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Autor Thema: Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?  (Gelesen 23509 mal)

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cleverle2009

Edit "Bürger":
Einige separat voneinander entstandene bzw. in anderen Threads themenfremd eingegliederte Beiträge hierher ausgelagert und zusammengeführt zur thematisch konzentrierten Diskussion des Titel-Themas.
Sie auch zwischenzeitlich separaten Thread zur
Anfrage z. Vorabinform. d. Bay. Landtages z. 15. RÄndStV durch Staatsregier.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25383.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


----------

Auf meine Anfrage bei einer Partei die im Bayerischen Landtag sitzt habe ich folgende Dokumente bekommen.

Unterschrift Ministerpräsident unter den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2011/heftnummer:12/seite:258

Zustimmung erbeten am 21.1.2011

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf


66. Sitzung des Bayerischen Landtages am 2.2.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/066%20PL%20020211%20ges%20endg%20Kopie.pdf

Beschlussempfehlung und Bericht 14.4.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000005000/0000005154.pdf


Beschluss des Plenums 16/8653 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006558.pdf

Plenarprotokoll Nr. 76 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=28

Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.06.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-12.pdf


Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16.08.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-15.pdf

Es mag sich jeder seine Meinung bilden.  In der Bayerischen Verfassung ist Folgendes enthalten:

 Artikel 72.
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
siehe hierzu die Hinweise zu Art. 14.

http://www.verfassungen.de/de/by/bayern46.htm

Der Ministerpräsident(Exekutive) sagt der legislative was sie zu tun hat!
Der Landtag hätte den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch ablehnen können. Aber wie hätte danach der Ministerpräsident ausgesehen?


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cleverle2009

Meine Mail von heute an das Bayerische Wirtschaftsministerium

Zitat
Sehr geehrte Frau Staatsministerin XcyV,
 
da ich mich gegenwärtig sehr intensiv mit dem 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschäftigen muss, ist mir folgendes aufgefallen.
 
Art. 72 Gesetzgebungsgewalt, Gesetzesbeschluss, Staatsverträge
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.

(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.


Die Unterschrift unter den Rundfunkänderungsstaatvertrag leistete der Herr Ministerpräsident NN zusammen mit seinen Kollegen Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer am 15.12.2010. Gerüchte die im Internet kursieren besagen, dass die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer vor dieser Unterschrift in geheimer nicht öffentlicher Versammlung sich trafen. Ein Protokoll dieser Treffen kann ich nicht finden.

Wurde in dieser geheimen Runde bereits die Absicht verfolgt, den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu Landesrecht zu machen?

Zustimmung erbeten am 21.1.2011

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf

66. Sitzung des Bayerischen Landtages am 2.2.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/066%20PL%20020211%20ges%20endg%20Kopie.pdf

Beschlussempfehlung und Bericht 14.4.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000005000/0000005154.pdf

Beschluss des Plenums 16/8653 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006558.pdf

Plenarprotokoll Nr. 76 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=28

Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.06.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-12.pdf

Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16.08.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-15.pdf

Hat nun der Herr Ministerpräsident NN die Bayerische Verfassung verletzt, indem nicht das Volk oder der Landtag(Legislative) die Initiative für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ergriff, sondern der Herr Ministerpräsident NN (Exekutive) die Legislative überging?

Bitte informieren sie mich so, dass ich ihre Antwort veröffentlichen kann.

Mit freundlichen Grüßen

User XVCY


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Bayerische Verfassung
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf

Zitat
Artikel 72 Gesetzesbeschlüsse; Staatsverträge
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.

Auszug aus dem Bayerischen Gesetzblatt:
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2011/heftnummer:12/seite:258

Zitat
Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 17. Mai 2011 dem im Zeitraum vom 15. Dezember 2010 bis 21. Dezember 2010 unterzeichneten Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachstehend bekannt gemacht.
München, den 7. Juni 2011

Daraus folgt:
Wenn die Exekutive (Ministerpräsident Seehofer) 2010 einen Staatsvertrag abschließt,
kann demnach die Legislative, die gesetzgebende Gewalt, nicht 2011 nachträglich zustimmen.
So hat mir das die Person im Landtag auch erklärt.


Edit "Bürger":
Links ergänzt. Bitte bei Zitaten immer auch die Quelle verlinken.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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Die Betonung muss anders gewählt werden... ;)

Bayerische Verfassung
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf
Zitat
Artikel 72 Gesetzesbeschlüsse; Staatsverträge
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.

