egal wie: es müsste sowohl aus 2010/2011 sowie 2016 etwas Schriftliches über diese/n Vorgang/Vorgänge existieren!?
Es müssen zu jedem angenommenen/gültigen Staatsvertrag 3 Dokumente vorhanden sein;
- der unterschriebene Staatsvertrag selber;
- die Stellungnahme des Landtages zur Annahme dieses Staatsvertrages;
- die Ratifizierungsurkunde, vom MP unterschrieben;
@boykott2015
Staatsverträge benötigen alle der Zustimmung durch den Landtag; ohne diese darf keine Ratifizierung stattfinden; ohne Ratifizierung ist ein Staatsvertrag ungültig.
So
Art. 1 Umfang der Beteiligung
(1) Die Staatsregierung unterrichtet den Landtag frühzeitig über
[...]
3. beabsichtigte Staatsverträge und,
[...]
(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 und 4 gibt die Staatsregierung dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme und berücksichtigt die Stellungnahme des Landtags.
ist das dürftig, bzw. ungenügend formuliert.
Denn, wenn das
Der Landtag hat keine Stellungnahme abgegeben.
Tatsache ist, darf dieser Staatsvertrag, weil ungültig, nicht zur Anwendung kommen.
Es hat seitens des über Landesrecht stehenden Bundes- bzw. EU-Rechtes ganz klare Vorgaben/Formvorgaben, wie etwas zu erfolgen hat.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;