem Grundgesetz umgeht, wie handelt sie dann, wenn es um essentielle(re) Angelegenheiten geht? [/rhetorische Frage]


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 7.386
Zitat
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.

Man müsste den konkreten Wortlaut kennen, wie im Land Bayern Staatsverträge gehandhabt werden sollen.

Für das Land Brandenburg wird man hier fündig:

Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg (GGO)
http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/ggo2016#31

und daraus weiterführend:

Anlage 16 (zu § 31 Absatz 1): Richtlinie zur Vereinheitlichung des Verfahrens der Landesregierung bei der Behandlung von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen
http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/ggo2016#anl

und daraus dann

http://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/66/Anlage16.pdf

Deswegen wurde ja auch schon einmal ein Thema bezüglich der Ratifikation von Staatsverträgen eröffnet.

Ein Staatsvertrag muß ratifiziert werden, um gültig zu sein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24413.msg155039.html#msg155039

In Bezug auf das Land Bayern bedarf es der Kenntnis über die genauen Landesbestimmungen, um weitergehende Aussagen treffen zu können.


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U
  • Beiträge: 89
    • GEZ Nein danke!
@pinguin

ein ehemaliger hier mitwirkender user cleverle2009 hat dies schon mal thematisiert:

siehe dazu den Einstiegsbeitrag im hiesigen Thread
Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18451.0.html

Nach den Recherchen des users cleverle2009 wurde der Schriftwechsel nicht abschließend geklärt. Offen ist nach wie vor, wie die Vorunterrichtung des Landtages vonstatten ging. Frau Landtagspräsidentin Barbara Stamm hat die Fragen nicht beantwortet. Sie wurde auch nicht mehr Landtagspräsidentin - Frau Ilse Aigner hat Barbara Stamm nach der Landtagswahl abgelöst.

Eine Drucksache über die Vorunterrichtung des Landtages ist nach wie vor nicht auffindbar. Fragen danach werden nicht beantwortet.

Ich habe mal im Internet nach Ilse Aigner geforscht und user cleverle2009. Dann fand ich unter dem Suchbegriff

https://duckduckgo.com/?q=Ilse+Aigner+cleverle2009&t=ffab&ia=web

Die nach Bay. Verfassung und Parlamentsbeteiligungsgesetz erforderlich Vorunterrichtung des Parlaments ging ominös vonstatten. Angeblich gibt es in der Bay. Landtagsverwaltung eine Datenbank, in die die Vorunterrichtung angeblich eingetragen wurde, da muss sich der Parlamentarier dann selbst schlau machen. Dies widerspricht aber dem Gesetzeswortlaut in der Geltung des Gesetzes von 2003. Die Unterrichtung des Landtages muss meiner Meinung nach in der Vollsitzung des Landtages durch die Landtagspräsidenten*innen erfolgen.

Frau Ilse Aigner ist Vorsitzende des Verwaltungsrats im Bayerischen Rundfunk, Vorsitzende des CSU-Bezirksverbandes Oberbayern. Mitglied des Parteivorstandes: der CSU.

Um ein den Bürger belastendes Gesetz verfassungsgemäß entstehen zu lassen, muss der Landtag in die Entstehung mit eingebunden werden. Das ist in Bayern nicht passiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2019, 16:59 von Bürger«
solo Dio mi può giudicare
mi faccio gli affari miei, e non giudico nessuno

 
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