Also:
a) Den Inhalten des Staatsvertrags selbst müsste gem. (2) durch das Parlament ggf. schon vor dem 15.12.2010 "zugestimmt" worden sein - z.B. im Anschluss an Parlamentsdebatten o.ä. - allenfalls dies bliebe in diesem Zusammenhang noch zu recherchieren bzw. zu erfragen.
b) Der Staatsvertrag selbst wurde dann gem. (2) vom Ministerpräsidenten am 15.12.2010 abgeschlossen.
c) Die oben erwähnte "Zustimmung" des "Landtag des Freistaates Bayern [...] mit Beschluss vom 17. Mai 2011" ist nicht zu verwechseln mit der "Zustimmung vor Abschluss des Staatsvertrags", sondern betrifft die Zustimmung/ Transformation des abgeschlossenen Vertrags in offiziell geltendes LandesGESETZ.
Dieses ZustimmungsGESETZ ist zwangsläufig dem Abschluss des Staatsvertrags nachgelagert - und kann insofern für sich betrachtet nicht als Argument für ein "unrechtmäßiges Zustandekommen" dieses Gesetzes oder einer "Ungültigkeit des Staatsvertrags" dienen.

Unterschied verstanden?

Bitte in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen verinnerlichen zu
- Staatsverträge
- ZustimmungsGESETZe unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html


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Dann müsste sich zum Punkt a) also vor dem 15.12.2010 Sitzungsprotokolle finden lassen? Und auch Abstimmungsergebnisse, scheinbar gibt es diese nicht? Der Themenstarter hatte doch genau nach diesen Unterlagen gesucht und auch nachgefragt?


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Dann müsste sich zum Punkt a) also vor dem 15.12.2010 Sitzungsprotokolle finden lassen? Und auch Abstimmungsergebnisse, scheinbar gibt es diese nicht? Der Themenstarter hatte doch genau nach diesen Unterlagen gesucht und auch nachgefragt?
Die genaue Fragestellung ist hier nicht bekannt, war ggf. missverständlich oder wurde (absichtlich?) falsch verstanden und somit "themaverfehlend" beantwortet - müsste also ggf. erneut und präzise gestellt werden.


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Unterschied verstanden?

Es gibt keinen Unterschied zu verstehen.
Die obige Darstellung, dass der Rundfunkstaatsvertrag kein Gesetz ist, weil er nicht verfassungskonform und auch nicht im Gesetzgebungsverfahren zustande kam, habe ich unter Ohrenzeugen von einer Person im Landtag erfahren.

Es gibt Vorgangsmappen ... und in diesen Vorgangsmappen gibt es nichts vor der Unterzeichung des Rundfunkstaatsvertrags.

Dagegen gibt es einige Vorgangsmappen zu anderen Staatsverträgen, die nichts mit dem Rundfunk zu tun haben,  in denen sehr wohl VOR  der Unterzeichnung des Staatsvertrags um Zustimmung des Länderparlaments zum Staatsvertrag gebeten wird, das Gesetzgebungsverfahren strikt eingehalten wird. Nach diesen anderen Staatsverträgen gibt es danach keine Zustimmung mehr.

Nochmal ... es gibt in Bayern ein Gesetzgebungsverfahren .... wenn die Exekutive einen Vertrag abschließt, kann die Legeslative DANACH nichts mehr daran ändern ... damit bleibt der Vertrag ein Vertrag .... dass ist der sinngemäße O-Ton der im Landtag arbeitenden Person, die mehrere Person zu Gehör bekommen haben.


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Die Person Bürger kämpft mit harten Bandagen gegen die Rundfunkanstalten. Das Schlagwort ist Grundrechtverteidiger. Die Person Bürger ist überregional an runden Tischen und Infoständen beteiligt und dabei immer sachlich unterwegs.

Das geschriebene hat nicht zum Ziel zu erklären, dass es in Bayern richtig abgelaufen ist, sondern die Forderung nach schriftlichen Belegen.

Zu den Aussagen der Personen, es ist mündlich und aus diesem Grund nicht verwertbar. Bitte schriftliche Bestätigungen vorlegen. Alternativ muss die Dokumentation anhand von Parlamentsprotokollen nachvollziehbar sein. Also der Punkt a) das vor der Unterzeichnung nichts dazu im Parlament beschlossen wurde muss schriftlich anhand der Protokolle gezeigt werden. Denn das ist für jeden prüfbar im Gegensatz zu einer mündlichen Aussage.


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@WoodyWoodpecker
Wie PersonX schon andeutet, war und ist meine Frage "Unterschied verstanden?" zwar meinen begrenzten Kapazitäten geschuldet vielleicht verkürzt und missverständlich, aber nicht etwa vorwurfsvoll gemeint und soll auch nicht behaupten, alles sei richtig abgelaufen.

Es geht um den Unterschied zwischen
- Zustimmung vor Abschluss des Staatsvertrags
- Zustimmung nach Abschluss des Staatsvertrags ("Zustimmungsgesetz") zwecks Transformierung in LandesGESETZ

Die in allen obigen Kommentaren einschl. Deines Hinweises erwähnte "Zustimmung"
Auszug aus dem Bayerischen Gesetzblatt:
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2011/heftnummer:12/seite:258
Zitat
Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 17. Mai 2011 dem im Zeitraum vom 15. Dezember 2010 bis 21. Dezember 2010 unterzeichneten Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachstehend bekannt gemacht.
München, den 7. Juni 2011
betrifft lediglich die
- Zustimmung nach Abschluss des Staatsvertrags ("Zustimmungsgesetz") zwecks Transformierung in LandesGESETZ.

Ob und wie die ebenfalls erforderliche
- Zustimmung vor Abschluss des Staatsvertrags
erfolgte, ist bislang nicht bekannt.

Dies müsste also ggf. noch verbindlich erfragt werden.

Eine verbindliche Anfrage könnte ggf. so oder so ähnlich formuliert sein:

Zitat
Wann und wie erfolgte nachweislich die gem. Bayerischer Vefassung Art. 72 Abs. (2)
Zitat
Artikel 72 Gesetzesbeschlüsse; Staatsverträge
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch den Ministerpräsidenten vom 15.12.2010?



Dass es dem Augenschein nach in den "Vorgangsmappen" nichts gäbe, was auf eine
- Zustimmung vor Abschluss des Staatsvertrags
hindeutet...
Es gibt Vorgangsmappen ... und in diesen Vorgangsmappen gibt es nichts vor der Unterzeichung des Rundfunkstaatsvertrags.

Dagegen gibt es einige Vorgangsmappen zu anderen Staatsverträgen, die nichts mit dem Rundfunk zu tun haben,  in denen sehr wohl VOR der Unterzeichnung des Staatsvertrags um Zustimmung des Länderparlaments zum Staatsvertrag gebeten wird, das Gesetzgebungsverfahren strikt eingehalten wird. Nach diesen anderen Staatsverträgen gibt es danach keine Zustimmung mehr.
...wäre insofern also schriftlich und nachweislich abzufragen bzw. bestätigen/ widerlegen zu lassen.

Eine ledigliche mündliche Äußerung einer im Landtag arbeitenden Person ist - selbst unter Ohrenzeugen - für eine weitere rechtliche Verwertung leider nicht ausreichend.


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cleverle2009

Meine Anfragen an Landtag und Regierung.

Zitat
01.01.2016
To: info@fw-landtag.de
Subject: Rundfunkänderungsstaatsvertrag
 
Sehr geehrter Herr A.,

ich begehre mal eine Auskunft über folgenden Ablauf mit Angabe des Datums und des Entscheides des Landtages.

1. Sitzung und Debatte über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag
2. Auftrag an Horst Seehofer diesen Vertrag zu unterzeichnen
3. Ratifizierung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages
4. Transformationsgesetz (Usancen)

Für eine Auskunft wäre ich ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichem Gruß und den besten Wünsche für ein erfolgreiches 2016.

unterzeichnet
NN


Zitat
15.01.2016

Sehr geehrter Herr W.,

im Namen von Herrn A. und der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion danke ich Ihnen für Ihre Email vom 1. Januar 2016 und der damit verbundenen Anfrage zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge.

Im Folgenden darf ich Ihnen im Auftrag des medienpolitischen Sprechers, Herrn Prof. Dr. P., die gewünschten Informationen übermitteln.

Im vergangenen Jahr wurden zwei Anträge zur Änderung des rundfunkrechtlichen Staatsvertrages zur Beratung bzw. Abstimmung in das Plenum gegeben. Dabei handelte es sich um den 17. und 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Die Plenarsitzungen zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag fanden in der 52. Plenarsitzung des Bayerischen Landtags (22.07.2015: Erste Lesung) sowie in der 58. Plenarsitzung (24.11.2015: Zweite Lesung) mit abschließendem Abstimmungsergebnis der Zustimmung statt. Daran anschließend erfolgte die Zuleitung an den Ministerpräsidenten zur Ausfertigung.

Die Bekanntmachung des 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrages erfolgte am 08.12.2015 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt.

Die Plenarsitzungen zum 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag fanden in der 55. Plenarsitzung des Bayerischen Landtags (20.10.2015: Erste Lesung) sowie in der 60. Plenarsitzung (08.12.2015: Zweite Lesung) mit abschließendem Abstimmungsergebnis der Zustimmung statt. Die Zuleitung an den Ministerpräsidenten zur Ausfertigung ist erfolgt.

Eine Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt steht noch aus (Stand: 11.01.2016).

Falls Sie zusätzliche Informationen über den allgemeinen parlamentarischen Weg einer Gesetzesvorlage wünschen, darf ich Sie auf den folgenden Link aufmerksam machen: https://www.bayern.landtag.de/www/bestsys/Flyer_Gesetzgebung.pdf

Mit freundlichen Grüßen

J. J.
Referentin für Hochschule und Forschung, Medien und Kultur


Zitat
20.01.2016

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. M.,

mich interessiert das Zustandekommen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, unterzeichnet vom Ministerpräsidenten in 12/2010:

1. Sitzungen und Debatten (Lesungen) über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor Dez. 2010, falls stattgefunden
2. Auftrag an den Ministerpräsident diesen Vertrag zu unterzeichnen
3. Ratifizierung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages
4. Transformationsgesetz (Usancen) in Landesrecht

Vom 7. Juni 2011 fand ich:
Zitat
Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 17. Mai 2011 dem im Zeitraum vom 15. Dezember 2010 bis 21. Dezember 2010 unterzeichneten Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend bekannt gemacht.
https://www.bayern.landtag.de/www/bestsys/Flyer_Gesetzgebung.pdf

In vorstehendem Link fand ich den Ablauf des Zustandekommens eines Gesetzes,

Unter der Überschrift “Wie entstehen Gesetze im Parlament?
Dort fand ich:
Zitat
- Gesetzes Initiative
- Mehrere Lesungen
- Schlussabstimmung
- Ausfertigung, Bekanntmachung und Inkraftsetzung.

Trotz intensiver Suche im Internet fand ich nichts über
- Gesetzes Initiative
- Mehrere Lesungen
- Schlussabstimmung
bezüglich des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge.

Könnten sie bitte eine/n dafür zuständige/n Mitarbeiterin oder Mitarbeiter bitten, mir die fraglichen Dokumente in Kopie zur Verfügung zu stellen.

Im Voraus schon mal herzlichen Dank und freundliche Grüße

unterzeichnet
NN


Zitat
22.01.2016

Sehr geehrte Frau W.,
 
haben sie recht herzlichen Dank für ihre umfassende Antwort.

Mich verwundert, dass der Ministerpräsident im Dezember 2010 den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ohne Auftrag des Parlaments unterschrieb und danach das Parlament in 2011 bat diesen unterschriebenen Vertrag anzunehmen.

Ich habe mal gelernt, dass entweder Volk oder Parlament als Legislative Gesetze auf den Weg bringen und danach die Exekutive den weiteren Verlauf abwickelt. Steht das nicht auch so in der Verfassung?

Mit freundlichen Grüßen

unterzeichnet
NN


Zitat
28.01.2016

Sehr geehrter Herr W.,

recht herzlichen Dank für Ihre Email.

In diesem Fall erscheint es mir die beste Lösung, Sie direkt an das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien zu verweisen, so dass Sie eine weitere sachgerechte Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten.  Ich bin mir sehr sicher, dass dort Ihre Anfrage umfänglich beantwortet werden wird sowie der Vorgang Ihnen transparent dargelegt werden kann.

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zum Ministerium: http://www.stmwi.bayern.de/ministerium/

Mit freundlichen Grüßen

S. S.


Zitat
28.01.2016

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Z,
 
da ich mich gegenwärtig sehr intensiv mit dem 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschäftigen muss, ist mir folgendes aufgefallen.
 
Art. 72 Gesetzgebungsgewalt, Gesetzesbeschluss, Staatsverträge
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.

Die Unterschrift unter den Rundfunkänderungsstaatvertrag leistete der Herr Ministerpräsident NNzusammen mit seinen Kollegen Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer am 15.12.2010. Gerüchte die im Internet kursieren besagen, dass die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer vor dieser Unterschrift in geheimer nicht öffentlicher Versammlung sich trafen. Ein Protokoll dieser Treffen kann ich nicht finden.

Wurde in dieser geheimen Runde bereits die Absicht verfolgt, den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu Landesrecht zu machen?

Zustimmung erbeten am 21.1.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004526.pdf

66. Sitzung des Bayerischen Landtages am 2.2.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/066%20PL%20020211%20ges%20endg%20Kopie.pdf

Beschlussempfehlung und Bericht 14.4.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000005000/0000005154.pdf

Beschluss des Plenums 16/8653 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006558.pdf

Plenarprotokoll Nr. 76 vom 17.05.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/076%20PL%20170511%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=28

Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.06.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-12.pdf

Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16.08.2011
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/GVBl/GVBl-2011-Nr-15.pdf

Hat nun der Herr Ministerpräsident NN die Bayerische Verfassung verletzt, indem nicht das Volk oder der Landtag (Legislative) die Initiative für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ergriff, sondern der Herr Ministerpräsident NN (Exekutive) die Legislative überging?

Bitte informieren sie mich so, dass ich ihre Antwort veröffentlichen kann.

Mit freundlichen Grüßen

unterzeichnet
NN


Zitat
02.02.2016

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Frau Staatsministerin NN in dem Sie Ihr Anliegen darstellen. 

Da die fachliche Zuständigkeit für Ihr Anliegen bei der Bayerischen Staatskanzlei liegt, habe ich Ihre E-Mail dorthin weitergeleitet.  Sie werden von dort eine Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.T.T
Referat Projektkoordinierung - Leitungsstab
_____________________________________
Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie


Zitat
16.03.2016 Als PDF erhalten
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Sehr geehrter Herr W.,

Ihre an Frau Staatsministerin U.H. adressierte E-Mail vom 28. Januar wurde zuständigkeitshalber an die Bayerische Staatskanzlei weitergeleitet. Gerne nehmen wir zu Ihren Fragen über das Zustandekommen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) wie folgt Stellung:

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit dem der RBStV seine derzei-tige Fassung erhalten hat, wurde im Zeitraum vom 15. bis zum 21. Dezember 2010 durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet. Allein aus der Unterzeichnung eines Staatsvertrages durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder folgt jedoch noch nicht dessen Rechtsverbindlichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.

Hierfür ist vielmehr die Zustimmung aller 16 Landesparlamente erforderlich.

Der Bayerische Landtag hat am 17. Mai 2011 dem 15. Rundfunkände-rungsstaatsvertrag und damit der Umstellung von geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag zugestimmt. Mit der Bekanntmachung am 7. Juni 2011 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt ist der RBStV verfassungsmäßig zustande gekommen und seitdem verbindliche landesrechtliche Grundlage für die Rundfunkbeitragserhebung in Bayern, wie auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15. Mai 2014 festgestellt hat.

Mit freundlichen Grüßen

gez. S. S.
Ministerialrätin


Ich habe nachgebohrt, aber meine Frage wurde nicht beantwortet.


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Es gibt Vorgangsmappen ... und in diesen Vorgangsmappen gibt es nichts vor der Unterzeichung des Rundfunkstaatsvertrags.

es ist allgemein bekannte Tatsache, dass  bei staatskritischen Themen und besonders dann wenn es um viel Geld der Bürger geht immer wieder versucht wird den hilfesuchenden Schäfchen den erhellenden Blick über die Mauer zu versperren,  die man um sie gebaut hat.


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@alle
Bitte hier nicht in allgemeine Verlautbarungen abdriften, sondern bitte konzentriert und zielgerichtet an einer Klärung der Kern-Frage dieses Threads arbeiten, welche da lautet
Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



@cleverle2009
Meine Anfragen an Landtag und Regierung.
[...]
Ich habe nachgebohrt, aber meine Frage wurde nicht beantwortet.
Danke für die Bereitstellung dieser Kommunikation.
Auf die entscheidende Frage wurde seitens der antwortenden Stellen nicht eingegangen.

Die in allen obigen Antworten erwähnte "Zustimmung"
betrifft lediglich die
- Zustimmung nach Abschluss des Staatsvertrags ("Zustimmungsgesetz") zwecks Transformierung in LandesGESETZ.

Ob und wie die ebenfalls erforderliche
- Zustimmung vor Abschluss des Staatsvertrags
erfolgte, wurde nicht beantwortet.

Genau dies sollte also ggf. explizit und ohne weitere Nebenfragen (die nur zu ausweichenden Antworten verleiten könnten) noch verbindlich erfragt werden.

Eine verbindliche Anfrage könnte ggf. so oder so ähnlich formuliert sein:

Zitat
Wann und wie erfolgte nachweislich die gem. Bayerischer Vefassung Art. 72 Abs. (2)
Zitat
Artikel 72 Gesetzesbeschlüsse; Staatsverträge
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch den Ministerpräsidenten vom 15.12.2010?

Eventuell sollte diese Anfrage auch durch jemanden aus Bayern erfolgen, der sich bereits auf dem Klageweg befindet - mglw. am besten durch die anwaltliche Vertretung nachgefragt.

Eventuell müsste dies erst zum Gegenstand eines der gerichtlichen Verfahren gemacht werden, um verbindliche Aussagen zu erhalten.

Eventuell sollte vorher auch noch mal die Entscheidung des BayVerfGH auf diese "vorherige Zustimmung" abgeklopft werden - eventuell wurde dies dort ja schon thematisiert... oder ebenfalls übergangen?


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Ich habe nachgebohrt, aber meine Frage wurde nicht beantwortet.
Es wurde bestätigt, daß erst der Ministerpräsident diesen 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet und dieser 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag danach vom Parlament bestätigt worden ist.

Sollte man die für das Bundesland Bayern entsprechende Frage anderes formulieren?


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Bayerische Verfassung
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf

Hinweis, insbesondere Absatz 3:
Zitat
Art. 70
(1) Die für alle verbindlichen Gebote und Verbote bedürfen der Gesetzesform.
(3) Das Recht der Gesetzgebung kann vom Landtag nicht übertragen werden, auch nicht auf seine Ausschüsse.

Zitat
Art. 72
(1) Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen.
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
So und nun an alle :

Seite 49 in der Vorgangsmappe
Zitat
II. Bericht:
1. Der Staatsvertrag wurde dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur federführend zugewiesen.
Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen und der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und Technologie haben den Staatsvertrag mitberaten.
Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz hat den Staatsvertrag
endberaten.

So ... nun nochmal ...
Zitat
Absatz 3 des Art. 70
(3) Das Recht der Gesetzgebung kann vom Landtag nicht übertragen werden, auch nicht auf seine Ausschüsse.

Vergleicht doch mal alle anderen Staatsverträge: Beim Glücksspiel wurde Wochen später ein entsprechendes Gesetz beschlossen.

Zum Rundfunkstaatsvertrag gibt es zwar ein Mediengesetz, aber es wurde nie ein Gesetz beschlossen, welches den Bürgern die Rundfunkgebühr aufs Auge drückt.


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Da ich nicht uns als Betroffene in der Pflicht sehe, die Parlamentsprotokolle danach zu durchforsten, welcher parlamentarische Akt des Bayerischen Landtags (außer der "Mitwirkung" des oben erwähnten Ausschusses) möglicherweise doch belegen würde, dass die erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des Staatsvertrags durch den Ministerpräsidenten stattgefunden hat, hier nochmals mein Vorschlag, diese Bestätigung schriftlich vom Landtag selbst einzuholen...
...denn ohne diese schriftliche Bestätigung bleibt es mehr Spekulation als alles andere.

Möge der Landtag selbst verbindlich mitteilen, welcher parlamentarische Akt die gem. Bayerischer Verfassung Art. 72 Abs (2) erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des Statsvertrags durch den Ministerpräsidenten darstellen soll...
...dann steht es uns offen, die Gerichte darüber befinden zu lassen, ob dies den Anforderungen nach der Bayerischen Verfassung genügt.

Ob und wie die ebenfalls erforderliche
- Zustimmung vor Abschluss des Staatsvertrags
erfolgte, wurde nicht beantwortet.

Genau dies sollte also ggf. explizit und ohne weitere Nebenfragen (die nur zu ausweichenden Antworten verleiten könnten) noch verbindlich erfragt werden.

Eine verbindliche Anfrage könnte ggf. so oder so ähnlich formuliert sein:

Zitat
Wann und wie erfolgte nachweislich die gem. Bayerischer Vefassung Art. 72 Abs. (2)
Zitat
Artikel 72 Gesetzesbeschlüsse; Staatsverträge
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch den Ministerpräsidenten vom 15.12.2010?

Eventuell sollte diese Anfrage auch durch jemanden aus Bayern erfolgen, der sich bereits auf dem Klageweg befindet - mglw. am besten durch die anwaltliche Vertretung nachgefragt.

Eventuell müsste dies erst zum Gegenstand eines der gerichtlichen Verfahren gemacht werden, um verbindliche Aussagen zu erhalten.

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